Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 20.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191610208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19161020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19161020
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-20
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 20.10.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. Zeitweise NebenblLtte«: Landtag»beilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der A. Alter»- und Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes. Brandverjicherung-anstalt, Berkaufsliste von Holzpflnnzen aus den - S. Staat-sorstrevieren. Nr. 245. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat Doenges in Dresden. Freitag, 20. Oktober abends 1916. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 1», sowie durch die deutschen Postaustaltrn 3 Mark SO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheinens Werktags. — Fernfprecher: GeschäftsstelleNr.Sl2SS,SchriftleitungNr.14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile SO Ps^ die Lspaltige Trundzeilr oder deren Raum im amtlichen Teile 7L Pf., unter Eingesandt 1S0 Pf Preisermäßigung auf GeschäftSanzeigen — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Wir verösieattiche« heute die Verlustliste Nr. 347 der Sächsische« Armee. * Tie lurz »ar Brgiu« des Druckes eiugehende« Mtldungr« befinde» sich aus Seite8 dieser Ausgabe. * Von unseren Unterseebooten wurden im Mittelmeer der britische rruppentranSportdampfer „Franconia", der bewaffnete britische DranSportdampfer „Eroßhill" und der bewaffnete britische Trnpyentransportdampfer „Gebel" versenkt. * Ter Bundesrat hat gestern dem Entwurf eiues Ge setzes über die Festsetzung von Kursen der zum Börsen handel zngelassenen Wertpapiere zngestimmt. G Ter Hauptansschntz des Reichstags hat gestern die Vcratnng der Ernährnngsfragen begonnen. England verhandelt mit den Bereinigten Staate» von Amerika wegen der Aufnahme einer neuen Anleihe von 25» Millionen Dollars. Amtlicher Teil. Finanzministerium. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der bisherige Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern in Königsberg in Ostpreußen, jetzige Geh. Finanzrat bei der Generalzolldirektion Herr mann den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen König!. Kronenorden 3. Klasse an- nehme und trage. Ministerin» kcS Ku!t«s u»d öffentliche» llttterrichts. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst geruht, dem Pfarrer Mättig in Engelsdorf beim Übertritte in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechts- ordeu zu verleihen. lvertsrtzung des amtlichen Teile» in der 1. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hof«. Dresden, 20. Oktober. Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg wird heute abend 8 Uhr den vom Verein für Erdkunde veranstalteten Vortrag des Hm. Prof. Johannes Walther (Halle) über: „In den Goldfeldern von Wcstaustralien" im Zoologischen Garten besuchen. — Ihre Königl. Hoheit die Fran Prinzessin Johann Georg nahm heute nachmittag 5 Uhr an einer Sitzung des Ausschusses für Volksküchen im Neuen Rat- Hause teil. — Tie praktische Bedeutungslosigkeit der nor wegischen Unterseeboot-Verordnung. Von unserem Marinemitarbeibr. e. Ter kleinste, im Weltverkehr und Handel un ledeutendste der europäischen Kleinstaaten, die angeblich in diesem Kriege neutral bleiben wollten, Norwegen, will eine Frage des internationalen See- und Völker rechts entscheiden, die eigentlich gar keine Frage ist und deshalb von den Großmächten, wie die Vereinigten Staaten, dementsprechend abgetan wurde und von der Norwegen selbst, weder aktiv noch p ssiv, berührt wird. Es errichtet einen gekünstelten Unterschied für die Be- handlung von Kriegsschiffen verschiedener Art, die noch nie und von keiner anderen an die Meere grenzenden Macht als nötig oder gar nur wünschenswert erachtet worden wäre, und nimmt auch eine Scheidung des schwimmenden Materials der Handelsschiffahrt vor. Aller dings nicht aus eigene»» inneren Antrieb, sonder»» auf Englands und dessen Gefolgschaft Einflüsterungen, die je och andere Neutrale als unwürdige Zumutungen schlankweg znrückgewiesen haben. - Norweyen umgibt sich scheinbar weiter mit den» Glorie» scheu» der völligen Neutralität, indem es sich gegen die Kriegsunterfeeboote aller Kriegführende»» wendet, die cs beim Antreffen in leinen Hoheitsgewässern mit Waffengewalt angreifen will. In Wirklichkeit ist jedoch das norwcgische Verbot lediglich gegen deutsche Unter eeboote gerichtet, den»» Norwegen weiß recht gut, daß die Unterseeboote der Verbandsflotten in der Mehr ¬ zahl nur zur Küstenverteidigung tauglich sind und fast ausschließlich darin Verwendung finden, weil sie »veder hinreichend große Verwendungsreichweite besitzen und auch sonst nicht genügend seefähig sind, um in der Hoch seefahrt verwendet werde»» zu können. Schon in diesem Punkte bedeutet also die norwegische Verordnung eine bewußte und beabsichtigte Neutralitätsvcrletzung. Wenn nun auch das Verbot dahin eingeschränkt wird, daß Unterseeboote das Befahren der norwegischen Hoheits gewässer bei schwerem Wetter oder Havarie, um Menschen leben zu retten, gestattet sei»» soll, so bedeutet diese Än- schränkung der Verordnung erst recht eine Begünstigung derjenigen Kriegführenden, die (wie England, Frankreich und Rußland) keine oder nur wenige seetüchtige Untersee boote besitzen. Diese könnten in viele»» Fälle»» die Aus rede gebrauchen, schweres Wetter habe sie gezwungen, un» Menschenleben zu retten, einen norwegischen Hase»» anzulaufett. Für unsere deutsche»» seefähigen Boote aber, die, wie bekannt, wiederholt schiffbrüchige Mannschaften von torpedierten Dampfern in neutralen Häfen in Sicher heit gebracht haben, bedeutet die scheinbar dahinzielende Erlaubnis »veiter gar nichts, als eine heimtückische Falle für sofortigen Verrat des Aufenthaltsortes an den Feind, die den engliichen Ränkemeister und willigen norwegischen Schüler und Helfer erkenne»» läßt. Norivegen weiß auch, daß außer Deutschland keine andere kriegführende Macht Untersee-Handelsboote besitzt, noch in absehbarer Zeit solche und am allerwenigste»» taugliche Motore dazu baue»» kann. Wenn Norwegen also auch für solche Handelsschiffe Verkehrsbefchränkungen erläßt und sogar die Verantwortung dafür ablehnt, wenn sie von seiner eigenen bewaffneten Macht völkerrechts widrig angegriffen werden sollten, dann macht es sich eben zum Helfer Englands und feiner Verbündete»» und begeht eine»» weitere»» offene»» Neutralitätsbruch. Das sind unzweifelhaft die theoretischen Absichten der neuen norwegi chen Verordn»»»»», die zurzeit in» Wortlaut allerdings noch nicht vorliegt, abgleich sie an» 20. Oktober in Kraft trete»» soll. Eie verfolgt de»» gleiche»» Zweck, wie ei iseitige Ausfuhrverbote Norwegens und seine Cchiffstransporte von Kriegsmaterial und Bannware, nämlich unter ter Maske der Neutralität Englmd in seine»» Seenöte»» beizusteheu. Köniainnen- Politik wie in Rumänien! Tie Verordnung ist offenbar ein verspätetes Produkt der Pariser Wirtschastskonserenz, oh' e jegliche praktische Folge»» für den Unterseekreuzer krieg, den»» unsere Taktik arbeitet schneller und verlässiger als die raffiniertest ausgeklügelten Noten. Als unsere Unterseeboote in» Mittelmeere vor de»» Dardanellen er schienen, da suchte die Flotte der Verbündeten monate lang nach Stützpunkten zwischen den griechische»» Inseln, und jetzt soll sie die norwegische Verordnung solcher an- ge lichen in» nördlichen Eismeer berauben, obgleich alle Welt durch die Fahrt und die erfolgreiche Tätigkeit vor» „II. 53" erfahren hat, daß wir selbst jenseits des Atlan- tichen OzeanS kaum solche Stützpunkte gebrauchen. Unsere Feinde und ihnen befreundete Neutrale bemühen sich seit Jahren, das Problem des Hoch'ee-Uuterseebootes und feiner Motore»» zu lösen, die wir längst besitzen. Papierene Verordnungen dagegen, noch so heimtückisch formuliert wie die norwegifche, sind ein alberner Streich, . er die Gr uze des Größenwahnes streift, wenn voi» ihm ernstlich erwartet wird, daß durch ihn die Tätigkeit unserer Unterseeboote im Eismeer lahmgelegt werden könne. Dieser Einsicht kann sich Norwegen selbst nicht verschließen. Tie Entfernung von Wilhelmshaven bis nach Archangelsk und zurück ist nicht einmal so groß wie die einfache von ebenda nach de»» Dardanellen, und die Fahrt über den Atlantischen Ozean und zurück, auf dem es keine Länder gibt, die zur hämischen Verkleinerung der Leistungen unserer Unterseeboote „Verordnungen' gegen sie erlassen könnten, ist doppelt so weit wie die rings um Norwegen und zurück. Wir haben Norwegens Hilfe für unsere Untersee boote bis fetzt nicht in Anspruch genommen und brauchen dies auch in allerletzter Linie nicht. Der von ihm vor- gesehe e Fall aber, daß „wegen schwere»» Wetters" Unter seebootsmannschaften in seinen Häfen gerettet werden können, ist ihr»» von England eingegeben, dessen Unter seebooten das auf der Fahrt nach der Ostsee sehr leich passiere»» kann. Griechenlands Schicksal fing auch n»i der Stützpunktschnüfselei an; Englands Hilfe und Schlitz aber sind ferner, als Norwegen sie vielleicht wähnt. . . f 41 der Haager Landkriegsordnung zwar bei Aufrecht erhaltung der öffentlichen Ordnung die Landesgeletze zu reobachten habe, soweit keine zwingenden Hindernisse be- tehen, daß aber die Landesgesetze in» allgemeinen für ein friedensmäßig geordnetes Staatswesen geschaffen feien »ind daher häufig gegenüber Schwierigkeiten des Kriegs zustandcs versagten. Zur Beseitigung des durch die völkerrechtswidrige englische Seesperre mit ihrer Ab- chnürung jeglicher Lebensmittel- und Rohstoffzufuhr ge- chasfenen Notstandes wird die Bevölkerung der besetzten Gebiete mehr als bisher zur Mitarbeit an der Aufrecht erhaltung des Wirtschaftslebens herangezogen werden »nüssen. Hierzu gehörten vor allem die landwirtschaft- lichei» Arbeiten. Hätte»» nicht die deutsche»» Besatzungs- truppen bisher mit ihren Gespannen daran teilgenommen, so wäre die Verpflegung der westlichen Besatzungsgebiete trotz der dankenswerten Zuschüsse des spanisch-amerikani sche»» Hilfskomitees unzureichend gewe'en. Es entspreche daher nur der Sachlage, wenn die Bevölkerung zur Mit hilfe an dein Werke ihrer eigenen Ernährung in stärkerem Maße und gegebenenfalls auch zwangsweise herangezogen werde. Auch hinsichtlich der Wiederherstellung der den» öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Brücken, Eisen- bahne»» und Gebäude liege ein Notstand vor, zu dessen Abstellung nach Maßgabe des Bedürfnisses jede verfüg bare Arbeitskraft herangezogen werde»» müsse. Darüber hinaus müsse es als Aufgabe einer gewissenhaften Ver waltung angesehen werden, der Arbeitsscheu und der da durch hervorgerufe»en Steigerung der öffentlichen Lasten in den besetzte»» Gebieten zu steuern. Tie „Norddeut che Allgemeine Zeitung" schließt mit den Worten: Soweit daher die vorhandenen Arbeitskräfte, anstatt von den ihnen gebotenen Arbeitsgelegenheiten Gebrauch zn machen, auf die öffentliche Unterstützung Anspruch erheben, wird man keine Bedenken tragen dürfen, sie zu zwingen, sich ihren Unterhalt durch Arbeit zu verdienen. Der Besuch Sr. Königl. Laheit des Prinzen Waldemar von Preußen in Konstantinopel. Se. Königl. Hoheit Prinz Waldemar von Preußen hat sich am 18. d. M. in besonderem Auftrage Sr. Majestät des Kaisers nach Konstantinopel begeben. Ter Prinz ist begleitet von den» Kaiserl. Ottomanischen Generalleutrant Zeki Pascha, attachiert Sr. Majestät dem Kaiser, und den» diensttuenden Generaladjutanten Generalleutnant v. Chelius. Er wird zur Wiederkehr des Tages, ai» dem vor zwei Jahre»» den beiden Kaiserreiche»» durch de»» An schluß der Türkei ein tapferer Bundesgenosse erwachsen ist, Sr. Majestät de»»» Sultan einen Ehrensäbel über reichen. Der König der Vulgare»» »»brr die militärische Lage. Tas „Berliner Tageblatt" berichtet aus Wien: Der König der Bulgare»» äußerte sich dieser Tage gegenüber einer Persönlichkeit aus einen» niit Bulgarien verbündete»» Staate über die militärische Lage der Mittelmächte sehr günstig. Er gedachte mit de»» wärmsten Ausdrücken der prachtvoller» Haltung der bulgarischen Truppen und der wertvollen Unterstützung durch die Verbündeten. Tie Phrase der französische»» Presse von» Marsche der Saloniki-Armee gegen Sofia sei unsinnig. Generaloberst v. Kluck zur Disposition gestellt. Das Militärverordnungsblatt meldet: v. Kluck. Generaloberst von der Armee, zuletzt Oberbefehlshaber der erste»» Armee, in Genehmigung seines Ab chieds- gesuches nnter Ernennung zu,»» Chef des 6. Pommerschen Infanterieregiments Nr. 49 und unter Belassung in dein Verhältnis ü I» mute des Grcnadicrregimcnts „König Friedrich Wilhelm I." (2. ostprenßisches) Nr. 3 mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt. Er wird auch ferner in der TienstalterSliste der Generale geführt. Mit Generaloberst Alexander v, Kluck scheidet einer der nhmrollsten Heerführer aus de»» Reihen des in» Felde stehende»» Heeres Sei»» Name blei t für immer verbunden mit den ersten siegreiche»» Schlachten gegen die Engländer und mit dem Vormärsche auf Paris. Seine Reiter er'chiei en Ende August 1914 schon vor den Torei» der französischen Hauptstadt. Er hat dann schließ lich den französischen Flankenangriff abgewehrt und den meisterhaften Rückzug unserer Westheere an der Marne gedeckt Generaloberst v. Kluck, der schon den Feldzug von 1870 mitgemacht hatte und damals zweimal ver wundet worden war, ist, wie bekannt, Ende Mürz vori gen Jahres in der vordersten Reihe der Schützengräben verwundet worden und mußte damals sein Kommando abge en. Im Oktober vorigen Jahres feierte er sei»» 50 jähriges Dienstjubiläum und am 20. Mai d. I. seinen 70. Geburtstag, Bei leiden Anlässe»» »vurden ihm große Ebrungcn zuteil. Das 49. I fanterie Regiment, zn dessen Chef v. Kluck jetzt ernannt worden ist, hat seinen Stand ort in Gne en. in de»» Der Krieg. Zur Lag«. Die Regelung der Rrbeitsverhältniffe besetzten Gebieten. In einen» so betitelten Aufsatze schreibt Kleine Nachrichten zur Kriegslage. .. M l Berlin, lS. Oktober. Reichskanzler 0r. v. Bethmann , die »Noro- Hollweg 'ff au» den, Großen Hauptquartier hierher dent che Allgemeine Zeitung", daß der Besetzende nach > zurückgekehrt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite