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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 22.12.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187112220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18711222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18711222
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-12
- Tag1871-12-22
- Monat1871-12
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^r »s». Bezirksanzeiger jsdeiy einzelnen ContraventionSfalle eine Geldbuße von Iv beziehentlich Bestrafung nach innaber- iihin be- OuaSt« von der >gen der nilicheS. stleeblatt erregend i Fooitit Hwünge Vollen« enwelle, US ver wechsel. aS Pu- lungen, i kann, Henhelt l sehen. uSwäc« ich Vitt inem Ende luöhaliung aleuderS, Iren kann, Binder ha- en Kalen- schwer bet hen HauS« Recht Ver chlen wer- uSftatiung orben und lein Ein« aS Beleh« ,Zeitbole" mg dessel« enn man t derselbe 3. Miß- in jcver ommirten iVer Mor- von Venen zwar meist, will, unter ei von den en und ha- Die Hausbesitzer und HauSperwalter werden anbürch dargn erjnneit, daß " sie bei emtretender Glätte alsbald vor ihren Häusern Sand ll» s. w. streuen, bei entstehendem Thauwetter aber daS vor ihren Häusern befindliche Straßenlerrain kehren zu laffien haben. ' ' " ^pierlassung dieser Vorkehrungen Hal in jedem einzelnen ContraventionSfalle eine Geldbuße von kV beziehentlich Bestrafung nach 8 W6 des SttMeskNiuchrS zur Folge. " - „Panama- der außer« aß derselbe it, welcher sich an eine Ungeheuer iben; bann ' schwimmt e die^Alli« z der Nase Ig von E. in Deutsch- m Auguste steherinuen durch El- ßmuß. — Burg Ni- Vcrfasser. m Corvin. >er Fährte, lalzeichung ustralischer Soldaten Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 16 Ngr. — Zu beziehen durch alle BuchhändlüngeN und Post-Expeditionen. Bei gleicher Strafe wirtz Vas Herauöschaffen und Abwerfen von Schnee und EiS auf die öffentlichen Straßen und Plätze verboten Frankenberg, am 20, December 1871. P e r ,S t a d t r a t h: ' Melker, Bcgrmkr. bei dem Verkaufe von sonstigen Eß- und Materialwaaren, ingleichen bei dem Kleinhandel mit Heizung»- und BeleuchtungSmaterialiea, indem der Verkauf dieser Gegenstände an Sonn-, Fest- und Bußtagen außer der Zeit des VormittagSgotteSbiensteS nachgelassen ist«. Der Detailhandel mit anderen Waaren, Schnittwaaren und Vergl., ist an Sonn- und Festtagen — jedoch mit Ausnahme des Charfrekp tageS, der Büßtage und des TodtcnsestsonntageS — nur zwischen dem Bor- und Nachmittagsgottesdienste, sowie nach Beendigung des letzteren, demnach gemäß unserer Bekanntmachung über die gottesdienstlichen Zeiten vom 3. November 1870 von Hl k Uhr Vormittag- bi- 1 Uhr Nachmittags und noch H3 Uhr Nachmittags — keineswegs aber vor Beginn des VormittagSgotteSdienstcS — gestattet. Die Arbeiten in FabriketabiissemcnlS sind an Sonn-, Fest- und Bußtagen überhaupt verboten. Diesem Verbote unterliegen nicht: die Arbeiten in Fabriken und gewerblichen Etablissements, welche ohne Rachtheile und Gefahr für die Gesundheit oder VaS Leben der Arbeiter nicht unterbleiben können; Vie Vornghyie unaufschieblicher Reparaturen, von deren Vornahme jedoch der Obrigkeit vorher Anzeige zu machen ist; dringliche Arbeiten, zü welchen jedoch die Genehmigung der Obiigkeit vorher einzuholen ist. Was den Christmarkt anbelangt, so ist an dem in selbigen hinein fallenden 4. Advenlsonnlage der öffentljche Handel in Läden, auf Straßen Md Plätzen nach beendigtem Bormittagsgottesdienste gestattet. > Hrankenbcrg, Memb^ ' Per Stadt, ath. Meltzer, Brgrmstr. beilerpartri und die Leistung von Beiträgen a» Vie Kvffe des erwähnten Vereins, sowie Vie An werbung für denselben allen der JuriSdiktiön de» Polizeiamtö unterstellten'Personen bei Brr» mcidung einer Haflkrafe 'von 4 Wochen ver«- boten. Ditz Bekanntmachung hebt hervor, fast jede NuMmer der von Dem gestaunten Verein zü seinem Organ erklärten Zeitschrift „Volks- flaat^' verrathe al» Zweck des Verein», wenn nicht birecte Aufforderung zum Hochverrath, Vöch die Ansicht, zu Gesetzübertretungtn Nach dieser Richtung hin gezeigt zu macheir. ' - Die Gerüchtt, nach welchen im Februar eine Anzahl deutscher Fürsten, darunter auch der Kö nig von Baiern; nach Betzlist kommen werden und daß dann dort eine Reibe voll Hofsesten ftattfinden sollen, treten von Neuem mit großer Bestimmtheit auf und dürften sich auch wohl verwirklichen.' ES knüpft sich daran da» Ge rücht, daß nach diesen Besuchen in Berlin Kuch der Besuch de» Kaisers Franz Joseph erwartet wird. '' In Stainz in Steiermark hat ein durch die aufreizenden Reden und Predigten Vor ultramon tanen Geistlichkeit gegen die Liberalen fanatistr- ter junger Bursche den Bürgermeister Franz. Hangi, einen Mann, dessen Rechtschaffenheit so» groß war, als seine Milde, erschossen, weil dir» stt, wie der Mörder im ersten Verhör auösagte^ nichts auf Vie Geistlichkeit gehalten hab«. Me RriegschrMk von MO. 21 MmMer. 8gK heftigem Feuer der Krtö'während der Nacht grei fen drei Divisionen ver Pariser Besatzung die Pöfttiotien de? Harde-CorpS bei Le Bourget und des 12. Armee-CorpS beiMelle« an, werden aber nach mehrstiindigem vornehm lich von Artillerie in der Vorpostenstellung geführten Ge- Mte zurückgeworsen. AM Corps wird das, vori tzen Vortryppen geräumte Maison -blanche und Ville Evrard in hartnäckigem Abendgefechte wiedergenommen und dahei von der 48. Brigade gegen 600 Gefangene eingebracht. Im Hanzen verliexen die Franzosen bei diesem Ausfall üher 1000 unverwundete Gefangene. Verlust aüf deutscher Mte gering. Die nicht angegriffenen CernirungStrup- peUwerden während des Ausfalles unaufhörlich niit Gra naten" beworfen, das 5. Armee-Corps allein erhält 350 Grynatschüsse, die nur die Verwundung eines Mannes viruHachen. (Der Ausfall geschah vermuthlich in der Erwartung deS" Anrückens einer ftanzösischen Nordarmee.) —Die 19. Division (von der Armee des Prinzen Fried- rich Karl) rückt bis zur Brücke von Tours vor, findet Widerstand durch die Bevölkerung und bewirft deshalb die Styht mit 30 Granaten, die darauf die weiße Fahne auf- Mt und um preußische Besatzung bittet. Der Jnstrnc- tiM gemäß beschränkt sich die Division aber auf die Zer- der Eisenbahn, und bezffht Cansonnements. 22. December. Bor Paris gehen wieher S.ftMjche Brigaden läng« dev Marne gegen dcü' linren Flügel ber sächsischen Sm- lung vor, werden aber bald durch das FE zweier wür- tembergischen'KaMien, das in ihre Flanke trifft, zum KMaMtmachWg In Gemäßheit einer Generalverordnung der Königlichen KreiSdirection zu Zwickau wird an folgende Bestimmungen des Gesetzes übe« die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier vom kV. September 1870 erinnert. Oeffentlicher Handel, namentlich der Handel auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in AaufS- und GewerbSläden, Magazinen, Markt» WsN Md Perkausöständcii, sowie der Handel im Umherziehcn rc. sind an Sonn-, Fest-'und Bußtagen in der Regel nicht gestattet. AuSnah» Wfl hserpon finden u. Ä. statt: ' bei dem Verkaufe von Brod und weißer Bäckerwaare, indem dieser auch während des Gottesdienstes gestattet ist; Ver m i s ch t e s. Vpst Resultaten der Volkszählung sind weiter KekaMt geworden: Al it twei d a 44k9 männ- lsche und 44fl8 weibliche, lnSgesammt 8857 Ein wohner ist 2156 Haushaltungen gegen 9lI4 Einwohner im Jahre 1867, unter die jedoch , 514 Wann daryalP dort aarnisdnirendeS Mili tär eingerscknel waren. Diese abgerechnet, ist Mittweida somit um'253 Köpfe gewachsen. — ,K reiverg 21,786 Personen inel. Militär, 1106 mehr alS I867. -Burgstädt'462VEinwoh- ner in Iv8v Haushaltungen. Zuwachs 229 Personen. — Waldheim 6722 Einwohner, worunter 460 Mann Militär und 1407 Sträf- Onge. Zuwachs 756 Köpfe gegen 1867, wo unter 5936 Einwohnern 152 Mann Militär und 914 Sträflinge eingerechnet waren. Eine sehr wichtige Reform wird der Entwurf da» neuen Schulgesetzes auch insofern anbahnen, als er die Einführung bei obligatorischen Fort- bildungSschule für VaS Aller vom vollendeten 14. W zum >j7 LebMSjghre in Vorschlag bringt. Nur Diejenigen sind von dem Besuche dieser Fortbildungsschule befreit, welche bereits in ei ner anderen.Lehranstalt ihre wMre.AuSbildung erhalten. ' . Laut Bekanntmachung des Polizeiamts in Leipzig ist die fernere Miigliederschaft der in lE.isdnäch constituirten social-dsiii-kratischen ^r« KettaA, de« 22z Derembrr. W FMilkMÜeM mchllchtsblatt
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