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02 Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 19.12.1925
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1925-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-19251219025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-1925121902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-1925121902
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1925
- Monat1925-12
- Tag1925-12-19
- Monat1925-12
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Zweites Matt Erscheint Dlenslag, Donnerstag unt Tonnabend und wird am Abenv vor» herausaegeben u versendet. Monat» kicher Bezugspreis 100 Pfg., aus» schli-bltch Boten und Postgebühren Bestellungen werden in unserer Ge schäftsstelle, von den Boten, sowievon allen Postanstalten angenommen Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 428«4 Demeindegirokonto ZschopauNc 41 Dewerbebanb e G m b. H Zschopar Nemsprech-Anschlub Nr 12 WOMlltt Der Inferttonsprets betrügt tü» die k-gespalt Petttzeil« oder deren Naum iw Ämtsgerichtsbezirk Zschopau 18 Pfennige, auherhalb 20 Pfennige. Im amtlichen Teile di« 8-gespalten« Zeile 40 Pfennige Reklamen, die S-gespaltene Zeile 60 Pfennig«. Fvr Nachweis u Offerten-Annabm« 18 Pfennige Extragebühr Bei Plah Vorschriften erhöht sich der Zeilenpreis um 25 Prozent. für Zschopau W und Umgegend Das „Wochenblatt" enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Zschopau. Schriftleitung: Richard Voigtländer. — Druck und Verlag: Wochenblatt für Zschopau und Umgegend Richard Voigtländer in Zschopau, Oststraße 21. onnabcns, öc» 18. Dezember 182». 83. Jahrgang 1Ll WeihnMn. Der Glocken Töne wogen, Und frommes Singen schallt; In Dorf und Stadt gezogen Kam heut der grüne Wald. Es fällt in alle dunkeln Seelen ein ewiger Schein; Des Himmels Sterne funkeln In jedem Kämmerlein. Und einen siehst du flimmern Und hoch vor allen glühn, Wo Glück und Reichtum schimmern Und Armut darbt in Mühn. Und wo, von Leid gefeuchtet, Ein müdes Auge wacht — Denn allen Menschen leuchtet Der Stern der heiligen Nacht. O Fest der dentschen Seele, Du, deutscher Seele voll: Was uns auch immer quäle, Und was da werden soll, Dein Stern soll nicht erbleichen, Leuchten soll uns sein Schein — Auch du sollst uns ein Zeichen Eiserner Hoffnung sein! Kladderadatsch MMMMwU W EksMmW. Die neue Ausgieichsvrdnnng, die dazu berufen ist, Lie bisher bestehende Geschästsaufsichtsverordnung zu ersetzen, ist nunmehr als Gesetzentwurf von 85 Para graphen dem Reichsrat zugeleitet worden. Sie ist für unser Wirtschaftsleben von außerordentlicher Wichtig keit, da die Abwicklung der in Schwierigkeiten geratenen Firmen noch längst nicht beendet ist, und die Wirt schaftskrise auch noch unvermindert anhält, so daß man mit neuen Schwierigkeiten rechnen kann. Die neue Ausgleichsordnunghat die gleiche Tendenz wie die Ge- schästSaufsichts-Verordnung: nämlich den Konkurs zu verhüten, wo cS noch möglich ist, die geschäftliche Exi stenz eines an sich lebensfähigen Unternehmens zu er halten. Der Aufbau der neuen Ausgleichsordnung ist daher auch der bisherigen Geschäftsauffichts-Vcrord- nung sehr ähnlich, unterscheidet si chaber immerhin in jo wesentliche Bestandteilen von dieser, daß es ange bracht erscheint, im folgenden kurz die Aenderungen und Neuerungen zu skizzieren. Der Antrag zur Eröffnung des Ausgleichsverfahrens kann Hann gestellt werden, wenn eine Ueberschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Firma vor liegt. Der Antrag muß stets vom Schuldner erfolgen. Vernünftigerweise hat man in der neuen Verordnung die Bestimmung weggelassen, daß die Ueberschuldung «ine Folge des Krieges sein mußte, denn in Wirklich keit ist ja schließlich unsere ganze Wirtschaftsmiserc durch Krieg und Inflation. Für den einzelnen Fall aber wird sich ein Nachweis schwerlich führen lassen. Voraussetzung für die Eröffnung des Ausgleichsver fahrens ist sodann, daß den Gläubigern eine. Quote ge boten wird, die bei Befriedigung innerhalb eines Jahres mindestens 25"/o, bei Befriedigung innerhalb zweier Jahre mindestens 50»/o der Forderungen betragen muß. Außerdem muß das Gericht die Würdigkeit des An tragstellers prüfen. Zurückzuweiscn ist der Antrag in jenem Falle, wenn innerhalb der letzten Jahre ein Ge- schäftsaussichts- oder Konkurs-Verfahren gegen den Schuldner geschwebt und dieser den Offcnbarungseid geleistet hat, oder wegen Betruges oder Untreue wäh rend der letzten drei Jahre rechtskräftig verurteilt wor den ist. Das Verfahren ist ganz ähnlich wie bei der Geschäfts- QNfsicht. Der hauptsächliche Vorteil, den der Schuldner durch die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens genießt, ist zunächst sein Schutz vor dem Konkurse und vor Pfän dungen. Zwangsvollstreckungen sind" nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens unzulässig, gleichfalls erlö schen Rechte und Pfändungen, die innerhalb der letzten zwei Monate vor Eröffnung des Verfahrens erfolgt sind Für das Zustandekommen des Zwangsvergleichs ist eine Mehrheit von drciviertel der Forderungen und der Hälste der Zahl der Gläubiger erforderlich. Kommt diese bei einer ersten Abstimmung nicht zustande, so kann der Schuldner die nochmalige Abstimmung nach einer Frist von zwei Wochen beantragen. Der Ver gleichstermin kann auf Antrag von drei Vierteilen der erschienen Gläubiger vertagt werden, wenn zu erwarten ist, daß der neue Termin zu einem Vergleich führen wird. Der neue Termin ist alsbald zu bestimmen und darf nicht über zwei Wochen hinaus anberaumt werden. Eine nochmalige Vertagung ist unzulässig. Kommt der Vergleich nicht zustande, so muß das Gericht vonAmts- wegen gleichzeitig, auch ohne daß ein entsprechender An trag vorliegt, den Konkurs erösfnen, falls die Voraus setzungen bezüglich der entsprechenden Masse vorhan den sind. Das nüdriisksi« Stuss« uLtiULscmucu tumxasskuracko Mnnsvsrs i. L AAm: WWIauf. Aufwertung kraft Vorbehalts oder Rückwirkuug. Nach 8 16 Aufwertungsgesetzes findet die Aufwertung von Grundlasten auf Grund des Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung nur statt, wenn der Gläubiger Anspruch aus Auswertung bis zum l. Januar 1926 bei der Aufwertungsstelle angemeldet. Hat also ein Hypo- thekenglänbiger sich bei Annahme der Leistung seine Rechte Vorbehalten oder hat er dies zwar unterlassen, aber die Leistung in der Nückwirkungszöit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 angenommen, so findet eine Aufwertung der Hypothek nur statt, wenn er seinen Anspruch bis zum 1. Januar 1926 bei der Aufwertungs- stelle anmeldet. Versäumt er die Frist, so hat er den Anspruch ver loren. Vielfach einigen sich die Beteiligten über die Aufwertung und verzichten auf diese Anmeldung. .Hier bei besteht, wo Nachberechtigte vorhanden sind, für den Aufwertungsberechtigten die Gefahr, durch die Unter lassung der Anmeldung Rcchtsnachteilc zu erleiden oder doch in Rcchtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Die Anmeldung muß also auch für diese Fälle empfohlen werden. Der 1. Januar 1926 ist ferner der letzte Tag, bis zu dem der Antrag ans Teilung einer der wiedereinzutra genden Hypothek vorgehenden Gesamthypothek bei der Nufwertnngsstelle gestellt werden kann (8 23 Ausw.GK Zis vMm Aue. Einer meiner Kameraden verlor durch den Aufstand 1905 in unserer ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika ein Auge, welches durch ein Glasauge ersetzt wurde. Da damals die Bevölkerung noch keine. Steuern zahlte, mußte jeder männliche Eingeborene acht Tage für den Staat Arbeit verrichten. EinesTages, als die Eingeboenen bei dem Bau eines Regierungsgebäudes waren, wnrde mein Kollege ab- gerusen. Er nahm sein Glasauge heraus, legte es auf einen Stein und sagte zu den Negern: „Seht mal her, ich muß jetzt weggehen, aber mein Auge wird auf passen, daß ihr inzwischen hübsch fleißig seid!" Als er zurückkommt, sind die Eingeborenen erfreulich fleißig gewesen. Am nächsten Tage wird mein Kamerad wieder abge- rusen,läßt abermals sein Auge zurück, hält eine schöne Rede und geht sort. Als er zurückkehrt, sieht er aber schon von weitem, wie alles im tiefsten Schlummer liegt, und auch nicht einer arbeitet; wie er näher kommt und nach seinem seinem Auge sieht, da hat ein findiger Neger seine Kofia (Kopfbedeckung) darüber gedeckt... GportnaeHrSeHten Fußball im Verband Mitteldeutscher Ballspiel-Vereine. Die 1. Mannschaft des 1.Z. F. C. ist am Sonntag, den 20. Dezember, voraussichtlich auch am 25., 26., bezw. 27. Dezember spielfrei. Sollte jedoch für die Weihnachtsfeicrtage ein Spiel zustande kommen, fo wird dies rechtzeitig bekanntgegeben, andernfalls tritt die Elf erstmalig am 3. Januar 1926 in Funktion und zwar gegen den Meister des Flöhatalbezirkes, der Ball spielvereinigung Eppendorf, der bekanntlich in der er sten Runde in Zschopau mit 5 :1 unterlag und somit seit langer Zeit die erste Niederlage in diesem Bezirk bezog. Sonntag, den 20. Dezember, treffen sich 12 llhr 15 in Chemnitz-Furth 1.Z.F. C. II und C B C. IV. Ebenfalls an diesem Tage messen 11 Uhr 30 in Ehem nitz auf dem neuen „Sturm"platz an der Zschvpaner Straße (Wanderers Ruh) 1.Z. F. C.III und Sturm IV ihre Kräfte. In Zschopan empfängt die 1. Jugend des 1. Z. F. C. auf ihrem Platze 2 Uhr nachm. die 2. Junioreumann- schaft der Chemnitzer „Preußen". A m -o -k. Fußball im Arbeitcr-Turu- uub Sport-Bund. Frei Sport I — Einsiedler Sport-Club II 2:6 (2 :4) Frei Sport II — Einsiedler Sport-Club III 5:6 (3:3) Die beiden Mannschasten des Zschopauer „Frei Sport" weilten am Sonntag in Einsiedel. Wie im ersten Spiel so konnte die 2. Elf wieder ein knappes Resultat heraus holen, dagegen verlor die. erste Mannschaft ziemlich hoch mit 2 :6. Berücksichtigt man die näheren Umstände, so Ivar von einem Siege kaum die Rede. Die vier Mann Ersatz konnten trotz größter Mühe die Lücken nicht aus füllen, da»» sie ihr 2. Spiel auf dem vereisten Platz lie ferten. Im Sturm wollte es trotz guter Ansätze nicht recht klappen und die Erjag-Verteidiger mußten die schärssteu Angriffe von Einsiedel abwehren oder der Torwart griff rettend ein. Bei Einsiedel sind es vor allem Rechtsaußen und Halbrechts, die auch bald Tor erfolge erzielen. Der Gegner mit 3 Mann ans der 1. Elf spielend, übernimmt auch nach der Pause die Führung weiter, bis es endlich Linksaußen gelingt, Nr. 1 für Zschopau zu buchen. Aus einer sauberen Ecke resultiert das zweite und letzte Tor, der Ball, von Linksaußen getreten, streift den Pfosten und dreht un halcbar direkt in den Kasten. Beim Stande von 6:2 für Einsiedel pfeift der Unparteiische ab. Ecken das gleiche Resultat. K. R. Vorschau: Ein sehr spannender Kampf steht am Sonntag auf dem Schützenplatz wieder bevor und dürrste ein reger Besuch sich wohl lohnen. „Frei Sport" stellt beide Mannschaften dem Fußball-Verein E p p endors gegenüber und wird diesen sehr guten Gegner in vollster Ausstellung begnen, um ehrenvoll abzuschneiden. Die Gäste sind derzeit in bester Form, schlugen sie doch Ol bernhau überlegen mit 8:3. An Spannuna und Mo menten wird es nicht fehlen nnd alle Interessenten wer den dem Tres»en beiwohenen. welches einen sportlichen Genuß verspricht. Darum kommt alle am Sonntag Nachmittag znm Sportplatz am Schützenhaus! Jedem Dudenbovk auf den Gabentisch einen Karton .Schwarzkopf Schnumpon" in Weib? acht-vackun--. nnd wir Können uns in den Festtagen an dem duftigen schönen Haar unserer Jugend elfreuen.
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