M 8» 7 zu ertheilen. . .'! ,-st ' „Bezirksstenerinsptetor" — E.' W InleMgem? uW Mychenvfatt - .I K M s « Lb« L.s ZÄS^ Frankenberg mit Sachsenburg Zwickau, den 27. April ld59 - 7...- ... ; Königlicher KreiS stell errath des 3.. S t euer!reifes. Kretzschmar. Haller. ürk«nntm«lImiiK. sts 's/ s Alle zum Dienste einberafene beurlaubte Soldaten der activen „Armee, sowie die «inberufenen Kriegsreservisten, sollen aus allen inländischen Staatseisenbahnerf-'forböhl, a lS autb auf der Leipzig- Dresdener Eisenbahn, gegen Vorzeigung der erhaltenen EinberufungsorVre an der betreffenden Eisen bahnstation unentgeldlich befördert werden. Dresden, am 29. April Iß59 s? 's KritL s-M iniste riu m. . - v. Rabenhorst, Eckelinann. AekaMmachüllg Das Königliche Finanzministerium hat mit Allerhöchster Genedmigunq beschlossen, den sämmtklchm Bezirkssteuereinnehmern d-s Landes mit Rücksicht auf ihren amtlichen Wirkungskreis und ihre vkellsi- liche Stellung das Dienstprädicat: ' s ' '> AmtsbW M WM. GMWrmM unä 'M SLWWs H MMMberg. iiio .üt ' 's 7 Mittwochs, den 4. MM- s sr-' I - - > < .> « s' . ' Bekanntmachung an die Pserdebesitzer in den hiesigen Ämtsdorffchasten. Laut einer Verordnung des Königlichen Hohen Kriegs-Ministeriums vom 27. vorigen Monats ist nachträglich zu der Verordnung vom 24. vorigen Monats bemerkt worden, daß Pferdebesitzern Luch nach erfolgter Aufzeichnung ihrer Pferde nachgelassen bleiben soll, an diejenigen Ossiziere der KüniK- lich Sächsischen Armee, welche durch ihre dienstliche Stellung zur Haltung von Pferden verpflichtet sind, Pferde zu verkaufen. Sie haben aber über einen derartigen Verkauf von dem betreffenden. Of fizier ein Attest sich ausstellen zu lassen und solches am Aushebungstage der AushebungS-Commission zu überreichen. 'M? In Folge Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft werden die Pserdebesitzer in dem hiosige» Amtsdorfschaften davon in Kenntniß gesetzt. Frankenberg, am 2. Mai l8ö9. D a s K ö n i g l i ch e G e r i ch t S a m t d a s e l d st. Geasel. ——' Budig.