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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 08.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187206082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720608
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-08
- Monat1872-06
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FrankMArger Rachrichtsblatt ung Bezirksanzeiger )e Arbeit hnig d. Bl gesucht m Tode igeschie- zlichsten hler. igen au ien bal- zu ma- e, fahren stern , guten Zunge, eheliche e Hand eilen so gangen, Zlichsten en Blu« and für ; nicht Pastor ' Schul« ) Theils unserer r allen n Dank, «mn. Dresden, den 5. Juni 1872. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen unh Post-Expeditionen. Gerste n M«il, 58 Lhlr. 10 Ngr. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Da am 6. Mai d. I. . von 674 Thlr. —» — - auf dem alten Friedhof massiv erbaute und mit 6 hohen Fenstern und 2 Thüren versehene Todten Halle rin annehmbares Gebot nicht erfolgte, so wird im Auftrage des KirchenvorkandeS hiermit ein anderweitiger öffentlicher BietungStermin auf künftigen Montag, den 1«. Juni, Nachmittags HS Uhr anbrraumt, hierbei aber zugleich «bemerkt, baß bis heute ein Kausgebot von 60 - vffcrirt wurde, etwaige weitere Gebote in der Woh ¬ nung d«S Unterzeichneten bis Montag Mittag angenommen werben und dann mit dem so erlangten Höchstgebot die vorgenannte öffentliche Versteigerung beginnen resp. Zuschlag erfolgen soll. V« r A » v I» t m m K Die diesjährige GraSnutzung des alten Friedhofs soll in vier Parzellen Montag, den 1«. Juni d. I., Nachmittags S Uhr an Ort und Stelle unter bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werben. Interessenten werden hierzu anburch eingeladen. Frankenberg, den 4. Juni 1872. Die ökonomische Deputation deS Kirchenvorstandes LokaLLtmavkunx. Die GraSnutzungen an den Damm- und Einschnittsböschungen der SlaaiSeisenbahn von Stat.-Nr. 827 zwischen Erlau und Mittweida bis Stat. »Nr. 1148 vor Bahnhof Chemnitz sollen für das laufende Jahr unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an de» Meistbietenden an Ort und Stelle versteigen werden, und zwar: Montag, den 10. Juni l. I., von Etat.-Rr. 827 bei Mittweida bis Stat.-Nr. 983 bei Ottendorf und Dienstag, den 11. Juni l. I., von Stat.-Nr. 983 bei Ottendorf bis Stat.-Nr. 1148 bei Chemnitz. ErstehungSlustige werden mit dem Bemerken hierzu eingelaven, daß die Versteigerungen jedem Tage Vormittags 9 Uhr beginnt. Chemnitz, am 3. Juni 1872. Königliches Jnarnieurbüreau l W. Becker. an die Herren Gemeindevorstände zur Veranstaltung von Sammlungen für die von de« Ueberfchwemmuugen betroffene» Bewohner Böhmens. ! Mit Bezugnahme auf den von der Königlichen KreiSbireciion zu Zwickau unterm 4. Juni d. I. erlassenen Aufruf werden die Herr«». Gemeindevorstände aufgesordert, für die von den Ueberschwemmungen, welche in einem umfänglichen Theile Böhmens stattgefunden und große Verheerungen angerichtet haben, betroffenen Bewohner deS Nachbarlandes Sammlungen in ihren Gemeinden zu veranstalten und zur Weiter beförderung anher abzuliefern. Zugleich erbietet sich der Unterzeichnete zur unmittelbaren Empfangnahme von Spenden für den obigen Zweck. Frankenberg, den 7. Juni 1872. GerichtSamtmann Wiegand. Wiesengras-Verstcigerung. Donnerstag, den 13. Juni d. I., Vormittags von S Uhr an soll die diesjährige Heu- und Grummetnutzung von den Gemeindewiesen in der Zschopauaue und hinter dem Neubaugute, sowie desselben Tags Nachmittags von 4 Uhr an die GraSnutzung von der Hammerthalwies« und im untern Theil des neuen Friedhofes je an Ort und Stelle versteigert werden, wozu BietungS- lustige anburch mit Vein Ersuchen eingelaben werden, sich zunächst bei der Fabrik von I. M. Müller'S Erben versammeln zu wollen. Frankenberg, am 6. Juni I872. Der Stadt rath. Meltzer, Brgrmstr. . Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betr. Z Obschon die Verordnung vom 28. Juni vorigen Jahres, wonach der großen grauen Race angehöriges Rindvieh (Eteppenvteh) über H die sächsisch-österreichische Grenze nicht eingelassen werden darf, noch fortdauernd in Gültigkeit ist, so sieht sich doch VaS Ministerium VeS Inner» durch daS neuerliche Auftreten der Rinderpest an mehreren Orten Galiziens veranlaßt, nach Maßgabe der Bestimmungen in §§ I bis 4 der H Instruction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, hiermit noch Folgendes anzuordnen. 1 BIS auf Weiteres dürfen aus Galizien nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werben: Rindvieh aller Art, Schafe und Ziegen; fer ner frische RindShäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in den Säcken verpackt ist, Und Lumpen. Schweine aus dem genannten österreichischen Kronlande dürfen nur in Etagewagen eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werben nach § 328 deS ReichSsttafgesetzbuchS mit Gefängniß bis zu Einem Jahre, beziehentlich bis zu zwei Jahren bestraft.
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