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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 19.07.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188407194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-07
- Tag1884-07-19
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1884 SoimMnd, dca 19. IM ^M^enbe^^ Tag^E / . LEMM^ ^ezirksao^ Amtsblatt Ler Lönigl. Amtshauptmannschaft Flöha, Les Lönigl. Amtsgerichts un- Les StaLtrats M Frankenberg. Aas Weisen im 18. und das Weisen im 1S. Jahrhundert. (6 Stunden im Kurierzug.) (Fortsetzung.) Keineswegs waren unsere Väter furchtsamer oder sentimentaler, oder weniger unternehmend als das heu tige Geschlecht. Wirklich war vor Zeiten eine große Reise ein Unternehmen, das aller Beachtung würdig war. Nicht nur, daß man sich auf so lange Zeil, in der wer weiß was sich ereignen konnte, trennen mußte, — nein, die Reise selbst war auch mit großen Müh- seligkeiten und Gefahren verbunden. Wer damals hun dert Meilen weit die Post benutzt hatte, der wußte viel zu erzählen vom Umwerfen in finsterer Nacht, vom Umwerfen in den Bergen, vom Steckenbleiben in schlech ten Wegen, vom Scheuwerden der Pferde, von Jrrlich- lern, betrunkenen Postillonen, Gespenstern, zerbrochenen Achsen, Speichen rc., von unheimlichen Wirtshäusern, ja vielleicht von Räuberbanden, die den Wagen über fallen hatten, von Wölfen, die in der Nähe geheult, und Ueberschwemmungen, welche Brücken weggetrieben hatten und einen Aufenthalt von so und so viel Tagen notwendig machten rc.; der wußte zu erzählen, wie me- wird, wird also auf die Arbeitgeber nach entsprechende» Verhältnis verteilt und ist von ihnen zu entruhten. DK Arbeiter selbst leisten, wie gesagt, hier keinen Zuschuß, sie zahlen nur ihre Krankengelder. Um größeren Unkosten vorzubeugen, bestimmt das Gesetz, „daß zu anderen Zwecken, als zur Deckung der von der Genossenschaft zu leistenden Entschädigungsbeiträge und der Verwaltungs kosten, zur Gewährung von Prämien für Rettung Der- unglückter und für Abwendung von Unglücksfällen, sowie zur Ansammlung eines Reservefonds weder Beiträge von den Mitgliedern der Genossenschaft erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Genossen schaften erfolgen dürfen". Behufs Beschaffung der zur Bestreitung der VerwaltungSkosten erforderlichen Mittel können die Berufsgenossenschaften von den Mitgliedern für das erste Jahr einen Beitrag im voraus erheben, dessen Höhe nach Maßgabe der beschäftigten versicherungS- pflichtlgen Arbeiter bestimmt wird. ' Inserate werd« ' ntt « Pf,. für HP gespalten- lkorpu«« teile berechnet. Kleinster Inserat«» betrag i» Pfg. Ko mPltitertilMb ta bellarisch« Inserat« nach besonder«» Paris. Inseraten-SnaahM« W die jeweilig! Ab end .Nummer LU vormittag« to Wt, AuerswiUVe Hr. GastWM Amon Stichler (VN Erbgericht), in KieWerBtesO V*- ———— Die Arveiternufallverficheruug. ui. Wo erfolgt die Versicherung? Nahezu die schwierigste Frage im ganzen Gesetz war dltjenige über die Art und Weise der Versicherung der gegen Unfall zu schützenden Arbeiter. Gerade bei diesem Punkt sind alle früheren Gesetzesvorlagen gescheitert, und hierdurch ist vor allem bewirkt, daß so lange Zeit ver strich, bis das Gesetz endlich fertiggestellt war. Es stan den sich von vornherein zwei scharf kontrastierende An sichten gegenüber. Die Reichsregierung, und zugleich die Parteien der Konservativen und des Zentrums, wollten eine Versicherung auf genossenschaftlichem Wege unter Ausschluß all' und jeder Assekuranz bei oder durch Privatunfallvcrsicherungsgesellschasten. Alan führte als Motiv für den Ausschluß der Privatversicherung an, die Kosten würden bei diesen zu hoch, dabei doch zu wenig Garantie für prompte Erfüllung der übernommenen Pflichten vorhanden sein. Liberalerseits wurden diese Einwände für unbegründet erachtet; da jedoch bei der letzten Beratung des Gesetzes auch die Nationalliberalen den Ausschluß der Privatversicherung acceptierten, wurde dieser mit sehr großer Majorität zum Gesetz erhoben. Ebenso wichtig als diese Angelegenheit war die, ob der Arbeiter für seine Versicherung aus seiner eigenen Tasche ebenfalls Beiträge zahlen, oder ob diese lediglich vom Unternehmer des Betriebes, in welchem der Arbei ter beschäftigt ist, getragen werden sollten. Früher ' Bekanntmachung. rienbero^soU am Zöglingen in die Königliche Unteroffizierschule zu Ma- nenberg soll am 1. Oktober dieses Jahres stattfinden. h'erzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche entweder bei dem Kommando der Unteroffizierschule oder - .mA sächsische Aspiranten beim nächstgelegenen Königlich Säch sischen Landwehr-B^ zu erfolgen. >1 . «« - ,)e" Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der Königlichen Unteroffizterschule sowie die Aufnahme - Bedingungen zu erfahren und wird nur noch öle betreffenden Aspiranten mindestens 14 Jahr alt und konfirmirt sein müssen, beziehentlich das 18. Lebensjahr nicht wesentlich überschritten haben dürfen und die gesammte Erziehung der Zöglinge auf der Königlichen Unteroffizierschulc un- entgeldlich geschieht. Alle Amtsblätter sind ersucht, diese Bekanntmachung in der nächsten Nummer zum Abdruck zu bringen. - Dresden, den 20. Juni 1884. wurde vorgeschlagen, der Arbeiter solle ein Dritteil zah- len, der Arbeitgeber zwei Dritteile; im vorliegenden Gesetzentwurf ist man aber davon abgekommen, und der Arbeitgeber hat nunmehr die Kosten allein zu tragen. Diese werden aber, wie im vorigen Artikel schon her vorgehoben, wesentlich erleichtert dadurch, daß bis zur 5ten Woche nach Eintritt des Unfalls die Krankenkasse, welcher der Arbeiter angehört, die Kosten für Verpfle gung ganz und bis zur 13ten Woche noch teilweise über nimmt, während den Rest der Arbeitgeber zu tragen hat. Nach dem Gesetz erfolgt nun also die Versicherung der schon genannten Arbeiterkategorien gegen Unfall bei den zu diesem Zweck zu bildenden Berufsgenossenschaften, das sind die Vereinigungen aller Betriebsunternehmer, deren Angestellte unter das Gesetz fallen. Die Berufs genossenschaften werden für bestimmte Bezirke gebildet und umfassen innerhalb derselben alle Betriebe derjenigen Industriezweige, für welche sie errichtet sind. Die Ge nossenschaften bestehen also nur aus Arbeitgebern, die Arbeitnehmer sind nicht Mitglieder, wohl aber haben sie bei denselben eine Vertretung, von welcher noch später zu sprechen sein wird. Jeder Arbeitgeber versichert also seine versicherungspflichtigen Arbeiter gegen Unfall und. sichert ihnen damit die im vorigen Artikel genau detail lierten Entschädigungen, resp. Unterstützungen für sich und im Todesfälle für ihre Hinterbliebenen. Die Kosten hierfür werden durch Beiträge aufgebracht, welche von den Mitgliedern der Berufsgenossenschaften — also den Arbeitgebern — nach Maßgabe der in ihren Betrieben von den Versicherten verdienten Löhne und Gehälter, ser und jener Passagier die Folterqualen des Fahrens in dem ungeschickten Wagen bei den holprigen Straßen nicht hatte ertragen können und 3 Meilen von dem Ziele fieberkrank zurückgeblieben war; oder daß er selbst in großer Gefahr geivesen sei, in dem fremden Lande als Geisel zurückgehalten zu werden, da unterdessen ein Krieg in Aussicht gekommen war rc. rc. Man muß die Reisebeschreibungen alter Zeit lesen, um von dem allen eine Ahnung zu bekommen. , , Selbstverständlich reiste man denn auch in früherer Zeit sehr wenig. Wer nicht durch Amt, Stand, Beruf und Wissenschaft zum Reisen genötigt oder durch Hand werksburschenlust und Sludenlenübermul dazu gekitzelt war, der blieb ehrsam daheim, vor allen Drngen das weibliche Geschlecht. Das kannte damals noch kem Reisefieber, und man kann behaupten, daß der Mangel an Reisen gerade nicht zum Schaden des häuslichen Lebens und d-s weiblichen Wesens gedient habe. — Nun, andere Zeiten, andere Sitten. Im 19. Jahr hundert holen die Damen nach, was die Frauen und Mädchen der früheren Zeilläuse versäumt haben. „WaS werden Sie in diesem Sommer für Ihre Gesundheit thun, meine Liebe?" sragt Frau Bankier M. die Ge heimrätin N. „Werden Sie Wiesbaden wählen oder sowie der statutenmäßig festzusetzenden Gefahrentarife der einzelnen Betriebe jährlich umgelegt werdem ganze Summe, welche rm Laufe eines Jahres von der örtliches und Sächsisches. Frankenberg, den 18. Juli. fr. Niederlich tenau. Am Mittwoch abend hat der plötzlich ausgetretene Sturmwind eine schöne Zierde unseres Dorfes arg geschädigt. Die aus zwei gewaltigen Teilen bestehende hohe Linde neben der Schäferei, unter ziehen Sie diesmal einen andern Aufenthalt vor?" — „Ach, Frau Rätin, mein Mann will durchaus, daß ich erst eine kleine Kur von ca. 6 Wochen in Kreuznach gebrauchen soll; darnach soll ich zur Nachkur mit ihm nach Ostende gehen, um die Seeluft zu genießen, und nachher denken wir dann noch ein wenig zu reisen." — So lautet das Programm oft, und wenn eS auch nicht ge rade überall so schlimm ist, das ist doch fast in allen „gebildeten Kreisen" nicht die Frage, ob man reisen werde, sondern nur, wohin und wann man reisen werde. Nun, wer wollte die Kühnheit haben, hiergegen et was zu sagen? Wozu wäre es denn jetzt so bequem? Wozu alle die großen Erfindungen und Entdeckungen unserer Zett, wenn sie nicht ausgenutzt werden? Der LänÄ Ker d" Elektrische Funk- haben die Völker und Welt zu einer großen und wenn ein Berliner Welt- RuKn Ampee mit einem Amerikaner, io kr^n^ ?kn k 'c E^ Spanier zusammentriffi, örwgt chn dceje Entdeckung noch keineswegs aus läßt sich ja nicht bringen, diese' N-K.2nk Großarirges und Imponierendes sic Ar r/r^ und Raum, und unsere Art zu rersen hat ia tausend Vorteile vor den Reisen 167 «rfchetnt tü,ltch, Mit Aulnahm« d«r Sonn-und Jeftta^, «tmt» für den fol genden Lag. Preil vierteljährlich t M. dd Pf,., monatlich id Pfg., Eitijtl-Nrn. »Pfg. Bestellungen nehmen alle Poft anstalten, Postdoten und di« Au»,at«< stellrn d«» La,«» dlatte« an. auf das 3. Quartal werden von uns unseren Stadt. und Landboten, wie allen Postanstalten Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Beyer. * angenommen. Hauptmannschaft zu Zwickau in Gemäßheit 8 8 des Gesetz , . gewöhnlicher 1,50^ 090 Tagearbetter 0,60^, was hierdurch behufs Nachachtung zur öffentlichen Keuntniß gebracht wird. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 14. Jur . Vr. Gehe. v»
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