Suche löschen...
Deutsche allgemeine Zeitung : 31.01.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185401316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18540131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18540131
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1854
- Monat1854-01
- Tag1854-01-31
- Monat1854-01
- Jahr1854
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 31.01.1854
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3». Januar L8S4 Dienstag Nr. 26 kricgsvcrfassung Bezug haben. (N. C.) z-ev. dem Frieden Europas günstige Wendung zu geben. Erfreulicherweise eine beiden Seemächten kommen sollte, früher gemacht worden sind, hier den i Nördlingen de« Ja- an» hört man, daß Vorschläge, welche von russischer Seite dem hiesigen Cabinet für den Fall, daß es zum Ausbruche eines Kriegs zwischen Rußland und durchaus keine Bereitwilligkeit gefunden haben, vielmehr die leitenden Män ner des Ministeriums in gleicher Weise wie andere hohe Personen ein Ab- weichcn von der bisher von Preußen in der orientalischen Angelegenheit be- »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Dkvei« für das Viertel jahr I'/, Lhlr., jede ein zelne Nummer 2 Nur. Zu beziehen durch alle Postämter de« Zn- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). der Jura- ebieten der t von vr. er. Gr.8. en Karte. . Pracht- >der 6 Fl. mübertroffen rtgeschrittenr schlagendem eS von de» Die beige- größte Jn- bekannt «a. Karte allein l«3I isere bevoll- aanz re. — j232—33) Np. orstellung. meister, Trag», dpaintner. oldenburgische Besitznahmepatent vom 6. Aug. 1823. Es besagt: „Da von Sr. Maj. Alexander l. re. uns (dem Herzog Peter) und unserm fürst lichen Hause die bereit« seit dem Anfänge des Jahres 1814 unserer Admi nistration übergebene Erbherrschaft Jever durch das unterm 18. April 1818 ausgestellte Cessionsinstrumenl mit allem Recht der Oberherrlichkeit und des Eigcnthums, sowie Se. Maj. solche besessen, dergestalt übertragen und ab getreten, daß sie mit unserm Hcrzogthum Oldenburg unter einer Regierung wieder vereinigt werden und damit, der Absicht und Verordnung des ehe maligen Regenten, Grafen Anton Günther, gemäß, solange vereinigt blei ben solle, als Regenten, aus dem gemeinschaftlichen Stamme entsprossen, vorhanden sein werden rc." Weiterhin werden auf Grund des Vorstehenden und indem nach dem Ableben des Herzogs Pcicr Friedrich Wilhelm vom 2. Juli der unterzeichnete Herzog Peter (Friedrich Ludwig) die bisher als Landesadministrator geführte Regierung für sich selbst übernommen, die be zeichneten Commissarien mit der Besitznahme beauftragt.... Die Worte des Patents: „mit allem Recht der Oberhcrrlichkeit und des Eigcnthums, so wie Se. Maj. solche besessen", lassen nun keinen Zweifel darüber, daß hier kein Vorbehalt Platz greifen konnte. Auch der Ausdruck: „so wie Se. Maj. solche besessen", ist bezeichnend. Der Kaiser Alexander hatte die ganze Herrschaft, wie erwähnt, im Frieden von Tilsit an Ludwig Napoleon cedirt. Mithin wird es Oldenburg unverwehrt sein müssen, einige Hundert Morgen Landes da von an Preußen zu überlassen. Es wird andererseits in den Patenten stets auf die Absichten und Verordnungen des Grafen Anton Günther verwiesen. Dieser aber, 1667 verstorben, konnte natürlich keinen Rückhalt an Ruß land im Auge haben. Die beiden in Obigem analysirten Patente wurden übrigens der deutschen Bundesversammlung in ihrer 22. Sitzung vom 27. Nov. 1823 durch den oldenburgischen Gesandten mitgelheilt, welcher an- zcigte, daß der Herzog von Oldenburg die vom Kaiser Alexander 1818 ab getretene Herrschaft Jever am 7. Aug. durch Commissarien habe in Besitz nehmen lassen und hinzufügte: „es unterliege jetzt keinem Zweifel mehr, daß Jever zum Deutschen Bunde gehöre, wie solches schon früher bei der Bevölkerungsangabe zur Bundesmatrikel angenommen wurde." t Berlin, 28. Jan. Unter den vielfachen und voneinander abweichen den Deutungen, welche der Sendung deS Generaladjutanten des Kaisers von Rußland, Grafen Orlow, gegeben werden, heben wir folgende, in den Kreisen namhafter Persönlichkeiten verbreitete hervor, indem wir voranschi cken, daß cs so ziemlich begründet ist, daß der Kaiser von Rußland einer hohen Person Preußens die Versicherung seiner Friedensliebe nicht allein bekräftigt, sondern auch hinsichtlich seiner Absichten in Betreff der Donaufür- stenchümcr beruhigende Kundgebungen gethan habe. Graf Orlow, bekannt lich der vertrauteste Freund des Kaisers Nikolaus, soll die Geneigtheit des Kaisers überbringen, im Falle, daß vorzugsweise von Seiten Preußens und Oesterreichs die Vermittelung in der russisch-türkischen Streitfrage in die Hand genommen werde, einen Bevollmächtigten zu einer Konferenz zu ent senden. In den einzelnen streitigen Punkten zwischen Rußland und der Türkei soll der Kaiser indessen bei seinen bisherigen Anschauungen verhar ren, sodaß in Bezug auf den materiellen Theil der Sache letztere auf dem selben Standpunkte wie bisher verbleiben würde, während nicht in Abrede zu stellen wäre, daß durch die Bereitwilligkeit der Entsendung eines russi schen Bevollmächtigten zu einer Conferenz principiell von Seilen Rußlands ein großer Schritt zur Schlichtung des Streits gethan worden wäre. Von Preußen und Oesterreich waren noch vor kurzem freundliche Vorstellungen an das Petersburger Cabinet ergangen, in denen auf die Nothwcndigkeil der Erhaltung des europäischen Friedens und auf die unabsehbaren Gefahren eines Bruchs des allgemeinen Friedens hingewiesen worden war. Die Sen dung des Vertrauten des russischen Kaisers an die beiden deutschen Groß- Höfe dürfte wol als Beweis gelten können, daß die eben bercgten Vorstcl- lungcn Preußens und Oesterreichs bei dem russischen Kaiser eine so freund liche Stätte gefunden haben wie sie freundlich gemeint waren und wie sic durch die ganze Lage der Dinge in Europa den beiden deutschen Großmäch ten geboten erscheinen mußten. Was das Zusammenwirken Preußens und Oesterreichs anlangt, so sind nunmehr fast alle hiesigen hervorragenden Staatsmänner ohne Unterschied der sonstigen politischen Anschauungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß das Handinhandgehrn der beiden dcut- sehen Großmächte gegenwärtig unabwcislich ist und allein noch die Kraft in sich trägt, der Entwickelung der ganzen so bedeutungsschweren Angelegenheit n. mit Frl. Großen- i Mochau In Sohn. ttel, in in Göt- ber, in — Frau — Die Preußische Correspondenz schreibt: „Wie bereits früher erwähnt worden, sollen behufs der Verhandlungen zur Ausführung des Art. 19 des Handels, und Zollvertrags vom 19. Febr. v. I. zwischen Preußen und Oesterreich (Regelung der Münzverhältnisse) zunächst Vorverhandlungen unter einigen Staaten der beiden Zollvereine stattfinden. Die Theilnahme an diesen Vorverhandlungen war auf Preußen, Oesterreich, Baiern, Han nover und Modena oder Parma beschränkt. Wie wir vernehmen, hat dies die Zustimmung sämmtlich« Betheiligtcr gefunden; nur soll auch Frankfurt a. M., mit Rücksicht auf dessen bedeutendes Geld- und Wechselgeschäft, an den Vorverhandlungen bereits theilnehmen." Preußen, kt Berlin, 29. Jan. Ein Brief aus Oldenburg in der Weser-Zeitung macht darauf aufmerksam, daß der preußische Kriegshafen an der Jahde nicht in den früher» Grafschaften Oldenburg und Delmcn- Horst, sondern in der Herrschaft Jever gelegen sei. Ob es andererseits rich tig, daß, wie verlautet, Ein Punkt des Hafens oder der Forts, die ihn be schützen sollen, in dem früher« sogenannten Budjadingcrlande sich befinden wird, war noch nicht ganz zu erfahren, obgleich dies nach der dem Vertrage beigegcbencn Karte den Anschein hat. Für das Budjadingerland scheinen auf die erste Betrachtung hin andere Regeln als für das eigentliche Jever land maßgebend zu sein. Aber ein russischer Protest ist auch in dieser Be ziehung nicht zulässig, wie ein anderes mal nachgewiescn werden kann. Für heute erlauben Sie wol, durch einen kurzen Auszug aus den Aktenstücken hinsichtlich der Unmöglichkeit eines Protestes, selbst in dem System, welches einen solchen für Oldenburg und Delmenhorst anerkennt (ein System, das wir natürlich entschieden zurückweisen), soweit die Herrschaft Jever in Frage kommt, zu orientiren. Ueber die früher« Schicksale der Herrschaft kann man hinweggehen. Die Lehnsstreitigkeit zwischen Spanien und Frankreich und der curiose Jrrthum einer Reunionskammer, welcher durch eine Namens verwechselung Frankreich einen Lehnsanspruch auf die Herrschaft zuwies, wel chen dieses dann unter Ludwig XIV. in naiver Feierlichkeit an Dänemark abtrat, das Alles kann nur für Antiquitätenlicbhaber Interesse haben. Ab gesehen von diesen vermeintlichen Ansprüchen und Abtretungen ist sicher, daß Jeverland durch Testament als eine Art Allodium von dem 1667 ohne le gitimen Erben gestorbenen Grafen Anton Gisnther zu Oldenburg und Del menhorst an das Haus Anhalt-Zerbst und von diesem, als der letzte männ liche Erbe 1795 gestorben war, an die Schwester desselben, Kaiserin Ka tharina II-, überging. Im Frieden von Tilsit (Art. 16) trat Rußland die Herrschaft Jever an Ludwig Napoleon, König von Holland, ab, und sie ward 1810 von Napoleon mit Oldenburg gewaltsam in Frankreich einverleibt. Rußland trat aber 1813 wieder ein, übergab die Verwaltung Jeverlands an Oldenburg schon Anfangs 1814 und cedirtc endlich die Herrschaft voll ständig an den Herzog im Jahre 1818. Oldenburg nahm Besitz davon im Jahre 1823. In dem russischen Entlassungspatent, das aus Warschau vom 18. April 1818 datirt ist, heißt es: die Herrschaft werde an Oldenburg abgetrett« und übertragen, „damit diese Herrschaft, wie schon ehemals, mit dem Herzogthume Oldenburg unter Einer Regierung wiedervercinigt werde und der Absicht des ehemaligen Regenten, Grafen Anton Günther s gemäß forthin zu ewigen Tagen vereinigt bleibe". „In dieser Absicht", heißt cs dann weiter, „wurde schon vorläufig seit Anfang 1814 die Verwaltung der Herrschaft Jever dem Herzog von Oldenburg übergeben und zu weiterer Aus führung unter dem 18. April 1818 die feierliche Ucbcrtretungsacte vollzogen." Die Unterthanen und Beamten werden dann des Gehorsams entbunden rc. Das Patent ist von Alexander unterzeichnet, von Nesselrvdc conlrasignirt. Clauseln und Reservationen sind nicht vorhanden. Noch wichtiger ist daS Deutschland. Frankfurt a. M,, 26. Jan. Das Gerücht, die Regierungen von Oesterreich und Preußen hätten ihre Neutralitätserklärung in der gegenwärtigen orientalischen Differenz in motivirter Weise bereits den deut schen Einzelstaatcn eröffnet und es wäre die dieSfallsige Nole auch schon in Frankfurt mitgechcilt worden, wird in gutuntcrrichtclcn Kreisen in seiner ersten Hälfte noch in Zweifel gezogen und in seiner zweiten für unbegrün det erklärt. Der Bundesversammlung ist biSjetzt weder eine österreichische noch eine preußische Note dieses Inhalts übergeben worden. — Wie aus guter Quelle verlautet, finden seit kurzem rege Verhandlungen über einen Vorschlag für sofortige Revision der Bundeskriegsverfassung statt; dieser Aufgabe würde sich die Bundesmilitärcommission unter Bctheiligung einer Anzahl höherer Offiziere aus den größern Bundesstaaten zu unter ziehen haben. Die Genehmigung und der baldige Vollzug dieses Vorschlags soll mit Gewißheit erwartet werden können; der Termin für den Beginn der Revisionsarbeiten dürfte schon in nächster Zeit anberaumt werden. Aus Stuttgart ist gestern der württembergische General Bauer hier eingetroffen. Seine Reise nach Frankfurt soll auf die beabsichtigte Revision der Bundes- Hnsertionagevühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. II-I2N. ürgcrschMe 3U. .10—3 U. 'tcnnaSc/- tra/-«//,. Abends in halgaffe I. ich Stettin > Leipzig au«. . Ul; rs Per- S-/» letz. , über Vites» ebenso nach ten in Prag; i Rachm. 2V, »in. SaNnv.) iisenach n. U., ohne Un- bernachten », von Hall, affe l. u. II., . nach M ün. iz.. ohne Un. des., ebenso. ! ebcrm > ch - nach Bedürf, ch. SewaN.s ; Mrgn« eig, Han- , bei. von h in Wagen, irgns 7'/, o. nach Mag, nach Meck- ernachte a nenzug Abd« Perlonenbe. eSStbeu; 7> en Orten, UW-- Deutsche Allgemeine Zeitung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite