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Sächsische Staatszeitung : 28.12.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192012284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19201228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19201228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1920
- Monat1920-12
- Tag1920-12-28
- Monat1920-12
- Jahr1920
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 28.12.1920
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920 ! 192V Nr. 299 Dienstag, 28. Dezember, nachmittags Ankündigungen: Die 43 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile Postscheckkonten: Dresden Nr. 2486, Leipzig Nr. 26956. Amtlicher Teil. beschlossen: I. 8523 Brandversicherttngskammer Dte Kreishauptmannschaft. 8528 (Amtliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anlündigungsteile.) Nichtamtlicher Teil. 513 mil der als »er in tüpper handel al und eipzig: Hannes sweig. Karl r. die Lutter »alter Firma a« in — als tmann gen ist he in Alter Kauf- Kiese- «mbec »triebe n Jn- ndeten Gcbr. >ßbach ra er- Nische g in r der Land- und daselbst el mit 8501 Firma »orden: ist er« ld in lesamt- 8485 412 n VII 8547 vcr- sthvft- rbnchs olpen, heilen besteht ha;ts- 20 Ai. zember 1920, also in den nächsten'Tagen, ab. Wer demnach sein Reichsnotopfer mit nicht selbstgezeichneter Kriegsanleihe oder mit alter Reichsanleihe bezahlen will, mutz dies unbedingt in den nächsten Tagen tun. Bei der am 13. d. M. stattgesundenen Wahl sind Herr Apotheker Ludwig Bongardt in Dresden zum außerordentlichen Mitglieds der III. Abteilung des Landcsgesimdheittzamteö und Vorstand des pharmazeutischen KreiSvcreinS im Regierungsbezirk Dresden und Herr Apotheker Hans Loß in Dresden zum Stellvertreter des Vorgenannten auf die Zeit von 1921 bis Ende 1925 S Auligk, Gorschmitz (Rgt.), Kaufungen, Kleinbardau, Königshain, Leisnig, Mittweida, Moßdorf, Mügeln, Oberthal heim, Regis, Stauchitz, Topfseifersdorf. gewählt worden. Dresden, am 27. Dezember 1920. Die Kreishauptmannschaft Vor einer Weltmarkttrifis? Die Vorboten einer Weltmarktkrisis pochen nun auch an die Tore Europas. In den Bereinigten Staaten von Amerika begann schon im November das Geschäft zn stocken: die Käufer streikten, die Warenlager wuchsen und die Banken, die bisher immer neuen Kredit für Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern werden nach den Beschlüssen der Verwaltungsausschüsse der Landes-Brandversicherungsanstalt für das Jahr 1921 I. bei der Abteilung für Gebäudeversicherung K Pfennig für die Einheit als Versicherungsbeiträge, hiernach am April-Termin n. I. zunächst 3 Pfennig für die Einheit, II. bei der Abteilung für Mobiliar- (Maschinen-) Versicherung 3Z4 Pfennig Versicherungsbeiträge und Pfennig Vcrwaltnngslostenzuschlag für die Einheit, zusammen also 4 Pfennig, hiernach am April- und Oktobertermin n. I. je 2 Pfennig für die Einheit Disse Abänderungen (I und II) treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie gelten ohne weiteres auch für die zu diesem Zeitpunkte bereits bestehenden Ver sicherungsverhältnisse. Dresden, am 27. Dezember 1920. Ernennungen, Versetzungen «sw. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche des Ministeriums de» Kultus und öffentlichen Unterrichts. Zu besetzen: Kirchschulstcllc in Borstendorf i. E. Koll.: oberste Schulbehörde. Eink. nach der Besoldungsordnung Ortskl. L. Vom Kirchendienst 798,17 M. Wohnung vorh. Ges. mit den crsord. Unterlagen einznreichen bis 20. Jan. 1921 an den Bezirksschulrat zu Flöha. firma rden: «de». >ab«r. 8514 Bezugspreis: Unmittelbar oder durch die Postanstalten 5 M. monatlich. Einzelne Nrn. 20 Pf. Ankündigungen: Die 43 mm breite Grundzeile oder deren Raum im AnkündigungSteile Erscheint Werktags nachm. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schriftleitung Nr. 14574. ! 2 M., die 88 mm breite Grundreile oder deren Raum im amtlichen Teile 4 M., unter Eingesandt 5 M. Ermäßigung auf Geschäftsanzeigen.— Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Einige Abänderungen der Verordnung vom 15. Oktober 1910 zurAuSjührnug VeS Gesetzes über die LandeS-Brandversichernngtzanstalt vom 1. Juli 1910. Der bei der Sächsischen Landes-Brandversicherungs anstalt bestehende Verwaltungsausschuß für die Mobiliar versicherung hat gemäß 8 14 Abs. 1 Zisf. 2, 3 u. 4 und 104 des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungs« anstalt vom 1. Juli 1910 (G.-u.V.-Bl. S. 159) mit Ge- nehmigung des Ministeriums des Innern folgende Ab änderungen der Verordnung vom 15. Oktober 1910 zur Ausführung des genannten Gesetzes (G.-u.V.-Bl. S. 375) schaden. Die Brandversicherungskammer kann jedoch durch Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer diö Haftung der Anstalt für Brand- und Explosionsschäden, die durch Aufruhr verursacht werden, ausschließen, wobei dann der Zuschlag von 0,60 °/„ in Wegfall kommt. In Gemeinden, der Feuerlöscheinrichtungen den An forderungen in 8 52 unter s bis d des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt vom 1. Juli 1910 entsprechen, tritt bei der Gebäudeversicherung der in der Bekanntmachung der Brandversicherungskammer vom 1. Dezember 1914 — veröffentlicht in Nr. 283 der Säch sischen Staatszeitung vom 7. Dezember 1914 — ersicht liche Vorauserlaß ein. III Die Beiträge für die Mobiliar-(FahrniS-) Versicherung, Einbruchdiebstahl- und Beraubungs-Versicherung, deren Höhe auf der letzten Seite der in den Händen der Versicherungsnehmer befindlichen Versicherungsscheine Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Annahme von Reichsanleihe auf das Reichsnotopfer. (dl.) Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hingewiesen, daß sich die Fristverlängerung bis zum 31. Januar 1921 nur auf die Fälle bezieht, in denen selbftgezeichnete Kriegsanleihe zum Nennwert in Zahlung gegeben werden soll. Dagegen läuft sür die Hingabe von anderer Reichsanleihe die Frist am 31. De« Als 8 56» wird folgende Vorschrift eingestellt: Die Brandversicherungskammer kann durch Verein barung mit dem Versicherungsnehmer die Haftung der Anstalt für Brand- und Explosionsschäden, die durch Krieg oder Aufruhr verursacht worden sind, ausschließen. Die allgemeinen Vorschriften über die Festsetzung und Erhebung der Beiträge unter I der Beilage O werden abgeändert wie folgt: Die Nr. 1 erhält folgenden Absatz 3: Bei der Abteilung für Mobiliarversicherung können auch bei den Maschinenversicherungcn mit Schätzung Beiträge und Beitragszuschläge in von Tausendsätzen der Versicherungssumme erhoben werden. In diesem Falle sind die Bestimmungen des Verbandes öffentlicher Feuer versicherungsanstalten in Deutschland, betr. die Festsetzung der Beitragssätze für Betriebe, die der Fabrikation, dem Grobgewerbe und dem Großhandel dienen, als Anhalt für die Bemessung der Beiträge zugrunde zu legen. III. Die Reichshauptkasse hat für die unter O aufgesührten Gemeinden Geldbeträge als Vergütungen für Leistungen nach 8 3 Ziffer 1 des Kriegsleistungsgcsctzes von, 13. Juni 1873 in den Monaten Mai 1918 bis April 1920 hierher überwiesen. Den Gemeinden wird über die Höhe der Beträge noch schriftliche Mitteilung zugehen. Gegen Rückgabe der mit Empfangsbescheinigung versehenen Vergütungs anerkenntnisse sind die Bergütungsbeträge nebst Zinsen bei der in der Mitteilung bezeichneten Kassenstellc in Empfang zu nehmen. Der Zinsenlauf hört Ende Dezember 1920 auf. Leipzig, den 27. Dezember 1920. II61263 Der Reichsminister des Innern hat für die unten aufgeführten Gemeinden Vergütungen für Leistungen nach 8 3, Ziffer 1—3 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 in den Monaten August bis No vember 1914, Februar 1918 und Juli 1918 bis April 1920 hierher überwiesen. Die Gemeinden können gegen Rückgabe der ihnen seinerzeit zugefertigten Vergütungsanerkenntnisse die Ver- gütuugsbeträge abheben. Der Zinsenlauf für die Vergütungen hört Ende Dezember 1920 auf (8 21 Absatz 4 des Kriegsleistungs gesetzes). V201« Dresden, am 23. Dezember 1920. 8546 Die Kreishauptmannschaft. Blasewin, Brand-Erbisdorf, Churschütz, Copitz, Deuben, Dippoldiswalde, Dorfchemnitz, Dörnthal, Dresden, Ebenheit, Ehrenberg, Eisenberg-Moritzburg, Falkenhain, Friedebach, Fürsten- Walde, Georgenfeld, Gostewitz, Graupzig, Großkagen, Groß waltersdorf, Grumbach, Grimberg, Heidenau, Hermsdorf, Hertigs- walde, Hohnstein, Kleingießhübel, Kl.inschirma, Kleinzschachwitz, Klotzsche, Königstein, Kötzschcnbroda, Krippen, Langbnrker:dorf, Lenden b. Riesa, Lichtenberg, Lommatzsch, Lößnitz, St. Michaelis, Neuhausen, Niederbobritzsch, Niederjahna, Niederschöna, Ober- lößnitz, Obermittelebcrsbach, Oberneuschönberg, Oeljengnmd, Pansitz, Priesa, Radeberg, Radebeul, Randeck, Reichenbach, Reichstädt, Reinberg, Rennersdorf, Riesa, Sayda, Schandau, Sceligstadt (Ah. Meißen), Seengstatw (Ah. Pirna), ^teM), Tharandt, Wachwitz, Weinböhla, Weißenborn, Wilsdruff, Zethau, Zinnwald. erhoben. Ferner wird für die Maschinenversicherungen Schätzung ein Zuschlagsbeitrag von 0,60von Versicherungssumme erhoben. Dieser Zuschlag gilt Beitragserhöhung für die bei der Maschinenversicherung mit Schätzung kraft Gesetzes eingeschlossene Versicherung gegen durch Aufruhr verursachte Brand- und Explosions neue Waren bewilligt hatten, verweigerten diesen oder machten ihn von der Abstoßung wenigstens eines Teiles der Vorräte abhängig. Gerade auf dem Bankkredit aber hatte sich das amerikanische Geschäft aufgebaut. Die Landwirte hatten ihre glänzend ausgefallene Ernte in den Lagerhäusern eingebracht und auf sie Kredit in Anspruch genommen, die Baumwollpflanzer ebenso, und sie alle hofften, der Herbst oder Frühwinter werde ihnen die erwarteten hohen Preise wie in der Kriegs zeit wiederbringen. Statt dessen sanken jedoch die Preise, weil nicht nur Kanada und Argentinien auf den Markt drückten, sondern auch die Banken die Be leihungsgrenze der Waren auf 40 Proz festsetzten. So sank der Weizenpreis auf 150 Cts-, die Baumwolle von 60 auf 16 CtS. das Pfund, und Hand in Hand hiermit machte sich auch ein Heruntergehen der Preise für die meisten anderen Lebensrnittel bemerkbar. Die weitere Folge w r, daß die Baumwolle verarbeitende Industrie nur zur Hälfte beschäftigt werden konnte, daß auch d e Ei cnindustrie stockte und weiterhin die Baicken ilne Zurückhaltung nun noch verdoppelten. Amerika hatte sich eben auf die Rolle eingestellt, die ganze Welt zu hohen Preisen mit Rohstoffen und Leb nsmitteln zu versorgen; nun aber konnte die Welt die hohen Preise nicht mehr bezahlen, weil selbst das eugl sche Pfund ein Disagio von 25 Proz. und mehr gegen d u Dollar aufweist. Tie notwendige Folge ist ein völliges Stocken des Geschäfts, und damit begannen auch die Frachten von ihrer hohen Stufe herabzugleiten; denn die zu befördernden Güter wurden immer weniger. Daß dieser Rückgang sich früher oder später auch in Europa fühlbar machen müsse, konnte sich jeder sagen. In der Tat lausen denn jetzt aus Loudon, Paris, Amsterdam rind Brüssel — um nur einige Plätze zu nennen — Nachrichten ein, die übereinstimmend ein Stocken des Geschäfts, Unsicherheit der weiteren Entwick lung und damit im Zusammenhang Zahlungseinstellungen melden. Noch schien es, als ob der WollruarU eine ge wisse Festigkeit behaupten werde, weil England die süd afrikanischen Vorräte für sich belegte, indes die austra lische Commonwealth durch ihren Präsidenten erklären ließ, sie gedenke den Handel mit den europäischen Mittel mächten nicht wieder auszunehmen. Doch über Nacht hat das Bild sich völlig gewandelt. Australien ist jetzt gern bereit, mit den Mittelmächten die früheren Be ziehungen wieder aufznnchmcn, sofern diese sich zu nächst zur Abnahme der ausgestapelten Woll Vorräte bereit erklären. Und wenn die Landwirte in den Vereinigten Staaten noch gehofft hatten, Argentinien werde durch sein im Oktober erlassenes Ausfuhrverbot für Weizen ein Höhergehen der Weizenpreise herbei führen, so sahen sie sich auch hierin enttäuscht, da die argentinische Regierung angesichts der Rekordernte, die dort zurzeit in die Scheunen kommt, alsbald das Gc- treideausfuhrvcrbot zurücknahm. Das Endergebnis ist also, daß die Preise für Getreide, Wolle und Baumwolle sich auf fallender Linie bewegen und füglich in abseh barer Zeit auch alle Bekleidungsgegenstände billiger werden müssen, sofern nicht jemand ans seinen teuren Beständen sitzen bleiben will. Aber schon schränken auch die Banker! in Europa die Kreditgewährung ein und zwingen die Händler und Produzenten so, der veränder ten Lage Rechnung zu tragen und die Preise herab zusetzen. Ohne Komplikationen geht dies natürlich nicht vor sich, zumal bei Geschäften, die ihren Kredit über spannt haben. Es ist bemerkenswert, die Wirklingen dieser Welt- marNkrise in derr einzelnen Ländern zu beobachten. In London macht man die schwankende Valuta für die Schwierigkeiten verantwortlich und fordert deren gesetz liche Festlegung; als weiteres Gegenmittel verlangt man eine derartige H rabsetzung der Preise, daß die Marell aus Mitteleuropa den Wettbewerb mit den englischen nicht aufnehmen könnten. Im Haag fordert man gleich falls Erschwerung der Einfuhr durch Zölle und Einfuhr kontrolle, vor allen deshalb, um durch die deutsche Kon kurrenz nicht die niederländische Industrie erdrücken zu lasstn. Auch hier stockt der Verkehr, weil die Großfirmen mit ihren Vori äten an Kolonialwaren sestsitzen und dieBanken den Kredit einschränken, Arbeitseinstellungen und Still- legnugen häufen sich und der Absatz ins Ausland ist ganz gering. Die Großhandelspreise für Nahrnngsmittel sind zwar gesunken, doch im Kleinhandel macht eine ent« svrechende Bewegung sich noch nicht recht geltend, weil die Händler nur ungern teuer gekaufte Waren billiger abgeben. In Paris gibt sich die allgemeine Flauheit haupt sächlich im Sinken der Börsenkurse kund; selbst die besten Anlagewerte zeigen einen Tiefstand, wie seit langem nicht mehr, und die Großbanken greifen nicht ein, weil sie wissen, daß sie die Weltmarktkrise wohl etwas aufhalten, aber nicht verhindern können. Die ganze Einwirkung der Krise dürfte sich erst um Neujahr zeigen, wenn die laufenden Verpflichtungen ab zuwickeln sind und alle verfügbaren Werte zu Geld ge macht werden. So geht das Jahr unter einer Spannung zu Ende, die jeden mit Besorgnis der kommenden Ent wicklung im neuen Jahr entgegenschauen läßt. folger «g in NN in nschast folger >annes Fabrik »ft«n- t Max . «c- neder« Finna 505 >0. tamen »e in Wische StaalMlung Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der LandeSkulturrentenbauk, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande«- Brandversicherungsanstalt, verkauf-liste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Hofrat DoengeS in Dresden. ersichtlich ist, sind am 1. April und, soweit halbjährliche Bezahlung vereinbart ist, am 1. Oktober n. H. fällig. Die Entrichtung hat bei den Gemeindesteuercmnahme« stellen zu erfolgen. Soweit bei den unter Ziffer III genannten Ver sicherungszweigen Vorauszahlungen der Beiträge auf mehrere Jahre vereinbart sind, bewendet es bezüglich der Zeit der Entrichtung bei den getroffenen Verein barungen. x 62 d 1.4 Dresden, an; 27. Dezember 1920. 8548 Brandversicherungskammer. ie der mdere g aus g des nerkcs »s im ; von Pricht, Fest- :i der Gläu- krden. hat, er dre rigen- e des 508 t. gesell- ieder- i des colura jeder- städtcl mein- 8510 cht. - und ragen > vom s um k zer- k bc- , vom uiats- ter in ! vom inkow r und Ännt- Aus- 511
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