Intelligenz- und Wochenblatt , . für ..u - , Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes Ssmgl. Gerirktsamtes mä äes MätrMeS rs «KAnkenderg. - MsttwochS, den 15. Dcccmber. 18Ä8. .. >!>_ L-»--. ... ....Es-S-Ss-S-Sew-W««^ LskwulltmLoLuirx. Die Reuteabeiträlge auf den vierten Termin l. I. sind längstens btS zum 31. Deeemder l. I. abzuführen. Den rentenpflichtigen Grundstücksbesitzern wird-Solche- mit dem Bemerken bekannt ge mache , daß die Nichtbeachtung dieser Erinnerung den Eintritt exetutivischer Maßregeln zur Unaa-. dleiblichen Folge hat. ' . ' Frankenberg, am 14. December 1858. Der S t a d t r a 1 h. Meltzer, Bürgermeister. O e r t l i ch e S. Frankenberg. In dem Forste d,S dem Hrn. Mar von Schönberg zugehörigen Rittergutes Wingendorf ist vor Kurzem ein alter ächter Steinadler (aguikn kukrus) von sehr schönem Ge fieder und ganz außerordentlicher Größe, indem er von der einen Flügelspitze bis zur andern neun Fuß mißt, von dem dortigen Revierförstek Hell geschoffen «srven. Er ist SehufS des LuSstopfens dem Herrn Eonfervatsr Schulz in Dresden über gebe« worden. Dle auf dem für den jetzigen und künftigen Verkehr wahrscheinlich zu schmal angelegten Bahn höfe Ehemmtz eingetretene Stockung -der Güter- Erpedition scheint im Abnchmen und so werden via dadurch bervorgerusenea Klagen wohl bald «achiaffen, Verwaltung und Publicum zur rich tig»« Würdigung der betreffenden Personal-, L»- tul- and Zeitverhällniffe gelangen. Wir macken die Gewerbtreidenven ans den het- annahenden Jahresschluß aufmerksam, mit dem alle Außenstände aus dem Jahr 1855 verjähren. Mündliches Anerkenntniß kn der Zwischenzeit schützt dagegen nicht, sondern nur ein schriftliches Anerkenntniß mit ausdrücklichem Zahlungsverspre- chen, oder Klage und gerichtliche LerjährungSun- terdrechüng. Lie Klage muß aber rechtzeitig an gestellt werden, damit sie vsm Gericht dem Schuld ner noch in diesem Jahre behändigt werden karM. Ist daS nicht.möglich, dann ist und bleibt Äe Forderung verjährt. Gerichtliche LerjähtuNgsuN- terbrechungen haben nur drei Jahre Kraft, so daß Forderungen aus dem Jahre 1852, Viren Verjäh rung vdr besten Ablauf durch tiLrerlichc RoKst- cation unterbrochen wurde, jetzt der Verjährung auf's Neu» unterliegen. Hoffentlich mahnt, diese Erinnerung auch manchen Schuldner an seine Schuld — und feine Schuldigkeit. - Haynichen , 8. Decvr. (D. A Z ) Die am 4. Decvr. za Roßwein stattgtsunveae RekratiruNg der militärpflichtigen Mannschaften unsetkr Stadt scheint kein günstiges Zeugnist votz dem Gefuap- yeitSzüstand derselben abgegeben zu haben. Von 65 wurden nur 12 alS der Leistung der Wihi- pflicht fähig betrachtet, während bei frühem Lust- Hebungen oft die doppelte Zahl uNv darüber hin aus dem Milrtärstand «inverkeidt warb. Seß. tens unserS SladtrathS ist dieser Lage an'die hiesigen Kaufleute die Weisung ergänzt«, sich iw Zukunft des Vetkauss von Stearinkerzen gqwjsfch zu enthalten Dieses Verbot wird dabin dtgüw- det, daß letzterer nach den beftedend/S Gesetzen lediglich Sach« des SeifensievertzandchnkS fei; indeß begründete Lharsctche ist e< <wch, haß «iu BerbictungSrechk betreff» Verkauf- eitles HauvekS.