O 53. Mittwoch, den 5. Mai. 1869. Frankenberger Rachrichtsblatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Nzr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Np. Körner, 8. Frankenberg, am 3. Mai 1869. bei Oschatz, Allchemnitz und Berbisdorf bei Chemnitz, sowie Witzschdorf bei Zschopau waren die Feuerherde. Frankenberg, am I. Mai. Die,.Leipziger Zeitungen" vom I. Mai 1769 berichten nach einem uns im Originale vorliegenden Eremplare u. A. Folgendes: „Auszug eines schreibens auS Grönland, den 14. August 1768. Glauben Sie nicht, daß der. Lurus nur ein«' Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Des Hrmmelfatzrtfestes wegen wird die nächste Nummer d. Bl. (als Doppel- nimmer) erst am Freitag Abend ausgegeben. O e r t l i cd e s. Frankenberg, 4. Mai. Wiederum mch ren sich die FeuerSdrünke. In der Sonnabend nacht hat unser Thürmer I und in der Sonn tagnacht 3 Schadenfeuer signalisirt. Naundorf Bekanntmachung, die Landtagswahl bett. Nachdem vom k. hohen Ministerium des Innern unterm 30. April d. I. die Veranstaltung neuer Wahlen für die 2te Kammer der Ständeversammlung ausgeschrieben worden und das betreffende Wahlausschreiben in der Leipziger Zeitung vom 2. Mai d. I. zum Abdruck gekommen ist, steht es den Betheiligten nach § 26 des Gesetzes vom 3. December 186S nur noch bis mit dem 9. Mai d. I. frei, gegen die — für den hiesigen Stadtbezirk — aufgestellte an Rathsstelle zu ge-- wöhnlicher Expeditionszeit ausliegende Wahlliste Einspruch zu erheben. Bekanntmachung. An die Herren Gemeindevorstände des Genchlsamtsbezirks Frankenberg. Nachdem zufolge der in der am 2. Mai dieses Jahres erschienenen 103 der Leipziger Zeitung vom Königlichen Mi nisterium des Innern erlassenen Verordnung vom 30. April dieses Jahres die Veranstaltung neuer Wahlen für die». Kammer der Ständeversammlung auf den 4. Juni dieses Jahres ungeordnet worden ist, so werden die Herren Gemeindevorstände mit Rücksicht auf 8 26 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 und § 14 der Ausfüh-- rungsverordnung vom 4. December 1868 angewiesen, die von ihnen angelegten Wahllisten längstens bis - zum 9. Mai d. Z. bei Vermeidung 5 Thaler —- —- Strafe an das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt einzusenden, hierbei auch die gegerr die Listen etwa erhobenen Einsprüche unter Mittheilung der darauf bezüglichen Eingaben anher anzuzeigen. Frankenberg, am 4. Mai 1869. Das Königliche Gerichtsamt. - Wiegand. Wiegand. Meltzer. keliLuMmaekuuK, das Ausgebot von Baustellen betreffend. Künftigen Montag, den 10. Mai d. Z., Bormittags von 10 Uhr an sollen einige Parcenen von den unmittelbar oberhalb des jetzigen Gottesackers an der nach dem Bahnhofe zu neuherzustellen den Straße gelegenen Kirchen- und Pfarrlehnsgrundstücken unter geviffen Vorbehalten und Bedingungen, welche nebst deur- Situatiousplan vom 5. Mai d. I. an in der hiesigen Rathsexsiedition zur gewöhnlichen Expeditionszeit eingesehrn werde» können, als Baustellen zum öffentlichen Ausgebot gebracht werden. Interessenten werden andurch eingeladen, sich hierzu au Ort und Stelle (auf dem sogen. Kirchenlchnswege) einzufin den und im Termine ihre Gebote zu eröffnen. . > Frankenberg, am 3. Mai 1869. Für die Kirchemmpectiou und für den Kirchenvorstand daselbst Erledigt hat sich der unterm 27. vorigen MonatS hinter öic beurlaubte Correcnonairin Auguste Emilie Hüttenrauch auS Lichtenstein . erlassene Steckbrief. * Frankenberg, am 3. Mai 1869. ' Das Königliche G c r i ch t S a m l. Wiegand. Simon.