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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 03.11.1851
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1851-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511103015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851110301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851110301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-11
- Tag1851-11-03
- Monat1851-11
- Jahr1851
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 03.11.1851
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Montag. Erste Ausgabe. «».»»» — Vkk WM z^M, Ma Hhen»» » Uhr^, Vormittag, I P" für da, Nikrteljahr ' IV,Thlr. ; j«dr einzelne Num mer I Ngr. Deutschland. Wir haben bettle« mitgetheilt, daß der betreffende Ausschuß der Bun desversammlung beteil« seine Anträge in Bezug auf die zu errichtende Bun- deS-Crntralpolizei vorbereitet hat. In Betreff des vorgeschlagenen Ge schäftsgänge« dieser Behörde erfährt die Voß'sche Zeitung, daß sie der Bun desversammlung zwar untergeordnet, im Uebrigen aber in Bezug auf ihre Thätigkeit möglichst unabhängig und der Bundesversammlung gegenüber nur zu zeitweisen Berichterstattungen verpflichtet sein soll«. Man erwartet die Einsetzung noch im Laufe dieses Jahre«. — Die Preußische Zeitung schreibt aus Frankfurt, daß von einer Ver handlung der Fachmänner des handelspolitischen Ausschusses über den Ver trag vom 7. Sept, ungeachtet gegentheiliger Zeitungsnachrichten selbst- verständlich keine Rede fein könne, da laut dem betreffenden Bundesbeschlusse den Fachmännern die Dinge, über welche sie zu berathen haben, genau zugewiesen seien. — Die Neue Preußische Zeitung, die, wie es scheint, die B er- legung deS Bundestags aus Frankfurt zu einer Parteifrage machen will, hört: ,^daß neuerdingS dieser Gedanke noch einen prägnantem Ausdruck und be stimmtere Form erhalten habe, indem die sächsische Regierung sehr vortheil- hafte und in pekuniärer Beziehung günstige Anerbietungen für den Fall ge macht habe, daß die Bundesversammlung geneigt sei, nach Dresden über- ^zusiedeln". — Der bei dem Deutschen Bunde beglaubigte Gesandte der fran zösischen Republik, Hr. v. Tallenay, hat, wie die Allgemeine Zeitung aus Frankfurt a. M. erfährt, die Bundesversammlung namens seiner Ne gierung-um Aufschlüsse über den Zweck des aufzustellenden Bundescorps aygegangen. Auch das Constitutionelle Blatt aus Böhmen berichtet dar- über und fügt hinzu, daß Hr. v. Tallenay die befriedigendsten Aufschlüsse erhalten habe. — Der Absicht, ein allgemeines deutsches Preßgesetz herzustellen, wird jetzt mit einer Erklärung des preußischen Gesandten in der Bundes- tagssihung vom S. Febr. 1818 geantwortet, welche lautet: „Die große Ver schiedenheit der Bundesstaaten', welche nothwendig auch auf die ständischen Verfassungen Einfluß äußert, bringt es mit sich, daß über Grundsätze, die für Alle passen, eine gemeinsame Berathung in der Bundesversammlung -nicht stattfinden kann. Denn nur aus der innersten und genauesten Kennt- niß eines jeden Landes, wie sie Eingeborene besitzen, aus einer vertrauens vollen innern Berathung und Verhandlung kann die Grundlage der stän dischen Verhältnisse naturgemäß und zum wahren Heile der Sache hervor gehen. Solche Erfodernisse, um ständische Einrichtungen zu berathen und zur Reife zu bringen, finden sich aber in der Bundesversammlung nach der Weise, wie dieselbe gebildet ist, nicht beisammen. Sie könnte nur abstracte Sätze aufstellen, die ungefähr auf Alle paßten, je mehr aber dies der Fall, Desto mehr müssen sie sich in einer bloßen Negation halten, welche ganz un fruchtbar für die Anwendung bliebe." 6 Berlin, 2. Nov. In Rücksicht darauf, daß,jetzt so vielfach von den Verhältnissen der kleinern Bundcsco ntingente und namentlich von dem Vorschläge die Rede ist, dieselben in die Bundesfcstungen zu legen, mag daran erinnert werden, daß in Bezug auf die Verwendung der meisten klei nen Contingente als Kriegsbesatzung in den Bundesfestungen Mainz und Luxemburg bereits durch Bundesbeschluß vom 3. März 1831 Bestimmun gen getroffen sind. Jetzt hat es sich allerdings um die Frage der Verlegung in die Festungen auch in Friedenszeiten gehandelt. Einer weitern früher» Bestimmung zufolge bilden die Contingente von Weimar, Altenburg, Koburg- Gotha, Meiningen, Hildburghausen, Dessau, Köthen, Bernburg, Sonders- Hausen, Rudolstadt, Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, den beiden Reuß, den beiden Lippe, von Hessen-Homburg und Der freien Stadt Frankfurt die Reserveinfanteriedivision des BundeSheereS. Diese Reserveinfanteriedivision soll im Kriege dem Oberfeldherrn zur beson der« Disposition stehen und als Garnison für die Bundesfestungen benutzt werden. Dieser letzte in der allgemeinen Kriegsverfassung vorgesehene Punkt fand eben in dem Bundesbeschlusse vom 3. März 1831 seine Ausführungs- Lestimmung. Eine Musterung der Reserveinfanteriedivision des Bundeshee re« ist früher schon mehrfach von Bundeswegen angeordnet worden und eö ist wol zu erwarten, daß eine solche sehr bald auch jetzt in Frankfurt be- antragt werden wird. Den frühern Bestimmungen gemäß sind im Frieden von allen Bundesstaaten ein Sechstel der eingeübten Jnfanteriemannschaften mit zwei Dritteln der Unteroffiziere (als '/» Proc. der gesammten Bevölke- rung ty den kleinen Staaten, die meist nur Infanterie zu stellen haben), zwei Drittel der Cavaleriemannschasten und Cavaleriepferde und ebenso zwei Drittel der Artillerie im Dienste zu erhalten. Die in einigen Staaten über diese Grenzen hinaus vorgenommrnen Beurlaubungen und Entlassungen ha BMmttagk II Uhr. s November 1851. ! 1 ' . Hu »tjiehen durch »ll, Pog- Smttr dr»Zn- und Auslände», M H sowie durch die Lrpeditionen 1111» )t»lfl11M Ml ^ Hl lllMU* ° " WM-U Md Richt, KÄM md S-s-jl- den dem Vernehmen nach dem Militärausschüsse der Bundesversammlung schon Anlaß zu einem deSfallsigen Bericht an die Versammlung gegeben. f-* Berlin, 2. Nov. Es ist in den Zeitungen mehrfach von einer Kün digung der Zollvereinsverträge die Rede gewesen und es sind hierbei theilweise ganz falsche Ansichten verbreitet worden. Der wahre Sachverhalt besteht nun in Folgendem: Preußen hat sich bei dem Vertrage mit Hanno ver einen Termin Vorbehalten, der mit den Zollvereinsverträgen unmittelbar zusammenhängt. Nun wird allerdings die Basis dieser Verträge durch den Vertrag mit Hannover wesentlich verändert und es handelt sich nun darum, ob die übrigen Vereinsstaaten diesem Vertrage beitreten werden; eine Frage, die künftiges Jahr in der nächsten Gcneralconferenz entschieden werden wird. — Die Preußische Zeitung ist veranlaßt und ermächtigt, ein Gerücht, daß zwischen dem Prinzen von Preußen und dem Ministerpräsidenten Frhrn. v. Manteuffel vor acht Tagen ein Gespräch stattgefunden habe, in welchem der Prinz in der heftigsten Weise seine Misbtlligung über die Politik der Regierung ausgesprochen und namentlich Hrn. v. Manteuffel persönlich für diese Politik in den härtesten Ausdrücken verantwortlich gemacht habe, für eine Erfindung zu erklären. — Militärische Anordnungen, sagt die Preußische Zeitung, welch« jährlich wiederkehren, sowie andere Einrichtungen, die mit nichts weniger als gerade mit dem Ausbruche eines Kriegs in Verbindung stehen, sind neuer lich wiederum zur Verbreitung von Gerüchten über bevorstehende Mobilma chungen rc. benutzt worden. Wir bemerken, daß gegenwärtig diese Gerüchte jeden thatsächlichen Grundes entbehren, glauben aber, daß die Regierung des Königs nur ihre Pflicht thut, wenn sie Preußen in einer Lage erhält, in der es den möglichen Eventualitäten eines Friedensbruches von außen her jederzeit gerüstet gegenübersteht. Eine solche Haltung der Regierung dürfte vielleicht mehr zu dem Bewußtsein, daß der Friede gesichert, als zu der Besorgniß, daß er bedroht sei, Veranlassung geben. — Der Schneidergesell Zühlsdorfs, dessen Verhaftung mit noch zwei andern Personen die Zeitungen vor einiger Zeit meldeten, ist aus dem Criminalarreste entlassen worden. Er war wegen Hochverraths zur Haft ge bracht.— EineDame von hohem Stande kam vorgestern mittels Trans ports zur Stadtvoigtei, allwo sie ein besonderes Gefängniß erhielt. Die Be schuldigung gegen sie soll auf ein schweres Verbrechen lauten. (Nat.-Z.) Königsberg, 28. Oct. Ein bei der Jubelfeier des Gymnasialdirec tors Gotthold veranstaltetes Festmahl hat nachträglich zu unangenehmen Erörterungen Anlaß gegeben. Die Anzahl und Reihenfolge der bei dem Mahle auszubringenden Toaste war durch den Oberpräsidenten Eichmann bestimmt worden; als daher vr. Dinter unangemeldet sich erhob und ein Wohl auf die Lehrer ausbrachte, welche den drei Götzen: „Ehre, Geld und Einfluß", nicht nachstreben, verließen sowol der Obcrpräsident, als auch der Generalsuperintendent Sartorius die Tafel. Das Provinzialschulcollegium hat nun den beiden Lehrern, welche als Festordner fungirten, ein tadelndes Schreiben zugehen lassen, in welchem ihnen mehrfache Unregelmäßigkeiten während des Festmahles zur Last gelegt werden. (K. Z.) *AnS Franken, 30. Oct. Bei der neulich in Schwabach stattgeh ab - ten Privatversammlung von Geistlichen der altlutherischenRichtung,worin die Austrittsfrage besprochen wurde, erschien, als eben die Debatte beginnen wollte, plötzlich der Stadtcommiffariatsofficiant R. von Nürnberg und nahm ohne weitete Umstände in der Versammlung Platz, den er trotz aller Pro teste der Versammelten, die sich durch diese Intervention in der Berathung einer Angelegenheit von so delicater Natur sehr gestört fanden, auch nicht mehr verließ, inden, er behauptete, der Gegenstand der Berathung sei von „öffentlichem" Interesse, und es müsse dieselbe daher nach dem Vereinsgesetz polizeilich überwacht werden. Die Betroffenen sind gesonnen, sich beschwe rend an die Kreisregierung zu wenden. — Aus Bamberg vom 28. Oct. schreibt das dortige Tageblatt: Gestern wurde ein mit schweren Ketten belasteter Gefangener mit dem Nürnberg- Bamberger Nachmittagszuge hierher und in die Frohnfeste gebracht. Ueber denselben hat man Folgendes erfahren: In Berlin hatte er an einem Gra fen einen Raubmord begangen und war deshalb zum Tode verurtheilt wor den, jedoch vor dem Vollzüge des Urtels aus dem Gefängnisse entwichen. In Bregenz- wurde er wegen mangelnder Legitimation festgenommen, und da er durchaus kein Geständniß machte, wer er sei, sondern lediglich freie Ueberfahrt nach Amerika verlangte, so ließ man ihn daguerreotypiren und schickt« sein Portrait an alle Zuchthäuser Deutschlands. Auf diese Weise er fuhr man, welch gefährliches Individuum man erwischt habe. Gegenwärtig ist der Verbrecher auf dem Wege nach Berlin.
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