Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- ArtikelPreisausschreiben zur Erlangung zuverlässiger Ladensicherungen 181
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 182
- ArtikelDie Streiks in volkswirtschaftlicher Beleuchtung 183
- ArtikelVon der Nürnberger Landes-Ausstellung (I) 185
- ArtikelElektrische Uhren „Korrekta“ und „Simplex“ 188
- ArtikelPierre Frédéric Ingold 190
- ArtikelAus der Werkstatt 192
- ArtikelVermischtes 192
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 194
- ArtikelBriefkasten 195
- ArtikelPatent-Nachrichten 196
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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196 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG m. V i Wien VI, Gumpen- K. J R. in N. Krawattennadeln mit dem Zu Frage 6351. Feine Anker - Remontoiruhren mit türkischen und arabischen Ziffern. Wenden Sie sich an die Firma Albert Wlach in dorfer Straße 18. Zu Frage 6352. Broschen und blauen Kreuz. Broschen und Nadeln mit dem blauen Kreuz hält stets auf Laga Joh. Schimpf, Pforzheim. Fragen Frage 6353. Wer fabriziert die Regula teure mit der (in die Platine eingestempelten) Fabrikmarke: Sitzendes Eichhörnchen mit der kreisförmigen Umschrift „Fabrikmarke, Schablonenuhr* ? K. J. m M. Korrespondenzen Herrn H. M. in H. (Der Kutscher als Uhrmacher.) Ihr neuer Kollege“, früher Kutscher, handelt mit Bildern, Harmoniken, Uhren, Gold waren und dgl. Seine Berechtigung sucht er Leichtgläubigen durch ein Schild im Schaufenster mit der Aufschrift „Uhren werden gut und billig repariert* nachzuweisen. Das kann ihm nach der Gewerbeordnung leider nicht untersagt werden Es kommt aber darauf an, wie er repariert. Einzelne Pfuschereien werden keine ausreichende Handhabe bieten Repariert er vorwiegend schlecht, so kann auf Grund des Wettbewerbsgesetzes vorgegangen werden, indem auf Unterlassung der unwahren Angabe geklagt wird. Besser ist es wohl, keine Reklame für den Minn zu machen. Die Leute werden bei ihm wohl so hereinfallen, daß sie von selbst auf die Idee kommen dürften, daß das Be handeln von Pferden und von Uhren doch nicht ganz dasselbe sei. Herrn J M. in K. (Brotneid und kein Ende.) Zu diesem un erschöpflichen, im Sprechsaal der Nr. 8 zuletzt behandelten Thema senden Sie uns einige Ausführungen, aus denen wir ersehen, daß Sie Ihre Kunden zu behandeln wissen. Als Ihnen z. B. ein Kunde mitteilte, die bei Ihnen gekaufte Uhr sei nach Ansicht eines Uhrmachers nicht neu, erwiderten Sie dem Kunden: „Halten Sie mich für einen Betrüger?“ Der Kunde stutzte und verneinte, worauf Sie fortfuhren: „Wenn Sie einem Verleumder ohne weiteres glauben, was Sie vorhin sagten, so erklären Sie mich damit für einen Betrüger, und da rate ich Ihnen, daß Sie mich wegen Betrugs anzeigen, damit Sie die Wahrheit erfahren.“ Der Kunde war nun wohl genügend aufgeklärt, um zu wissen, auf wessen Seite er sich zu stellen hatte. Auch die anderen Methoden, mit denen Sie die üblen Nachreden neidischer „Kollegen“ beantworten, können wir nur billigen Wer es nicht einsieht, daß die Uhrmacher Zusammenhalten können und müssen, gegen den ist auch keine Schonung angebracht. Er setzt sich damit über die Interessen des Faches hinweg und darf sich über eine entsprechende Behandlung nicht beklagen. Herrn M. S. in L. (Diskretion.) Sie sind seinerzeit durch den Verlust Ihrer Werkzeuge und Furnituren genötigt gewesen, zeitweise Reparaturen an auswärtige Geschäfte zur Ausführung zu senden. Ein Gehilfe in einem solchen Geschäfte erhielt auf diese Weise von Ihrem Namen und Wohnort Kenntnis. Er hat sich jetzt (ob infolge dieser Kenntnis?) in Ihrem Orte ansässig gemacht und erschwert Ihre Existenz erheblich durch die Ausstreuung, daß Sie kein Uhrmacher seien, Ihre Reparaturen immer in den Geschäften hätten machen lassen, wo er Gehilfe gewesen wäre usw. Diese Handlungsweise ist infam! Wir schrieben Ihnen bereits, daß Sie die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs einleiten sollten. An dieser Stelle soll Ihrer Anregung statt gegeben werden, die dahin geht, vorzuschlagen, daß Geschäftsinhaber, die von auswärtigen Uhrmachern Reparaturen zugesandt erhalten, den Gehilfen gegenüber über die Herkunft der Uhren strengste Verschwiegenheit wahren sollten. Der mitgeteilte Fall genügt uns, um Ihre Anregung für sehr berechtigt zu erklären. Herrn P. W. in L. (Versagen elektrischer Taschenlampen.) Sie haben mit einer Lieferung elektrischer Taschenlampen, die Sie aus Berlin bezogen hatten, Unglück gehabt, indem man Ihnen einen großen Teil der Lampen nach Verkauf bald wieder zurückbrachte. Sie sahen sich ver anlaßt, die versagenden Stücke zur Erhaltung Ihres Kundenkreises kosten los umzutauschen. Der Lieferant weigerte sich jedoch, die betreffenden Lampen wieder anzunehmen, weshalb Sie von uns eine diesbezügliche Ver öffentlichung wünschen. Auf unsere für Sie erhobene Beschwerde hat er aber durchaus bestritten, verbrauchte Lampen geliefert zu haben. Ganz gewiß hätten Sie die Lampen nicht verkaufen können, wenn sie damals nicht ordnungsmäßig gebrannt hätten. Das baldige Versagen führt der Lieferant auf die Spielereien zurück, die der Käufer, seine Angehörigen und Freunde mit den Lampen vor zunehmen pflegen und die sie rasch erschöpfen — eine Behauptung, die wir nach unseren eigenen Erfahrungen nur bestätigen können. Der Reiz der Neuheit ist eben noch zu groß, und erst, wenn Taschenlampen so verbreitet sein werden, wie Streichholzbüchsen, wird man lernen, sie nicht urnütz zu betätigen, weil die Sache dann eben keinen Reiz mehr haben wird. Bis dahin ist mit der Tat sache zu rechnen, daß es nicht möglich ist, in dem kleinen Gehäuse so viel Energie unterzubringen, daß eine so kleine Lampe den fortgesetzten Spielereien standhalten könnte. Es ist vielleicht am besten, selbst gute elektrische Taschenlampen nur ohne jede Garantie zu verkaufen, indem man dem Käufer sagt: „Das Fabrikat ist gut, aber die Dauer der Leuchtkraft hängt nicht von mir ab, sondern von Ihnen!“ — Herrn P. M. in H. (Ersatz gestohlener Uhren.) Die von Ihnen eingesandte Korrespondenznotiz aus einem Fachblatte ist in der Tat unrichtig. Sie behauptet, daß, wenn einem Uhrmacher eine ihm zur Reparatur über gebene Uhr gestohlen und versetzt wurde, der Uhrmacher nach § 644 B. G B. gezwungen sei, die Uhr beim Pfandleiher auszulösen, weil er als „Unter nehmer“ für den Verlust hafte. Jener Paragraph ist ganz zu Unrecht heran gezogen. Die wahre rechtliche Sachlage haben wir in dem Artikel „Ge stohlene Uhren“ in Nr. 5 unseres Jahrgangs 1905 schon ausführlich dargelegt. Um ganz sicher zu gehen, haben wir den Fall nochmals dem Syndikus des Bundes vorgelegt und von Herrn Justizrat Henschel folgende Auskunft erhalten: „Der Pfandleiher muß (wenn es sich nicht um eine städtische oder staatliche Anstalt handelt) die gestohlene Uhr kostenlos an den Eigen tümer herausgeben. Weder der Eigentümer, noch der Uhrmacher, bei dem sich die Uhr zur Zeit des Diebstahls befand, ist verpflichtet, dem Pfand leiher zu erstatten, was er auf die Uhr geliehen hat. Der Uhrmacher trägt überhaupt prinzipiell nicht die Haftung für den durch Dieb stahl entstandenen Schaden, es sei denn, daß er nicht die er forderliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung angewendet und hierdurch das Gelingen des Diebstahls erleichtert hat. Patent-Nachrichten Patent - Anmeldungen (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu dem Einsicht in die Patent-Anmeldung beim Kaiserlichen Patentamte zu Berlin genommen werden kann) Kl. 83a. H. 36 978. Nachtlichtständer mit Uhr. Walter Heller, Dresden-A., Könneritzstraße 23. 21. Juli 1906. Sch. 24 996. Viertelschlagwerk mit veränderlichen Akkorden. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 5. August 1906. Patent - Erteilungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes) Kl. 83c. 173001. Vorrichtung zum Einstellen des Rückers an Uhren durch elektrische Ströme. Venanz Kauer, Leobschütz. 21. Februar 1905. 83a. 173 123. Chronometerhemmung. Otto Himmelheber, Barcelona; 7. Juli 1905. 173 230. Schlagwerk mit Stunden- und Viertelstundenrechen und mit Vorrichtung zum Einstellen des Schlagwerks. Rudolf Brecht, Stuttgart, Senefelderstr. 4. 7. Juni 1905. Gebrauchsmuster-Eintragungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Schutzes) KL 83 a. 277442. Weckerabsteller mit Anzeigegriff und im Gehäuse-Innern an geordneter Nasenscheibe. Victoria Clock Company, A. Maier, St. Georgen, Schwarzw. 23. März 1906. — V. 5103. 83 b 277 980. Elektrische Aufwindevorrichtung, die als einheitliches Ganzes jeder Uhr angepaßt werden kann. Max Hoeft, Berlin, Belle- Alliance-Straße 32. 21. November 1905.— H. 28 482. 277 985. Zweiteiliger, drehbarer Anker, dessen Teile seitlich der Elektromagnetpole liegen, für elektrische Aufwindevorrichtungen für Uhren. Max Hoeft, Berlin, Belle-Alliance-Straße 32. 18. Januar 1906. 278 456. Mit einem durch das Pendel periodisch auszulösenden und diesem einen Antrieb erteilenden sowie seine Rückbewegung in Ursprungslage veranlassenden, elektrischen Strom schließenden Triebhebel versehene Normaluhr zur synchronen Betätigung von Nebenuhren. Frank Hope-Jones, London. 19. März 1906. — H. 29 581. . 278 467. Weckuhr mit aus plattenartigen Stücken bestehendem Sockel aus Holz o. dgl. Badische Uhrenfabrik Akt.-Ges., Furtwangen, Schwarzw. 7. April 1906. — B. 30 702. 278 469. Weckuhr mit Gongfeder und vorzugsweise verstellbarem, den Anschlag mit den einander zugekehrten Flächen zweier Ansätze bewirkendem Doppelhammer. Badische Uhrenfabrik Akt.-Ges., Furtwangen, Schwarzw. 11. April 1906. — B. 30 758. 278 470. Zifferblatt- und Zeiger-Einrichtung an Uhren mit innen liegender Minutenteilung. Fritz Rehm, Lichtenfels. 14. April 1906. — R. 17 259. Wilh. Schultz in Berlin. Für den Inseratenteil: Carl Agenturen für Amerika: H. Hörend, Albany (New York) 83 a.
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