Deutsche allgemeine Zeitung : 15.09.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184709153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470915
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-09
- Tag1847-09-15
- Monat1847-09
- Jahr1847
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 15.09.1847
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a, Lrauer- «d.Schüler sSS2Sj MK. »«tch« und - MWaeUs- t«r«an»<. »mevt, ist hier in ten (früher aufgestellt. n, flüstert, ein Mensch. 2 und von sten Ber- o, da das laßmaffcn immer zu inexigible md Mehr Lrewcndt ßvchmüS'- Schrift in geist- Bretlau und Klö- mit ein- dtes nur Schle- MÄSer- Berwun- en lwher beniner «gen s«i- d echeelt hen Gc e» geist- ol gegen ke einge- f34,7Z in Lreö- San Kthr. IchrerMi- k. Engel Dresden, g.—Krau -r. Schul cat Adolf faehsbenem »er au» -kational- hast unter »«I M»v! er Sohn eldmann. n Dresden >a. — Hr. u mit Frl. Jung in elein. — in Koblenz stkorn in c Firme- Seppner W. Herz adgerichts- cnberg ein sichau ejn Adorf ein Mittwoch —— Rr. 258. 1s. September 1847. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. Z-M «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» ttev-rvltS. MevtschlSMd. —München. Der außerordentliche Landtag. Die Eisen bahnen. Hofrath Thiersch. — Bischof Weir. * Hannover. Wasser» gesetz. — Der Herzog von Glück-bera. ch Meiningen. Die Staatsschuld. — Verhandlungen mit der Bürgerschaft in Kremen. MresrHe«. **Kertin. Der Polenproceß. (*)Kerlin. Kirchliche Angele genheiten.—Erklärung preußischer Kaufleute.—Russischer Menschenhandel. Ichefterretch. Die Armee. MHasttett. Die Amnesticfeier. Der Herzog v. FriaS. General Narvaez. WrsGMitanni««. Die Königin. Englische Erwiderung auf Angriffe der «Presse«. Die Herzogin von Kent. Die Versammlung irischer Parla mentsmitglieder. Die irischen Armenbezirke. Austreibung von Pächter familien. Katholische BiSthümer. Der Typhus auf den Auswandererschiffen. Spanien. Abd-el-Kader in Marokko. Gerüchte. Marschall Sebastian!. Der Marquis v. Dalmatien. Der britische Botschafter. Der ' persische Gesandte. ** Paris- Abd-el-Kader. Lucca. Spanien. Die Roue'S in der Presse. Mäe-erlau-e. Die Gesetzbücher für die Colonien. — Der päpstliche Nuntius. Mchw«1tz. Kern. Die Lagsatzung. — Das Postgeheimniß in Bern. — M Bewaffnung in Lessin. —. Neues Finanzmittel in Freiburg. Turin- Der Papst und Karl Albert. * Rom. Ferrara. Mar chese Azeglio. Verhaftungen. Ein Convertit. WunderthätigeS Madon nenbild. Rom. Allianz mit LoScana. Della Margherita. Die Calabre- sen. Die Angelegenheit von Ferrara. Die Bürgergarde. Kirchendieb stahl. Statistisches. — Der Aufstand in Lalabrien. — Complot in Pa lermo. — Unruhen in Messina. MMWe«fchaft und stunft. * Kiel. Die Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe. Hand«! ««» HjndnErie. * Leipzig. Börsenbericht. — Der französi sche Handel im Jahre 1816. London- Fallissements. — Frequenz der Magdeburg-Leipziger und -Halberstäbter Eisenbahn. — Berlin. Hkttrimdtgnkg«,. D-«tschla«d. ----- München, io. Sept. Das beliebteste Unterhaltungsthema ist und bleibt der außerordentliche Landtag mit all den außerordent- Rche» Dingen, di« «r bringen soll, «der wahrscheinlich nicht bringe» wird. Unbestritten bleibt, daß sich die Regierung bezüglich ihrer Anträge und Borlagen an die Stände de- Reichs ausschließend auf die schon erwähn ten Eisrnbahnfragen beschränken wird. Es scheint aber ein großer Jrr- thum zu sein, wenn man, wie dies soeben noch viele Zeitungen thun, da- Dei von dem Glauben ausgeht, unsere Regierung befinde sich in der Lage, den Gtänden wol gar noch neue Eisenbahnbauten anzuempfehlen, nament lich aber denselben die von ihnen selbst gewünschten Bahnlinien von hier Nach Salzburg und von Augsburg nach Ulm zur Baugenehmigung vor- zufchlagen. Weit entfernt, an solche mit den dermaligen finanziellen Ver hältnisse« nicht ohne große Opfer in Einklang zu bringende Unternehmun gen zu denken, scheint die Regierung vielmehr zu dem Entschlusse ge kommen zu sein, den Ständen nicht länger ein Hehl daraus machen zu wüsten, daß die projectirten und bereits begonnenen Bahnbauten an de« Staatsschatz bei gleichzeitiger Ausführung allzu schwere Ansprüche machen müßten, weshalb eS als zweckmäßiger erscheine, zunächst alle ver- fügbaren Mittel auf die Herstellung der Hauptbahn zu verwenden. Die Anleihe von 16 Millionen, von welcher die Rede ist, wird daher auch Mr auf den Fort - und Ausbau eben dieser Hauptbahn verwendet werden, ». h: auf die Hof-Lindauer Bahn. Erst die ständischen Verhandlungen werden cs wahrscheinlich entscheiden, entweder ob und bis auf wie lange Hit übrige» Bauten (vornehmlich der Bamberg - Frankfurter Bahnbau) vertagt, oder ob auch für deren Fortführung die nöthigen Mittel auf- getrieben werden sollen. Daß man bei jeder Vermehrung der zu borgen- den Summe» desto gewisser auf die Frage zurückkommen müsse, ob man Meue Staatsanleihen mit höhtrm Zinsfüße machen dürfe, ohne die äl- Mn StaMgläubiger zu bedenken, versteht sich von selbst. HoMth Thiersch hat als neugewähltcr Rector die königliche Be- Pätigung erhalte», desgleichen sind sämmtliche Senatorwahlen bestätigt worden. ' — «VS der »«irisch«»» Pfalz berichtet die augsburger Postzei- <tung vom 2. Sept.:, „Was die Deutsche Zeitung über die Worte «nsers Königs bei dessen jüngster Anwesenheit in Speier gegen den Bi schof Weis (Nr. 247), sagt, hat man sich bei unS schon vor zwei Jahren «zählt. Wie eö aber damals erzählt wurde, enthielt es zwar ein Lob auf He» Erzbischof von Köln, aber nicht den leisesten Tadel gegen unsern Oberhirttn." *Hannovep, io. Sept. Das Gesetz über Entwässerung uftb Bewässerung der Grundstücke sowie über Stauanlagen, eine der wich- tigern Arbeiten der letzten Ständeversammlung, ist nun auch in diesen Ta gen zur Publikation gelangt, und das Ministerium des Innern ist beauf tragt, die zur Ausführung desselben erfoderlichen Anordnungen zu treffe». Es wird ein tüchtiges Stück Arbeit geben, das Gesetz in volle Anwen dung zu setzen: denn bei keiner legislatorischen Reform ist der Weg vom Prineip zur vollbrachten That schwieriger als im Bereiche der agrarischen und industriellen Gesetzgebung. Die Ueberschrift bezeichnet die einzelnen Abschnitte des Gesetzes. Der erste Abschnitt: „Entwässerung derGrund- stücke", enthält Bestimmungen über Erhaltung der natürlichen Wasserzüge, über Vorrichtung neuer Entwässerungsanlagen, über Unterhaltung der letz tem und über Aufhebung von Entwässerungsanlagen und Aenderung der Entwässerungs-Genossenschaften. Der zweite Abschnitt: „Bewässerung der Grundstücke", zerfällt in Vorschriften über Vorrichtung neuer Bewässe rungsanlagen und über Unterhaltung und Aufhebung der Bewäfferungs- anstalten sowie Aenderung der Bewässerungsgesellschaften. Endlich das dritte Capitel: „Stauanlagen" (alle Vorrichtungen, die den freien Fluß des Wassers hindern oder stören, eS sei anf welche Art oder zu welchem Zweck es wolle), stellt die erfoderlichen Bestimmungen auf über Anlegung neuer Staue und Aenderung der Stauanlagen. Stauanlagen dürfen von Privatpersonen nur dann gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse, z. B. in Bezug auf Schiffahrt, nicht beeinträchtigt wird und wenn kein Recht eines Dritten entgegcnsteht. Werden dritte Personen, welche ein der Anlage eutgegenstehendes Recht nicht haben, durch die Anlage benachthei- ligt, so ist ihnen dafür Entschädigung zu leisten. Stauanlagen aber, welche von öffentlichen Behörden in Bezug auf Schiffahrt oder zu andern öffentlichen Zwecken gemacht oder angeordnet werden, können weder durch entgegenstehende Rechte Dritter noch auch wegen des Nachtheils, den dritte Personen dadurch etwa leiden, verhindert werden, doch ist ihnen für allen Nachtheil, den sie durch die Stauanlagen leiden, nach Maßgabe dcS Ge setzes Entschädigung zu gewähren. Dem schließt sich noch ein vierter Ab schnitt an über das in der Regel vor dm Verwaltungsbehörden ffattfin- dende neue, in Bezug auf Streitigkeiten über das Dasein und den Um fang von fraglichen Berechtigungen, den Besitz und die Pflicht zur Ent schädigung vor die ordentlichen Gerichte gehörige Verfahren in Wasser stau-, Ent- und Bewässerungsangelegenheiten, Ave dem Gesetze wider sprechende Vorschriften werden durch dasselbe ausdrücklich aufgehoben, je doch sollen dadurch die Provinzial-Deich - und Sielordnungen nicht außer Kraft gesetzt werden, vielmehr denselben Vorgehen, wenn deren Vorschrif ten von denen des neuen allgemeinen Gesetzes abweichen. — Auf seinem adeligen Gute Loitmark in der Nähe von Kappeln läßt der Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg ein Schloß neu bauen, zu welchem Baue neulich der Grundstein gelegt ward. In diesen in der Mitte ausgchöhltcn Stein ward eine gläserne Flasche verschlossen und vermauert, in welcher unter Anderm folgende Werke und Aktenstücke aus der Gegenwart enthalten waren: Falk s Sammlung der wichtigsten Urkunden zum Staatsrechte der Herzogthümer, der Offene Brief, die Bekanntmachung vom 18. Sept. v. I., die Adressen aus den deut schen Bundesstaaten, die Staatsschrift der neun kieler Professoren, die Petition der holsteinischen Ständeversammlung an den König, Ausschuß bericht über den Vorschlag des Abg. vr. Balemann rc. Diese Thatsache, welche an höherer Stelle sehr unangenehm berührt hat, durfte das Kieler Correspondenzblatt nicht mittheilen. (W.-Z.) ^Meiningen, I1. Sept. Rach einer sehr lehrreichen, zur Besei tigung vieler gangbaren Jrrthümer und Vorurtheile beitragenden und all- seitiger Beachtung zu empfehlenden Schrift: „Ueber die Domainenfrage im Herzogthume Sachsen-Meiningen", welche zugleich „ein Wort zur Verständigung über die rechtliche Natur der Domainen in Deutschland im Allgemeinen" bringt und deren Verlagshandlung (Leske in Darmstadt) sich bereit erklärt, gediegene Gegenschriften ebenfalls durch den Druck zu ver öffentlichen, wird über unsere Staatsschuld Folgendes mitgetheilt, was hier natürlich bekannt ist, für auswärtige Leser aber doch Interesse habe» kann. Nach den Rechnungen der Staatsschuldentilgungskasse wurde» a» der durch das Gesetz vom 9. Aug. I8Z2 auf 3,401,600 Fl. festgesttll- ten Staatsschuld (Domainen- und Landesschuld) des Herzogtums vom 1. April 1832 an bis Ult. März 1847 abgetragen 1,457,588 Fl. 32 Kr., wodurch sich die Staatsschuld auf 3.944,011 Fl. 28 Kr. gemindert hat. Am 1. April 1847 wurden abermals 49,ooo Fl. ausgelöst, und es beträgt
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