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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 02.12.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187112026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18711202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18711202
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-12
- Tag1871-12-02
- Monat1871-12
- Jahr1871
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Frankenberger Nachriihtsblatt « Brand-Lat. 181. 255. 307. ar 20. 235. 483. IVI. end. tu«. »»rf tzteS Or- eundlichst teher. dem be- rger. Z8! zehaltene wie neu, ! 7. LogkS, mrr und ar 1872 hieS. tts. französ. : bittet, Stellung t p»8t« oder pau. richt hrer, ie« Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mol! MWWHrchI 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post. Expeditionen. Bekanntmachung, die interimistische Verwaltung der Amtshauytmanns^ Chemnitz betr. Wir die Pauer der Abwesenheit des Herrn AanShauptmann von Können- aus dem Landtage ist mit Genehmigung des Königlichen nistfriM» des JnnW die interimistische Verwaltung der «mishauptmannschaft Chemnitz dem bei der Königlichen Kreisvireclion zu Zwickau an- gesteÄe» ' - Herrn Regierungs-Assessor von Kirchbach überttagen worden- was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. - Zwickau, den 28. November 187«. Königliche K r e i S d i r e c t i o n. ' Uhde. S. Äusloosung von -frankenkerger 8tasttschulüscheinen. Nachdem von den beiden hiesigen Stabianleihen und zwar 1) von der Anleihe vom I. Januar 1859 die 4^ H StadtschuldscheiNe jAeriv I. 1S, 20, 100, 137, 178 und 20» je über 1V0 und «eriv II. 11, 14, 17, 38, 44, 118, 13S, 172, 170 und 182 je über SO Mr, 2) von der Anleihe vom 30. Januar 18k» die 4 K Stadtschuloscheine 8«riv III. 17, 62, 140, 18S, 21S und 284 je über IVO und 8eriv I V 14, 31, 48, 83, 02, 100, 13S, 1S0, 167 und 178 je über SOM auSgelooft worben sind, werden den Inhabern dieser Stadlschuldscheine die betreffenden DarlehnSbeträge hiermit dergestalt gekündigt, daß sie solche vom 20. December d. I. an gegen Rückgabe der Stabtschuldscheine sammt dazu gehörigen Talons und rückständigen Coupons bei der Stabt- hauplkaffe allhter erheben können. Gleichzeitig werben bie Inhaber der 4HH Stadischulbscheine 8eri« I. 5 und 60 und Serie II. 3, sowie der 4H Stadtschuldschewe Moi« IV. 114, l>7 und 170 daran erinnert, daß dieselben bereits im vorigen Jahre, beziehentlich srüher auSgelooft worden find und vo» der btOiUUdten Linl-sung-frift an nicht mehr verMst worden. Frankenberg, am 26. Juni 1871. Der Stadtrat h. , Meltzer, Brgrmftr. kvIc»iwtm«vh«nA, die Stadtverordnetenwahl betr. Zum Ersatz der mit dem Schluffe des laufenden Jahres auSscheidenben Mitglieder deS StadtverordnetencollegiumS sind 5 ansässige Stadtverordnete, 4 - Stellvertreter, 3 unansässige Stadtverordnete, 2 - Stellvertreter 1» wählen. Nachdem nun als Wahltag der siebente (7tr) December d. I. anberaumt worben ik, werben die stimmberechtigten, in ver Wahlliste ausgezeichneten ansässigen und unansäsfigen Bürger hiesiger Stadt andurch geladen, am gedachten Tage Vormittags von 0—12 Uhr oder Nachmittags von 1—4 Uhr im RathhauSsaale vor der Wahlvepuiaiion sich persönlich einzufinben und die mit O Namen ansässiger und S Namen unansässiger Wählbarer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in bie Wahlurne einzulegen. Auf den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welchen vor deren Abgabe -ie Coupon» abzufchueiden sind, sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Persop kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser: Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen Nichtwählbaier enthalten, sind dieselben ungiltig. Werden zu viel ober zu wenig Ramen auf «inen Zettel gebracht, so wird hierdurch zwar bie Giltigkeit derselben nicht aufgehoben, eS sind aber die letzten, auf dem Stimmzettel zu viel verzeichneten Namen als nicht bcigesügt zu betrachten. Bevollmächtigte oder schriftliche Anmeldungen und Eingaben, welche nicht mit dem eignen persönliche» Erscheinen des Abftimmmdrn verbunden sind, werben nicht zugelaffen. Die Annahme von Stimmzetteln wird am Wahltage mit dem Glockenschlage 4 Uhr Nachmittags geschloffen. Frankenberg, am 16. November 1871. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmftr. Bekanntmachung. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt« ist das >9ie Stück erschienen und kann an RathSstelle eingeschen werden". Dasselbe enthält: 119. Bekanntmachung, die RichtungSlinie der StaatSeisenbahn Kamenz-LandeSgrenze betreffend; vom 15. November 1871. ^3 120. Verordnung, eine Ernennung für bie erste Kammer ver Stänbeversammlung betreffend; vom 18. November 1871. -R 121. Bekanntmachung, den Vorschußvcreinen zu Grimma und LciSnig bewilligte Stempelbefreiungen betreffend; vom 20. November 1871. 122. Verordnung, die Anwendung deS neuen Längen- und FlächenmaaßeS bei GrundstückStheilungen betreffend; vom 21. November 1871. 123. Verordnung, Ernennungen für die erste Kammer der Stänbeversammlung betreffend; vom 22. November 1871. Frankenberg, am 30. November 1871. - DerStadtrath. Meltzer, Brgrmftr.
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