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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 10.07.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-07-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510710023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851071002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851071002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-07
- Tag1851-07-10
- Monat1851-07
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 10.07.1851
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Donnerstag. Zweite Ausgabe. > Abends 8 Uhr. 10. Juli 1851. Oetpztg. Die Zeilu-g »r. schrki» läßlich »w«t mäl und »ird au«g<geb«n i»M«tWttg gl B Usr> >»»<««»«« sitich« t M, K»»rMttt-ae » Uhs. Gr«« für da« Birrteljahr Mx. AAA — DriiWr AllMtim Mmg. » Lhk.j jede Rum- Mar l Ngr. -Wahrheit »ub Acht, Freiheit oub TMI» Zu bkjithen durch alle Post ämter de« In- und Auslände«, sowie durch die Srpeditioüm tu lv«tp><a (Vverstraße Nr. 8) und lvrr.de« (tri L. H-lkner, Neustadt, Au der Brücke, Nr. I). gnsertlon-uebübr für den Raum einer Zeil« ü Ngr. Rußland und die Gegenwart, i. Unter obigem Titel iffkürzlich ein Werk erschienen (Nr. 311), dessen Be- -eutung schon aus diesem Ktfl erhellt und noch mehr hervortritt, wenn wir binzustben, daß unter der »Degenwart" ggflj vorzugsweise Deutschlands Ge genwart verstanden ist. Welche Stellung das Deutschland der Gegenwart, das officielle, diplomatische Deutschland zu Rußland, zu dem officiellen Ruß land, zu dem russischen Alleinherrscher einnimmt, ist leider nur zu bekannt: Warschau undOlmütz heißen die traurigen Wahrzeichen dieser Stellung. Al lein ganz abgesehen von diesem gegenwärtig so innigen Zusammenhänge der russischen und deutschen Politik, droht unS nicht für die Zukunft die noch größere Gefahr eines gewaltigen, unter russischem Scepter vereinigten slawischen GesammtbewußtseinS, gegen Deutschlands Unabhängigkeit, gegen Deutschlands nationale Entfaltung gerichtet? Wird nicht, und zu nächst zu unserm Schaden, Karamsin'ö hochmüthiger AuSspruch sich be wahrheiten; „Rußland schreitet mit Riesenkraft vorwärts und einst, nach StayrbulS Fall, wird Europa davor zittern"? Wird nicht Napoleon'S bekanntes Wort: „Deutschland ist in 50 Jahren entweder republikanisch oder kosaEch", im Sinne des zweiten TheilS dieser Alternative eine schreck liche Wahrheit werden? Ist Rußlands allmäligeS, unaufhaltsames Vor- rücken nach dem Westen eine geschichtliche Rothwendigkeit, eine provi- dentixlle Mission dieses furchtbaren Kolosses? Oder ist eS nur der ge waltsame Impuls einer persönlichen Politik, sind die Grundlagen, die Machtmittel dieserPolitik wahrhaft nationale, natürliche, darum breite und Nachhaltige, oder sind eS nur künstliche, die früher oder später sich selbst zerstören werden? DaS sind die Fragen, welche unS, wenn wir über die nächste Gegenwart unsors Vaterlandes hinaus auf dessen Zu kunft blicken, am meisten interesstren müssen. Und diese Fragen eben sind es auch, mit denen das angeführte Werk sich beschäftigt, die es auf gründliche, voruktheilsfreie, von genauer Kenntnjß der russischen Zustände zeugende Weise zu lösen unternimmt. Sehr interessant und für die höhere WffaffungSweise des Verfassers das günstigste Vorurthrll weckend erscheint sogleich im ersten Kapitel des Werkes: „Rußlands literarische Beurtheilung", die Hindeutung auf die verschiedenartigen Standpunkte der Beurtheilung, welche, des russischen Weltpolitik gegenüber, die Literaturen der europäischen Kulturvölker ein genommen Haben. Die Franzosen, geschmeichelt von dem Vorwiegen französischer Formen in her höl)M Gesellschaftswelt Rußlands, nehmen diese „Welt derFayaden" für das eigentliche Rußland, alles dazu nicht Stimmende lediglich für einen „faulen Rest abgestorbenen ÄstatenchumS"; sie ließen, verfuhrt durch ihr Nationalgelüst nach dem Besitze West deutschlands, das über die ostdeutschen Grenzen hereindringende Erpan- sivstreben Rußlands leichter gelten und waren selbst der Idee einer fran zösisch-russischen Theilung des- europäischen Festlandes nicht abgeneigt. Deutsche Gutmüthigkeit und Leichtgläubigkeit, Alles vom kosmopoliti schen, nichts vom Nationalen Standpunkte aus erfassend, hatte sich ge wöhnt, die Germanisirungspolitik Peter's und seiner Nachfolger zu be wundern, an eine endliche Unterordnung Rußlands unter das deutsche Klement zu glauben und das Widerstreben deS Russenthums gegen solche Entnationalisirung diesem als ein halsstarriges Kleben am Allens alSUn- cultur anzurechnen, gänzlich vergessend, daß sie damit etwas einräume, was im deutschen, im westeuropäischen Interesse entschieden zu bekämpfen war: Rußlands europäische Berechtigung. Mit rtchtigerm Takte wies die englische Pubsicistik von jeher diese Berechtigung zurück, erklärte es für den größten welthistorischen Fehler der europäischen Politik des vo rigen Jahrhunderts; daß durch Peter I. Rußland vollgültig in das eu ropäische Staatensystem verflöchten werden durfte, und behauptete fort während die Nothwendigkeit einer Unschädlichmachung der daraus her vorgegangenen Folgen, „um einer Politik der Zukunft die Wege zu bqhnen, welche die Aufgabe einer gänzlichen Paralystrung der russischen Bedingungen für das europäische Völker- und Schät-lehen ,zu erfüllen hat". Sie faßt daher gerade das Europäische im russischen Volks- und StaatSleben nicht als das Wesentliche auf, entwickelt vielmehr, wie weit die innere Politik Rußlands noch von der Lösung ihrer natürlichen Auf gaben entfernt und in welchen selbstmörderischen Fehler sie verfallen sei, indem sie nach dem Süden Md Westen eine erpanstve Richtung ein schlug; sie weist Rußland vorderhand die isoltrte Rolle eines Zwi schenreichs zwischen Men sind Europa än, und gibt erst dann sei ner Zukunft die Culturaufgabe, ein« nationale russische Entwickelung nach Eentralasien vorzuschieben, wenn diese Nationalbildung zuvor in sich selbst den naturgemäßen Gang anderer Cnlturvölker zurückgelegt ha ben werde. Die Vorbedingungen einer solchen nationalrusstschen Ent wickelung findet sie theilS in der ständischen Beschränkung des Zaren durch die Bojaren, theilS in der nationale» Gemeindeverfassung; das heutige absolute Selbstherrscherthum deS Zaren betrachtet sie nur als eine künstliche und auf die Länge unhaltbare Verkrüppelung dieser natio nalen Entwickelung. Auf diesen Standpunkt der englischen Ansicht von Rußland hat sich im Wesentlichen auch der Verfasser des vorliegenden Werkes gestellt. Sein Grundgedanke ist: der persönliche Absolutismus, wie ihn Peter I. begründet, seine Nachfolger erweitert und befestigt haben, ist eine nach allen Seiten hin unnatürliche, den nationalen Grundbedingungen des russischen Staats - und Volkslebens widerstreitende, die Culturzwecke, die er angeblich verfolgt, selbst wieder zerstörende, endlich sogar ihre eigenen Grundlagen unterwühlende und darum, bei allem Scheine unwidersteh licher Machtfülle, doch im Kerne faule und früher oder später derSelb- auflösung entgegengehende Politik. Die Belege dazu liefern die einzel nen Kapitel deö Buches, auf die wir daher noch etwas näher ein gehen müssen. Deutschland. Berlin, 9. Juli. Wir werden heute über einen Jrrthum in unserer gestrigen Notiz über die hiesige anti - irvingiantsche Agitation belehrt. Der Verfasser der Schrift, die hier gegen die Jrvtngtaner ver breitet wird, William Henry Darby, ist nicht der Sektenstifter, sondern dessen Bruder. Der Stifter der Darbisten, John Nelson Darby, und seine Anhänger sind übrigens gleichfalls bemüht, der deutschen Nation jene Seligkeit nach der Fayon ihrer Sekte aufzudringen. Eine große Anzahl von Schriften des I. N. Darby ist ins Deutsche übersetzt wor den, »m im Publicum verbreitet zu werden. Es sind wol an 40 Trac- tacte, die, größtentheilS von Darby verfaßt, zum Theil von ihm einge führt, verstreut werden, nm der Sekte in Deutschland Aufnahme zu ver schaffen. In gleichem Maße hat sich die Spekulation auf Frankreich geworfen. (Corr.-B.) — AuS Kannstatt bezeichnet der Inhaber deS HandlungShauseS G. H. Keller das vom Neckardampfschiff gebrachte Gerücht: derselbe sei wegen Nichterfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, welche ihm auS einem seinerzeit mit dem königlichen Bergrath abgeschlossenen Salz- accord erwachsen, in Untersuchung gezogen worden, infolge deren er die Aussicht habe, noch bedeutende Summen zurückzuzahlen, als eine bös willige und niederträchtige Lüge. *Auö dem Badischen, 6. Juli. Oberstlieutenant Dreyer und Ma jor v. Glaubitz, Kommandanten des PolizeidisirictS Manheim, publictren soeben das Sündenregister ihres Mllitairbezirks mit der Con- duitenliste der Stadt, die schön und heiter gebaut ist, wie eö in „Her mann und Dorothea" heißt. AuS diesem in mancher Hinsicht interessan ten Verzeichniß, welches einen Einblick in die jetzigen Zustände Badens gewährt, ersteht man, daß im verflossenen Monat Juni 56 Personen kriegSpolizeilich bestraft wurden. — Der seltsame, einem russischen UkaS nicht unähnliche Erlaß eines Beamten nöthigte neulich eine Anzahl pro testantischer Kaufleute, am FronleichnamStage ihre Läden zu schlie ßen: sie haben nun gegen diesen Beamten bei dem Justizministerium eine Beschwerde eingeretcht. GS ist auch der Fall vorgekommen, daß sich in einer Amtsstube ein Fqrrenschwanz, eine Art deutscher Knute, vor- fand, um verwegenen Plebejern gelegentlich einen heilsamen Schrecken und Respekt vor der Justiz einzuflößen. DaS Justizministerium hat dem Beamten, der diese russische Zimmrrverzierung «»geordnet hatte, einen erüjsten Verweis ertheilt, der-zur Folge hatte, daß das AüchtigungSinstru- meüt aus der Amtsstube verschwand. Die badische Regierung will nun auch sm Mittel- und Unterrhein kreise, im Odenwalde wie im Taubergrunde das altgermanische Institut der.Rsigengertchte wieder einführen. In den obern LandeStheilen, insbesondere auf dem S.chwarzwalde, haben sich seit alten Zeiten dw Rügengerichte erhalten und üben eigen heilsamen Einfluß. Zu gewissen Zeiten begibt sich der Oberamtsvorstand oder Bezirksheamte in Beglei tung eines Assessors und GerichtschrtiherS in die verschiedenen Dorfge meinden, um -die Ansichten,! Wünsche und Beschwerden der ländlichen Bevölkerung zu vernehmen. Jeder Gemeinvebürger ist nicht nur be rechtigt, sondern sogar verpflichtet, öffentlich vorzutreten, „wenn er Miö- stände, wenn er Dinge, die dem,Gemeindewesen nqchtheilig sind, zu ent hüllen weiß. Der Beamte, der rin solches Bügengrricht hält, hat über Alles, was dabei vorkommt, ein Protokoll zu führen.
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