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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 08.11.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187211083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18721108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18721108
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-11
- Tag1872-11-08
- Monat1872-11
- Jahr1872
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FrankenberM Ullchnchtsütatt Bezirksanzetger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Nzr. — Au beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Frankenberg, den 5. November 1872. Wiegand. O e r t l i ch e s hier abgehaltene Dtöcesanverlammlung, wie unS von einem eingehenden Gerichte ab, können aber erledigte ihre Tagesordnung in kurzer Zeit. das specielle Protokoll derselben in diesem Blatt Erledigt hat sich die in 124 des dieösährigen NachrichtSblatteS erlassene Vorladung deS Streckenarbeiters Moritz Fischer an» Schönborn. - Königliches Gerichtsamt. Wiegand. LskkrnlltmLokaog, den Verkauf von Bäckerwaaren betreffend. In Bezug auf den Verkauf von Bäckerwaaren wird an folgende Bestimmungen erinnert: I) Jeder Bäcker, oder wer sonst mit Brod, Semmeln und anderen zur täglichen Nahrung dienenden Backwaaren handelt, hat in feinet» VerkaufSlocale durch Anschlag oder Aushängen au einer dem Publicum gehörig inS Auge fallenden Stelle VaS Gewicht und de» Preis seiner Waaren bekannt zu machen. 2) In dem VerkaufSlocale muß sich eine geeichte Waage mit geeichten Gewichten befinden und die den Verkauf besorgenden Person«» haben aus Verlangen das Nachwiegen der verlausten Backwaaren dem Käufer zu gestatten. 3) DaS Brod bars, soweit nicht von dem Käufer ausdrücklich etwas Anderes verlangt wird, nur in Laiben zu einem oder mehrere» ganze« Pfunden (ö Kilogramm) verkauft werden. 4) Bei neubackenem Brod darf gar nichts an dem Gewichte fehlen.^ Sobald jedoch ein Brod mindestens 24 Stunden alt ist, werd«» -d-m Verkäufer 12^ Gramme aus das Pfund ober 25 Gramme auf baS Kilogramm zu Gute gerechnet. 5) Ter Gebrauch eines mit dem gesetzlichen Eichungöstempcl nicht versehenen Gewichtes ober einer unrichtigen Waage, sowie jede andere Verletzung der Vorschriften über die Maß- unb Gcwichtöpolizei — vergl. vorstehende Bestimmungen I bis 4 — werbe» nach § 369,» deS Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 30 Thalern oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraf». Frankenberg, am 6. November 1872. Der Stadt rat h. Meltzer, Brgrmstr. Freiwillige Subhastation. DaS zum Nachlasse .weil. Johannen Rosinen verw. Richter geb. Höppner in Oberwiesa gehörige, auf Fol. 96 deS dasigen Grund, und» Hypothekenbuches unb 858 deS BrandversichemngScatasterS eingetragene, aus den Flurstücken 2S^und 246 bestehende HauS-, Feld- «nd Gartengrundstück,, welches bei der qm 11. dieses MonatS statlgefundenen Taxation ortSgerichtlich auf 2740 E- —' —' ohne BerücksichtigunM der Oblaste» abgeschätzt worben ist, soll aus Antrag der Erben -<n 44 November 4872 Mittags 42 Uhr tm Erbehause zu Hberwiesa unter den im Termine noch bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Von den ErstehungSgelVern ist der 10. Theil sofort im SubhaftationStermine baar zu erlegen oder doch ausreichend sicher zu stellen, bei der 4 Wochen darnach staitfindenden KaufSvortragung aber bei Verlust des zehnten Theils der ErMungSsumme die Halste derselben unter Ein rechnung deö bis dahin bezahlten Betrags baar zu erlegen, wogegen die andere Hälfte gegen füufprvceniige jährliche Verzinsung und einviertel* jährliche Aufkündigung auf dem Grundstücke als Hypothek stehen bleiben kann. Es haben stch Häher diejenigen, welche ljieseS Grundstück zu kaufen gesonnen sind, an dem gedachten Tage Vormittags II Uhr i« bei» RsachlaHgrMhfiifffe zu Oberwiesa anzumelden , über ihre Zahlungsfähigkeit auSzuweisen, esn Gebot zu thun und sich zu gewärtigen, baß Mittags 12 Uhr nach AuctionSgebrauch werde verfahren und nach Befinden das Grundstück dem Meistbietenden nach Gehör der Erben und Er- »Heilung des obervormundschaftlichen Dekrets werde zugeschlagen^werden. bejgefügt E"" nähere Beschreibung deS Grundstücks ist dem Anschlag« -im AmiShause zu Frankenberg und DrechSlcr'schen Gasthofe zu Oberwies» Kxqnk«nberg, «am 17, Octohvr 1872. DaS K ö n i g l t ch e G e r i ch t S a m » daselbst. Da standeS zu gedenken: „Die Kirchenvorftände vor - - ^,!.„t der Arbeiterfrage", den Herr 8ug. I)r. Körner Frankenberg, 6. November. Die gtstern zuM Abdrucke gelangen wird, sehen wir hepie mit einem eingehendes Studium ^der söciate» " «ba-bakeen. von einem eingehenden Gerichte ab, können aber Frage zeigenden und größte Humanität athmende» schien weniger zahlreich »besucht als die früheren, koch nicht umhin, des ersten VerhandlungSgegen- Vorträge einleitrie, den wir gern weiteren Areb- Bekanntmachung Da auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtShaupimannschast vom 15. September diese- ZahreS gegen die von dm Gemeinden Plaue und Oberwiesa beantragte Einziehung deS von dem Plaue. Niederwiesaer CommunicationSwege in Plauener Flur sich abzwek. genhen, durch die Parcelle „Struth" deS Plauener SiaatSforstreviertö führenden und in den Oberwiesaer Dorfweg einmündenden Plaue-Obee» wiesaer CommunicationSwegeS Einwendungen nicht erhoben worden sind, so wird der nurgenannle Weg, jedoch mit Vorbehalt der ferneren Be- «Utzung desselben für landwirthschaftliche Zwecke Seiten der benachbarten Grundstücksbesitzer und als Holzabfuhrweg auS dkm StaatSwald«, hier mit eingezogrn, und dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Chemnitz, den 2. November 1872. Königliche Amt-Hauptmann schaff. In Stellvertretung: v. Kirchbach, Reg.«Rath. P»
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