Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 27.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190711270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19071127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19071127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-27
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 27.11.1907
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der bisherigen Beratung mit großer Mühe gewonnene ein» heitliche Grundlage des Gesetzes und möglichst unverändert auch alles das akzeptiert, worüber bisher Uebereinstimmung erzielt worden ist. Denn würden auch hieran wesentliche und weitgehende Aendcrungen vorgenommeu, so wäre da« mit allerdings das Zustandekommen des neuen Wasserge setzes ernstlich in Frage gestellt. Dann aber wäre alle bisher verrichtete schwierige und mühevolle Ar beit vergeblich gewesen- man würde schließlich nicht blos aus demselben Standpunkt stehen wie vor zwei Jahren, sondern die Lage wäre insofern noch un günstiger, al» eins Beratung der Vorlage über den gegen- »värtigen Landtag hinaus, etwa durch eine neu etnzusetzrnde Zwischendeputatiou, wohl kaum angängig sein, und auch von der Stäudeversammlung selbst nicht gewünscht werden würde. Die Regierung würde demnach die ganze gesetz geberische Arbeit von neuen» beginnen müssen. Ob und wann dies aber geschehen könnte, ist eine Frage, auf die sich heute keine Antwort geben läßt. Jedenfalls würde mit einem Scheitern des vorliegenden Gesetzes- iverkeS die, wie Sie ja alle anerkennen, dringlich notwendige Ordnung unseres Wasserrechtes, auf un absehbare Zett wieder hinausgeschoben werden. Ich bitte Sie »ach alledem, meine Herren, sofern Sie, wie ich annehme, den ernstlichen Wunsch hegem daß für d-s Land ein neue» brauchbare- Waffergesetz, geschaffen werde, dann auch der jetzt, gegebenen Situation so Rechnung -u tragen, wi, e- diese erfordert, und bei der Prüfung de- Die Ber'atung des Wassergesetzes. In der Zweiten Kammer beS Sächsischen Land tags begann am gestrigen Montag die allgemeine Vor beratung über den Entwurf eines Wassergesetzes. Das Wort ergriff zunächst Herr Staatsminister vr. Graf v. Hohenthal und Bergen zu folgender Er klärung: Ich möchte zu der heutigen Vorlage nur einige »reuige Worte vom Standpunkte der Regierung aus be merken. Die Vorlage bringt Ihnen den vor zwei Jahre»» eingebrachten Wassergesetzentwurf in erheblich veränderter Gepalt. Sie ist das Ergebnis sehr schwieriger und lang wieriger Verhandlungen in den eingesetzten Zwischendeputa- tiouen, die schließlich, wenn auch nicht zu ganz überein stimmenden Beschlüssen, doch zu einer der von beiden Depu tationen angenommenen einheitlichen Grundlage und inner halb jeder der beiden Deputationen zu Gesetzesvorschlägen geführt haben, denen die Regierung von ihrem Stand punkt aus, möge nun die endgültige Entscheidung nach der eine»» oder der anderen Seite hin fallen, ihre Zustimmung voraussichtlich nicht versagen würde. Es wird daher nunmehr wesentlich darauf ankommen, wie die jetzt tagenden Ständekammem sich zu den von de»» Zwischen deputationen gestellten Anträgen verhalt«»» werden und ob es gelingen wird, darüber zu einer Vereinigung zwischen den beiden Kammern zu gelangen. Die» setzt aber voraus, däß zunächst jede der beiden Kammern wenigsten» die bet »reuen Entwurfs das nach Lage der Sache Erreichbare inS Auge zu fassen. Denn ein den Wünschen aller Beteiligten . entsprechendes Wassergesetz zu schaffen, ist eine Aufgabe, deren vollkommene Lösung niemand gelingen wird. Auf keinem Gebiete des wirtschaftliche»» Lebens ist es so schwer, die Interessen des einzelnen mit denen der Gesamtheit zu vereinigen, wie gerade auf diesem. Der Gesetzgeber kann die gerechteste und zweckmäßigste Ordnung des Wasser- rechtS angestrebt haben, auf den Beifall uud die Be friedigung aller wird er trotzdem nicht rechnen können. Nur wenn man sich dies immer vergegenwärtigt, wird es, glaube ich, möglich sein, hier zum Wohle der Gesamtheit ein großes und lange erstrebtes Ziel zu erreichen, und hierzu wird auch die Regierung an ihrem Teile, wie sie es bisher getan bat, nach besten Kräften beitragen undmitwirken (Beifall.) Abg. Or. Kühlmargen (kons.), der Berichterstatter der Zwffchendepntation der Zweiten Kammer führt u. a. auS: Die Zwischendeputation der Zweiten Kammer habe vor allem auf eine Ausgleichung der scharfen, schon bet den ersten Beratungen zutage getretenen Gegensätze hin- gearbeitet, die vor allen» das Grundprinzip des Entwurfs Wroffe» hätten, die Gegensätze des, Oeffentlichkeitsprinzips Md des PriyatrechtSprinzipS,. Die, weitaus größere Zahl seine« politischen Freunde bedauere, daß es nicht gelungen sei, den Entwurf auf das Privatrechtsprinzip festzulegen. Einzelne gingen sogar so weit, daß pe, falls es picht mög- Uch se^ .diesem Prinzip Geltung, zu verschaffen, den Ent wurf ablehnen wollten. Dieses Prinzip spreche sich in . dem Schwarranbs^lS. A o MmMtWW in WiMlzeWt bett «riode. Joh. Lorenz. >er >er entgegen. Schneeberg, am 25. November 1907. Vom 12. zum 13. dieses MonatS ist auf Abteilung 4 der Zwickau-Lößnitz, Straße bei Kur 12,035 in Flur Zschocke« ein Apfelbau»« durch Abschneidell in d halben Höhe des Stammes erheblich beschädigt worden. Demjenigen, der den Täter der gestalt zur Anzeige bringt, daß dessen gerichtliche Bestrafung erfolgen kann, wird hiermit eine Geidbelohnung bis zu 30 zugesichert. Zwickau, deu 23. November 1907.Königliche Amtshauptmannschaft. Lanter. Oeffentliche Gemeinderatssitzung Mittwoch, de» 27. November 1007 abends O Uhr in der Schule. volwswund ZchmedMA. Virnfpiich-r, SLhn««darg 10. Aus 81 Fachschule für Handmaschinenstickerei. Der 11. Ausbesserkursus beginnt Montag, den 2. Dezember 1007 früh 9 Uhr und findet in einem Zimmer in» „Straubehaus" statt. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Anmeldungen nimmt noch der Unterzeichnete «VSL-LL Mittwoch, 27. November 1907. J-H-- I . . - Iß»b«<in,Uand»«rMauulk«»t«»iochti>qdI-««d«k«»a»iqr»«r«t»»rtIlchZ Donnerstag, den 28. November 1007 nachmittags '/,4 Uhr soll in Dlttrich's Repauration in Beutha als Versteigeruirgslokal 1 doppelläufiges Jagdgewehr meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Ler Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Hartenstein, am 25. November 1907. Katharinenmarkt in Ane. Für den hiesigen Katharinenmarkt, Donnerstag und Freitag, den 28. und 29. Novembxr 1907 wird hiermit folgendes zur Beachtung angeordnet: 1. Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufs-, Schall- und Vergnüg» ungsbuden werden dnrch de» städtischen Marktmeister angewiesen. Seinen Anordnungen ist unweigerlich zu folgen. 2. Bor Beginn des Geschäftes haben die Personen, deren Darbietungen usw. ' der Erlaubnis der Polizeibehörde unterliegen, diese Erlaubnis in unserer Po- lizeiregtstratur, Stadthalls — Zimmer 6 — gegen Erlegung der Gebühren einzuholen und- den Erlaubnisschein den durchsetzenden Beamten jederzeit ans Verlangen vorzulegen. 3. Das für Verkaufsbuden und -Stände zu zahlende Stättegeld wird durch städt ische Beamte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wird vom Markte weggewiesen. < 4. Der Marktverkehr wird an jedem der beiden Tage vormittags 8 Uhr eröffnet und um 10 Uhr, für Eßwaren 11 Uhr abends geschlossen. Verboten wird 5. in Schau- und Vergnügungsbuden, Karussells und Schaukeln vor mittast 12 Uhr und nach abend 11 Uhr z« musizieren und zu lärme«. 6. mit geistige« Getränken außerhalb der hiesigen Schankwirtschaften ohne besondere Erlaubnis seilznhalte», 7. mit Langholzwagen durch die Stadt zu fahren. (Das Fahren mit Last wagen ist tunlichst zu beschränken), 8. mit Kinderwagen auf den Straßen und Plätzen des Marktverkehrs wegen der Störung des freien Verkehrs an den Verkaufs- und Schaubuden usw. zu fahren, 9. die Behändigung von Reklamezetteln an Schulkinder durch Schausteller, Händ ler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen. " Im übrigen wird auf genaue Einhaltung der Bestimmungen unserer Marktord nung vom 28. November hingennesen. Zuwiderhandlungen gegen dies^Veftimmungen, sowie gegen die Bestimmungen der Marktordnung werden bestraft. Ueberschreitung der unter 4 angegebenen Zeiten wird auf Grund von 8 139 s Absatz 4 und 8 146 L der Reichsgewerbeordnung mit Geld bis zn 600 Mk. oder mit entsprechender Haft bestraft. Alle, den 25. November 1907. Der Rat der Stadt, Polizeiabteilnng. In Vertr.: Schubert, Stadtrat. Ficker. ^.llinsIäunAsn 2N clsr vom 13. bis 15. 3s.nnar stattkinäsnäsn xrüknnA naob Llasss VI bis ^Veilmaobtsn ontZSAsrlAsnommsn. gobnssbsrA, clsn 26. Rovsmbsr 1907. Lobnlrat Israel. vor „Sr»,t»r-Hch« «»Ntftound" »Nchoin» «il«lt<t »u »«na»«« »« noch Ku d»mv und Ldonn«w«nt in-nowch 40 VI«. Vlk'- 1 O » 2»I«rale: Im Lm»«bl»M«tir< dir «»um kr 4^ , , 8, I» Im .«NIchm r«u l« kam» Vor «».I 4» wl ««.«U di» »I». S»r»urt«Ui S« Pp. Bekanntmachung. ES ist für daS Königlich Sächsische Krieasarchiv von Wichtigkeit, davon Kennt nis zu erhalten, was an kursächsischen bez. sächsisch-polnischen Fahnen und Standarten, Fahnen des „Banners freiwilliger Sachsen", Fahnen der Bürgergarden pp. heute noch vorhanden ist. Derartige Feldzeichen befinden sich ersahrungsgemäß teils iin Privatbesitze, teils im Besitze von historische»» Sammlungen, Vereinen, Schützengesellschaften, Kirchen- gemeinden und dergl. Alle hierauf bezüglichen Mitteilungen, sowie etwaige geschichtliche Unterlagen über Herkunft, Zeitpunkt der Erwerbung bez. Verleihung, insbesondere auch Angaben über die gegenwärtige Beschaffenheit, Größe, Farbe, Wappen- und Namenschmuck werden an das Königlich Sächsische Kriegsarchiv in Dresden«N., Marienallee 3, erbeten. Dresden, den 23. November 1907. Kriegsministerinm. Am Schluffe des laufenden Jahres scheiden aus dem Hiesigei» Stadtgemeinderate auS die a«säsfige« Stadtverordnete»» 1. Herr Handschuhfaktor Ernst Oskar Meißner, 2 - Tischlermeister Adolf Oswald Grimmer,, die ansässigen Ersatzmänner 3. Herr Schmiedemeister Ernst Fedor Teller, . 4. . Handschuhmacher Max Richard Ko»d infolge Ablaufs ihrer Wahlp». Bereits im Laufe des Jahres ist der unansässige Stadtverordnete 5. Herr Bahnhofsinspektor Gustav Hugo Irmisch Infolge Wegzuges ausgeschieden. Als Taa sür die Neuwahlen ist Dienstag, der 17. Dezember 1007, bestimmt. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt werden daher hiermit anfgefordert, an diesem Tage von vormittags 10 bis mittags 1 Uhr «nd „ nachmittags 3 bis S Uhr ihre Stimmzettel, auf welchen nach Vorstehendem die Namen von S wählbaren Bürgern — 4 ansässige»» uud I unansässige»» — enthalten sei» müssen, im Ratssitzungszimmer vor dein versammelten Wahlausschüsse persönlich abzugebcu. D»e aufgestellte Wahlliste liegt vom 30. November bis mit 14. Dezember 1007 zur Einsicht an Rat-steile aus, und es steht jedem Beteiligten frei, bis Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung «nd Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste bei dem unterzeichneten Stadtrat schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Johanngeorgenstadt, am 23. November 1907. Der Stadtrat. vr. Wagner, Bürgermeister. rWbMlksfmm-. N Tageblatt M Mutz blatt W für öi« kal.mö LlMzchonZchVr-on in Mo, Grünhain. LartonLloin, Johann- goorgon8lM.LösMtz,Äou8Mol.<Zchnoobsrg,Zchwarz^
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite