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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 28.04.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187104285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18710428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18710428
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-04
- Tag1871-04-28
- Monat1871-04
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ch lNg ll in der knche. Well- freund- eydt. Lok »natm »od uox. Andurch erhalten diejenigen Mannschaften der Feuellöschwehr, welche bis zum I. Mai d. I- das 45. Lebensjahr voklnden, Veranlassung, sich spätestens bis zum 30. April I. unter Vorzeigung ihrer GeburtSfcheme bei Herrn Feuerfourier Edward Bormann anzumelden. Im Unterlassungsfälle haben es sich die Betreffenden selbst zuzuschreiben, wenn sie ein Jahr länger zu ihren jetzigen Dienstobliegenheiten «erben angehalten werden. Frankenberg, am 13. April 1871. Der S t a d l r a t h. ÄVeltzer, Brgrmkr. nds von frische bet berg. darf. nach- rbeiten. orf. «ernde c« 2 6. fe Sottf. vergässe ach. dchev ker. - 296. darf» Von >en Mai. ke. FLeiberg, am 22. April 1871. und herabgesetzt werde. Das Königliche Görsdors- Blumenauer Floßamt daselbst. Protze. O e r t l i ch e s. Frankenberg, am 27. April. Bei der ge stern in Burgstädt unter Leitung deS Herrn Gerichts-Amtmann Bermann auS Penig statt- gefundenen Wahl zur Synode waren 85 Wäh ler (42 geistliche und sämmtliche 43 weltliche) erschienen. Gleich bei der ersten Stimmenabgabe erhielten von den geistlichen Kandidaten: 52 Stimmen Pastor Schweingel in Choren, 31 St. DiaeonuS Binkau in Leipzig, 2 St. Superin- tendent 0r. Siebenhaar in Penig; von den welt lichen Candidaten: 47 St. Rittergutsbesitzer von Schröter in Ringethal, 29 St. JnstitutSbireclor vr. Hahn in Burgstädt, 3 St. Graf von Ein- siedel in Wolkrnburg, je 1 St. Gerichts-Amt mann Bermann in Penig und Bürgermeister Meltzer hier; vier Stimmen waren ungiltig. Hiernach sind Pastor Schweingel und Ritter gutsbesitzer von Schröter als zur Synode er wählt zu betrachten. Bekanntmachung. DaS Königliche Finanz. Ministerium hat genehmigt, daß auf dem Floßplatze zu GunnerSdorf vom 1. Mai dieses Jahres an bis auf Weiteres der Preis Zweiter Reichstagsbericht an die Wähler des 15. sächsischen Wahlkreises. Seit meinem ersten Reichstagßborichte vom 8. April (abgedruckt in dem Frankenberger Nachrichtsblatt vom 15. April) habe ich eine längere Pause gemacht, als eigentlich meine Absicht war. Daran ist nicht blos die sehr ver mehrte Thätigkeit schuld, welche neuerlich der Gang unse rer Geschäfte im Reichstage für mich mit sich brachte, sondern mehr noch der Umstand, daß au» den öffentlichen Vtrhandlungen noch immer wenig Wichtiges zu berichten, dasjenige aber, was im Stillen für diese Verhandlungen vorbereitet wird und worunter sich allerdings einige« Wichtige befindet, für die Oeffentlichkeit noch nicht reif war. Ich bemerkte in meinem erste» Berichte, daß der Reichs tag Nach den Osterferien an einige gesetzgeberische Arbeiten von größerem Belang kommen werde. Dabei hatte ich besonders ein Gesetz im Auge, welche» von großer wirth- schaftlicher und socialer Bedeutung ist und in die Verhält nisse gewisser Zweige unsrer Industrie (der sog. gefährli chen Gewerbe) tief eingreift. Ich meine dasuGefetz bo- treffeud die Verbindlichkeit W» Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Menbahnen, BÄsgtvrr- ten beantragt wurde, an eine Kommission zur Vorbera- thung gegeben, weil dabei immer leicht eine längere Ver zögerung eintritt, die man nicht wollte. Dagegen bildete sich eine sog. „freie Kommission", d. h. es trat freiwil lig eine Anzahl von Mitgliedern des Reichstags, und zwar aus den verschiedenen Parteien, zusammen, um in ver traulichen Besprechungen den Entwurf durchzuberathen und die nöthig scheinenden Verbesserungen darin anza bringen. Bei dem besonderen Interesse, welche» ich al» Urheber der Leipziger Petition an dem Gesetzentwürfe hatte, war e» natürlich, daß ich in diese freie Kommission eintrat, um darin nach Kräften für eine dem Zwecke nu ferer Petition möglichst entsprechende Gestaltung de» Ge setze» zu wirken. Diese Kommission hat heut ihre Arbeiten vollendet, nach dem sie vom vorige» Montag an täglich Sitzungen gehal ten, im Ganzen über 18 Stunden lang eifrig und an gestrengt berathen hat. Der Gesetzentwurf wird nun wohl im Laufe dieser Wochen zur zweiten Berathung in» Ple-- num des Reichstags komnien. Die Grundziige de» Gesetzes werden Ihnen au» den öffentlichen Blättern bekannt sein; sie bestehen wesentlich darin, daß die Unternehmer von Eisenbahnen, Bergwer ken, Fabriken u. s. w. für alle Verschuldungen, durch welche ans der Eisenbahn, in dem Bergwerk, m der Fa brik u. s. w. ein Mensch aetödtet oder verletzt wird, haft bar sind, nicht bloS für ihre eigenen, sondern auch für die ihrer Angestellten; daß ferner über solche Schädenkl». gen der Richter nach freiem Ermessen, ohne eine beschrän- schen Reiche erweitert. Der Gesetzentwurf mußte daher dem ebenfalls erweiterten Bundesrathe nochmals unter breitet werden. Dem Vernehmen nach hat er wesentliche Aenderungen dabei nicht erfahren. Jetzt nun liegt er dem Reichstage vor und hat die erste Berathung (wobei nur über die allgemeinen Grundsätze dcbattirt wird) bereit« überstanden. Wie man schon aus dieser Debatte sah, noch mehr aber aus mancherlei von außen an den Reichstag gelangenden Kundgebungen entnehmen kann, stößt der Gesetzentwurf mehrseitig auf Widerspruch oder doch Be denken. . Die bei der Eisenbahn- und Vergwerksinhustrie Betheiligten (weniger die bei andern Fabrttzweigen) fin den die Interessen dieser Industrien dadurch gefährdet. Ein Theil der Juristen kann sich schwer von den her kömmlichen Rechtsanschauungen trennen, gegen.welche j» allerdings der Gesetzentwurf in gewisser Hinsicht verstößt- Indessen wurde doch da» eigentliche Prinzip de» Ge setze» bei der ersten Berathung nicht angegriffen, nur die Art seiner Durchführung, und von andern Seiten, ganz besonders vom BundesrathStische aus (in einer trefflichen Rede de« Geh. Ober - Justizrath Falk), ward auch diese Durchführung mit großer Wärme vertheidigt. Der Gesetzentwurf ward nicht, wie von manchen Ser ¬ ken u. s. w herveigeführte» Tödtungen und Kör perverletzungen". Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, gab den ersten Anstoß zu diesem Gesetze eine im Jahre 1868 von mir im Na men des Ausschusses der national-liberalen Partei zu Leip zig an Bundcsrath und Reichstag gerichtete, von meinem Vorgänger in der Vertretung des 15. Wahlkreises, vr. Hans Blum, sehr gründlich auögearbeitete Petition. In derselben war ausgeführt — unter namentlicher Hinwei sung auf die Massenunglücksfälle iu Luga» und Iserlohn — wie bei derartigen Vorkommnissen der Verletzte voll kommen schütz- und rechtlos dasteht, da die Gesetzgebung in den allermeisten.Thenen Deutschlands ihm nur gegen Den, der die nächste Schuld an der Verletzung hat (also beispielsweise gegen den Weichensteller einer Eisenbahn oder gegen den Werkmeister m ver Fabrik), nicht gegen den Unternehmer, ein Recht ans Schadenersatz zuspricht, außerdem aber auch noch unser veraltetes Prozeßverfahren den Richter in der Feststellung sowohl der Schuld des verursachten Schadens als der Höhe der dafür etwa zu gewährenden Entschädigung sehr beengt. So kommt es, daß auch bei deu größten Unglücksfällen solcher Art auf Eisenbahnen, in Bergwerken u. s. w. von Zuerkennung angemessener Entschädigung an die dadurch Beschädigten oder an die Hinterlassenen der Getödteten, ja selbst nur von dem Versuche einer Klage aus Entschädigung fast nie mals die Rede ist. Daß solche Unglückssälle neben den Reisenden auf Eisenbahnen und Seeschiffen ganz vorzugs weise die Arbeiter, namentlich die in Kohlenwcrken, beson ders hart treffen, bedarf kaum der Erwähnung. Wir in Sachsen haben ja gerade in diesen, Punkte die allertrau- rigste» Erfahrungen gemacht. Jene Leipziger Petition ging also darauf hinaus, Bun- desrath und Reichstag um ein Gesetz zu bitten, welches hier Abhülfe schaffen und nach dem Vorgänge der engli schen und französischen Gesetzgebung dem Beschädigten in allen derartigen Fällen zu seinem guten Rechte ans an- gemessene Entschädignng verhelfen sollte. Die Petition sand im Reichstage wie im Bundesrathe die" zuvorkommendste Ausnahme. Der Reichstag überwies sie einstimmig dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung. Der Bundeskanzler nahm sich der Sache sehr warm an; er ließ von den einzelnen Bundesregierungen Berichte ein fordern, theils über den Stand der Gesetzgebung in dieser Materie, theils über das hervoraetretene Bedürfniß einer Aenderung derselben in den betreffenden Ländern. Daraus- -hin wurde denn ein Gesetzentwurf ausgearbcitet und dem damals noch blos norddeutschen Bundesrathe vorgelegt, auch von diesem, so viel man hörte, angenommen. Doch konnte derselbe in der Frühjahrssession 1870 nicht mehr zur Vorlage an den Reichstag gelangen. Unterdessen hatte sich der norddeutsche Bund zum Deut ¬ eln« Klafter ell. weicher Scheite von 5 Thalern 5 Ngr. —- auf Fünf Thaler - - — einer Klafter H ell. weicher Klöppel von Vier Thalern 15 Ngr. — - auf Vier Thal« 1V Ngr. —- einer Klafter H ell. buchener Scheite von Sechs Thalern 22 Ngr. - auf Sechs Thaler 10 Ngr. — «heit. Sonntag, Kurs'« dem noch eutenvften ^e Ueber- 8 Uhr asthof» Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Frauken tmgtr NachnchtMM und Bezirksanzeiger. I- 19. Freitag, den 28. April.
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