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Deutsche allgemeine Zeitung : 08.05.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185705083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570508
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570508
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-05
- Tag1857-05-08
- Monat1857-05
- Jahr1857
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- Deutsche allgemeine Zeitung : 08.05.1857
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8. Mai L8S7 Nr. Ml>. DkiiWe Algc»tiut Zcitmig MK «Wair^cit rud ßlccht, Freiheit und Gescl,!« sN. WerncSgrmi imsdorf. - en mit Ali ) Stricg- »ma»n l» Zn beziehen durch alle Postämter des In- und Arwlandeö, sowie durch die Crnedinon in Leipzig (Querstraße Nr. 8). PreiÜ für das Bierteljahr lThlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. u I-eipLix. 171 l ste? rnd Klavier t. Adresse» den in der unter N. M75j Fabriken in >it dein Ar- Zollvcreins- acht. >re Adressen opius'sche L. » L ll S. sI782-8st Insertionsgebühr sür den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Preußen. ^Berlin, 6. Mai. Es gehen uns soeben die Verhand lungen der Finanzcoinmission des Herrenhauses über die Gesetzentwürfe in Betreff der von Ackien» und ähnlichen Gesellschaften zu erhebenden Steuer und in Betreff der Abänderung der Gewerbesteuer zu, und ist, nach dem Inhalt derselben, den morgen über die betreffenden Gegenstände im Herrenhause stattfindcnden Verhandlungen kein für die Ncgicrung gün stiges Prognostiken zu stellen. Was die Acticn- re. Steuer betrifft, so er hob sich gegen dieselbe im Schoos der Commission eine sehr entschiedene Opposition. Auf das Hicrhcrgchörende brauchen wir indessen nicht näher cinzugchcn, da die Bedenken, welche gegen das Gesetz geltend gemacht wur den, dieselben sind, welche auch im Schoos der betreffenden Commission des Abgeordnetenhauses erhoben wurden, und wir dieselben seinerzeit be reits mitgctheilt haben. Zu einem durchgreifenden Siege konnte diese Op position nun zwar nicht kommen, indem sie mit 6 gegen 9 Stimmen in der Minorität blieb; indessen ist diese Minorität, wie man sicht, durchaus so sehr bedeutend nicht, daß man von ihr bereits mit einiger Bestimmtheit einen Schluß auf das Ergebniß der Verhandlungen im Plenum machen konnte. Hiervon abgesehen, stimmt die Commission aber den von dem an dern Hause gefaßten Beschlüssen auch nicht puro bei, indem sie zu dem 8- 1 des Gesetzes den folgenden Zusatz dem Hause zur Annahme empfiehlt: „Diese Steuer wird auch von den Zinsen und Dividenden erhoben, welche die Bankanthcils-Eigner nach der Bankordnung für die Preußische Bank vom 5. Oct. 1846 für ihren Einschuß erhalten." Die Commission hat also den im andern Hause einmal angenommenen und dann wieder verwor fenen Antrag dcS Abg. Wentzel ihrerseits wicdcraufgcnommcn. Zur Unter stützung desselben wurde ausgeführt, daß ausweislich der Verhandlungen des andern Hauses die Hauptbank von der projcctirtcn neuen Gewerbesteuer frcibleiben solle, hierzu aber cs an einem ausreichenden Grunde fehle. Die Bank könne vor allen andern Actieninstitutcn vermöge dec ihr zustehcnden Privilegien die Steuer tragen, und cs sei nicht abzuschen, warum sie auch in dieser Beziehung vor den vorhandenen und noch zu bildenden Privat banken bevorzugt sein solle. Genieße gleich die Bank nach Inhalt ihres Statuts die Rechte des Fiscus, insbesondere Stempel-, Sportel- und Portofreihcit, so lasse sich doch der materielle Grund davon nicht absehen, warum sic keine Gewerbesteuer zahlen solle. Sei sic dazu bisher nicht ver pflichtet gewesen, so erscheine eS billig und gerecht, ihr die Verpflichtung zur Zahlung einer Steuer gleich andern Actienunlcrnchmungen durch das vorliegende Gesetz aufzuerlegen. Es wurden nun gegen den Antrag und die an denselben geknüpften Ausführungen zwar mancherlei Einwendungen er hoben, allein dieselben vermochten nicht die Mehrheit der Commission zu überzeugen, und cs erfolgte demnächst die Annahme des Antrags mit 9 gegen 6 Stimmen. Auf die Tragweite dieses Antrags haben wir bereits früher, bei Gelegenheit der betreffenden Verhandlungen im andern Hause, auf merksam gemacht, sowie insbesondere auch darauf, daß eine Annahme desselben der Staatsrcgicrung möglicherweise zur Nichtausführung des gan zen Gesetzes Veranlassung geben könnte. Es liegt nun jetzt aber noch der besondere Fall vor, daß die als höchst wahrscheinlich zu betrachtende An nahme des Antrags im Hcrrenhause eine Verschiedenheit der Fassung in den Beschlüssen dcS Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses ergeben würde und wegen des nahe bevorstehenden Schlusses der Session schwerlich noch die nölhige Zeit gegeben sein dürfte, um das Gesetz zur Erwirkung eines übereinstimmenden Beschlrrsses an das Abgeordnetenhaus zurückzusenden. Die Dinge liegen also aus verschiedenen Gründen so, daß, wenn auch noch keine Gewißheit, so doch nicht unbegründete Hoffnung vorhanden ist, daß das Gesetz nicht zur Ausführung kommen werde. In Betreff des Gesetzes wegen Abänderung, rcsp. Erhöhung der Gewerbesteuer liegen die Dinge für die Regierung noch viel schlimmer. Der H. 1 wurde mit 12, resp. 14 gegen 5 Stimmen seitens der Commission abgelchnt und für den Fall, daß derselbe — was jedoch nicht zu erwarten ist — glcichwol angenommen wer den sollte, die Hinzufügung eines sehr wesentlichen, die Bestimmungen des Gesetzes sehr modificircnden Zusatzes mit 18 gegen 1 Stimme beantragt. Gänzlich abgelchnt sind ferner die 88- 2 und 13, angenommen mit mehr oder weniger bedeutenden Abänderungen und Zusätzen die 8§- 4, 7 und 14; pur» angenommen wurden nur die 88- 3, 5, 6, 8, 9 (dieser jedoch nur eventuell, d. h. nur für den Fall, daß der h. 1 nach dem Anträge der Commission abgelehnt werden sollte, wogegen im andern Falle, d. h. im Falle der Wiederherstellung des 8- 1, auch zu dem 8- 9 wieder ein wesent licher Zusatz beantragt wird), ferner die 88-10, 11, 12 und 13. Also sicht es in den Details aus; wie Sie sehen, wenig tröstlich für die Regierung. Wenn wir dem nun aber noch hinzufügcn, daß die Commission, nachdem sie das Gesetz in seinen Details durchdiscutirt hatte und zur Abstimmung über dasselbe in seiner Totalität gekommen war, das ganze Gesetz mit 13 gegen 6 Stimmen abgelchnt hat, so bedarf cs wol einer Bemerkung nicht weiter, daß von einer Ausführung des fraglichen Gesetzes nicht die Rede sein kann. Demnach dürfen wir den Verhandlungen, welche im Herrenhause morgen staitsinden werden, getrost entgegensetzen. Daö Herrenhaus wurde anfangs bei seiner Bildung mit einem gewissen Mistraucn betrachtet; jetzt beginnt es infolge der entschiedenen Haltung, die cs, im Gegensatz zu dem andern Hause, in der Stcucrfrage cinnimmt, populär zu weiden.— Der Prinz Napoleon wird nicht, wie cs in einigen Blättern heißt, schon morgen, sondern erst am 10. oder 11. Mai hier cintrcffcn. Derselbe wird in Potsdam sein Absteigequartier nehmen und während seines Auf- cnihalts am königlichen Hofe mehren militärischen Schauspielen, die um diese Zeit stattsinden, beiwohnen. Wie man hört, war die Einladung an den Prinzen Napoleon zu diesem Besuche schon seit einiger Zeil ergangen. Es ist dieser Besuch sicherlich ein redendes Zeichen für das freundschaftliche Verhältnis; zwischen dem diesseitigen und dem französischen Hofe. Der Prinz Friedrich Wilhelm, der künftige Thronerbe, wird wäh rend des Aufenthalts des Prinzen Napoleon am königlichen Hofe ebenfalls hier anwesend sein. (Ein pariser Blatt stellt den Besuch dcS Prinzen Napoleon in Berlin in Abrede. D. Ned.) — Heute, als am hundertsten Jahrestage der Schlacht bei Prag, ist das FriedrichS-Denkmal unter den Linden bekränzt. Der Hauptschmuck befindet sich aber an dcm Denkmal des unsterblichen Helden jenen TagS, dcS Fcldmarschalls Grafen Schwerin, auf dcm Wilhclmsplatze. Ein Lorberkranz ist ihm aufs Haupt gedrückt und ebenso ziert auch ein Lorbcrkranz die Fahne, die er in der Hand hält. Das Gittcr um daö Denkmal ist mit grünen Guirlandcn umhangen und innerhalb dcS Gitters ist der Fuß des Denkmals mit Blume» und Immortellen bedeckt. Eine officicUe Feier des hundertjährigen Gedächtnisses der Siege des Siebenjäh rigen Kriegs sinket zwar nicht statt, aber darum werden die betreffenden Tage um nichts minder festlich begangen, ohne Unterschied in bürgerlichen wie in militärischen Kreisen. Wer Hal in Berlin nicht seinen „Alten Fritz', sei cs nun in Gyps oder sonst unter Nahmen? Und wir haben heule noch keinen Alten Fritz gesehen, der nicht seinen frischen Kranz gehabt halte. — Die öffentlichen Blätter haben seit einigen Tagen die bisher nicht wi- dcrsprochcnc Nachricht gebracht, daß zwei der Mitangeklagten in dcm La- dendorff'schcn Hochvcrrathsproccß, nämlich Iw. Gchrke und Kauf mann Nco, eine Begnadigung und cinem Dritten, 1),-. Falkemhal, ein Urlaub zuthcil geworden ist. Die Nachricht wird jetzt dahin vervollständigt, taß die Begnadigung der Erster» unter der ausdrücklichen Bedingung crthcilt wor^ den ist, daß Beide den preußischen Staat verlassen, und ein berliner Blatt bemerkt bereits, daß lw. Gehrke nach Amerika auswandcrn werde. Iw. Fab kenthal, dcm seiner überaus angegriffenen Gesundheit wegen unbedingter Urlaub auf ein Jahr crthcilt wordcn ist, wird zuerst in Berlin eine Cur durchmachen und dann, wenn es seine Kräfte erlauben, ein Bad gebrauchen. Trier, 2. Mai. Nach den bisherigen Militärstrafbcstimmungcn hat jeder mit einem längern als dreitägigen Arrest bestrafte Soldat je am vierten Straftagc einen sogenannten „guten Tag", d. h. cr erhält warmes Essen, darf rauchen, und zur Nachtruhe bekommt cr cincn Strohsack nebst wollenen Decken. Diese letztere Präservativ- (nicht Mildcrungs-) Maß regel ist durch kricgsministcriclle Verordnung nunmehr abgcschafft worden, sodaß der mit sechs Wochen strengen Arrests Bestrafte während dcr ganzen Dauer seiner Strafzeit in einem dunkeln Verschlag auf dem harten Fuß boden zubringen muß. (Frkf. I.) Scbrimm, 30. April. Die Posener Zeitung schreibt: „Schon vor sieben Jahren beabsichtigte man von gewisser Seite, den in dem Treffen bei Lions am 29. April 1848 gebliebenen und den dabei verwundeten, größtenthcilS im hiesigen Lazarett) verstorbenen (polnischen) Insurgenten ein größeres Denkmal auf dcm hiesigen katholischen Kirchhofe zu errichten. Zu diesem Zweck war durch gesammelte Beitrage ein Granitblock angckauft und bearbeitet und dcr schwere Obelisk nach seiner Vollendung nebst dcm dazu gehörigen großen Sockel mit enormen Kosten auf de» Kirchhof hicr- hergeschafft worden. Die Ncgicrung, bei dcr gar nicht erst um die Erlaub- niß zur Ausstellung dieses Denkmals nachzusuchcn von den Bclhciligtc» für nöthig erachtet worden, verweigerte natürlich die Erlaubniß zu dcssc» Er richtung. Da wird gestern, als am Gedenktage des Treffens, dasselbe trotz Verbots dcr Ncgicrung dcnnoch in aller Stille aufgcrichlct. Kaum batte jedoch unser Landrach davon Kenntnis; erhalten, so trat cr so sofort dcm gesetzwidrigen Verfahren entgegen und hat heute das Denkmal wieder ab- tragcn und nicdcrlcgcn lassen. Die Umcrsuchuchung wird nun ergeben, wer die vielen dabei beschäftigt gewesenen Arbeiter mit der Ausrichtung des Denk mals beauftragt hat." Baiern. Allflsburg, 4. Mai. Das hiesige Kreis- und Sladigc- richt hat diesen Abend in der Klage des Iw. Dingelstedt gegen die Augsburger Posizcstung das Urthcil erlassen: Ncdacteur Iw. Huttler sei, der Klage entsprechend, wegen Ehrcnkränkung, begangen durch die Presse, zu a. M., «2. er-, Wer- sl')6l-7Ij ilodruff mb ttcugenfelr i mit All. itz Krcber Zöblitz. - a Engler > Buschts :r in Mit ¬ in Lcipztz rw. Gcb- :r Hennies cidermelßer verw. Geb esden. Freitag. Äeipzig. Die Zeitung erschein! nul Ausnahme des Sonntags täglich Nachmit tags für den folgenden Tag.
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