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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 05.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187207050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720705
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-05
- Monat1872-07
- Jahr1872
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Ml. Heide«- ngeladen eger. ühle zu 'stehende se gegen »Thaler. ehungS- ilbst. Juli, ier'lchen kühe, I e Cent- nd noch rnstänbe hier. en Be- teige zu t Hause, staura- eute an den soll, wenhen eis aus mar. irde am aße bis erloren. 307. >f Fran- rystall- ;efl. ab- ift eine Bahn- >ren ge. g abzu« Stube e Stube en beide 9. e nach n «nd iir das n ei« damit welche „Gast- Jhre« — Rog- Gerste L tOOO Kilo 58 Thlr. 15 Ngr. - Ngr. - Ngr. ) 7 Thlr. Wogr.) 4 0 Kilogr.) OKilogr.) 77. Freit«!,, »en 5. Juli. 1872. /ranktnbtrgtr UachrichtMatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des Königs. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. -^—M- ".'«''M—'M !_ '>.> . . t >"L_ Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung. Vom diesjährigen ReichSgesetzblatt ist daS 18., 19. und 2V. Stück erschienen und können dieselben an RathSstelle eingesehen werden. Darin ist enthalten: HZ 837. Einführungsgesetz zum Militär-Strafgesetzbuche für das deutsche Reich; vom 20. Juni 1872. HZ 8L8. Militär - Slrafgesetzbuch für das deutsche Reich; vom 20. Juni 1872. - HZ 839. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum HauShaltS-Etat deS deutschen Reichs für daS Jahr 1872; vom 20. JuNi 1872. HZ 840. Gesetz, betreffend die Regelung deS ReichShauShaltS vom Jahre 1871; vom 20. Juni 1872. HZ 841. Gesetz, betreffend den Termin für die Wirksamkeit der Verfassung deS deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen; vom 20. Juni 1872. HZ 842. Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die ReichSeisenbahnen in Elsaß-Lothringen; vom 15. Juni 1872. HZ 843. Gesetz, betreffend die Verwendung des UeberfchusseS aus der Verwaltung der französischen LanbeSposten durch die deutsche ReichSpoft- Verwaltung während deS Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870 und 1871; vom 20. Juni 1872. HZ 844. Konsular-Konvention zwischen Deutschland und Spanien; vom 12. Januar 1872. HZ 845. Ernennung deö Königlich preußischen HauptamtScontroleur Flitner als StationScontroleur für die Hauptzollämter zu Mainz, Bingen: und WorMS mit dem Wohnsitz in Mainz. HZ 846. Telegraphen-Ordnung für daS Deutsche Reich; vom 21. Juni 1872. HZ 847. Bekanntmachung, betreffend di« Ernennung von Bevollmächtigten zum BundeSraihe; vom 23. Juni 1872. HZ 848. Ermächtigung deS Konsuls Nordenholz in BuenoS-AireS zur Schließung bürgerlich gütiger Ehen rc. Frankenberg, am 3. Juli 1872. D e , S t a d t r a t h. In Stellvertretung: Friedrich Jeschke. Die jährlich wieberkehrende kirchliche Feier, welche die Glaubens- und LiebeSwerke der evangelisch-lutherischen Kirche innerhalb hiesiger Ophorie zu fördern bestimmt ist, soll nächsten Sonntag, den 7. VsS. MtS., von ^3 Uhr Nachmittags an, dießmal in Altmittweida, gehalten werden. Die Herren 8up. vr. Großmann in Grimma, Archiv. Lesch hier, der OrtSpfarrer und Andre werden bei dem Gottesdienste und nach demselben die Versammelten durch ihre Ansprachen erbauen. Auch hierdurch ergehet dazu an jedermann freundliche Einladung. Frankenberg, am 4. Juli 1872.vr^Körner, 8up. Vermischtes. -i- Von der Elbe, 3. Juli. In den Zei. tungen ist viel von Beraihungen über die gegen die Internationale zu ergreifenden Maßregeln die Rede, welche in Berlin auf Veranlassung deS ReichSkanzleramteS statifinden sollen. Wenn dabei so weit gegangen und behauptet wird, die Besprechungen würden sich auf das ganze Gc biet der sozialen Frage auödehnen, so ist daS ohne Zweifel eine durchaus irrige Annahme. Die verschiedenen Regierungen werden sich ein fach aus die Berathung der Mittel und Wege beschränken, die der wühlerischen Thätigkeit de, internationalen Scpdlinge und ihrer Verführten «in Ziel zu setzen geeignet sind. WaS die So zialdemokraten an sich anbeirifft, so wird man sie als Partei nicht unterdrücken wollen, allein man wird sie übereinstimmender denn bisher in Anwendung deS Gesetzes daran erinnern, daß die Gesellschaft diejenigen ihrer Glieder, welche vffen ankündigen, sie rücksichtslos bekriegen zu wollen, nicht gerade als ihre guten Freunde be- trachtet, sondern als Leute, von denen man sich nicht überrumpeln lassen darf. Im Ucbrigen wirb die soziale Frage nach wie vor auf offenem Markte zur Besprechung gelangen und in Wort Und Schrift von allen Seiten beleuchtet werden. Sie todtschweigen zu wollen, wäre lächerlich, sie zu erthdten aber unmöglich. ES ist Pflicht je des klugen Staatsmannes) bei seinem Wirken für daS Wohl deS StaateS die Schäden der menschlichen Gesellschaft mit in Betracht zu ziehen, welche seinen Plänen hinderlich sein könnten, und em Staatsmann erster Große wie Fürst Bismarck hat Beweise genug von seiner Umsicht abgelegt, .um von ihm annehmen zu können, daß er am allerwenigsten die Bedeutung der so zialen Frage unterschätzt. Dagegen kann auch sein Zweifel darüber auskommen, daß ihm die Schöpfung des deutschen Reiches zu lieb und werth geworden, um sie Jesuiten und Sozial- bemokraten zu einer Versuchsstation für ihre WcltbeglückungS- und UnterdrückungSpläne, die sich untereinander wie ein Ei dem andern ähn lich sehen, zu überlassen. Er wird sie mit aller Macht seines überlegenen Geistes, mit dem Schul- aussichtSgesetze, dem Jesuitengesetze und anderen etwa noch nöthig werdenden Gesetzen bekämpfen und eS genügt auch wahrlich nur ein Blick in unser „Katholisches Kirchenblatt zunächst für Sachsen", um zu erkennen, welche Kämpfer sich ihm dabei zuzugcsellen haben. Man höre nur, welche Sprache unser katholischer Hosprediger Potthoff darin führt: „Ein anderer Johannes der Täufer ist ausgestanden in unseren Tagen", schreibt er. „Seit 26 Jahren bereitet er die Wege deS Herrn, die Wege, aus denen die Welt allein aus dem Labyrinthe der religiösen, politi schen und sozialen Fragen herauSkommen wird. Sein SyllabuS und seine Encuclika sind ein Licht, in daS die blöde gewordenen Augen deS Liberalismus nicht Hineinschauen können." Die bedauernswerchen Liberalen! Auch der sächsischen Regierung ist eS, wie die „Dr. N." hören, Seitens deS ReichSkanzleranUS anheimgegeben worden, die Eonferenzcn zu be schicken, welche Preußen und Oesterreich im Laufe dieses JahreS in Berlin abzuhalten gedenken uni» die sich mit der Erörterung der sozialen Frage beschäftigen wird. Die Wahl der sächsische« Commission dürste wohl auf einen höheren Be amten deS Ministeriums fallen. Eventuell würde ihm wohl ein höherer Justizbeamter beizugebe« sein, da hierbei auch die staatsbürgerlichen Rechte deutscher Reichsbürger in Frage kommen könne«. Nachdem den auf die preußischen Kriegs- und- andere Schulen commandirten sächsischen Offi zieren schon seit längerer Zeil gestattet war, die so praktischen JnlerimSröcke daselbst anzulegen, während dies bei uns bis jetzt nur den Offizie ren deS GeneralstabcS und deS JngenieurcvrpS nachgelassen war, soll dieser Vortheil hinsichtlich der Ersparniß und Schonung der theuren Uni formen aus daS gesummte OsffziercorpS der säch sischen Armee auSgcdehntwerden. Ein neues wichtiges Dokument zur Ausfüh rung deS im Jahre 1871 zwischen Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Friedens ist am Sonntag in Versailles unterzeichnet worben: der schon seit längerer Zeit von den Blättern vielbesprochene Vertrag über die Zahlung der noch restirenden drei Milliarden Francs. Die Räumung des noch besetzten französischen Ge bietes erfolgt Zug um Zug nach dem Zahle« von je einer Milliarde, wobei allerdings akS Vergünstigung den Franzosen zugestanden ward die Befreiung der Departements Marne und Haute Marne schon vierzehn Tage nach Ein-, gang der ersten halben Milliarde. Ferner muß man als ein Zugeständniß deutscherseits betrach ten das Herausschieben des Zahlungstermins
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