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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 23.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188010232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18801023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18801023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-23
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-tz- 25V. Sonnabend, den 23 October. 1880, ^^enberM . ^zirksa^^ Amtsblatt der Kömgl. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Amtsgerichts und -es Stadtraths zu Frankenberg. Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, Abends für den folgenden Tag, — Jnseratcn-Annahme für die jeweilige Abend-Nummer bis Vormittags 10 Uhr. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Preis vierteljährl. 1 50 H. Einzelne Nummern 5 H. Inserate werden mit ß Pf. für di- °e,palten- C°rpuS»°il- °de- deren Raum berechnet. Geringster Jnseratenbetrag 20 Pf. Com- plicirte oder tabellarische Inserate nach Ueberetnkommen. Bekanntmachung, die Ergänzuugswahlen für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast ist mit der Leitung der Urwahlen zu den im heurigen Jahre vorzunehmenden Ergänzungs wahlen für die Handelskammer zu Chemnitz und » für die Gewerbekammer zu Chemnitz innerhalb der, den AmtsgerichtSbeztrk Frankenberg umfaffenden Wahlabtheilung, in welcher zu beiden Kammern je zwei Wahlmän ner zu wählen sind, beauftragt worden. Unter Hinweis auf 8 17 des Gesetzes vom 23. Juni 1868, die Ab änderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 betreffend, verbunden mit 8 1 der sächsischen Ausführungsverord nung zur Reichsgewerbeordnung vom 16. September 1869 und Punkt III des Gesetzes vom 2. August 1878, einige durch die Reform der di- recten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, sowie 88 10 flg. der Verordnung vom 16. Juli 1868, die HandelS- und Gewerbekammern betreffend, werden daher «S I. alle dem Amtsgerichlsbezirke Frankenberg mit dem Sitze ihres Geschäftes angehörigen^ männlichen Personen, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten im Ortscataster nach 8 17ä und 8 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 mit einem Einkommen von über 1900 M. — - vernommen sind, d) 25 Jahre alt und o) nicht nach 8 44 der revidirten Städteordnung oder nach 8 35 der revidirten Landgemeindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde ausgeschlossen sind, ingleichen H die Vertreter und beziehentlich Besitzer der in der Wahlab theilung belegenen fiscalischen und communlichen Gewerbsanla gen, Eisenbahn-, Bergwerks- und Steinbruchsunternehmungen, soweit sie den vorstehend unter d und o angegebenen Bedingun ¬ gen genügen, beziehentlich wegen eines Einkommens von über 1900 M. —- Einkommensteuer zu entrichten haben, «ck », alle dem Amtsgerichtsbezirke Frankenberg angehörigen Ge- werbtreibenden, welche a) als Kaufleute und Fabrikanten im Ortscataster nach 8 17a und 8 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 mit einem Einkommen von nicht über 1900 M. —- aber von mindestens 600 M. —- vernommen sind, oder b) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Ortscataster zu einem Einkommen von mindestens 600 M. — - abgeschätzt sind, und o) 25 Jahre alt und ä) nicht nach 8 44 der revidirten Städteordnung oder nach 8 35 der revidirten Landgsmeindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde ausgeschlossen sind, aufgefordert, zur Ausübung ihres Wahlrechtes und bei Verlust desselben für die bevorstehende Urwahl Dienstag, den 28. October dieses JahreS, in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vormittags im Gasthofe „zum schwar zen Rost" in Frankenberg bei dem daselbst fungirenden Wahlvorsteher in Per son sich anzumelden, betreffs ihres Wahlrechte-.' durch Vorzeigen der 1880er Einkommensteuerintimation und der Quittung über Entrichtung der am 30. September dieses Jahres fällig gewesenen Einkommensteuer sich auszuweisen, die nach 8 9 der oberwähnten Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, das Vorhandensein der vorstehend angegebenen gesetzlichen Er fordernisse nachzuweisen und einen mit dem Namen zweier, den Erfor dernissen zur Stimmberechligung genügender Wahlmänner beschriebenen Stimmzettel, auf welchem die Personen der zu Wählenden mit hinreichen der Deutlichkeit zu bezeichnen sind, zu übergeben. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 1. October 1880. von Weiffenbach. Escadre werden sich sehr erleichtert fühlen, wenn die Ordre zur Heimkehr an sie gelangen wird und es scheint, daß ihnen diese Erleichterung nicht lange mehr vorenthalten werden wird. Freilich darf dann Montenegro nicht mit For derungen kommen, die geradezu sinnlos sind. So sagt man jetzt in Cetinje, die Türken wür den allerdings Dulcigno übergeben und auch die Albanesen würden keinen Widerstand leisten, bis die Flotte abgesegelt sei. Sei dies jedoch ge schehen, dann würden die Albanesen sofort über die Montenegriner herfallen und sie aus dem occupirten Gebiete wieder davonjagen. Dagegen verlangen nun die Helden der schwarzen Berge „Garantien". Europa hat Montenegro — leider! — einen Gebietszuwachs zugesprochen; es sorgt dafür, daß ihm derselbe auch thatsäch- lich zufalle, aber ihm zur Behauptung dieses Gebietes auch noch eine Armee beizustellen, so unklug ist Niemand, nicht einmal England. Gladstone hat überhaupt in der letzten Zeit die traurige Erfahrung machen müssen, daß die eu ropäischen Cabinete nicht mehr daran denken, sich von ihm zu weiteren Unbesonnenheiten Hin reißen zu lassen. Frankreich hat mit den inneren Scandal- affairen zu thuu, der Kaiser von Rußland ist in den Flitterwochen der jungen Ehe erkrankt — man hat nirgend Zeit für Abenteuer. Wochenschau. Es ist ein trauriges Geschick, den Katzenjam mer ertragen zu müssen, wenn sich ein Anderer einen lustigen Tag gemacht hat — die ultra montane Partei ist eben jetzt in dieser seltenen, tragikomischen Lage. Die glänzenden Tage von Köln sind vorüber. Mit ungeahntem Glanze wurde die Fertigstel lung des Doms gefeiert und das katholische Köln erschöpfte sich in prunkhaften Kundgebungen der Loyalität. Die Führer des Centrums haben mit ihrer „würdigen Zurückhaltung" ein wenig würdiges Fiasco gemacht. Sie, die Einzigen, die schmollend der Dombaufeier fern blieben, sind zugleich die Einzigen, die heute mit dem ein gangs erwähnten Zustande entsprechenden Ge fühlen auf die Festtage von Köln zurückblicken. Ihre Situation ist um so komischer, als es auch bei der bevorstehenden parlamentarischen Cam pagne mit der „würdigen Zurückhaltung" nichts ist. Das Centrum bietet sich dem Fürsten Bis marck mit wahrer Aufdringlichkeit an. Windt horst, der einstmals mit so vielem Pathos den Helden der Opposition, den Freiheitskämpfer spielen konnte, Windthorst hat nun in Breslau gelegentlich einer großen Katholikenversammlung erklärt, daß er eigentlich sehr gouvernemental fei und sich mit Leib und Seele der Regierung ver schreiben wolle, wenn sie ihn nur mit einigen abgelegten Maigesetzen bezahlen wolle. Mit die sem Handel hat es indeß noch gute Weile. Die parlamentarische Campagne hat zwar schon be gonnen. Der Bundesrath hat seine Session er öffnet und am Mittwoch seine erste Sitzung ge halten. Noch acht Tage und der preußische Land tag tritt wieder zusammen. Aber derselbe wird zunächst über prinzipiell wichtige, große Vorla gen nicht zu berathen haben und bis zur Reichs tagssession, die freilich größere Aufgaben vor finden wird, hat es noch Zeit. Fürst Bismarck kann warten und die Ultramontanen warten lassen. Bedeutsamer als bei uns läßt sich die parla mentarische Session in Oesterreich-Ungarn an. Die Delegationen sind in Pest zusammen getreten und werden sofort eine Discussion über die österreichische Orientpolitik eröffnen. In ei nem diplomatischen Rothbuch legt die Regierung den Delegationen reiches Acten-Material vor, Material, von dem sie hofft, daß es die Kritik der Opposition beschwichtigen werde. Beschwich tigend wirkten auch die Ereignisse der jüngsten Zeit auf die Opposition, die trotz alledem gegen die österreichische Action zu Gunsten Montene gros heftig genug donnern wird. Zum Glück ist es nicht auch noch nöthig geworden, daß Oe sterreich factisch Krieg führt zu Gunsten Montene gros, dessen Vergrößerung ein Unglück für Oester reich ist. Zum Glück spricht man bereits von der Rückkehr der Demonstrationsflotte. Die Of fiziere und Mannschaften der internationalen
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