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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 15.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187205159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720515
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-15
- Monat1872-05
- Jahr1872
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Mittwoch, den 15. Mai 1872. 56 Keidel: Frankenlitrger Uachrichtsblatt Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich lO Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. eger. chaft rsteher. Günstigen ndo. ßberg. hieße«, rnt, von Schuß es Gast» mungS- n Felde and r. m Saal« ik Ngr. bi« Thlr.- c. 3 Ngr. NNg de- r 8. »ichtung. e« Her. it. Co- Nrafeu Die Or- iber be- em Der laut Urlaubs. Passes der König!. AnstaltSdirection zu Hohnstein am 9. Januar 1872 beurlaubte Eorrrctionär und Eigarrenmacher Friedrich Hermann Thomas, von hier, hat seinen zeitherigen UrlaubSort GunnerSdorf verlassen und sein dasigeS ArbeitSverhältniß aufgegeben, ohne dem unterzeichneten GerichtSamte die vorschriftsmäßige Anzeige zu machen. das Einimpfen der Schutzblattern betr. Die über die in den Jahren 1870 und 1871 in verschiedenen Gegenden Deutschlands aufgetretene Pockenepidemie angestellten Er örterungen haben auf das Deutlichste erwiesen, daß geimpfte Personen nur ausnahmsweise von den Blattern ergriffen werden und daß die Blatternkrankheit, soweit sie überhaupt bei geimpften Personen vorkommt, eine meist niildere Form und eine wesentlich geringere Sterblichkeit zeigt, wie denn in hiesiger Stadt kein geimpftes Kind an den Blattern verstorben ist, während 32 ungeimpfte dieser Krankheit erlegen sind. Insbesondere hat sich auch ergeben, daß wiederholte Impfungen ein durchaus räthliches Schutzmittel gegen die Ansteckung der natürlichen Pocke» sind. Diese Erfahrung ist namentlich bei dem Sachs. Armeecorps während des Besatzungs-Aufenthaltes in Frankreich gemacht worden. Wird hiernach, da die Pockenepidemie in unserem Vaterlande noch immer nicht im Erlöschen begriffen zu sein scheint und hierin eine Bedrohung jeder, zum Theil aus unaeimpften Gliedern bestehenden Familie oder Familien-Gemeinde mit einem grausenerregenden Elende liegt, von verschiedenen Seiten auf die Einführung einer Zwangsimpfung gedrungen, so ist Seiten der K. Regierungsbehörden zunächst die strackliche Handhabung der bereits seit dem Mandate vom 22. März 1826 bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu allgemeiner Verbreitung der Schutzblattern- rmpfung angeordnet worden. Wir vertrauen in unserer Stadt dem Entgegenkommen und der Unterstützung aller um ihre Familien besorgten Väter und Mütter, aller sich zur Beförderung der öffentlichen Wohlfahrt verpflichtet fühlenden Bürger zu begegnen, wenn wir folgende Einrichtung getroffen haben: Die Stadt ist in zwei Jmpfbezirke getheilt, denen je ein Jmpfarzt vorsteht. Der 1. Jmpfbezirk wird von den Häusern 1—231 und 476—498 Abth. L und 1—12 Abth. 8 des B.-C., der 2. Jmpfbezirk von den Häusern 232—475 Abth. und 53—56 Abth. 8 des B.-C. gebildet. Für jeden dieser Jmpfbezirke werden Jmpfstationen in geeigneten öffentlichen Lokalen eröffnet, in welchen der Jmpfarzt zu gewisse» Tagen und Stunden das Impfen von Kindern und solcher erwachsener Personen, welche sich wieder impfen lassen wollen, vornehmen und i» welchen acht Tage später die Revision der Geimpften und die Ausstellung der Impfscheine erfolgen wird. Der Beginn der öffentlichen Impfungen ist auf das laufende Jahr für den 23. Mai in Aussicht genommen worden. Bis zu dem be merkten Tage werden die Jmpfstationen und die folgenden Impf- und Revisionstermine öffentlich bekannt gemacht werden. Für das Impfen einer Person, für die Revision und den Impfschein ist eine Gebühr von —- 10 Ngr. —- zu entrichten. Unvermö genden Personen wird diese Gebühr auf Ansuchen ganz oder theilweise erlassen werden. In den Impfterminen sind dem, die Listen führenden Rathsbeamten die vollen Namen und die Geburtszeit der Impflinge, sowie die Namen der Eltern anzugeben. Frankenberg, am 2. Mai 1872. Die Medicinalpoltzeibehörde. Der K. Bezirksarzt. DerStadtrath. 8r. Buschbeck. Meltzer, Brgrmstr. Erneuerte Vorladung. Der Cigarrenarbeiter und frühere Schmied Johann Heinrich Neuhäuser aus LipperSdorf bei Lengefeld, welcher unter dem 5. April Hiese» Jahres öffentlich geladen war, bis zum 27. April an hiesiger GerichiSftelle zu erscheinen, hat dieser Vorladung nicht Folge geleistet und wird daher hiermit anderweit geladen, bis zum 28. Mai 1872 »ehufS seiner Vernehmung auf mehrere Anzeigen hier an GerichtSftelle zu erscheinen. Alle Sriminal. und Polizeibehörden werden aber ersucht, Neuhäuser'n im Betretungsfalle anzuhalten und Nachricht davon anher zu geben. Frankenberg, den 8. Mai 1872. DaSKöniglicheGertchtSamtdas. - Wiegand. L. ihr Ver- >g durch rn wird igstfeier- >ie Mit- irch ein- tand. mng der Bekanntmachung. Auf die der Stadtgemeinde zugehörige, vor der Kleinkinderbewahranstall in der Freiberger Straße gelegene Baustelle mit circa 26L -Ellen ---- 15 Meter Straßenfront« und circa 72 l. Ellen --- 41 Meter Arealticse werben an RathSstelle KaufSangebote angenommen. Frankenberg, am 11. Mat 1872. Der Stadtrat h. — Meltzer, Brgrmstr. und Bezirksanzeiger edt,. arte. s 3 Uhr unvlichst ifert. thal. zmusik, Laut Anzeige vom 2. Mai dieses JahrrS sind in der Nacht vom 26. zum 27. April dieses JahreS aus einem unterhalb deS sogenannte» Anke'schen GutS in den Mühlgraben eingesetzten Fischkasten, nach gewaltsamer Erbrechung desselben, 8 bis 1v Pfund Schleien und 10 bi- 11 Pfund Karpfen gestohlen worden. Zur Entdeckung des Diebs wird dieß hiermit öffentlich bekannt gemacht. Frankenberg, den 10. Mai 1872. DaS Königliche GerichtSamt. Wregaud. L.
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