Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Wiegand. Wiegand. runden rüttele uernde Donnerstag, den 17. d. M., Nachmittags 3 Uhr Zufolge Protokolls vom 24. lsd. Monais ist auf Fol. 63 des Handelsregisters für hiesigen GerichtSamtSbezirk das Erlöschen der Firmar G Taubert in Frankenberg verlauibart worden. Königliches GerichtSamt Frankenberg, den 24. September 1472. ungcn, n Leiv- Expl.) ung (in men ist. lesund- eungen rkannn Lekaililtmachung. Erloschen ist die Firma: Martin Lt Kleibert in Frankenberg und hat man dies zufolge Protokolls vom 3V. vorigen MtS. auf Kol. 73 deS Handelsregisters für hiesigen GerichtSamtSbezirk verlautbart. Königliches GerichtSamt Frankenberg, den 4. Oktober 1872. Mittwoch, den 9. October. gen Be FrMkeiltmM WchrichtMatt Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. 118. UNd Bczirksaitzciger. chseS, tecon 188^ nkohle rn durch v. Teplitz. NÄtMWN oncessio- Vdits'a er vdn Hardt in »Vach in Heilkraft lasselbi ist len Welt- iber diele slacon 10 r. KNack- tmpner, r »nn, öffnet. d. »rzellan» tpstehlt pner. Rekaiintinachiiilg. Gesetzlicher Bestimmung zufolge ist für die Gemeinde Niederlichtenau die Urliste zur Wahl von Geschwornen einer Revision unterwarf«» worden und liegt dieselbe 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aus. Einsprüche sind innerhalb dieser Frist bei Unterzeichnetem anzubringen, sowie Diejenigen, welche nach 8 5 des Gesetzes von dem Geschwornenamte befreit zu sein wünschen, ihre Gesuche in dieser Frist schriftlich anher einzurrichen haben. Niederlichtenau, den 8. October 1872. Seifert, G.-B. Bekanntmachung. Nach 8 9 deS Gesetzes vom 14. Septbr. 1868 ist für hiesige Gemeinde die Geschwornen-Urliste neu aufgestellt worben, und wird vom 9. Octbr. biS 23. Oclbr. dieses JahreS zu Jedermanns Einsicht bei dem Unterzeichneten auSgelegt sein. Hierbei wirb bemerkt, baß Diejenigen, welche nach 8 5 beS Gesetzes vom Geschwornenamte befreit zu werben wünschen, ihre Gesuche in der angegebenen Frist und zwar schriftlich bei dem Unterzeichneten einzureichen haben. OrtelSborf, den 8. Octbr. 1872. C. F. Hunger, ,Gem.-Vorst. kekanntiimvdunA Gesetzlicher Bestimmung gemäß ist die für den hiesigen Stadtbezirk zur Wahl von Geschwornen ausgestellte Urlifte einer Revision bez. Ergänzung unierwoisen worden und wird vom 7. October b. I. an 14 Tage lang in hiesiger RalhSerpedition zu Jedermanns Einsicht auSgelegt sei«. Einsprüche gegen diese Liste sind innerhalb derselben Frist bei unS anzubcingen. Hierzu wird bemerkt, daß diejenigen, welche nach 8 5 des Gesetzes vom 14. Septbr. 1868, „die Bildung der Geschwornenliüen und der Geschwornenbank betreffend", von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust in der angegebene« 14tägigen Frist und zwar schriftlich bei unS einzurrichen haben, sowie baß Einsprüche gegen diese Liste innerhalb derselben Frist bei unS an- -«bringen sind. Frankenberg, am 4. October 1872. Der Stadtrat h. Meltz-r, Brgrmkr. kelmiwtmavlumH, die Gewerbe- und Personalsteuer betr. In Gemäßheit deö Gesetzes rwm 23. Dccember 1869 sind die Gewerbe- und Personalsteuerbeitrage auf den 2. diesjährigem Termin nach einem halben Jahresbetrage spätestens bis zum 3tt. October d. I. an die Stadtfteuereinnahme abzusühren. Indem übrigens mit Genehmigung der Ministerien des Innern und der Finanzen die Deckung deS Aufwandes der Handels- und Ge werbekammern, so weit er nicht aus der Staatskasse vergütet wird, durch einen Zuschlag zur Gewerbesteuer derjenigen Gewerbtreibenden, auf welche das Gcwerbegesetz Anwendung leidet, erfolgen soll, wirb den betreffenden Gewerbtreibenden anburch eröffnet, baß ber gedachte Gewerbesteuerzu- schlag für den anstehenden Termin im Bezirke ber Handels» und Gewerbekammer zu Chemnitz, zu welchem die hiesige Stabt gehört, auf — - 1 Ngr. — - von jedem (vollen) Thaler des jährlichen GewerbestcuerbetrageS festgesetzt worden ist und zugleich mit den Gewerbesteuecbeiträgen erhoben werbe« wird. Zur Vermeidung der außerdem zu bewirkenden erecuiivischen Beitreibung werden die Steuerpflichtigen bringend äufgefordert, den vor» bemerkten Termin pünktlich einzuhalten. Frankenberg, am 7. Oktober >872. DerStadtrath. Meltzer, Bürgermeister.