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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 30.1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 165
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 165
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 166
- ArtikelElektrische Ferneinstellung von Uhren 167
- ArtikelEinfache Rolladen-Sicherung 168
- ArtikelDie Historische Uhren-Ausstellung in Nürnberg (XIII) 169
- ArtikelNoch ein Gangfehler in Amerikaner-Uhren mit Stiftenanker 170
- ArtikelSprechsaal 175
- ArtikelAus der Werkstatt 175
- ArtikelVermischtes 176
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 177
- ArtikelBriefkasten 179
- ArtikelPatent-Nachrichten 180
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 293
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 309
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 325
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 341
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 357
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 373
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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RHenlein Juergensm, Kessels A. Lange fzT/ede »■ Bezugspreis ( sr nsAanf > Für Deutschland und östr.-Ungarn unmittelbar von der Geschäftsstelle bezogen vierteljährlich 1,75 Mark, jährlich 6,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,50 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 7,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen: Die viergespaltene kleine Zeile' oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 50 Pfg - ., für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Einzelne Nummern kosten 30 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Vefiangen kostenfrei zugesandt Fernsprech - Anschluß Amt I, Nr. 2984 Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes * Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-G. * -* Berlin SW, Zimmerstraße 8 «- Telegramm - Adresse Marfels, Berlin, Zimmerstr. 8 XXX. Jahrgang * Berlin, den 1. Juni 1906 * Nummer 11 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten @Mfedh@r öhrmaclhi@r |rämien und Großhändler. In unserer Nr. 3 vom 1. Februar d. J. haben wir unsere Leser mit dem Rundschreiben der Firma Gebrüder Lion in Hamburg bekannt gemacht, mittels dessen an Kolonialwarenhändler und dergl. die Frage gerichtet wird: „Haben Sie Bedarf in Taschenuhren zu Prämienzwecken?“ Vom „Verein der Görlitzer Uhrmacher“ wird uns das fragliche Flugblatt jetzt neuerdings zugesandt. Es ist an einen Materialwarenhändler ge richtet und vom 28. April datiert. Unsere Veröffentlichung hat also die Firma Gebrüder Lion in keiner Weise geniert. Sollte sie versehentlich auch einmal an Uhrmacher herantreten wollen, so werden diese sich hoffentlich auch nicht genieren, die entsprechenden Folgerungen daraus zu ziehen. Der „bewährte Uhrmacher“. Die sattsam bekannten Reklamen der Union Horlogere, die überall die gleichen sind, enthalten den Satz: „Die Vertretung liegt in jeder Stadt in den Händen eines be währten Uhrmachers“. Nun sind uns kurz hintereinander schon zwei Fälle gemeldet worden, die diesen Satz eigenartig illustrieren; in beiden Fällen kann nämlich von einem „bewährten Fachmanne“ nicht die Rede sein. Die neue Mitteilung stammt aus einem westfälischen Orte. Der dortige Inhaber der Union-Niederlage ist nach unserem Gewährsmanne kein Uhrmacher, sondern gelernter Anstreicher, was ja ein löbliches und ehrenwertes Handwerk ist, aber nichts daran ändert, daß die Anzeige der Union in jenem Orte dadurch zu unlauterem Wettbewerb wird. Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Anpreisung des „bewährten Fachmannes“, wenn sie unwahr ist, eine Angabe tatsächlicher Art darstellt, die geeignet erscheint, im Sinne der §§ 1 und 4 des angezogenen Gesetzes den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken und irre zu führen. Sollte keine Abhilfe geschaffen werden, so wird entsprechend vorgegangen werden müssen. Mindestpreise und Konventionalstrafe. Im Aufträge der Uhr macher-Innung zu Kattowitz richtete Herr Kollege E. Stiller folgende Frage an uns: „Sind Kollegen, die sich schriftlich verpflichten, Uhrenreparaturen sowie Uhrenbestandteile nicht unter den dafür fest gesetzten Preisen auszuführen oder abzugeben, widrigenfalls eine vereinbarte Konventionalstrafe zu zahlen ist, an diese Abmachung rechtskräftig gebunden? Auf welche Weise kann vorgegangen werden, wenn ein Beteiligter sich vorkommendenfalls zur Zahlung der Strafe weigert?“ — Wir haben die Auskunft des Syndikus des Bundes, Herrn Justizrats Henschel, zu dieser Frage erbeten und folgende Belehrung erhalten: „Die bezeichnete Abrede ist zulässig und, wenn sie tatsächlich er folgt ist, auch rechtsverbindlich. Um den Inhalt der Abrede für die Zu kunft außer Frage zu stellen, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag zu schließen oder die Teilnehmer der Abrede eine schrift liche Erklärung abgeben zu lassen. Zur größeren Sicherheit für die Vertragserfüllung können ja noch von den Teilnehmern Wechsel für den Fall eines Vertragsbruchs hinterlegt werden. Im Falle eines Vertragsbruchs würde gegen den die Zahlung verweigernden auf Leistung der Vertragsstrafe aus der Abrede zu klagen sein. Im Falle der Hinterlegung von Wechseln würde der betreffende Wechsel ein zuklagen sein.“ Die Vereinbarung von Konventionalstrafen zwischen den Kollegen eines Ortes scheint in letzter Zeit erfreuliche Fortschritte zu machen. Wir können das Mittel nur empfehlen. Alle neu getroffenen Ver einbarungen dieser Art werden wir an dieser Stelle ebenso mitteilen, wie die damit gemachten Erfahrungen. — Mit der allgemeinen Verbreitung solcher Abmachungen würden wohl die Preisunterbietungen bekämpft werden können, mit denen manche Uhrmacher sich und ihre Kollegen ruinieren. Ein krasses 14
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