Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegen- 1850 10 ter. 2 bis Thlr. Erbsen t von ibuch, asch« gliche essens »ich« d'<- ein« twort daß, Porto Zom- kunft hnt. enden von >e an- . als wach- zu Stadtperordneten und >r mit -er im 'baupr Schef- r und ' Ngr. ! Ngr. rfer 1 »gr. bis IS bis IO - Der W 5 Angesessene und S Una^W^kssen^ 3 Ang^sene und ^Unangesessener Sonnabends', den 21. Deceinber. Zntemtzenz und Wochenblatt ' - ' für G e n e r a l - V e r o r d n u n g, das Verbot -es ferner» Vertriebs der zu Berlin erscheinenden Constitutionelle» Zeit tung betreffend; vom 30. November 1850. / M Nachdem die zu Berlin im Verlage v. I. Lehfeldt erscheinende Constitutiomlle Zeitung wegen meh» rerer darin enthaltener, im aufreizendsten Tone gegen die sächsische Staatsregierung geschriebener und falsche, für den sächsischen Staat nachtheilige, sowie die öffentliche Sicherheit beunruhigende Nachrich, ten verbreitender, insofern aber gegen -ie Bestimmungen von Art. 94. und 96. des Criminalgesetzbuchs für das Königreich Sachsen verstoßender Artikel zu drei verschiedenen Malen auf Ärund von tz. 1. der , Verordnung vom 3. Juni d. I., einige Zusätze zum Preßgesetze vom 18. November 1848 betreffend- s zu Verfügung von Beschlagnahmen Veranlassung gegeben, hat nunmehr das Ministerium des Innern 's beschlossen, den fernern Vertrieb gedachter Zeitung innerhalb des Königreichs Sachsen in Gemäßheit Z 2 der obigen Verordnung vom 3. Juni d. I. gänzlich zu untersagen. Sämmtliche Kreis »Directionen, Amtshauptmannschasten und Polizeibehörden erhalten daher Ber- ordnung, darüber,.daß diesem Verbot nicht zuwidergehandelt werde, genaue Obficht zu führen, und wenn die genannte Zeitung dessenungeachtet weiter verbreitet werden sollte, die Exemplare derselben überall, wo solche vorgefunden werden, mit Beschlag belegen zu lassen, auch gegen die Contravenien- ten nach Maßgabe der einschlagenden Vorschriften tz» verfahren und davon allenthalben Anzeige an die ' Z betreffende Kreis - Direction unter Beifügung der^weggenommenen Zeitungsblatter zu erstatten. Dresden, den 30. November 1850. - Ministerium des Innern. Friese». Eppendorf. Bekchtytznachung. An die Stelle desjenigen Drittheils der - hiesigen Stadtverordneten und Ersatzmänner, welches am Schluffe dieses Jahres auszuscheiden hat, sind-ivsederum aus der Mitte der hiesigen Bürgerschaft, unh zwarrl-^ - ' zu Ersatzmännern zu wählen. Diese Wahl soll künftigen Freitag, den 27. December d. I., stattfinden, zu welchem Zwecke alle Stimmberechtigte hiermit aufgefordert werden- auf die ihnen noch eingehändigt werdenden Stimmzettel, die Namen von 8 angesessenen und 4 unangesessenen wählbare» Bürgern, als welche man gewählt zu sehen wünscht, aufzuzeichnrn und obgedachten Tages von Vor» mittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr in hiesigem Raths »Sessionszimmer vor der geordneten Wahldeputation in Person abzugeben,