Suche löschen...
Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 16.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187210169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18721016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18721016
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-16
- Monat1872-10
- Jahr1872
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7— - — 121. Mittwoch, den 1k. Oktober. 187L Frankentierger Uachrichtslilatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. LekaLLtmaeduox. Infolge der wiederholten Feststellung von Trichinen in den aus Amerika importtvteu Speckseite« und in Berücksichtigung de» zunehmenden Einfuhr dieses Artikels auS Amerika find« baö unterzeichnete Ministerium sich veranlaßt, die Aufmerksamkeit des Publikums auf die mil dem Ankauf und Genuß der auS Amerika bezogenen Speckseiten verbundene Gefahr hinzuleNken, sowie die Verkäufer solcher Waare auf die Bestimmung in 8 367 Nr. 7 des ReichSstrafgesetzbuchS mit Vein Bemerken zu verweisen, daß hiernach daS Feilhalten oder der Verkauf trichifleu» haltigen Fleisches mit Geldstrafe bis zu 5V THIr. oder mit Haft bestraft wird, neben der Geldstrafe oder der Haft aber auch noch auf die Ein ziehung der verdorbenen Eßwaaren erkannt werben kann. Dresden, den 9. Oktober 1872. Ministerium d e S Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Jochim. kvIinnntmavkunA. DaS 19. Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist erschienen und kann an RathSstelle eingesehen werden. Dasselbe enthält: 151. Verordnung, die Einführung einer neuen Pharmakopoe betreffend; vom 14. September 1872. 152. Bekanntmachung, eine Anleihe der Zwickauer Bürgergewerkschaf» betreffend; vom 19. September 1872. 153. Bekanntmachung, eine Anleihe des AcrienvereinS für daS AlbertSiheater betreffend; vom 14. September 1872. 154. Bekanntmachung, die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage van 2^ Millionen Thaler betreffend; vom 7. Okto ber 1872. Frankenberg, am 12. Oktober 1872. Der Stadtrat h. Meltzer, Bürgermeister. LvkarMmaetiimA die Gewerbe- und Personalsteuer betr. In Erniäßheit des Gesetzes vom 23. Derember 1869 sind die Gewerbe- und Personalsteuerbeiträge auf den S. diesjährig«»»: Termin «ach einem halben Jahresbetrage spätestens bis zum 30. Octobtr d. I. an die Stabtkeuereinnahme abzuführen. Indem übrigens mit Genehmigung der Ministerien des Innern und der Finanzen die Tseckung deS Aufwandes der Handels- und Gt- Werbekammern, so weit er nicht auS der Staatskasse vergütet wird, durch einen Zuschlag zur Gewerbesteuer derjenigen Gewerbtreibenden, auf welche daS Gewerbegesetz Anwendung leibet, erfolgen soll, wird den betreffenden Gewerbtreibenden anburch eröffnet, baß der gedachte Gewerbesteuerzu- s schlag für den anstehenden Termin im Bezirke der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz, zu welchem die hiesige Stadt gehört, auf — - I Ngr. —- von jedem (vollen) Thaler deS jährlichen GewerbesteuerbctrageS festgesetzt worden ist und zugleich mit den Gewerbesteuerbeiträgen erhoben werde» wird. Zur Vermeidung der außerdem zu bewirkenden erecülivischen Beitreibung werden die Steuerpflichtigen dringend aufgefordert, den vor bemerkten Termin pünktlich einzuhalten. Krankenberg, am 7. Oktober 1872. Der S t a d t r a t h. Meltzrr, Bcgrmftr. Sllbhastatiolisbtfanntmachmig. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtöamt soll den SO. December 1872 daS Johann Traugott Rudolph zugehörige Hauögrunbstück «ub 62 deS Katasters und sub Fol. 13 deS Grund» und Hypothekenbuchs sät» ObergarnSdorf, welches Grundstück am 4. Oktober 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf L30 Thlr. —- —- gewürvrrt worden ist, nothwendiget Weise versteigert werden; waS unter Bezugnahme aUf den an hiesiger GerichlSstelle und in dem Echurich'schm Gasthof zu ObergarnSdorf aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, aai 7. Oktober 1872. Königliches GerichtSamt/ Wt-gaod. Reinicke. Verhandlungen und Beschlusse des Stadtverordneten-CoÜ^ zu Frankenberg 11. öffentliche Sitzung am 10. October 1872. I' . Das Collegium nimmt Kenntniß von der durch Verordnung der Königlichen KreiSdirektion vom 21. August 1872 ausgesprochene« Bestätigung der Wahl der Herren Schieck und Gustav Schiebler als Stadträthe auf' Zeit. 2. Dir von dem ohnlängst verstorbenen Herrn Carl Gottlob Eduard Schmidt hier zu Gunsten deS städtischen Krankenhauses in Höhe von 40V —» —» errichtete Stiftung wird dankbarst angenommen und dem Herrn Stifter'für .die durch Errichtung dieser Stillung bewiesen» edle Gtstnnung und drssen Mannigfachen Verdienste um das städtische Gemeinwesen der verdiente Dank durch allseitiges Erheben von den Plätze» ausgesprochen. 3. Die von Herrn Rudolph Klein son. in GunnerSdorf beabsichtigt« Verlegung des aus der Chemnitzer Chaussee einmündrnden Fuß weges wird genehmigt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite