und NWMM Mu. Sonnabends, den 12. Zanuar. WM' ml die Amtslandgerichte und die LocalgerichtSpersonen in dem Ort Neubau, wie in den AuüSdLffKn. ) An ^dieselben wird zu Erzielung cioeö gleichmäßig» Brrfechnns Folgendes verftUt und bezWWdlich ihnen bekannt gtgedea: - , Findet das Justizamt auf den von ihnen bei ihm eiugermchten Anzeigen » Sachen, wo da» Li. quidiren ertaubt ist, keine Kosten verzeichnet, so nimnS ann «St, daß ihnen »oa den Zntereßeat« bereits die Gebüh^n, beziehendlich Berlage, bezahlt worden find. Deshalb haben , die obengenannten Personen, sobald ihnen di« erlaubten Gebühren von den Betheiligs« nichF-e» währt worden find, solche aus der an das Amt gelangenden Anzeige zu liquidirea. '"' - - 3) , Sind die gedachten öffentlichen Personen darüber ungewiß , wieviel fi« für ihze MühwaltuMN in Arksatz zu bringen haben, z. B. in Aufzeichnung von Verlaffeuschafte», in^ler Has Vlehtreiben auf dem Damm zwischen der Stadt Frankenberg und Sachsen- > ' - ... - 7- bprsM^W..., . - Das Königliche Hohe Ministerium der Finanzen hat zwar gestattgt, daß der Kußstein zwischen der Stadt Frankenberg, unv der Mühle zu Sachsenburg, der sogeneumt«, im ssScalistka Eigeottzu» hende Damm, mit Schubkarren außer der gewöhnlichen FußpMage, b^ahren werde. ? s Diese Erlaudniß ist inbeß in der Neuzeit insofern gemißbraucht worden, alS namentlich dje Fleischs, welche Vieh in der Nähe von Sachsenburg erkauft, dasselbe auf jenem Lamm nach der Stadt Fran kenberg , brziehendlich weiter nach Chemnitz hin treiben, durch welche Ungebührlichkeit der Berkehr für die Fußgänger und Schubkärrner Beeinträchtigung erfährt und sogar, wie bei vorhandener Glätte auf dem Damm'.'gefährlich ist. ' UferdäucomMsWMvegen wird daher daS Treiben «nd Führen »vnHUS, WMwwWUaWMGMcha» fen und dergleichen, wie der Verkehr mit Schubkarren, an denen HnUde gefyMtt find, «s dtp» gedachten fiscal^,«, Lamm, bei — - 25 Ngr. - - bis Emen Thaler —. —Straf, für W» M- zelnen Zuwiderhandlungsfall und entsprechender Gefängnißstrafe, hiermit erneuert verboten, M« zur Nachachtung dienen mag. ' ; Amtshauptwanüschait Chemnitz, Wasserbaudirection LrrSden und Justiz- und Rentamt Fran» kepberg umd Sachsen bürg, am 28. December 1855. ' - Königliche Uferbau-Commission im Amtsbezirk FranLenberg. , Brückner Lohse. Geusel. Nhli-. sur Frankenberg mit Sachsenburg