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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 13.09.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187109136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18710913
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18710913
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-09
- Tag1871-09-13
- Monat1871-09
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Frankenberger Uachrichtsblatt MH. des bietenden Bezirksanzeiger nterzeich ist und oder 5 Ngr. thig und ist zu bezogen eilung >rtSge- egrün^ Chauffee- tall- «nd chastlicher besitzer. Abnehmer für die ledürfniß bringen. S. O. )e Wein- he und vermie- en HauS- Thaler, b) ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Gewerbesteuercataster mit mindestens einem Thaler angesetzl sind, o) den Bedingungen unter 2 t» und v entsprechen. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. O e r t l i ch e S. Frankenberg, II.Septbr. Die alljährlich übliche gewerbliche JnstruciionSreise, welche Herr Bürgermeister Meltzer diesmal mit Lehrern und Schülern der I. Klaffe unserer SonntagSschule am letzten Freitag angetreten, bot den Theilneh mcnben beS SehenSwerthen und Lehrreich-Anschau> lichen genug. Wir nennen von den verschiede, nen besuchten Etablissements nur daS große Leh- mann'sche in Böhrigen bei Roßwein, in dem den Besuchern, von den Herren Chefs auf das Liebenswürdigste empfangen und geführt, die inler- effanten Manipulationen, welche die Vermbeitung der Schafwolle, vom Waschen an bis znn> Spin- nen und endlichen Fertigen der Stoffe für den Vertrieb, erfordert, vor Augen geführt und aus'« Deutlichste erläutert wurden, wie den unstreiti- gen Glanzpunkt der Reise in industrieller Be ziehung: die königliche Porzellanmanufactur zu Meißen, von deren vielen Sehenswürdigkeiten von der Bearbeitung des UrstoffeS an bis zur Verfertigung der mannigfaltigen WirthschafrS- und LuruSgegenstänve und der dabei nöchigen Proceduren VeS Formens, Brennens, Malen« rc. hier zu erzählen nicht der Platz ist, die aber mit Staunen über die menschliche Kunstfertigkeit, welche in so meisterhafter Vollendung sich zeigte, erfüllte. Auch diese Reise wird den Zweck, veir der Leiter derselben und Anreger der Idee dabei im Auge hat, erfüllen: den tkeilnehmeuven Sch», lern ei» Sporn zum flechten Weuerarbriieir Nriegschronik non 1870. 12. September. Die ersten deutschen Truppen rücken in Meaux und Melun (ca. 5 Meilen östlich und südöstlich von Paris) ein. — Thiers tritt eine (resultatlose) Rundreise an die europäischen Kabinett an, um ihren Beistand zu Frank- reich» Gunsten anznrufen. — Die erste Armee wird aus gelöst und mit der zweiten verschmolzen, General von Steinmetz, ihr Commandant, wird zum Generalgonver- neur von Posen ernannt. 13. September. Zum Chef der französischen RegierungSvertretung in Tours wird Cremieux ernannt. — Fortgesetztes Vorrücken der deutschen Vorhut aus Paris. — In einem von Rheims ans au die Gesandten des Norddeutschen Bundes erlasse- nen Rundschreiben deutet Graf Bismarck die Friedensbe- dingnngen nud die Nothwendigkeit materieller Bürgschaf ten für dieselben an. l Bekanntmachung, die Urwahlen für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz betreffend. Zukolge Verordnung der Königlichen KreiSdirection vom 29. August I87I bildet behufs der Vornahme der Urwahl für dl« Hand«!»- und Gtwerbekammer zu Chemnitz der Gerichtsamtsbezirk Frankenberg die 7te Wahlabtheilung für die Handels-Kummer und die I5te Wahlabtheilung für die Gewerbe-Kammer. In jeder dieser Wahlabiheilungen sind zwei Wahlmanner zu ernennen. Nachdem von unterzeichnetem Königlichen GerichiSamle in Gemäßheit 8 7 der Verordnung, di« Handels- und Gewerbekammrrn be treffend, vom 16. Juli 1868 zur Vornahme der Wahl dieser Wahlmänner für die Handelskammer der 28. September 1871 von Vormittags S bis Nachmittags 2 Uhr, für die Vewcrbekammer der 28. September 1871 von Vormittags s Uhr bis Nachmittags 2 Uhr anberaumt worden ist, so wird solches anvurch öffentlich bekannt gemacht. Zugleich werden alle nach den »ub O beigefügten Bestimmung!» in 8 17 unter 2 und 3 deS Gesetzes vom 23. Juni 1868 Stimm berechtigten hiermit aufgcforberi, ihre Stimmen an den obigen Tagen innerhalb der angegebenen Stunden in Person an Amtsstelle allhi«« abzugeben. Wer an der anbcraumlen Wahl Theil nehmen will» hat bei der Anmeldung zur Abstimmung die Quittung über Entrichtung der Ge» werbesteuer im zuletzt vorhergegangenen Termine und die sür ihn nach 8 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, daS Vorhandensein ter in 8 17 ur. 2 und 3 deS Gesetzes vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweisen. Die Abstimmung ersolgt durch Stimmzettel, welche mit der oben festgesetzten Zahl von Namen auSzusüllen sind und wobei die Person des zu, Wählenden nach Namen, Stand und Wohnort mit hinlänglicher Deutlichkeit zu bezeichnen sind. Frankenberg, den 9. September 1871. Königliches GerichtSamt. Wiegand. Fickel. O Gesetz, die Abänderung mehrerer Bestimmungen des Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 betreffend, vom 23. Juni 1868. 8 17. An die Stelle von 8 >>2 bis § 126 deS GewerbegesetzcS treten folgende Bestimmungen: 2) Für die Handelskammern sind stimmberechtigt und wählbar alle dem Bezirk« mit dem Sitze ihres Geschäfts angehör«nde männ liche Personen, welche «) als Kaufleute oder als Fabrikanten mit mindestens zehn Thalern ordentlicher Gewerbesteuer besteuert, l») 26 Jahr alt, e) nicht nach 8 73 unter v bis x und i und 8 74 der allgemeinen Städtcordnung ober nach 8 29, Nr. 1 bis 6 und 7 der Landgemtindeordnung vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staaiSbürger-, lichen Rechten ausgeschlossen sind. Ferner die Vertreter und beziehenblich Besitzer der im Bezirke belegenen fiScalischen und communlichen Gewerbsanstalten, Eisenbahn- Schifffahrt», Bergwerks- und SleinbruchSunternehmungen, soweit sie den unter l» und v angegebenen Bedingungen genügen, beziehenblich b«« unter a angegebenen SteuercensuS erreichen. 3) Kür bie Gewerbekammern sind stimmberechtigt und wählbar alle dem Bezirke angehörigen Gewerbiretbenden, welche ») als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger als zehn Thalern, aber mindestens einem Thaler besteuert sind, d. Bl. (ihr ist eS ein lt ab- omuien stwirth
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