Suche löschen...
01 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.05.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510501016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851050101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851050101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-05
- Tag1851-05-01
- Monat1851-05
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 01.05.1851
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Donnerstag. Di. ZU»», «»- schUi» ttgUch ,««I »al an» wird au«gegkt«n in ««ipjig Vormittag« l l Uhr, Abend» » Uhr j In »re»»«, Abends - Uhr, Vormittag« 8 Uhr. H»«i< für da« Vierteljahr B^THlr.; jede einzelne Rmn- mrr l Ng». Er-e Ausgabe. Nmittags II Uhr. 1. Mak 1861, l" >! nM 9^^. 222^ Deutsche Allgemiue Zeituug. «Wahrheit «ad Recht, Freiheit und Gesetz!» Zn beziehen durch alle Vosi^ Lauer de« In- und Ausland««, sowie durch die Erpeditionen - in Lliphig (Ouerstraß, Nr. 8) und Dr«»b«u (Hel L. HSckner, Neustadt, An der Vrülf«, Nr. I). Infertil,»«gebühr für den Raum einer Zeile » Ngr- »e-tfchra«». Dresden , 30. April. Sichern» Vernehmen nach ist zu dem be- vorstehepden Schlüsse der hiesigen Conferenzen, wofür ein bestimm ter Lag noch nicht angesetzt ist, die Anherkunst der Ministerpräsidenten von Oesterreich und Preußen zu erwarten. (Dr. I.) — Die Bestimmung, daß die BundeStqgSbeschlüsse nur dann astgemeine Geltung haben, wenn sie einstimmig gefaßt werden, hat be kanntlich vielfältig zu der Annahme veranlaßt, daß der Bundestag noch weniger als die Dresdener Konferenzen im Stande sein dürfte, allge mein verbildliche Beschlüsse zu fassen. Die OberpostamtS-Zeitung be lehrt uns darüber jedoch in einem langen Artikel eines Andern und kommt zu dem eiaenthümlichen Schluffe: „Die Mehrheit ist ermächtigt, den Widerstand derMinderheitnichtzu beachten, wenn sievorher ohne Erfolg ver suchthat, ihn durch Gründe des Rechts und der Politik zu überwinden; sie ist im Gegentheil ermächtigt, die neue Verfassung festzustellen und sie als Grundgesetz des Bundes zu verkünden." Berlin, 30. April. Mehre Blätter, schreibt die Neue Preußische Zeitung, die sich einer gewissen Vertrautheit mit den Absichten und Be strebungen deS wiener CabinetS rühmen, bringen jetzt übereinstimmend auS Dresden die „Berichtigung": ES werde fälschlich von der Neuen Preußischen Zeitung behauptet, Oesterreich habe seinen Plan wegen des Eintritts der Gesammtmonarchie in den Bund anfgeaeben. Oesterreich beharre dabet nach wie vor. Diese Berichtigung schwebt völlig in der Luft, indem von unS eine solche Behauptung nicht ans- gestellt worden ist. Wir hatten nicht gemeldet, daß Oesterreich seinen Plgn aufgegeben habe — vielmehr glauben wir noch heute, daß eS den selben sehr hartnäckig festhält; aber wir haben mitgetheilt, daß das hiesige Cabinet den Inhalt der letzten österreichischen Note so deuten müsse, als verzichte daö wiener Cabinet auf Preußens Zustimmung zum Eintritt der Gesammtmonarchie, und diese Auffassung wird doch sicher lich durch jene Berichtigung in ihrer thatsächlichen Bedeutsamkeit nicht iM mindesten erschüttert! Um den buntgemischten Mittheilungen der Presse über die Ernen nung deS diesseitigen Bundestagsgesandten im Interesse unserer Leser zu begegnen, theilen wir hier mit, was in dieser Beziehung zu unserer Kenntniß gekommen ist. Ernennungen für die fragliche Stelle sind noch nicht erfolgt, doch glaubt man in gut unterrichteten Kreisen, daß der diesseitige Gesandte in Petersburg, General v. Rochow, provi sorisch zum ÄnndeötagSgesandten ernannt und ihm der Abgeordnete zur ». Kammer v. Bismarck-Schönhausen zur Assistenz beigegeben werden wird. Von den bisherigen diesseitigen Beamten in Frankfurt wird kei ner daselbst verbleiben, Auch die Mittheilung deS Correspondenz-Bureau, nach welcher der Generallieutenant v. Peucker als preußisches Mitglied der BundeS-Militaircommission ernannt werden soll, ist gänzlich unbe gründet. Gleichzeitig wird hierdurch die diplomatische Notiz der Con- stitutionellen Zeitung widerlegt, nach welcher Graf Bernstorff an die Stelle deS Generals v. Rochow nach Petersburg gehen soll. General v. Rochow soll sich zur Uebernahme der ersten Stelle bei der diesseiti gen BundeötagSgesandtschast nur unter der Bedingung bereit erklärt ha ben, daß diese Übernahme nur eine provisorische fei und er auf seinem Postm> in PktAsburg verbleibe. — Die französische Regierung hat vor wenigen Tagen Depe schen nach Wien erpedirt, die als sehr wichllg bezeichnet werden, weil sie die deutsche Angelegenheit in Bezug auf den Gesammtcintritt Oester- reichs und, wie man wissen will, in sehr gemäßigter freundlicher Weise behandeln solle», ohne davon abzugehen, daß die Frage eine von allen Garanten der Verträge zu behandelnde sei. (Corr.-B.) — In der heutigen Sitzung der II Kammer interpellirt Äbg. Sim son das Ministerium wegen deS VerantwortlichkeitSgesetzeS. Minister präsident v. Manteuffel erklärt: in dieser Session sei ein neues Gesetz wieder einzubringen nicht mehr möglich. Was in der nächsten Session geschehen werde, sehe er sich außer Stand, schon jetzt anzugeben. Abg. v. StablewSki interpellirt wegen Ausführung des 8.73 der Kreis- und Provinzialordnung in Posen. Er schließt mit dem Ausrufe: „Gerech tigkeit für Polen!" unter lautem Beifall eines Theiles der Versamm lung. Minister v. Westphalen weist auf den Deutschen Bund hin, der die Regelung des Verhältnisses der Provinz Posen zu Deutschland a»özu- führen habe. Vorher sei die Ausführung der Kreis- und Provinzialordnung nicht möglich. ES folgt der Bericht der Finanzcommisston über die Classen- und Einkommensteuer, vom Abg. Camphausen erstattet. Fast ohne Diskus sion werden die Beschlüsse der I. Kammer angenommen. Nur bei 8.39 (Ver ¬ längerung der Steuerperiode bis Ende 1855) entsteht eine lebhafte Dis kussion. Die Commission hat sich für den Beschluß der I. Kammer ent schieden. Abg. v. Patow spricht dagegen, aber die Abgg. Harkort, v. Auerswald und v. Bodelschwingh dafür. Der Antrag wird hierauf mit 147 gegen 141 Stimmen angenommen, und schließlich das ganze Ge setz mit 147 gegen 111 Stimmen genehmigt. Das DiSctPlinargesetz gegen die richterlichen Beamten wird hierauf in der von der I. Käm mer beliebten Fassung angenommen und endlich das Gesetz über die Gebühren des Rechtsanwälte nach einigen Modifikationen genehmigt. — Die National-Zeitung schreibt: Von verschiedenen Seiten her geht uns übereinstimmend die Mittheilung zu, daß seit einiger Zeit bereits eine neue Mobilmachung, und zwar zum Juni beschlossen ist; daß die deSfallsigen OrdreS bereits den Commandeuren zugefertigt sind, aber vor allen Subalternen sorgfältigst geheim gehgjten werden. Da sich nicht verkennen läßt, daß mehr als Ein Umstand ein solches Projekt keinenfalls unwahrscheinlich erscheinen läßt, finden wir uns veranlaßt, die Mittheilung, wie sie uns zugegangen, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Die von der Polizei bekanntlich dem Staatsanwalt übergebene Flug schrift „Bier Monate auswärtiger Politik" ist von der Staatsan waltschaft an daö Polizeipräsidium zurückgesandt worden, da jene Be hörde keinen Grund zur Anklage darin gefunden haben will, vielmehr von der Polizei eine Erörterung über die Gründe etwaiger Bedenklich keiten erwartet. Ueber dies in den Gesetzen nicht begründete Verfahren haben die Verleger Veit u. Comp. Beschwerde bei dem Oberstaatsan walt erhoben, der infolge dessen dem Staatsanwalt aufgegeben hat, die Denunciation nach ihrer ersten Form der Rathökammer zur Ent scheidung unverzüglich vorlegen zu lassen. — Gestern ist die Voruntersuchung gegen den Abg. Harkort wegen seines Bürger- und Bauernbriess eröffnet worden. — Die heutige Nummer der Urwähler-Zeitung wurde-polizeilich mit Beschlag belegt. Aachen, 28. April. Die hiesige Zeitung bemerkt über die neuli chen Aeußerungen deS Prinzen von Preußen gegen die Presse: „DaS patriarchalische Prinrip, auf welchem früher der Staat beruhte, machte die Belehrung, selbst den billigen Tadel von Seiten der Regierenden zu etwas Gerechtem, selbst wol Liebenswürdigem. Mit der Aufhebung des selben ist aber die Lage eine andere; denn die Verschiedenheit der Par teien, der Oppositionen ist nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar noth wendig zur Erhaltung des Ganzen. Und weil dieses, müssen die Regie renden, in ihrem eigenen Interesse, über den Parteien stehen, und ihre schöne Aufgabe ist, nur Gutes zu senden, nur Segen zu bringen, nur deS Sieges zu genießen, die Kämpfe aber die Kämpfer unter sich auStragen zu lassen. Sehen wir jedoch selbst davon ab, jo dürfen wir dennoch fra gen: Womit hat die Presse bei uns, überall im Lande, irgend einen Vor wurf verdient? Sie ist zum großen Theil nicht damit einverstanden, wie Regierung und Kammern mit frühem Hoffnungen umgehen, vorhandene Gesetze in anderm Geiste interpretiren oder ändern, als von dem sie ausgegangen waren, wie sie Erwartungen rückgängig machen und da^ Verfassungöleben, statt eö zu entwickeln, firiren, wenn nicht rückwärts zu führen suchen. DaS ist ein Recht der Presse, und wer weiser von Beiden ist, wer. von Beiden.besser erkennt, was uns noth thut, kann nur die Zukunft lehren. Jedenfalls kann der Presse nicht ein Fehler deS Charakters dabei vorgeworfen werden, während ans der andern Seite zwar auch eine edle Ueberzeugung herrschen kann, aber der Gedanke an persönlichen Vortheil doch möglich ist.... Noch vor zwei Jahren hätte man immerhin von einer schlechten Presse sprechen mögen. Es kst ihr ein Ende gemacht worden, wenn wir eS auch nur beklagen können, wie eS geschehen ist. Denn sie konnte nur gefährlich werden, wenn sie in der Presse selbst nicht ihren besten Damm gefunden hätte. Aber sie wurde getödtet, als sie schon im Sterben war, und das ist nicht bloS ein Un recht, eS ist ein politischer Fehler. Der Theil der Presse aber, der jene Zeit überlebt hat, ist berechtigt, einen Tadel über seine Haltung zurück- zuweisen. Er hat Beweise gegeben, daß er seine Pflichten kennt und zu üben weiß. Wenn man ihm Vorwürfe machen kann, so kann eö höchstens sein, daß er zu patriotisch war, und ein Ministerium mag dar über ungehalten sein, wenn eS andere Ansichten von Patriotismus hatte, sonst aber Niemand. Die Presse, weil sie patriotisch, hatte größere Er wartungen vom Vaterlande, setzte größeres Vertrauen in seine Kraft, hatte zartere Begriffe von seiner Ehre und seinem Stolze, als zu bethä- tigen für gut befunden worden. Die Regierung kann Recht gehabt ya-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite