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Sächsische Staatszeitung : 12.12.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191712123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19171212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19171212
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-12
- Tag1917-12-12
- Monat1917-12
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 12.12.1917
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Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen. Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synvdalbeilage, Ziehungslißen der Verwaltung der K. S. Ltaatsjchutden und der Ä. Alters- und Lande-Glturrentenbank, Jahresbericht und Rechnnngsabschlnß der Lande«-Brandvcrsichenmqsanstalt, Verkaufsliste von Hol,Pflanzen auf den K. S. -taatssorstrevieren. 1917 Nr. 288. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesctzlichen Vertretung): Hosrai DoeugeS in Dresden. Mittwoch, 12. Dezember abends Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Graste Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark 50 Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktags. — Fernsprecher: GeschSftSstelleNr.21295,SchriftleitnngNr 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 40 Pi., die Ispaltige Grundzeilc oder deren Naum im amtlichen Teile 80 Pf, unter Eingesandt 160 Ps. Preisermäßigung auf Geschästsauzeigen. - Schluß der Annahine vormittags 10 Uhr. (K Ll.) Le Majestät ver König hat vem Infanterie-Regiment IN'» am 10. Dezember folgenveS Telegramm gesendet: Nach Meldung der Division hat da» Negiment trotz mancher besonders ungünstiger Umstände am 1. und 2. De zember im festen Traufgchen da» gesteckte Ziel erreicht sowie :tW Gefangene gemacht und eine große Iaht von Maschinen gewehren erbentet. Lu diesem neuen Ehrentage in seiner Ge schichte spreche ich dem Negimentc meinen wärmsten Dank nnd meine vollste Anerkennung ans. Wir vkröfftnlliche» Henie die Berlnstlifie Nr. 469 der Sächsischen Armee. * Die kurz vor Beginn des Druckes eingehenden Meldnngen befinden sich ans Seite °7 dieser Ausgabe. * Von nttjcren Unterseebooten sind von Mitte Dezember >9lK bis Mitte Dezember 1917 insgesamt 91 WOW Brutto- reqistertonnen versenkt worden. * Einetz unserer Unterseeboote hat im Atlantischen Lzean nenerdings drei Dampfer nnd einen Tcgler vernichtet. * Datz vsierre ichisch - nngarische Kriegsschiff „Wien", ein Linienschiff von .'»KW t, ist dnrch einen feindlichen Tvrpcdo- anqrisf versenkt worden. * Zerusatem ist nach einem Berichte des englische« Gene rals Attenby von den Engländern besetzt worden. * Das englische Unterhaus hat die Bermel,rnnq der Flottenmannschast um 50W0 Mann genehmigt. Amtlicher Teil. Gesth, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Fahre 1918 betreffend; vom lO. Dezember 1917. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Lachsen, usw. usw. usw. haben auf Grund deS die Abänderung einer Bestimmung des Gesches vom 5. Mai 1851 betreffenden Gesetzes vom 27. November 1860 (G.- u. V.-Bl. S. 176 slg.) wegen der vorläufigen Er hebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1918 mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen und verordnen hierdurch wie folgt: 8 1. Im Jahre 1918 sind, vorbehältlich der Vorschrift in Absatz 2, zu erheben: u) die Einkommensteuer mit den vollen gesetzlichen Betrügen (Normalstcuer) zuzüglich von Zuschlägen in gleicher Höhe, wie sie auf Grund von § 8 des Finanzgesetzes vorn 8. April 1916 (G.- u. V.-Bl. S. 27) im Jahre 1917 erhoben worden sind, 6) die Grundsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuereinheit, o) die Ergänzungssteuer, U) die Stelrer vorn Gewerbebetrieb im Umherziehen, G die Schlachtstener, ingleichen die Ubergangsabgabc von vereinsländischem nnd die Berbranchsabgabc von vereinsauslündischem Fleischwerkc, k) die landcsrechUiche Erbschaftssteuer, soweit sie für einen Erwerb zn entrichten ist, der bereits am 1. Juli 1906 begründet war (§ 61 des Reichs- erbschaslestenergesetzesvom3.Juni 1906, R. G. Bl. S. 654), 8) die landesrechtliche Stempelsteuer und ü) der Anteil des Staates an der Znwachsstener für die Verwaltung und Erhebung aus den bis mit 31. Dezember 1914 eingetretcnen Fällen der Steuerpslicht. Die endgültige Bestimmung über die Erhebung dieser Steuern und Abgaben bleibt, auch hinsichtlich des Jahres 1918, dein für die Jahre 1918 und 1919 zu erlanenden Finanzgcsctze Vorbehalten. 8 2. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, die nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch auf gehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. Auch bleiben ocn Staatskassen die ihnen im Jahre 1917 in Gemäßheit des Staatshaushaltsplanes zugeteilten übrigen Einnahme quellen ebenfalls bis zum Erlasse des künftigen Finanz- gesetzes fü» die Jahre 19l8 und 1919 zugewiescn. Urkundlich haben Wir dieses- Gesetz, mit dessen Aus- kübruno Unstr F-inan minLÜe'chnn beaustran» n» händig vollzogen und Unser königliches Siegel beidrncken lassen. Gegeben zn Dresden, den 10. Dezember 19l7. (-ieqel) Friedrich Attgnst. v. Seydewitz. oo25 Mimsterimn der Justiz. Se. Majestät der König haben Atlergnädigst geruht, den Gerichtsassessor Steffen in Plauen zum Staat? anwalt bei dein Landgerichte Planen zu ernennen. Ministerium des Inner«. Sc. Majestät der König haben Alstnguädigsr geruht, dem Gefreiten der Reserve in einem Schützcnregimcut Hermann Paul Mann für die von ihm am 6. Inti unter eigener Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Kameraden vom Tode des Ertrinkens in einen, Flusse in, Felde die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zn ver leihen, sie am weißen Bande zu tragen. lFvrtsctzung des amtlichen Teiles in der 4. Beüaze.) Nichtamtlicher Teil. Born Köm«pichcn Hose. Dresden, 12. Dezember. Se. Majestät der .König empfing mittags ^(.1 Uhr den Staatssekretär des Ans wärtigen Amtes Ist-, v. Kühlmann in Andrenz. Zn der anschließenden Frühstückslafel war noch Einladung an dessen Begleiter Legationssckretär Ur. v. Hoesch sowie den königi. Preuß, (gesandten Wirkt, (geh. Nat (grafen v. Schn»er in, die königl. Slaatsminister und den Sachs (gesandten in Berlin v. Nostitz ergangen. Trcöven, 12. Dezember. Se königl. Hoheit der Prinz Johann Georg wird heute abend 8 Uhr den in der Literarischen Gesellschaft stattsindenden Vortrag des Dramaturgen Ist. Wolls über „Die Zukunft der deuischcn Bühnen" im Saale der Kaufmannschaft besuchen. Ihre königl. Hoheit die Fr a n Prinzessi n I o h a n n Georg wohnte hente nachmittag '/-4 Uhr im Residenz theawr der zum Besten des Pestalozchnstes veranstalteten Vorstellung bei. - Abends 8 Uhr wird die Frau Prinzessin den in, Verein Volkswohl stattsindenden Wendenabend besuchen. Tie wahrscheinliche Ueberzeichunng der neuen französischen Anleihe — ein Aiesenschwindcl. Die französische Regierung hat die Anleihe in, Gesetz selbst ans 10 Milliarden Ertrag begrenzt, wobei allerdings die bei der letzten Anleihe 800 Millionen betragenden Ans landszcichnnngen nicht einbegriffen sein sollen. Aber anch sonst ist die Beschränkung nur eitel Blendwerk. Die An leihe zerfällt in zwei Teile. Ter erste nmfaßt alle Zeich nungen, die durch Hergabe von Schatz- nnd Schuldscheinen der nationalen Verteidigung solvie^l^prozentigen Renten- titeln geleistet werden, ferner anc^ille Barzeichnungen bis 7500 Fres, nominal (alle höheren Zeichnungen fallen mit ben Überschüssen nicht darunter). Für diesen Teil der Anleihe ist ein Betrag von 8 Milliarden in Anssicht ge nommen; wird er überschritten, so wächst der Uberschuß der Gesamtsumme der Anleihe von 10 Milliarden hinzu. Jedenfalls unterliegen alle diese Zeichnungen nicht der Verkürzung: was gezeichnet wird, wird mich zngcteilt. Für alle übrigen Zeichnungen, also die 7500 Fres, über steigenden Barzeichnnngcn, sieht das Gesetz nur den Rahmen von 2 Milliarden vor, nnd sie werden den,entsprechend gekürzt. Zunächst muß man über die große Bescheidenheit dieses Planes, der, abgesehen von den Beträgen unter 7500 Fr. nur 2 Milliarden Bargeld einbringcn soll, er staunen. Ter Eindruck eines sehr geringen Vertrauens der französischen Regierung in die Möglichkeit der Be schaffung größerer Barmittel verstärkt sich dadurch, daß der Ausgabckurs dieser 4prozentigen Anleihe auf nur 68,60 festgesetzt wurde uud auch die in Zahlung zu neh menden Wertpapiere recht günstig bewertet sind. Ferner ist ein Stützfonds für sie mit monatlich 60 Milliarden Franken geschaffen, der die Anleihe aufkansen soll, sobald sie unter den Ausgabeknrs sinkt, nnd es bieten 25 Jahre Unkündbarkeit erhebliche Aussichten auf Kursgewinne. Tiefer Ausgabekurs gibt eine Verzinsung von 5,83 Pro;., stellt den Besitzer also günstiger wie bei der 5prozentigen Rente, die durch den Stützfonds auf 87,50 gehalten werden sott und damit 5,71 Proz. bringen würde. Auch die Besitzer der 3prozentigen Rente, die deswegen in ständigem Rückgang begriffen ist, sind benachteiligt, sie ,nutzte ans 51,46 fallen, um die gleiche Verzinsuug zu Was ist. mm der Zweck dieses ganze,, Verfahrens? Will man tatsächlich jeden Gedanken, der ncnen deutschen Anleihe mit ihren, Riesencrgebnis Konkurrenz zu machen, ausgcbcn? Tas sähe Frankreich nicht ähnlich. Hofft man vielleicht anch nicht ans einen klingenden Erfolg in Bargeld, so wäre doch ein Verzicht ans jeden Eitelteits erfolg den, französischen Eharakter völlig widersprechend Ein solcher ist nun tatsächlich offenbar geplant. Zwar ist die Hergabe anderer Staatspapiere bei den franzö sischen Anleihen nicht nen, wohl aber der überaus niedrige Ansgabeknrs, die 25jährige Laufzeit und der Stützfonds, der jegliches Risiko ansschließen soll. Was den 8 Milliardenteil anlaugt, so muß zunächst dieser, wenn nicht das französische Voll die baldige Rückzahlung seiner bisherigen Staatswerte allen sonstigen Vorteilen umzieht, durch eine riesenhafte Hergabe von Wertpapieren über zeichnet werden: denn eS besindcn sich zurzeit nicht weniger als 21,6 Milliarden an Schatz- nnd Schnldscheinen in, Umlan». Dazn kommt die >'/2prozentige Rente nnd ferner alle die Zeichnnngen von 7.500 Frs. nominal oder 5l45,00 Frs. i'l bar. Alle diese Zeichnnngen sind nicht kürzbar und müssen statt der bescheidenen in Aussicht ge nommenen 8 Milliarden ein Vielfaches ergeben, sonst wäre in der französischen Finanzmaschine ein ganz erheb lichcr Teil offenbar nicht in Ordnnng. Nun znm zweiten, anscheinend so stiesmütterlich bebau dellen Tei! der Anleihe mit seinen, in Aussicht genommenen 2 Milliarden Ertrag. Tie in ihn sließenden Zeichnnngen müssen nominal 7500 oder effektiv 5145,00 Frs. übersteigen und unterliegen, falls die 2 Milliarden erreicht sind, der Kürzung. Die Regierung hatte so wenig Pertranen in den Ersolg dieser Art Zeichnnngen, daß sie sie sogar nur auf 1 Milliarde begrenzen wollte. Offenbar sagte sic sich, daß im 8 Milliarden-Teile, den sie ans 9 Milliarden an gesetzt hatte, die Aussichten doch noch einigermaßen günstig sind. Denn in ihm werden in der Hauptsache nur alte Staatspapiere in, Umtausch gegen sehr viel günstigere neue eingesordert nnd, was die kleinen Spar gelder anlangt, so bietet der Umlauf der Banknoten von 22 Milliarden nnd der Bestand der französischen Spar lassen mit über 5 Milliarden eine gewisse Gewähr für ihr Vorhandensein. Aber trotzdem muß das Mißtrauen bei der Regierung recht stark sein; sie mnß, tim zn de, engen Begrenznng dieses Anleiheteils zu schreiten, voll kommen überzeugt sein, daß man ihr nicht mehr geben will. Damit begrenzt sie also die Möglichkeit eines tat sächlichen Erfolges dieses Teiles der Anleihe auf ein sehr bescheidenes Maß. Aber zur Befriedigung der Eitel keit dürste doch manches Erfreuliche sich gerade dnrch diese Begrenznng ergeben. Genaneres wird inan erst angeben können, wenn die Art der Verkürzung der Em Zahlungen dnrch die angckündigte Verordnung bekannt sein wird. Gleichzeitig - und ans dieses mertwürdige Zu sammentreffen machte ein Abgeordneter aufmerksam mit der Bewilligung der Anleihe durch die Kammer er hielt die Bank von Frankreich von der Regierung die Verlängerung ihres Bankprivilcgs. Auch bei Hoch treiben der Anleihczeichnnngen wird inan ihrer Mit Wirkung nicht entbehren können. Und ihre Geneigtheit znr freundlichen Unterstütznng wird sich nm so mehr erweisen, wein, die Vcrlängernng des Privilegs zum Gesetz geworden ist. Nach dieser Geneigtheit dürfte sich vielleicht der Inhalt der zukünftigen Verordnung rich ten. Viele Wege können zum .Hochtreiben der Zeichnungen führen. Daß die 2 Milliarden erreicht werden dürsten, zumal mit der Anleihe die Kriegsgewinnstener gezahlt werden darf, steht außer allem Zweifel. Es handell sich also nur um die Frage: Wieviel mehr? Mau kann uach Erreichen der Grenzen den großen Banken sagen lassen, daß, was nnn anch komme, die Regierung auf weitere Zahlungen verzichte. Man kann anch in der Verordnung eine vorzugsweise Berücksichtigung gewisser Zeichnungen festsetzen, man kann schließlich anch die Zeichnnngen in der zeitlichen Reihenfolge berücksichtigen. Dann bedarf es nnr einer vertraulichen Mitteilung an die Banken, nnd der Milliardentanz der Zeichnnngen, d,e nie ernst ge meint sind, kann beginnen. Geschieht diese nene Phau tasiezeichnung nur durch Erhöhung einer früheren, so brauchten nicht einmal die 5145,00 Frs., die sonst auf jede gezahlt werden müssen, gezahlt werden. Tas Verfahren lostet den Mitwirkendcn nichts als ihre Unterschrift, aber die Anleihe wird anch in diesem Teile auf ungezählte Milliarden gesteigert werden. Also Erfolg überall, im ersten Teile der Anleihe, wie in dem zweiten, und Jubel wird Frankreichs Fluren durchbrauscn. Wir müssen uns schon damit trösten, daß unser An leihen ernsthafter behandelt wnrden. Was cinkam, war Bargeld; jeder Zeichner bekam genau den gezeichneten Betrag, und überzeichnen ließen sich die Anleihen scholl garnicht, da sie keine Grenze hatten. Das »vor die deut sche Ehrlichkeit, aber anch die deutsche Kraft. Es wäre kläglich, wenn Frankreich nicht seine neueste Anleihe auf 40 Milliarden Franken hinauffrisieren könnte, jedenfalls ist alles auf eine derartige Überraschung für die Welt
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