114. Freitqg, den 29. September. 1871. Frankenberger Rachrichtsblatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsanltes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Mit der nächsten Nummer endet das dritte diesjährige Quartal unserS Blattes, bei deren Ausgabe die für dasselbe fälligen Beträge erhoben werden. Wir laden zu neuen Abonnements aus das vierte Quartal ein, in dem wir nach wie vor neben möglichst schneller Berichterstattung über die wichtigsten politischen und Tages-Ereignisse auch für gute novellistische Unterhaltung besorgt sein werden, welcher zunächst die Gerstäcker'sche Erzählung „Verhäng nisse" noch einige Zeit interessanten Stoff bietet. Vie Lxpeäition äes kravkenderger ALvdriMadlMes. Bekanntmachung. Das 37ste und 38ste Stück vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt sind erschienen und können an RathSstclle eingesehen werden. Darin ist enthalten: HZ 693. Verordnung, betreffend die Einführung des Artikels 33 der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen; vom 30. August >871. HZ 694, 695, 696 und 697. Ernennungen von Konsuln und Vizekonsuln des Deutschen Reichs. HZ 698. Bekanntmachung des sechsten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährigsreiwiUigen Mililairdienst berechtigt sind; vom 14. September 1871. HZ 699. Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der Griechischen Sprache diSpenfirte» Schüler zu den in 8 >54 HZ 2 e der Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März >868 bezeichneten Lehranstalten gehören; vom >4. September 1871. HZ 7VV und 70t. Ernennungen von Konsuln und Vizekonsuln deS Deutschen Reichs. Frankenberg, am 23. September <871. Der Stadlrat h. Meltzer, Brgrmstr. Lekankltmachun^ Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatte ist daS 14te Stück erschienen und kann an RaihSstelle eingesehen werden. Dasselbe enthält: HZ 81. Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Stadt Zwickau über Vertheilung der Einquartierung und anderer Militärleistunge» in Friebens- und KriegSzeiten; vom 30. August >871. HZ 82. Bekanntmachung, die Direktion ber Bergakademie zu Freiberg betreffend; vom 5. September >871. HZ 83. Bekanntmachung, die Erweiterung einer dem Vorschußvereine zu Zwickau, jetzt eingetragener Genossenschaft, bewilligten Aus nahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 6. September 1871. HZ 84. Bekanntmachung, die Bewilligung einer vom Spar- und Vorschußvereine zu Zelhau erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetze» betreffend; vom 6. September 1871. HZ 85. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem bergmännischen Spar- und Vorschußvereine zu Freiberg, eingetragener Genossen schaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 6. September >871. HZ 86. Verordnung, die Aufstellung der Geschwornen-Urlisten betreffend; vom 13. September 1871. HZ 87. Bekanntmachung, die Genehmigung von in den Statuten ber Sparkasse zu Hökenborf enthaltenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 12. September 1871. HZ 88. Verordnung, einen Nachtrag zu dem Regulative für Erhebung ber Kanalabgaben u. s. w. auf der innerhalb des Königreichs Sach sen gelegenen Strecke deS Gröbel-Elsterwerdaer CanalS, vom 8. April 1869 betreffend; vom 8. September 1871. HZ 89. Bekanntmachung, die Anwendung ber Vorschriften ber Maß- und GewichtSorbnung vom 17. August 1868 bei Erhebung und Controlirung der Braumalzsteuer und bei Gewährung der Steuervergütung für auSzuführenbeS inländisches Bier betreffend; vom 14. September 1871. HZ 90. Verordnung, die in §8 20 und 22 der Verordnung zur Ausführung deS Gesetzes über die Forst- rc. Diebstähle vom I I. August 1855 getroffenen Bestimmungen betreffend; vom I. September 1871. HZ 91. Verordnung, die Gültigkeit deS BunbeSgesetzeS wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 im Königreiche Bayer» betreffend; vom 18. September 1871. Frankenberg, am 27. September >871. Der Stadtrath. Meltzer, Brgrmstr. — Bekanntmachung, die Armenkasseybeiträüe von ntsclliqen Vereinen betr. Die diesjährigen, von den hier bestehenden geselligen Vereinen nach § 13 k 4 ber allgemeinen Armenordnung zur Armenkasse zu ent richtenden Beiträge sind spätestens bis zum S. October ds. IS. an die Stadlkaffe abzuführen. Frankenberg, am 26. September >871. Der S t a b^t r a t h. Meltzer, Brgrmstr.