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Deutsche allgemeine Zeitung : 16.12.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185712163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18571216
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18571216
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-12
- Tag1857-12-16
- Monat1857-12
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.12.1857
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Mittwoch. Nr. 293. 16. December 1857. DieZeiwug erscheint mit Ausnahme de« Gonntag« täglich Nachmit tag» für de« folgenden Tag. Deutsche AllMtinc Zeitung. Preis für da« Bierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Postämter de« In- und Auslände«, sowie durch die Erpeditio» in Leipzig (Querstraße Nr. 8). JnsertionSgebühr für de» Naum einer Zeil. 2 Ngr. Der Zeitungs stempel und die österreichische Presse. ^Wien, 13. Dec. Das Schwert des Damokles, welches bereits seit Monaten über der Presse geschwebt hat, ist endlich gefallen und mit der am 1. Nov. erfolgten Kundmachung der Einführung des Zeitungsstempels ein tödtlicher Streich gegen dieselbe geführt worden. Wir haben dieses j für die gesammte Journalistik (denn auch die auswärtige wird davon em pfindlich berührt) so drückende und die durch dieselbe geforderten vielseiti» gen geistigen und materiellen Interessen höchst benachtheiligende Gesetz bis her zu besprechen unterlassen, indem wir dessen Aufnahme und den damit in der öffentlichen Meinung hervorgcrufenen Eindruck erst kennenzulernen be absichtigt haben. Dieser hat sich sogleich als ein entschieden ungünstiger kund gegeben, der sich nunmehr noch unverhohlener ausspricht, seitdem man das > Belästigende der einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung genauer erwä- ! gen tonnte, von welchen sich übrigens bei deren Handhabung mehre als gänzlich unausführbar erweisen dürften. Thatsächlich ist seit der Publici- rung des ConcordatS noch keiner Maßregel eine so unerwünschte Aufnahme zutheil geworden; die gesammte Bevölkerung beurtheilt dieselbe einstimmig in dieser Weise, mit alleiniger Ausnahme ihrer eigentlichen Urheber. Uebri- gens will sich bereit- Niemand zur wenig bcneidenswcrthen Vaterschaft die ser finanziell-politischen Maßregel bekennen. Vielmehr erscheinen die einzelnen hieran betheiligten Vcrwaltungszweige ämsig bemüht, den Ursprung dieses Ge setzes sich wechselseitig zuzuweisen. Diese Acngstlichkeit ist eine so auffällige, daß man von einer Seite sogar versucht, durch inspirirtc Korrespondenzen in süd deutschen Blättern den unzweifelhaft an dieser Maßregel gehabten Antheil und insbesondere das Drückende der einzelnen Bestimmungen derselben dem Reichsrath zuzuschreiben — eine Andeutung, welche wir nachgerade als un richtig bezeichnen zu können glauben — und die somit mindesten« nach der Form ihrer Ausfertigung schließlich dem Finanzministerium anhcimfallen. Die Tendenz dieser, auf die Beschränkung der Presse gerichteten Stempel- auflagc ist eine augenscheinliche: vorzüglich soll damit der Verbreitung der selben in den nieder» Volksclassen Einhalt gelhan werden, deren Leselust auf den in gewissen einflußreichen Kreisen beliebten und bevorzugten „VolkS- sreund" hingewiesen werden möchte; eine Erwartung, die jedoch bei der in diesem klerikalen Blatt verfolgten intoleranten und reaclionären Richtung wol nur geringe Aussichten auf einigen Erfolg erlangen dürfte, selbst für den wahr scheinlichen Fall, daß das SeverinuSblatt, wie bereits verlautet, mit dem Beginn des neuen Jahres in veränderter Form erscheinen sollte. Die gesammte Bevöl kerung ist zur großen Belrübniß unserer Ultramontancn bereits zu aufgeklärt, als daß auf solchen Wegen wieder Einfluß auf dieselbe gewonnen werden könnte, und soll ihr daher wol zur Strafe und Bekehrung auf materiellem Wege die fernere Gelegenheit des Lesens möglichst erschwert werden. Die Urheber dieser Maßregel dürften sich jedoch auch hierin getäuscht finden, da es wol kaum mehr zu gewärtigen ist, daß die im Volke regegewordene und allgemein verbreitete Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten auf diese Weise geschwächt werde. Wo früher zwei Exemplare Absatz gefunden, wird hinfort allerdings wahrscheinlich nur eins von zwei Abnehmern ge kauft werden können und die Unbemittelten werden sich zur Befriedigung ih rer Leselust verbinden, in dieser Erschwerung aber wahrscheinlich nur einen erhöhten Antrieb für diese ihnen verthcuerle und gleichsam vorcnthaltcne Frucht finden. Der Zeitungsstcmpel wird daher unter diesen Verhältnissen in dieser Richtung den damit beabsichtigten Erfolg keineswegs erreichen und nur auf den Journalen schwer lasten, deren Auslagen dadurch unverhält- nißmäßig vermehrt werden, und damit ihren Bestand ungemein erschweren. Das Volk, welchem diese geistige Nahrung bereits unentbehrlich geworden, wird fortan doch und, wie wir glauben, sicherlich nicht weniger als früher lesen, was der Regierung vielmehr nur erwünscht erscheinen sollte, da die von demselben im Schweiße seiner Arbeit mühsam erworbenen und bisjctzt seiner geistigen Ausbildung zugcwendelcii Kreuzer sonst wol schwerlich im Sinne der Mäßigkcitsvcreine verwendet, sondern, wie in der früher» Zeit, unfehlbar ihren Weg in die Branntweinschenken finden würden, was der Gesittung desselben in dieser Verwendung keineswegs zum Frommen gerei chen könnte. Die Frage aber, ob es leichter ist, ein gebildetes oder ein der Unwissenheit und Trunksucht anhcimgcfallenes Volk zu regieren, ist nicht blos vom sittlichen Standpunkte, sondern auch vom politischen eine längst entschiedene, und ein Strebe», mit Hülfe religiösen Obscurantismus und aller erdenklichen die Verbreitung der intellektuellen Ausbildung beschränken den administrativen und fiscalischcn Maßregeln der geistigen Entwickelung des Jahrhunderts eine rückschreitende Bewegung zu erthcilen, würde sicher lich ein vergebliches und erfolgloses bleiben, möchte aber schließlich vielleicht zu keineswegs erwarteten Folgen führen, wenn ei» solches überhaupt als nur denkbar vorausgesetzt werden könnte. Bezüglich der mittler« und intel ligenter» Lesekreise wird in denselben die Befriedigung des Bedürfnisses, Zeitungen zu lesen, durch die Preiserhöhung derselben allerdings erschwert, aber gewiß nicht gemindert werden, sondern vielmehr durch die damit ver bundenen Opfer ein erhöhtes Interesse erlangen; denn auch in diesen, wer den sich die minder Vcrmöglichen zur Haltung der Journale vereinigen, und man wird sich in denselben nicht weniger wie früher mit der Tagcs- prcsse befassen. Einen beachtcnswcrthen und keineswegs unbedenklichen Ein fluß wird der Zeitungsstempel in diesen Cirkeln dennoch unfehlbar üben. Manche Familienväter nämlich, welche bisher nach den Beschäftigungen des Tages die Zeitungen zu Hause im Kreise der Ihrigen gelesen, werden sich, um dieser Erholung genügen zu können, wegen der Vertheuerung dersel ben genöthigt sehen, die öffentlichen Orte zu besuchen. Den Kaffee- und Gasthäusern wird hieraus allerdings ein wesentlicher Nutzen erwachsen, die in unsern Tage» ohnehin losen Familienbande dadurch aber nur noch mehr gelockert werden. Was nun die mit diesem die Thätigkcit der Presse hcmmotzdcn politischen Gesetz (denn es ist wol nur als ein solches zu betrachten) augenscheinlich angestrcbtc Einwirkung auf dieselbe betrifft, so wird sic dem davon erwarteten Erfolg in keiner Weise zu entsprechen vermögen. Zwar wird mit dieser Maßregel der öffentlichen Meinung wahrscheinlich der Ausdruck vielfach entzogen, da eine Anzahl der Blätter unter dem Druck dieser Auflage ohne Zweifel cingchen wird. Allein eine veränderte oder beliebige Anschauung der Ereignisse und Verhältnisse wird man der- selben damit schwerlich zu verleihen im Stande sein. Am wenigsten aber mittels der Regierungspresse, wie es wol beabsichtigt werden könnte, die, zumal unter solchen Umständen, durch den Abgang des Stempels gerade jenen ihrer Stellung und Abhängigkeit tragen wird, und daher um so gc- ringern Anklang finden dürfte. Officiellc und officiöse Zeitungen werde» durch die ihnen zustatten kommenden bevorzugten Mittheilungcn allerdings stets ein besonderes Interesse gewinnen. Einen entscheidenden Einfluß aber haben sie nicht und werden sie niemals verdienen, wie cs das Beispiel gegenwärtig in Frankreich unwiderleglich beweist, wo beinahe die gesammte Presse, mit Ausnahme nur von drei oder vier Blättern, wie etwa daS orle'anistischc Journal des Dc'bats, der ultramontane Univers und der Sieclc, dem auch bereits die Verpuppung droht, mit Ungeheuern Auslagen zu einer solchen organisirt worden, dennoch aber bisher keine große Einwirkung auf die Be völkerung haben erlangen können. Denn die öffentliche Meinung bildet ihr Urthcil stets nur nach selbständiger Auffassung und läßt sich dasselbe nicht octroyiren. Und die bekannte und weiland berüchtigte Nochow'schc Lehre des beschränkten Unterthancnvcrstandcs ist bereits allerwärls und unwider ruflich außer Geltung gekommen. Derartige Maßregeln werden, wie wir es bereits angedeutet, die Kundgebung und Verbreitung der öffentlichen Meinung zwar hemmen und thcilweise vielleicht wol durch die aufcrlegtcn allzu großen materiellen Lasten gänzlich behindern; die Presse damit lei ten zu wollen, dürfte jedoch nachgerade als eine vergebliche Bemühung zu bezeichnen sein. Dieses für die periodische Presse so drückende Gesetz dürste übrigens auch der Durchführung des von der Regierung ausgestellten und bisher so conscquent verfolgten Einheitsprincips keineswegs förderlich sein, vielmehr den verschiedenen Nationalitätsclemcntcn neue Nahrung verleihen. Wie dies in Ungarn unverzüglich sichtlich hervorgetrctcn, wo dem einzi gen in der Landessprache erscheinenden unabhängigen Journal bereits die ersoderlichen Geldbeiträge zur Leistung der neuen Steuer zugesichert sein sollen. Dadurch werden die ohnehin wenig verbreiteten deutschen Blätter un- vermeidlich gefährdet, die bisherigen Gcrmanisirungsbcstrcbuiigen der Regie rung aber ihres wirksamsten Verbreitungsmittels beraubt. Es.scheint nach- gerade nicht gehörig beachtet worden zu sei», daß man auf diesem Wege auch dem exclusiven MagyarismuS einen erwünschten Vorschub geleistet. Von, finanziellen Standpunkt betrachtet bietet der Zeitungsstcmpel nicht minder Anlaß zu wenig befriedigenden und günstigen Betrachtungen, als diese Maßregel, soscrn man derselben eine solche Bedeutung überhaupt erthcilen könnte, auffällig gegen die Grundsätze einer gesunden Finanzwirth- schaft verstößt, die bekanntlich vor allem erheischen, daß eine Auflage das zu besteuernde Object nicht entwcrthe und die Erhebung derselben keine be lästigende sei. Beides findet aber hier statt. Denn es darf wol nicht be zweifelt werden, daß die in den Journalen angelegten bedeutenden Capita- lien nun schon in Frage gestellt, ja bei den meisten derselben, zumal den kleinern, bereits als der neuen Steuer zum Opfer gefallen und unwider bringlich verloren betrachtet werde» müssen. Was nun die einzelnen Be stimmungen derselben betrifft, so weisen z. B. die auf die gleichzeitige Siem- pelung der Morgen- und Abendblätter bezüglichen, wodurch eine Mehrauf- lage der lctztern behindert wird, und dic nicht stattfindcnde Rückvergütung für die nicht abgcsctztcn Exemplare, und sogar für die ungedruckt geblie benen Blätter, hinreichend auf den dieser Maßregel zugrunde liegenden Gedanken. Dic seither kundgemachtcn Erläuterungen, welche dic Mflagc noch drückender gestalten und auch dic Erzeugnisse der auswärtigen Presse derselben unterziehen, lassen hierüber keine Zweifel obwalten. Das wahr-
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