e ' für 18«O V 3» Mittwochs, den 25. April. 7.' . Reinholdt. - Der Stadt r.a t h. Meltzer, Bürgermeister. ? Das Königliche G erich tS a mt daselbst In Stellvertretung: Naupert, Act. NMaMmachuW. die GrundsteuerbeiträgK betreffend.' / Die Grupd-euerbeiträge auf den zweiten Termin l. I. find auf den Grund deS Gesetzes vom 26. Februar 1858 mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit spätestens bis zum " 8. Mai l. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins wird gegen die Säumigen sofort mit der Exekution ver fahren werden. / . Frankenberg, am D April 1866. kvliNNlltMiU Iiunx, die Hunde- und Taubensteuer betreffend. Die Besitzer steuerpflichtiger Hunde und Tauben «hatten andurch Veranlassung, den ersten dies jährigen Sleuertermin nunmehr spätestens bis zum 30. April d. I. an Herrn Bauverwglter Wagner äbzuführen, widrigenfalls die executivische Beitreibung der Reste, alöbald nach bemerktem Tage zu gewärtigen ist . Frankenberg, am 17. Avril 1860. D e r S t a d tra t h. ÄstMer, Bürgermeister. Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. AmMntt ües AsmA Gemdtssnäes mä äe« Mätrstbes M LsnmkAders. Bekanntmachung. Auf sein Ansuchen ist dem Hausbesitzer Johann Adolph Roßberg in Merzdorf, nachdem derselbe den Vorschriften der Verordnung vom 5ten November 1859 Genüge geleistet, Con- cession zu Betreibung von Agenturgeschäften bei Kauf-, Lausch» und Miethcontracttn über Grund- * stücke Seiten unterzeichneten Amtes ertheilt worden, wie Man hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt. Frankenberg, am 18. April 1860. rintelkgenz- W Wochenblatt