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Deutsche allgemeine Zeitung : 25.08.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184708256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-08
- Tag1847-08-25
- Monat1847-08
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 25.08.1847
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Mittwoch — Rr. 2S7 -— SS. August >847. Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrhtit und Recht, Freiheit und Gesetz I» .... »r »iS Mcrlck- i < r 2 Tbls. —, 2ns. liionsgevukr für ve» H-mm cincr Seil« 2 Ngr. N-Ve-Vlick. DeutLchkand. Warnung der Münchner politischen Zeitung. — Erlaß des akademischen Senats von Würzburg. — Die protestantische Gemeinde in Zngcnheim. — Graf v. Giech. * Aus der Lausitz. Zerwürfniß unter den Herrnhutern. — Das Festmahl in Mainz unterbleibt. * Meinin gen. Das Strafgesetzbuch. Gesetze. * Hechingen. Dankadressen, ch Aus dem Fürstenthume Waideck. Die Verfassuna. N*euGen. »»Vertin. Der Polenproceß. il Vertin. Instruction in Be treff des JudengesetzeS. »Magdeburg. 0r. Erler. — Hr. Papendick. XSesterreich. z Aus Oesterreich- Die protestantische Gemeinde in Laibach. Spanten. § Paris. Die Kirchengüter. Srotzdritannten. Die Reise der Königin. Die Königin-Witwe. Das neu« Gesetz zur Erleichterung des Briefwechsel«. Lieutenant Munro. Dampfschiffverbindung zwischen Halifax, den Bermudas und Neufundland. Gerücht vüm Lode Ludwig Philipp'«. Krankreich. Der Herzog von Nemours. Der Graf von Paris. Die Ermordung der Herzogin v. PraSlin. Einberufung de« PairShof«. Der Herzog v. Choiseul-PraSlin. Die Mehlrcserven. Arbeitertumulte in Roanne. Ein toller Matrose. Preußische Schiffe. * »Paris. Die Mordthat. Schwei,. Rüstungen. Ktalten. z Rom. Da« Papstthum. Rom. Dom Miguel. Der Landtag. Der große Proceß. Cardinal Ciacchi. — Die Gährung in Neapel- Dänemark. »Kopenhagen- Die schleswig-holsteinische Angelegenheit. Nutzland und ^olen. »Petersburg. Fürst Lschernyscheff. General Kawelin. »Non der russischen Grenze- Die griechischen Sektirer. — Preußen in russischem Dienst. Griechenland. Athen. Die türkische Differenz. Nordamerika. Die Indianer in Lejas. Die Sklaven. Wissenschaft und «Kunst. f Dresden. Förster'« Handbuch für Rei sende in Deutschland. » Tharand. Das Bad. Die Akademie. — Der Stadtrath von Lüttich. Hande» und j-nouttrie. »Salonichi. Die Hankel«schiffahrt. »teip- fig- Börsenbericht. — Berlin. Ankündigungen. Deutschland. Die Münchner politische Zeitung schreibt: „Es muß in höhernKrei sen sehr übel bemerkt werden, daß gewisse hiesige Berichterstatter für aus wärtige Blätter, die unmöglich gut unterrichtet sein können, eine Art Beruf daraus zu machen scheinen, daß Publicum mit allerhand Gerüch ten über neue Veränderungen im höhern Staatsdienst wie über bevorstehende Reformen in diesem und jenem Zweige deß Staatsgebiets aufzuregen und zu beunruhigen. Daß auf solchem Wege nur Verwirk rung, nicht Ordnung, die klare Bedingung alles wahren StaatSlcbenS, bewirkt wird, versteht sich wol von selbst, ganz abgesehen davon, daß durch so unbesonnenes Gebühren nur Jenen in die Hände gearbeitet wer den dürfte, welchen auch die besonnenste Reform verwünscht ist und welche durch jedes neue Gerücht die Gespensterfurchl der Kurzsichtigen nicht un gern vermehrt und gesteigert sehen, um sie zu unedein Zwecken auszu- bcuten." — Der Senat der Universität Würzdurg hat folgende Be kanntmachung erlassen: „3n Folge eine« höchsten Ministerialbefehl« sieht sich der unterzeichnete Senat veranlaßt, die Stubirenden auf die durch die in neuester Zeit vorgc- kommene Lödtung eine« Studenten in München und eines Offiziers dahier abermals sich klar genug herausstellenden bedauerlichen Folgen des Zwei kampfs hinzuweisen und hierbei die diSciplinaren und polizeilichen Normen über Zweikämpfe der Stubirenden, insbesondere die Ministerialentschließun gen vom 2t. Zan., 25. März 1840 und M. Nov. >84-5, dann die 00— -5 der allerhöchst genehmigten Vorschriften für die Stubirenden vom ,6. Jan. 1842 aufs neue nachdrücklichst einzuschärfen. Im Hinblick auf vorstehenden allerhöchsten Befehl Sr. Maj. de« Königs werben die Stubirenden an die schweren Strafen, welche den Lheilnehmern an Zweikämpfen überhaupt, be sonder« aber an Zweikämpfen mit Stoßwaffen und Pistolen, in Aussicht ge stellt sind, allen Ernste« erinnert, wobei namentlich wiederholt erwähnt wird, daß jede Art von Zweikampf und alle Lheilnahme an demselben mit Rele gation oder Dimission rc. bestraft, der absichtlich Händel Suchende entlassen und selbst die Leiche eine« im Zweikampfe Gebliebenen bei früher Lageözeit ohne alle Begleitung prunklo« in den Gottesacker gebracht und still einge senkt werden soll." — Die protestantische Gemeinde in Jngenheim hat eine Ein gabe an den König gerichtet mit folgenden Bitten: I) um Aufhebung der gegen Pfarrer Frantz verhängten Amtssuspension, oder 2) um Ver weisung der Sache an die im Jahr I84S abzuhaltcnde Gencralsynode, unter königl. Verfügung, daß die Pfarrei inzwischen durch die Diöcesan- geistlichen versehen werde; oder 3) der König möge sonst einen Weg bezeichnen, wie die Gemeinde ihre religiösen Bedürfnisse befriedigen könne, was bei einem orthodoxen Pfarrer nicht möglich sei; oder endlich 4) wenn keine andere Anordnung thunlich, möge der König genehmigen, daß die Gemeinde bis zur nächsten Gcneralsynode sich von der protestantischen kirchlichen Administralion trenne und einstweilen als freie Gemeinde ihren Gottesdienst besorge. ' (Sp. Z.) — Aus München theilt die augsburger Allgemeine Zcilung mit, daß der Standesherr Graf v. Giech auf die von seinem standesherrlichen Hause bisher besessenen und ausgeübtcn Consistcualrechie verzichte: habe; dieser Verzicht habe die allerhöchste Genehmigung erhalten, und cs werde in Folge dessen die Auflösung des protcstaniischen Mebialconsistoriums Thurnau demnächst stallfinden. »Aus der Lausitf, 22. Aug. Bei der Einigkeit, welche bisher in der Brüdergemeinde bestand, die in Hcrrnkut ihr Cenlrum suchte und fand, fürchtete man nicht, daß die Zerwürfnisse, welche im Schoose der evangelischen Kirche dermalen herrschen, ihre, zcrstöccnden und schäd lichen Einflüsse auch auf dem friedlichen Gebiete dec Brüdergemeinde üben würden. Dennoch steht auch dies gegenwärtig in Aussicht, denn es ist die Nachricht verbreitet, daß die transatlantischen Gemeinden sich von den europäischen trennen wollten. Bekanntlich stehen alle hcrrnhutischcn Ge meinden unter sich in brüderlicher Gemeinschaft, mögen sic nun in Europa oder in den andern Welttheilcn sich befinden, und alle stehen unter der väterlichen Leitung der Aelicsten Confe-enz, die ans allen Weltthcilcn be schickt wird. Von dieser Ccntralbehörde aus gehen alle gemeinsamen Maßregeln, und dahin berichien alle Gemeinden. Sei cS nun, daß die in Amerika herrschende politische wie kirchliche Ungcbunbcnheit die dortigen Brüdergemeinden auch ergüffen hat, oder daß andere Gründe obwalten, kurz, eben die amerikanischen Gemeinden sind cs, von denen her das Schisma droht. Man sieht daraus von neuem, daß der Geist der Unruhe bas re ligiöse Gebiet üoerall ergreift. In der römischen, griechischen, protcstan- liichcn Kirche macht er sich fühlbar, und endlich verschont er selbst die so frttdliche Gemeinschaft Herrnhuts nicht. — Das mit den Vorbereitungen zu dem Festmahle für die rhein- hessischen Abgeordneten beauftragte Comite in Mainz zeigt am 20. Aug. in der Mainzer Zeitung an, daß dasselbe unterbleiben werde, weil die in Mainz wohnenden vier Abgeordneten die Einladung abgelchnt hätten. Zu dieser Ablehnung scheint dec Umstand gefühlt zu haben, daß man von den zwölf rhcinhcssischen Abgeordneten nur zehn cinladen wollte. * Meiningen, 22. Aug. Das niedrigste Strafmaß für das Ver gehen der Widersetzlichkeit gegen die öffentliche Autorität, Bedrohung der mit Vollziehung einer von einer öffentlichen Behörde ausgehenden Anord nung beauftragten Personen mit Tätlichkeiten oder Thätlichkcil gegen dieselben sowie gegen Schilbwachen ober ausgcschickie Patrouillen, ist in Art. 105 des Strafgesetzbuchs für Sachsen Meiningen vom l.Aug. 1844 auf drci Wochen Gcfängniß bestimmt. Seit Publikation des Straf- gcsetzbuchS hat aber die Erfahrung an die Hand gegeben, daß häufig Fälle sehr geringfügiger Widersetzlichkeit vorkommen, für welche auch selbst eine dreiwöchige Gefängnißstrafe zu hoch erscheint, und deshalb ist neuerdings diese Bestimmung durch ein mit der letzten Ständcversammlung verab schiedetes Gesetz dahin modificirt worden, daß bei Widersctzung gegen die mit dem Vollzug einer Anordnung beauftragten Diener einer Behörde das geringste Strafmaß bis auf drci Tage Gcfängniß herabgesetzt sein soll, wenn 1) nur Bedrohung mit Tätlichkeiten stattgcsündcn hat, oder 2) die angewendele Gewalt nicht an der Person des Dieners ausgeübt wurde, ober 3) der Widerstand durch ein ungesetzliches oder ordnungswidriges Ver fahren der Behörde oder ihres Dieners veranlaßt worden ist, ja daß in dem Fall unter 3) statt der Gefängnißstrafe, wenn diese die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigt, auf verhältnißmäßige Geldbuße erkannt werden könne. — Vom 5. und 6. Aug. datircn zwei Gesetze, von denen das eine das Hülfsvcrsahrcn gegen öffentliche Diener, baö an dere die Veijährung öffentlicher Abgaben und ihrer Rückfederung be trifft. Nach dem erstern kann von den Gehalten, Gagen, Wartcgel- dern und Pensionen unter und bis zu 300 Fl. blos ein Sechstel, von denjenigen über 300 Fl. aber ein Drittel zur Befriedigung der Gläubiger in Beschlag genommen werden, rücksichllich der Gehalte über 300 Fl. mit der Einschränkung, daß den Pcrcipicnten in jcdcm Falle die Summe von 250 Fl. frei bleiben muß. Daö Gesetz tritt mit dem 1- Oct. d. I. in Kraft. Mit dem zweiten Gesetze will man dem llcbclstande begegnen, daß durch die jetzt bestehenden langen Verjährungsfristen für Federungen eine geregelte Verwaltung der Domainen- und Landesrevcnuen sehr er schwert wird, und wird deshalb die allgemeine Bestimmung ertheilt, daß
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