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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 27.09.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-09-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510927022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851092702
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851092702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-09
- Tag1851-09-27
- Monat1851-09
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 27.09.1851
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Aonnabend. *«,«» j»» »I« »ItttÜjM I ÄP« ! w»e «er l Ng« zweite AnkgÄe. Wend« - Uhr. 27 September I8L1. —- Rr. 497 — Dkiitsche MgkMM ZMiig. »Wahrheit «d Recht, Freiheit „d «eseh!» 3» »urch <Ul« W«a- t»<» »« Zn- ,n» s°wt< »«ch die <ikrp«»t«t»»»> in (Querer,»« N«? 8) nn» »r«»d«« lt«i a Höcknrr, N«»ß«»«, »n »er Brücke, Nr. I). Zosertt,nl,e»ü»r für »e» Nimm einer Zeil« I D«M't^ch^»ND M WMünche», 25. Sept. Der EntwurfeineS Gesetzbuchs über das Strafversahren, wieder vor einigen Tagen an den Ausschuß ««langte, liegt «vor mir. Er enthält 385 Artikel, welche aber nur-einen ' Tyett ^dieses'Gesetzbuchs bilden selben, da er das Verfahren-durchaus nicht kchschSpft And setzt schon auf! verschiedene Artikel htnwetst, rdte dem selben ^Nvch Nicht -betgegeben find. Das erst« Hauptfiück, das von -der Besetzung und dem Wirkungskreise -der Gerichte handelt, gibt denBe- wei», baß daSMinIstertüm k«in«swegs noch, wie vielfach behaüptet wurde, die DtipchführNNg des Gesetzes -über die GertchtSverssaffung auf- ^eKbenihat, da «Mbe förmlich auf die Organisation der Gerichte ba- sirt ist; man müßte denn anttehmen, man habe die neue Sttafgesrtz- gebungabsichtlkchauf Gand bauen wollen. Sollte die Durchführung der GeMtSotganffatlon uW-gelingen, so " müßte auch dieser Entwurf etudS Vtrafvetfahrens eine wesentliche Umgestaltung erleiden. Einiger maßen auffallend ist «S, daß e- im Art. 21 heißt: „Den Schwurgerich- tett-steht die> AbMhsllung-der-Verbrechen zu", während in einem frü her« Artisel die Aburthettung der Vergehen den Bezirksgerichten zuge- wtesen -wird. Wie es mit der Aburiheilung der Preßvergehen, die ver« faffunggemäß zur' Kompetenz der Schwurgerichte gehören, gehalten wer- de,t - shll,werden wir test aus dem bisher noch nicht veröffentlichten Ein- sühtüng-gesetze erfahren. Die Mötive zu Art. 8 lassen uns wenigstens «och ömige Hoffnung, daß hierin eine Ausnahme von der allgemeinen Bestimnkung auch fürderhin' Platz greifen werde. Dort heißt eS näm lich: ,-Bei der MmättgeN allgemeinen Umgestaltung der gesammten Ge setzgebung, insbesondere der Gesetzgebung über Verbrechen, Vergehen und UebMetuttgen, sowie des Strafverfahrens, dann des GemeindeedtetS ist die-EvchpeteNz-der einzelnen Behörden genau zu regultren. In das Ge setzbuch- über - das- Strafverfahren kann nur die allgemeine Regel nieder- ^ gvlegtwerden, weil das-Gese-büch nur -unwandelbare Bestimmungen ent halten soll. -Rach diesem Grundsätze wurde in das -Gesetzbuch über das Eträfvetfahrtn lediglich die "Bestimmung ausgenommen, daß über Ver brechen die^Schwurgerichte, über Vergehen die Bezirksgerichte und über die Uebertretungen die Stadt- Md-Landgerichte zu urthellen haben, in- foweit' nicht die Competenz 'rüWchtlich besonderen Uebertretungen der Po lizei -, GeMeinde- oder DiSciplinarbehörden zugewiesen ist. Die nähern Bestimmvngen über, wie der Grundsatz deS Gesetzbuchs über das Straf verfahren zur Zeit zu verwirklichen sei, oder welche wandelbare Modifi- cätionew dkMbe prlliden-söll, gehören in das Einführungsgesetz." J^ Ver AnsaMmeNsetzung der Geschworenen werden — und wahrlich nicht zumBSrtheile dieser aus dem Volke hervorgehenden Gerichte, nicht zur Föchebung ihder'Unabhängigkeit, am wenigsten aber im Interesse der Freiheit und der bisher geltenden Rechte des Volks — in diesem Ent würfe Veränderungen vorgeschlagen, an denen die ganze Revision des Strafverfahrens scheitern könnte. Vor allem sollen die bisher unzuläs sigen StaatSdiener und Staatspenstonaire als Geschworene jugelaffen werden, mst Ausnahme der besoldeten Militairpersonen, der GerichtS- vorstände und Richter, der Staatsanwälte, der StaatSminister, StaatS- räthe und StaatSministerialbeamten, der Präsidenten und Directoren der Kreisregierungen. Würde die unbedingte Vvlkswahl beibehalten werden, so würde Heße Zulassung der StaatSdiener nur wenig gefährlich schei- nen^daaber der Entwurf diese BolkSwahl nur noch dem Ramen nach bqstchea IM—und dies zwar nur, weil VaS Grundlagengesetz die VolkS- wahl derGWtM«nen verfassungögemäß verordnet—, die Entscheidung aber in der Regierungsbeamten legt, so entstände bei politi ¬ schen und PrWrocessen di« Gefahr, daß die Angeklagten lediglich von Regierungsmännern äbgeurtheilt würden. Pie' Begründung dieser Hb- änderpng, daß nämlich bei der Menge der übrigen zu dem Gefchwore- «eNaMe befähigten Personen dieAnjahl der. zu dem Geschworenendienste zu berufenden StaäkSdiener an und für sich Nicht beträchtlich sein' könne, ist trügerisch. Dies wird auS Folgendem deutlich werden. Im Art. 51 wird «üinstch festgesetzt, düß die Haupfitste vom Präsidenten ver "Regie rung, deut Director des Innern lind einem von dem versammelten Land- rathe gewähsten! Abgeordneten auS den DtstrictSlksten zusammenznsetzen Ist, Hier stehen zwei RegierangSabgeordnete' einem Landrathe gegen über, Nnd dlM darf wählen, wie er'will, er wird -"immer in det-Min derheit bleibdn,' üNd ketnrN-Mann dnrchsttzeN können , ' wenn die Beamten Michi wbllen. -Die große Zähl dieser MS 600 -Personen bestehenden Hasidtkiste schützt! nür- Wknitz gegen die Gesähr, daß! die Geschwovenrn- «stttt^von nan an- in verwiegender Zahl -Ramen von-Männern brin gen! werden/die von der Regierung abhängig sind/ und nur' mindestens solche, die ihr anhangrn. Würdi diese Bestimmung angenommen/- so hätte der Art. 10 Ziffer 4 d«s GrundlagengesetzeS vom 4. Juni 1848, wonach die Geschworenen äuS der Volkswahl hervorgehen sollen, keine Bedeutung mehr. — Rach dem Hamburgischen Korrespondenten hat die hannoversche iRrgi erung eine kleine, 29 Seiten starke Denkschrift über die Befugniß der Deutschen Bundesversammlung zur Einmischung in die, provinzial- landschaftliche Angelegenheit deS -Königreichs Hannover als Manuskript „an - die /Bundestagsgesandten und mehre Regierungen versandt. — In Wolfenbütt«! starb am -23. Sept, im 83. Jahre der Geheim- rath v.-Schmidt-Phifeldeck, bekannt durch seine Streitigkeiten mit dem Herzoge Karl von Braunschweig, die ihn zur Flucht a«S Braun schweig nöthigten. Er fand ein Asyl in Hannover, wo er eine Anstel lung als Landdrost-in Hildesheim erhielt; diesen Posten verwaltete er, bis sein zunehmendes Alter ihm iden Wunsch nach Ruhe eingab. Unter Ernennung zum Geheimrath schied er auS dem hannoverschen Staats dienst und kehrte in seine Heimat zmück. Bremen, 25. Sept. An Bord des Hermann ist hier am 24. Sept, ein seltsamer Passagier angekommen, einMann, dertmJahre 4793 von Brake auS nach den Vereinigten Staaten auSwanderte, seit dem nicht in Europa war, und setzt in seinem 81. Lebensjahre zurück kommt, um in seiner Heimat, am Harze, eine Erbschaft zu erheben, welche die Behörden, die an feinem Leben zweifelten, ihm auszuliefern Anstand genommen hatten. Der Greis hat sich lediglich, um sein Pa- setn zu beweisen, „so spät am Tage" noch auf den Weg gemacht, obwol er in Amerika «ine sichere Existenz hat. "Lübeck, 24. Sept. Die laucnburgische Ritte*- und Land schaft hat sich, wie ich heute aus zuverlässiger Quelle in Erfahrung bringe, nunmehr doch entschlossen, im künftigen Monate zusammenzu treten, um das Wohl deS Landes zu berathen. Ob das Publicum etwas von diesen demnächst zu pflegenden Verhandlungen erfahren wird, steht dahin. Man besorgt jedoch "und vielleicht nicht ohne Grund, daß die Berathungen in vormärzlicher Weise beliebt werden dürften, was denn die Oeffentlichkeit auSschlteßen würde. — Hier wiederholt sich täglich von neuem das Gerücht von bald zu erwartender neuer österreichischer Einquartierung. Obwol bisjeyt etwas OfficielleS darüber nicht ver lautet, auch sicherlich nicht früher verlauten wird, als bis-die Gäste auS dem Süden dicht vor unsern Thoren stehen, so ist eö doch gar nicht unwahrscheinlich, daß das Gerücht Pch in handgreifliche Wahrheit verwandelt. Auf einen Abmarsch und Rückzug der Oesterreicher ist näm lich, wie die Sachen zur Zeit liegen, alle Hoffnung verschwunden, da gegen bestätigt «S sich, daß nicht nur fortwährend Munition in Massen aus Oesterreich und Holstein ankommt, sondern daß auch Verstärkungen jeden Tag eintreffen können, falls die Dinge nicht eben gehen, wie sie gehen sollen. In Mölln find für den Winter bereits Truppen angesagt, und auf den an Lübeck zunächst angrenzenden holsteinischen Orten, wo gegenwärtig österreichische Infanterie liegt, soll Eavalrrte einrücken. Dem Vernehmen nach würde alSdann Lübeck und Gebiet mit Infanterie be dacht werden. So spricht man zur Zeit, und was dem Gerüchte hier Eingang verschafft, ist, daß Vor kurzem ganz unerwartet die noch rück ständigen 30 — 32,000 Mk kour. für Verpflegung der anfangs diese» JahteS gehabten Truppen dem Senat in klingender Münze ausgezahlt worden sind. "Die Ouartiergeber haben freilich bis heute MchöntchtS davon zu Gesicht bekommen, indessen gar lange kann mW Brrchellung und "Auszahlung der BerpflegungSgelder nunmehr doch nicht gezögert werden, wenn man die gutmüthigen Republikaner nicht gar-zu verdrieß lich machen will. »i z. s«AuS der Schweiz, 23^ Sept. Oberst Bourgeois, der eidgenössische Kommissar.zur Regulirung der Grenzconflicte mit den Oesterreichern, war am 20< Sept. iin Bern, um dem Bundesrath Bericht zu erstatten. Der Berichtest mündlich in, einer mehrstündigen>Conserettz gegeben, und so viel? man -erfährt, wird der BundeSrath infolge desselben die. Regie rungen der betheiligten Cantone vor zu^glLqbiger Aufnahme der ihnen zugehenden Anzeigen und Beschwerden warnen. ES ist in diesem Punkte auf beiden Seiten das Mögliche geleistet worden. Die Eantonalbehörde nicht minder als die österreichischen GrenzcommandoS sind nur zu häufig --durch leidenschaftlich übertriebene Darstellungen der stattg^undenen Hä- > keleien nmystistctrt und zu den ernstesten Maßnahmen herauögefodert wor den. Die österreichische Regierung-hat sich nach gewonnener Einsicht in die wahre Sachlage, wie man in Bern anerkennt, mit unerwarteter Mä ßigung benommen. Der Grenzstreit auf dem graubündener Gebiet, die
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