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Erzgebirgischer Volksfreund : 28.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-191111287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19111128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19111128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-28
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 28.11.1911
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dW-lksfreunö vom eine Aue, den 25. November 1911, V - > manchen Vorwurf entkräftet, der in den letzten Monaten spät kam und in der seit den kritischen Sommertagen ver« aegen die deutsche ReichSlettuug erhoben worden ist. Sie flösse«» Zett sich so viele falsche Gerüchte, so viel Miß- !, deutscher Würde Vertretung nicht gefehlt hat, sammel» toi unten. Ißt« W Der Rat der Stadt, vr. Kretzschmar, Bürgermeister. mut, so viel Unzufriedenheit mit der Haltung der zur Vertretung der deutschen Interessen berufenen Männer an- Bedauerlich bleibt nur, daß die Aufklärung über di» s. Z. von der ReichSreglerung unternommenen Schritte so vak P» vt« lettenen «E Dsutschlanos wroev durch woyL englisch« MtMerredrn nach durch mitttürtfche Maßnahme» Schweigen von «in« entschieden,» Zurückweisung bAtischer Eingriffe geben — der bange Zweifel, der di« patriotisch Gesinr ekr-t8r» von Kiderlen-Wächte r in der Sitzung tu di« Unterhandlung«! mit Frankreich und von der Brr- quält«, die heiße Sehnsucht des deutsch«» Volks nach et, >«r BudgetkommGon vom N. November Hatzen — iva»<fo1gu»s de» Wetzllch erretchtr» Ztel» abtzait» ließen. i.erltzftnden Wort« hätte o» «ohl gerechtfertigt, d«» SG sie auch an dem Urteil über den Wert oder Unwert de» Marokkovertrags selbst nicht» zu ändern vermögen — doch wocnenlrvau. Schneeberg, 26. November. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses findet Dienstag, den S. Dezember LSII, von vormittags 12 Uhr an im Berhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft statt. Schwarzenberg, den 25. November 1911. Dip Königliche Amtshanptmannschast. Viehzählung in Aue. Auf Grund einer Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern ist am Freitag, de« I. Dezember ISII beschränkte Viehzählung vorzunehmen. 1. In Schau« und Vergnügungsbuden, Karussells und Schaukeln vor 12 Uh» mittags und'nach 11 Uhr abends zu musizieren und zu lärmen. 2. Geistige Getränke außerhalb der hiesigen Schankwirtschaften ohne besonder« Erlaubnis feilzuhalten. 3. Mit Laugholzwageu durch die Stadt zu fahren. (Das Fahren mit Last wagen ist tunlichst zu beschränken). 4. Mit Kinderwagen auf den Straßen und Plätzen deS Marktverkehrs zu fahren. 5. Die Behändigung von Reklamezetteln an Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen —. Im übrigen wird auf genaue Einhaltung der Bestimmungen unserer Marktordnung 28. November 1906 hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen" diese Bestimmungen, sowie gegen die Bestimmungen der Marktordnung werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, bis zu 60 bl öder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Ueberschreitung der unter 4 angegebenen Zeiten wird auf Grund von § 139s Ab satz 4 und 8 146s. der Reichsgewerbeordnung mit Geld bis zu 600 oder mit ent sprechender Haft bestraft. Abdrucke der Marktordnung sind in unserer Poltzeiregistratur für 20 Pfg. käuflich. Aue, den 25. November 1911. 2 Der Rat der Stadt — Polizeiabteilung. — g«gen die deutsche ReichSlettuug haben vor allem dargelegt, daß e» an Entschlossenheit und Festigkeit ta der Wahrung deutscher Rechte, deutscher Würde gegen «»gltsche Anmaßung und JntÄau« nicht »«fehlt hat, dax sich-di« leitend«» KM« Deutschland« weder durch Es werden gezählt Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. In Aue wird diese Zählung durch unsere Schutzmannschaft vorgenommen. Wir ersuchen die Herren Viehbesitzer den Zählern die nötigen Auskünfte bereitwilligst zu erteilen. 2 LV Die Gemeinde Niederwürschnitz (Amtshauptmannschaft Stollberg) hat um die Erlaubnis nachgesucht, daS Wasser von den Flurstücken 273 bis mit 276, 311 bis mit S16, 260, 261, 282, 262 bi» mit 272, 247, 248, 283 bi» mit 289, 293 bis mit 301, 303, 304, 317 bi» mit 324, 304g, 306g, 328, 494, 495 deS Flurbuchs für Oberdorf (AmtShauptmannschaft Stollberg), sowie von den Flurstücken 494, 495, 503, 523, 524, 525, 526, 545, 546, 558, 562s, 629 de» Flurbuchs für Beutha (Amtshauptmannschaft Zwickau) zum Zwecke der Versorgung der Gemeinde Niederwürschnitz mit Wasser nach Niederwürschnitz abzuleiten. Da» Königliche Ministerium de» Innern hat die Amtshauptmannschaft Stollberg »ach tz 155 Absatz 4 deS Wassergesetzes al» Verwaltungsbehörde für das Erlaubnis- Verfahren bestellt. Einwendungen gegen die geplante Wasserableitung sind daher zur Ver- veidu»g ihre» Verlustes — und zwar auch insoweit, als dabet die Beuthaer Flurstücke i» Frage kommen —, binnen 2 Wochen hier auzubriugen. 202e I. Königliche Amtshanptmaunschast Stollberg, am 27. November 1911. »Marokko" war in der verflossenen Woche wieder die Parole. Wenige Tage nachdem Kapitän Faber» Ent hüllungen dem deutschen Michel gezeigt, wie e» „im Herzen" Englands aussieht, nahmen andere Enthüllungen die allge meine Ausmerksamteit ta Anspruch. Die nachträglich« Ver öffentlichung der im „ErMb. Volk freund" ausführlich wiedr» gegebenen vertraulichen Mitteilungen de» Staats- Wohl möge» diplomatische Rücksicht«« dem langen »eigen d«r amtlichen Stellen «in« gewisse verechtigung Zw«tf«1, der di« patriotisch Gesinnt«« 'de» deutsch«« Volk» nach ein«« Tageblatt mö Amtsblatt ». siir (k kal-mb MÜrchenZchvr-minM.GMhaill.Lackn8lrm.Hoh<nm> z georgsnsra-tLOlllh. LsusMrlSchMb4sg.HchwaizenberL bswMil-MsüL I« Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist auf Blatt 37, die Aram K. E. Weidenmüller in Antonsthal mit Zweigniederlassung in Dreiwerden Ind Ltevenhatn betr, eingetragen worden, daß dem Kaufmann Friedrich Schulze in Dreiwerden vesamtprokura in der Weise erteilt worden ist, daß der Genannte die Gesellschaft nur 1» Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen der genannten Handelsgesellschaft »«treten darf. Schwarzenberg, den 24. November 1911. Königliches Amtsgericht. Nachdem die pneumatische Grubenräumung j„ Betrieb gesetzt worden ist, geben wir hierdurch bekannt, daß Ende dieser Woche in der Neustadt und Anfang nächster Woche i« der inneren Stadt weitere Grubenräumuugen vorgenommen werden sollen. Diejenigen Hausbesitzer, welche beabsichtigen, ihre Düngergrube räumen zu lassen, wollen die» unverzüglich schriftlich oder mündlich an Rats stelle melden. Wir bemerken noch, daß bis zur endgtltigcu Festsetzung de» Tarifes vorläufig eine Gebühr von 4 Mk. — Pf. für je einen Kubikmeter Grubenmasse zur Stadtkass« zu bezahlen ist. Schwarzenberg, am 27. November 1911. Dev Rat der Stadt, vr. Rüdiger. Katharinenmarkt in Ane Für den hiesigen Katharmenmarkt, Donnerstag den SV. November und Freitag den I. Dezember ISII, wird hiermit folgende» zur Beachtung angeordnet: 1. Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufs«, Schau- und Vergnügung»« buden werden durch den städtischen Marktmeister angewiesen. Seinen An ordnungen ist unweigerlich zu folgen. 2. Vor Beginn des Geschäftes haben die Personen, deren Darbietungen usw. der Erlaubnis der Polizeibehörde unterliegen, diese. Erlaubnis in unserer Polizeiregistratur, Stadthaus — Zimmer 18 —, gegen Erlegung der Ge bühren etnzuholen. Der Erlaubnisschein ist den überwachenden Beamte« jederzeit auf Verlange« vorzulegen. 3. Da» für Verkaufsbuden und -Stände zu zahlende Stättegeld wird durch städtische Beamte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wird vom Markte weggewiesen. 4. Der Marktverkehr wird an jedem der beiden Tage vormittags 8 Uhr eröffnet und um 10 Uhr, für Eßwaren 11 Uhr, abends geschlossen. 5. Alle Geschirrführer und Kutscher haben sich innerhalb des Jahrmarktes bei Ausübung ihres Berufes zur Verhütung einer Verkehrsgefährdung einer Trillerpfeife zu bedienen. 6. Außerhalb der Verkaufsläden dürfen nur solche Druckschriften fetlgeboteu werde«, die vom hiesigen Stadtrate zum Verkaufe zugelassen worden sind. Die Ver käufer von Druckschriften haben deshalb ein Verzeichnis derselbe« im Stadt hause — Zimmer 18 — rechtzeitig in 2 Exemplaren zur Genehmigung vMk- zulegen und sind verpflichtet, die dazu nötigen Auskünfte zu erteilen. Verbote» wird: Im Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist folgendes eingetragen twrden: 1. auf Blatt 471, die Firma: Erzgebirgsche Schnittwevkzeug» und ßKaschtaenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schwarzenberg betr.:, Das Stammkapital ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 30. Oktober 1911 mf dr«ihunderttausend Mark erhöht worden - 2. auf Blatt 509, die Firma Alnminmmwarenfabrik Saxonia Weift- »ach L Stiehler in Raschau betr.:, Der Kaufmann Arthur Rudolf Stiehler ist infolge Ablebens ausgeschieden. Her Kaufmann Ernst Paul Stiehler in Schwarzenberg ist Inhaber. Schwarzenberg, den 25. November 1911. Königliches Amtsgericht. Da» im Grundbuchs für die Zwanziger Klostergrundstücke Blatt 163 auf den Namen de» Invaliden Ernst Friedrich Gaube in Alberoda jetzt in Fürstenberg kingetragene Grundstück soll am so. Januar ISIS, vormittags I« Uhr in der GertchtSstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 4 Hektar 57,4 Ar groß und auf 13180 H geschätzt. ES besteht aus den Flurstücken Nr. 608, 699 und 700 s des Flurbuch» für Grünhain, die mit 211,27 Steuereinheiten belegt sind, umfaßt Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Felder und liegt unweit de» Fürstenbrunnens. ES führt die Brandkatasternummer 3, Abt. 8 Grünhain und hat 8280 Brandkasse. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamt» sowie der übrigen daS Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung au» dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 9. September 1911 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buch« nicht ersichtlich waren, spatesten» im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruchs des Gläubiger» und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Er teilung de» Zuschlag- die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahre«« herbeiführen, widrigenfalls für da» Recht der Versteigerungserlös an dis Stelle de» versteigerten Gegenstandes tritt. Schwarzenberg, den 23. November 1911. Königliches Amtsgericht. KM. Xr „Ir^res— XU-»«»- -«-«< XU« Z» Lu»*— »« «W> »ich d,u 2»»»- u>» ««ÄUlöPtz. SchmU«: i» Lch,d<»IXM »« X«, »n 1^ »Uttcht« UW,, »«ch. »X «mchrl» N vk., i» ««Mich» Ich »« X«» da W. 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