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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 30.09.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-09-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188409308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840930
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-09
- Tag1884-09-30
- Monat1884-09
- Jahr1884
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Dienstag, »m 36. September ^zirksa^^ 8 L Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschast Flöha, -es König!. Amtsgerichts un- -es Stadtrats )v Frankenberg, «> Ls D im sd 88 § 8 Uhr, zw. und arzt, chts, ke. Wer Vilhlt zum deutschen Reichstag? Die Wahlen zum deutschen Reichstage stehen nahe bevor. Es ist deshalb an der Zeit, sich darüber zu in formieren, wer wahlberechtigt ist und wie die Wahl er folgt, damit niemand aus Unkenntnis der betreffenden Vorschriften sein Wahlrecht verliert. In Sachsen werden die Wahllisten vom heutigen 29. Septbr. an ausgelegt. Dieselben enthalten die Namen der Deutschen, welche zur Reichstagswahl berechtigt sind. Man thut gut, selbst oder durch einen Vertreter nach sehen zu lassen, ob der Name auch wirklich in den Listen sich vorfindet und nicht etwa versehentlich fortgelassen ist, damit schlimmstenfalls die nachträgliche Eintragung erfolgen kann. Jeder Wähler, dessen Name nach Schluß der offiziellen Auslegefrist nicht in den Wahllisten ver zeichnet ist, geht seines Wahlrechtes dadurch — wenn auch unschuldigerweise — verlustig und darf am 28. Oktbr. nicht mitwählen. Wer ist nun wahlberechtigt, wessen Name muß also in den Listen enthalten sein und wer hat deshalb Nach frage zu halten? Ob einer viel oder wenig Steuern zahlt, ist ganz gleichgiltig. Der reiche Mann hat keine größeren Rechte als der, welcher als Tagelöhner von seiner Hände Arbeit lebt. Aber wohl zu beachten ist: der Wähler muß einem deutschen Bundesstaate angehören, Sachse, Preuße, Bayer oder Hesse rc. sein und das 25. Le- bensjahr zurückgelegt haben. Ausländer, welche in Deutsch land sich aufhalten, wenn auch schon seit Jah^xn, dürfen also nicht wählen, ebensowenig Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Wahllisten noch nicht 25 Jahre alt sind. Außerdem aber haben kein Recht zu wählen: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, 2) Per sonen, die sich im Konkurse befinden, 3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeinde mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorangegan genen Jahre bezogen haben, 4) Personen, welche sich nicht im Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte befinden. Für Personen des Soldatenstandes ruht die Berechtigung MM Wählen so lange, als sie sich bei der Fa^ne befin- Stadtrats eine Glückwunschtafel durch Hrn. Brgrmstr. Kuhn unter bezüglicher Ansprache überreicht wurde. Auch seitens der jetzigen und früheren Inhaber der Firma, sowie der Mitarbeiter wurde der Jubilar mit Geschenken rc. erfreut und ihm dadurch der Beweis gegeben, wie Treue im Beruf noch immer die verdiente allseitige Anerkennung Bekanutmachung. Gemcinschastlichk Sitzung beider städtischer Megien Donnerstag, den 9. Hctoöer 1884, Nachmittags 6 Uhr stur Vngesorcknlligt Wahl eines Abgeordneten der Stadt Frankenberg in die Bezirksversammlung des Be- zirksverbandeS der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha an Stelle des auf die Jahre 1884 bis mit 1889 gewählten, aber infolge Todesfalls ausgeschie denen Herrn Carl Friedrich Otto Roßberg. Frankenberg, den 18. September 1884. Der Rathsvorsitzende. . Kuhn, Brgrmstr. gespaltene Ikoqmp t«tle berechnet. «etnster Inserat«* den», >a Pf». stomplijterteuakt* lell-risch« Jnserav «ach besonder«».^ Tarif. Inserat«. Kr di« t«w«tl!N »«»»«m«r NS »Ettta-» t0U>^ Frankenberg, den 29. September. 's Am Sonnabend feierte der seit 25 Jahren Hause der Herren Wagner u. Beckmann in Arbeit stehende Scherer Hr. Fr. Aug. Liebers sein silbernes, Arbeits- Tieustbotenkraukeutafse. Mit dem 1. October ist die Krankensteuer auf das 4. Vierteljahr 1884 mit —- 75 Pf. fällig, was den Dienstboten, sowie Dienstherrschaften, welche letzteren für die pünktliche Entrichtung der Steuern haftbar sind, mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß hierbei das Dienstbuch mit Quittungsbogen zur Einnahmestelle, Rathhaus 1884 «botm, o-x-Lr» MUlche »ünem, und Mltalstellm der rswald« Hr. Gastwirt »«tim «ichter (tm GrbsMht), in Ktederwtef« Hr. Material»-«rrnMbler IMME. 1 Treppe, mitzubringen ist, und daß nach Ablauf des 10. Tages vom Fälligkeitster mine an gegen die Säumigen die Zwangsvollstreckung verfügt werden wird. Frankenberg, am 25. September 1884. DerStadtrath. / Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. , Die zu Michaelis laufenden Jahres fällig werdenden Wafserzinfett und Real- lastenbeiträge sind von den betreffenden Grundstücksbesitzern spätestens bis zum 10. Oktober dS. IS. an die Stadtkasse (Rathhaus 2 Treppen) abzuführen. Frankenberg, am 25. September 1884. DerStadtrath. Kuh«, Brgrmstr. findet. f Die anläßlich der handwerkstechnischen Ausstellung in Dresden am gestrigen Sonntag auf verschiedenen Linien nach dort abgelassenen Extrazüge zeigten bedeutende Personenfrequenz. Der Extrazug von Chemnitz aus, zu welchem auch hier und in Hainichen Billets ausgegeben wurden, beförderte ca. 1150 Personen, darunter 97 von hier, nach der Residenz. f Mit einer wirklich wunderbaren Ausdauer erfreut uns die Zeit des Sommerausgangs und Herbstanfangs durch prächtige Witterung und ermöglicht so das Ein bringen der noch anstehenden Obst- und Hackfrüchte. Bon der ersteren scheint das Erträgnis an Pflaumen sehr er giebig zu sein, denn das Angebot solcher Steinfrüchte ist enorm und deren billige Preise veranlassen die Haus frauen, an Wintervorräte zu denken. Die Fluren zeigen vereinzelt in den Krautanpflanzungen große Verheerungen durch Raupen, sodaß mitunter kaum ein Blatt mehr zu sehen ist, wo die gefräßigen Gäste Einkehr hielten. Daß bei solch herrlicher Witterung noch vereinzelter Wuchs zweiter Früchte vorkommt, ist durch mehrfach uns ge machte Meldungen über „neue" Erdbeeren bestätigt. — Selbstverständlich wird die Gunst der Witterung noch zu zahlreichen Ausflügen benutzt und so waren auch am gestrigen Sonntage Wege und Stege, Wald und Flur recht belebt. f Die Bewohner des Nachbardorfes Langen- strre grs, welches von Feuerschaden seit ein paar Jahren oster hemigesucht wird, wurden am heutigen Morgen in oer 6. Stunde abermals durch Feuersignale aus dem zweckt. Es brannte die zum Erbgericht des Hrn. Böhme gehörige Scheune, gefüllt mit reichem Ernte segen, meder. Der Windstille und dem Eifer der Lösch- Bekanntmachung für Garus-orf Durch Beschluß des hiesigen Gemeinderaths und mit Genehmigung der König!. Amtshauptmannschaft zu Flöha werden von nun an auf Grund Z 7 des Gesetzes vom 15. April 1884 alle Bekanntmachungen und gemeindebehördlichen Erlasse in dem am dasigen Spritzenhause angebrachten Glasschränkchen bekannt gemacht. Garnsdorf, den 28. September 1884. Der Gemeinderat h. ' Winkler, Gem.-Vorst. findet am 28. Oktbr. von morgens (in der Regel) 9 bis abends 6 Uhr statt und erreicht mit dem Glockenschlag ihren Abschluß. Der Wähler braucht keine Furcht zu haben, daß ihm aus der Wahl Ungelegenheilen entstehen, mag er wählen, wen er will, denn die Wahl ist geheim. Will er sich nicht erst vor der Thür des Wahllokals einen Wahlzettel geben lassen, so nehme er ihn von zu Hause mit; er kann ihn auch selbst ausfüllen. Das Papier muß weiß sein und darf nur den Namen des Kandidaten tragen, nichts weiter, und vor allem nicht etwa noch den Namen des Wählers. Der Zettel wird so zusammengefaltet, daß der Name nicht gelesen werden kann, und niemand darf ihn dann — bis zur Zählung am Abend — öffnen. Im Wahllokale nennt der Wäh ler seinen Namen dem Wahlvorstande; ist in der Wahl liste der Name ausgezeichnet und die Persönlichkeit festge stellt — wer weniger bekannt ist, thut gut, sich mit einer Legitimation zu versehen, es sind aber auch wohl mei stens Personen vorhanden, die ihn kennen —, so wirft der Wähler den zusammengefalteten Zettel in die Wahl urne. Damit ist das Wahlgeschäft für den Wähler zu Endel Wer soll wählen? Jeder Wahlberechtigte soll wäh len nach seiner eigenen Ueberzeugung den Mann, welcher ihm der geeignetste erscheint. Thut er es nicht, so lasse er auch die Klagen und Ausrufe: „Es muß anders wer den!" Er will es selber nicht anders! örtliches un- SüchfischeS. Mit vorliegender Nummer schließt das 3. diesjährige Quartal. Abonnementskarten für das 4. Quartal st 1 M. 50 Pf-'Monatskarten st 50 Pf. sind bereits zu haben und empfehlen wir deren Entnahme vor Ausgabe der ersten Nummer, um bei dieser aufhältlichen Andrang zu Vermes Hu zahlreichen und rechtzeitigen Abonnements auf das neue Quartal laden wir ergebenst ein. Wir werden nach wie vor bestrebt sem, uns ,owo^ rasche Mitteilungen der Tagesereignisse auf politischem Gebiete, durch besondere Berücksichtigung der lokalen uud Milchen Vorgänge stehenden Reichstagswahlen —, durch Berichterstattung über die Verhandlungen des Reichstages, als auch durch anziehenden Unterhaltungsstoff in der Sonntagsbeilage wie im Feuilleton das uns bisher geschenkte freundliche Wohlwollen erhalten. »vastctlo» 11 ntt LxpkiIItlon üv« vsxvvianv» den. Alle diese Personen sind von der Wahlbeteiligung l jubiläum, bei welcher Veranlassung ihm seitens des ausgeschlossen, auch wenn sie über 25 Jahre alt sind. ' --- Wo und wie erfolgt die Wahl? Die Ortsbehörde bestimmt die Wahllokale für bestimmte Bezirke und jeder Wähler hat sich nach dem zu begeben, wo er zur Zeit der Aufstellung der Wahllisten gewohnt hat. Die Wahl > und tamen ender. ke itung ,Bom staute «wart Welt» unsrer klicke , mit chkcit ichen,. 11 der neben ment» bleu. ra> 229 «rscheint tSg'ick mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, itend» sllr den fol ¬ genden Tag. Preil vierteljährlich 1 M. b0 Pfg., monatlich so Pfg., «iNjel-Nrn. dPfg, Bestellungen eiehmen alle Post mistalten, Postboten und die Ausgabe stellen de» Tage- blatte» an.
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