fmnkenbcrg mit Sachsrnbnrg 20. grl Sach» u ba rg« Äk-»: 13 rd 3 «uler vuck irr Mansch gNM Mst- Ngr. 7 Pf. r. bis Er», Lhkr. lr. IS , Ha« U. >eo iS pTt. «mel, k. S. «ich Umgegend AmtsNM Les Mntzr. GHMgsmtrs M äes ItsLtktM« su Mstckenlmg. -180 t^gm Ngr„ rHi vis t>0t 7 r. vis ordentliche Steuer nur zwei Pfennige von jeder Steuereinheit an Grundsteuer und ein halber JahreSbetrag bei der Gewerbe- und Persona lfleüer zu erheben. Z 2 Dahingegen hat eS bezüglich dÄ von Ausländern für ausgestellte Gewerbes Werdienfttagen zu entrichtenden GewerbeyeUet »ei den «estimmungen in H. 4 » höchsten Verordnung bis auf Weiteres zu bewenden. Mittwochs, de« 1Y. März. m erung, !< D»» HW- heut« S. die einstweilige Nichterhebung der Zuschläge zu den direkten Steuern bet den beziehentlich aus den 1. Mai und 15. April lausenden Jahres A anstehenden Steuntermives betreffend, E - voen 2tz. Kebruar 185r8. - / , In der Allerhöchsten Verordnung uom 14. Decbr. 1^7, die im Jahre 1858 fortzuerhebenben Steu ern und Abgaben betr. (S. 253 des Ges. und Vdngsbl. vom Jahr« 1857), sind für daS laufend« Jahr in Gemäßheit des Berfaffüngs - Ergänzungsgesetzes vom 5. Mai 185t §. 6, die GrstNdstr^er und die Gewerbe- und Personalstcuer nebst den Zuschlägen in gleicher Maße, wie durch daS Ktthnz- gesetz vom 16. August 1855 für das Jahr 1857 brstimmt worden, auszuschreiben gewesen. Da jedoch bei dem dermalen versammelten Landtage in Folge der günstigen stngnzielle« ErgebsM der abgelaufenen Fmanzperiode für die jüngst begonnene der gänzliche Wegfall der zettherigen Zuschmge sowohl bei der Grund- als bei der Gewerbe- und PirsoNalsteuer in Frage gekommen ist, LleichWyl aber zur Zeit mit Gewißheit sich nicht übersehen läßt, ob bis zu hen Steuertetnunest, zu welches nach der ausgczogenen Allerhöchsten Verordnung die erstmalig« Einhebung der Mit ausgeschriebenen Zuschlag« erfolgen soll, das Staatsbudget zur Verabschiedung gelangen werde, .so wird,, damit nicht Mfeuer driträge zur Erhebung kommen, weiche eventuell wieder zurückgezahlt werden müßten, mit All^ ster Genehmigung hierdurch Folgendes virordnet. ' 8- i. . Die Erhebung der in der Allerhöchsten Verordnung vom 14. Decbr. 1857 8- .2 und 3 auHgelchy'o denen Zuschläge - zu der Grundsteuer an Einem Pfennig für jede Steuereinheit bei dem 2ten diesjährigen Stecher. Termine (I. Mai) - . und -- . zu der Gewerbe- und Personalsteuer an einem halben Zahrrsbetrage dv ordentlichen Steuer be^ dem Isten diesjährigen Stcuertermine (15. April) " ' V bleibt bis auf weitete Anordnung üusgefetzd, Und es sind daher zu den bezeichneten Terminen «hh