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Sächsische Staatszeitung : 27.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191605275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19160527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19160527
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-27
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 27.05.1916
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Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. Alters» und LandeSkulturrentenbanl, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes» BrandversicherungSanstalt, Verlaufsliste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSsorstrevieren. Nr. 122. Beauftragt mit der Oberleitung (und Preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat Doenges in Dresden. Sonnabend, 27. Mai abends ! 1916. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstrabe 16, sowie durch die deutschen Postanstalten S Marl SO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktags. — Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr.212S5,SchristleiUmgNr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Anlündigungsteile SO Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter Eingesandt 150 Pf. Preisermäßigung aus Geschäftsanzeigen.-— Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Die kurz vor Beginn des Drnckes eingehenden Meldungen befinden sich auf Seite 8 dieser Ausgabe. Der Hauptansschnß des Reichstages setzte gestern die Crörternng der Ernährungssragc fort. » Die türkischen Abgeordneten besichtigten gestern daS Gefangenenlager in Zossen nnd folgten nachmittags einer Einladung des türkischen Botschafters Hakki Pascha. * Staatssekretär vr. Delbrück verabschiedete sich gestern im -raße» BnndesratSsaale des ReichSamtes deS Innern von seinen Mitarbeitern. Die Italiener erlitten auch am DouncrStag wieder schwere Verluste und ließen über 25VV Gefangene, 4 Geschütze und 4 Maschinengewehre in den Händen der österreich-ungarischen Truppen. Die Bndgetkommission der Pariser Kammer hat die Regierungsvorlagen betreffend eine Verdoppelung der d retten Stenern abgelehnt. * Im Opernhause von Chicago fand eine Massen versammlung statt, um ge. eu die Hinrichtung der irischen Rebellen zn protestieren. Amtlicher Teil. Ministerium deS Kultus und öffentlichen Unterrichts. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dein Pfarrer vr. pbil. Heinig in Trachenau anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsordcn zu verleihen. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der 1. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 27. Mai. Se. Majestät der König be sichtigte vormittags die Städtischen Baracken an der Radeberger Straße. Die Fleischversorgnng industrieller nnd landwirtschaftlicher Gebiete. Es ist in letzter Zeit in der Tagespresse wiederholt betont worden, das; eine gleichmäßige Verteilung der Fleischvorräte auf die Bevölkerung noch lange keine wirk lich gerechte Verteilung zu sein brauche. Namentlich solche Blätter, die iu erster Linie landwirtschaftliche Interessen vertreten, haben darauf hingewiesen, daß die schwer arbeitende bäuerliche Bevölkerung zn Zeiten der Feldbestellung und der Ernte d.och zweifellos ebenso einen Anspruch auf stärkere Fleischvcrsorgung habe, als die schwer arbeitende industrielle Bevölkerung in den Be zirken, die in erster Linie jetzt immer noch reichlich be schäftigt sind. Tas ist gewiß richtig. Man kann sich auf den Standpunkt stellet«, daß jeder, der besonders schwer zu arbeiten hat, sich einer stärkeren Versorgung mit Fleisch erfreue« müßte, weil seine Arbeit doch jetzt für die Allgemei»heit doppelt wichtig und wertvoll ist. Aber man wird nur schwer den richtigen Maßstab finden können, nach dem eine solche Bevorzugung eingerichtet weiden soll, weil die Verteilung der Fleischvorräte nach solchen Gesichtspunkten einen Apparat erfordern würde, der in seinem Umfange und in seiner Kost spieligkeit nicht allenthalben aufzustellen sein dürfte. Man muß sich deshalb zunächst damit abfinden, daß in möglichst gleichmäßiger Weise die Fleischvorräte verteilt werden und muß es danach den einzelnen Familien überlassen, da» ihnen zugewiesene Fleisch in erster Linie denjenigen Personen zuzustellen, die mit Recht einen besonderen Anspruch auf Fleischnahrung geltend machen können. Nun will aber in der Bevölkerung und beson ders in derjenigen unseres Industrielandes Sachsen die Besorgnis nicht schwinden, daß die gleichmäßige Ver teilung der Fkeischvorräte auf die Gesamtbevölkerung des deutschen Reiches dock nicht so vor sich gehe, wie das cigeEch würchchenswert wäre. Ta hat irgendwer einen gute» Freund irgendwo, der ihm berichtet, daß bei ihm zu Hmrße in Pommern, in Mecklenburg, in den östlichen preußischen Provinzen, in Schlesien oder in Bayern, oder wo sonst noch, man viel mehr Fleisch bekommen könne, als das bei uns im Königreich Sachsen zurzeit der Fall ist. Und man vermutet nun darin einen Beweis dafür, daß Sachsen auch in bezug auf die Fleisch. Versorgung weniger günstig gestellt wäre, als andere Bundesstaaten bez. preußischen Provinzen. Es sei deshalb hiermit kurz folgendes dargestellt: je gleichmäßiger man in irgendeinem Bezirke versucht, das vorhandene Fleisch auf die Bevölkerung zu verteilen, um so kleiner werden naturgemäß für den Einzelnen die Portionen. Namentlich am Beginn einer solchen Regelung, wo nur Vermutungen, aber keine Erfahrungen darüber vorliegen, welche Personen überhaupt Anspruch auf Fleischversorgung erheben und wieviel sie im einzelnen für sich beanspruchen, wird man leicht dazu kommen, die Portionen etwas kleiner zu nehmen, als es im Grunde genommen unbedingt nötig wäre. Denn es ist immer besser und richtiger, bei einer solchen Regelung mit einer kleineren Menge anzufangen und diese dann mit der Zeit heraufzusetzen, als sofort mit einer größeren Menge in die Neuregelung hineinzugehen und dann schon fast am ersten Tage erleben zu müssen, daß man in diesem Um fange gar nicht allen Wünschen gerecht werden kann. Die Fleischverteilung auf die einzelnen Bevölkerungskreise richtet sich nun aber nicht nur nach der Menge, die dem einzelnen mit Sicherheit zur Verfügung gestellt werden kann, sondern sie richtet sich in erster Linie auch nach der Art der Bevölkerung bez. ihrer Beschäftigung. Und so kann es vorkommen, daß in einem industriellen Lande, wie Sachsen, wo oft bis in die kleinsten Ortschaften hinein eine gewerblich oder industriell tätige Bevölkerung lebt, die Fleischverteilung sich ganz anders vollzieht, als in solchen Gebieten (Einzelstaaten, Provinzen usw.), in denen die industriell und gewerblich tätige Bevölkerung vorzugsweise in den Städten oder sonstigen großen Ort schaften wohnt, das übrige platte Land aber nur eine vorwiegend landwirtschaftlich tätige Bevölkerung mit verhältnismäßig geringer Dichte aufweist. Aus diesen Verhältnissen ergibt sich, daß in Sachsen die Regelung der Fleischversorgung auch bis in die kleinsten Ortschaften hinein Platz greifen muß, um die nach dem allgemeinen Reichsverteilungsschlüssel dem Königreiche zugewiesenen Schlachtungen gleichmäßig der Gesamtbevölkerung zugute kommen zu lassen. In so landwirtschaftlich tätigen Ge bieten (den Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen oder den Großherzogtümern Mecklenburg) kanu cs sehr leicht Vorkommen, daß die ihnen zugewiesenen Schlach tungen sich einstweilen vornehmlich auf die Stadtbewohner verteilen, weil das platte Land doch von jeher kein so erheblicher Fleischesser war und überdies in derartig land wirtschaftlicher Bevölkerung noch vom Spätwinter her durch reichliche Hausschlachtungen Fleischvorräte angcsammclt sind, die cs der Bevölkerung entweder unmöglich machen, oder ihr nicht ratsam erscheinen lassen, sich an der all gemeinen Fleischversorgung aus den täglich stattfindcnden gewerblichen Schlachtungen zu beteiligen. Es dürfte an erkannt sein, und die Bestandsaufnahmen haben das zu einem großen Teile auch ergeben, daß die schon früh zeitige Beschränkung der Hausschlachtungen im Königreiche Sachsen eine sehr erhebliche Vorratsbildung in den Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung nicht ermöglicht hat. Und weil daraus folgt, daß hier nun auch die landwirt schaftliche Bevölkerung ihren Anteil an der täglichen Frischfleischversorgung beanspruchen muß, so ergibt sich auch ohne weiteres, daß die Stadtbewohner nicht in den; Maße mit Fleisch versorgt werden können, wie das in den vorgedachten außersächsischen Bezirken die Folge davon ist, daß weite Kreise der landwirtschaftlich tätigen Be völkerung aus irgend welchen Gründen zurzeit auf die Frischfleischversorgung keinen nennenswerten Anspruch erheben. Da zudem feststeht, daß der für das ganze Reich ausgearbeitete Verteilungsplan auch in großen Bezirken nicht mehr Schlachtungen zuläßt, als sie im König reich Sachsen der Bevölkerungszahl entsprechen, so kann von einer ungleichmäßigen Verteilung des Schlachtviehes keine Rede sein. Die andere Frage ist nur, ob nicht gerade in dieser Gleichmäßigkeit der Verteilung eine gewisse Härte für diejenigen Gebiete liegt, die vorwiegend industrielle und gewerbliche Be völkerung zu versorgen Haven und in denen auch die landwirtschaftliche Bevölkernng notgedrungen an der täg lichen Frischfleischversorgung teilnehmen muß. Man wird erwägen müssen, ob nicht Mittel und Wege gangbar sind, um diesem Zustand abzuhelfen. Mit einer auf einheitlicher Grundlage aufgebauten Reichsfleischkarte wären die Schwierigkeiten im wesentlichen zn lösen, wenn man im übrigen — wie bei der Brotkarte — die Berücksichtigung der verschiedenartigen Verhältnisse bei der Durchführung des Kartensystems ermöglicht. Dann könnten allenthalben auch die partikularen Beschränkungen im Bichverkehr anfhören, wodurch die Fleischversorgung selbst noch rationeller würde. Denn man könnte damit wenigstens da» jeweils schlachtreife Vieh ohne Rücksicht auf seinen zufälligen Standort zur Versorgung heran ziehen und dadurch eine planmäßige Bewirtschaftung unserer Viehbestände ermöglichen, die auf andere Weise nicht zu erreichen ist. Es bleibt also zu hoffen, daß es der ferneren Entwicklung unserer Versorgungsregelung gelingt, die Reichsfleischkarte ebenso einzuführen, wie man eine Reichsbuttcrkarte von ihr erhofft und wie eine nach einheitlichen Vcrbrauchsmengen aufgebaute, im ganzen Reiche eingeführte — wenn auch lokal abgestufte — Brotkarte von ihr ja schon vorgefunden wird. Der Krieg. Zur Lage. Bisher nicht erteilte Genehmigung zum Vertrieb eines Buches im Königreich Sachsen. kl. rl. Dem Schriftsteller Ernst Ritter v. Dombrowski in Graz ist eine Genehmigung zum Vertriebe des Bilches „Zu Wehrund Ehr" (vaterländische Dichtungen) zugunsten des Reichsdeutschen Hilfsansschusses für die südlichen Alpenländer im Königreich Sachsen bisher nicht erteilt worden. Zurückerstattung von Beiträgen an die Reichs- Versicherungsanstalt. Nack einer Verordnung des Bundesrates vom 26. Mai soll in Zukunft den Angehörigen der Ange- stelltenversicherung, die im gegenwärtigen Kriege durch Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste dauernd berufs- unfähig geworden sind oder werden, auf ihren Antrag die Hälfte der für sie an die Reichsversicherungsanftalt für Angestellte entrichteten Pflichtbeiträge erstattet werden. Bei freiwilliger Versicherung werden unter den gleichen Voraussetzungen drei Viertel der eingczahlten Beiträge erstattet. Der Anspruch verfällt, wenn cr nicht binnen Jahresfrist nach Eintritt der Bcrufsunfähigkeit geltend gemacht wird; diese Frist beginnt jedoch nicht vor Schlliß des Kalenderjahres, in dem der Krieg be endet wird. Tie Entscheidungen der obersten Militär behörde darüber, ob eine Gesundheitsstörung als Tieust- beschädigung zu betrachten ist, sind für die Instanzen der Angestelltenversicherung bindend. Tie Verordnung hat von Beginn des Krieges ab rückwirkende Kraft. Tas Be dürfnis zu dieser Verordnung hat sich herausgestellt, weil für den Angestellten nach Eintritt der Bcrnfsunfähigkeit freiwillige Beiträge nicht «lehr entrichtet werden dürfen. Da die Angehörigen der Angcstelltenversichernng die Wartezeit (soweit sie nicht durch Einzahlung der Prämien- reserve abgekürzt haben, was natürlich die Ausnahme ist) noch nicht erfüllt haben können, verlieren sie mit den« Eintritt der Bernfsunfähigkeit ihre Ansprüche auf die Leistungen der Versicherung. Lediglich im Falle ihres Ablebens findet eine Rückerstattung der Hälfte der ein gezahlten Beitrüge an die Witwe oder die hinterlassenen Kinder statt. Tie neue Verordnung sott die Rück erstattung an die Versicherungspflichtigen selbst ermög lichen, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen. Die Rückerstattung liegt im Interesse der Versicherten, wenn mit dauernder Bcrufsnnfähigkeit zu rechnen ist. Tie Stellung des Antrags empfiehlt sich dagegen nicht, wenn der spätere Wiedereintritt der Berufsfähigkcit und der Versicherungspflicht wahrscheinlich ist; denn mit der Rückerstattung erlischt natürlich die bisher erworbene Anwartschaft. Hclvengräber in Süvbelgien. „Hcldengräber in Südbelgien" nennt sich ein jüngst vom Militärgouvernement der Provinz Luxemburg herausgegebencs, geschmackvoll ausgestattetes Album, das in Wort und Biid die Stätten schildert, wo unsere Krieger, die in den Augusttagen deS Jahres 1914 in den südbelgischen Kämpfen den Heldentod fanden, zur letzten Ruhe gebettet sind. Das Werk ist aus dem Gedanken entstanden, „den ruhmvollen Regimentern, die auf Belgiens Boden kämpften, und den Angehörigen der Gefallenen eine bleibende Erinnerung an ihre Helden « bieten, sowie die stumme Sprache dieser Gräber auch auf weitere Kreise im deutschen Vaterlande wirken zu lassen". Vortrefflich kommt dieser Gedanke zum Aus druck. In sechs Abschnitten, nach Schlachtfeldern zu sammengefaßt, geben die photographischen Aufnahmen — es sind ihrer im ganzen 250 — eine Auswahl der am schönsten gelegenen und besonders denkwürdigen Gräber wieder. Jedem Abschnitt ist ein übersichtliches Kroki des betreffenden Schlachtfeldes voranaestellt, aus dem die Anmarschstraßen, die Richtungen der Angriffe unserer Truppen und die Lage der in dem Abschnitt abaebildeten Gräber zu ersehen sind. Bei jedem Bilde befindet sich eine kurze Beschreibung deS Grabes, mit Angabe der Namen der darin Bestatteten, soweit sie bekannt sind, mit einer kurzen Orientierung über die Lage des Grabes, die Landschaft, die das Bild zeigt, oft auch mit knappen Hinweisen auf den Gang des Gefechts,
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