Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Die nächste Nummer Bl erscheint wie gewöhnlich Freitag Abend. 1 rin redix Der Stadtrat h. In Stellvertretung: Friedrich Jeschke. stag I von aa, Rekamümachimg. Die zur diesjährigen Stadlverordnelenwahl ausgestellten Wahllisten werden vom 2V. November bis 5. December d. I. im Rathhause an dem für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Orte auSgchängl sein. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Bürgerschaft gebracht, daß Einsprüche gegen die Wahllisten, sie mögen die nach trägliche Aufnahme darin weggelassener Bürger oder die Ausschließung darin aufgesührter Personen oder eine Abänderung in der Klasstficatio» und Bezirksanzeiger Donnerstag, den 28. November. Seger. BM den erge. egler. erg. Uhr an enst ein- gbeil. Ulstk der Ansässigen zum Zwecke haben, spätestens bis zum S. December -. I. an RathSstelle anzumelden sind. Frankenberg, am 19. November 1872. D Se. nedix. rthal. fentliche ° 112 260. 335. e alkle tz- Ichen Ngr. ff »erne. -x;» berg. b gler. ».Mn. olgende Frankenberg, am 26. November 1872. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. 135. 396. 168. 49. 355. 276. 93. Bekanntmachung, die Gasconsumenten betreffend. Wegen Einlegung von Straßenröhren wird nächsten Donnerstag, den 28. November d. I., von Mittags 12 bis Nachmittag- 4 Uhr da- GaS abgesperrt sein. - Rog. Nerste » k 1000 Kilo 60 1 Thlr. SnbhastationSpatent. Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamte soll den 8. Februar 1873 das der Johanne Christiane verehel. Bernhardt allhier zugehörige HauSgrunbstück, «ui» 282 deS Katasters und «ui» bol. 251 deS Grund- und HypothekenbuchS für Frankenberg, welches Grundstück am 14. November 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Lekanlltmachung. Unbescholtene, deS Schreibens und Lesens vollständig kundige, auch sonst befähigte Frauenspersonen, welche sich um die durch den Tod der Leichenfrau Thomas erledigte Stelle einer Heimbürgin bewerben wollen, haben sich bi- zum 3. December d. I. an RathSstelle zu melden. Frankenberg, am 27. November 1872. Der Stavtrath. Meltzer, Brgrmstr. LshanntmÄvduux, die Stadtverordnetenwahl betr. Zum Ersatz der mit dem Schluffe deS lausenden JahreS auSscheidenden Mitglieder deS Stadtverordnetencollegiums sind 6 ansässige Stadtverordnete, 4 ansässige Stellvertreter, 2 unansäjsige Stadtverordnete, 2 unansüssige Stellvertreter zu wählen. Nachdem nun als Wahltag der nennte (Ote) December d. I. anberauwt worden ist, werden die stimmberechtigten, in der Wahlliste ausgezeichneten ansässigen und unansässtgen Bürger hiesiger Stadt andurch geladen, am gedachten Tage Vormittags von S—12 Uhr oder Nachmittags von 1—4 Uhr im RathhauSsaale vor der Wahldeputation sich persönlich einzufindcn und die mit 1tt Namen ansässiger und 4 Namen unansässtger wähl barer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. Aui Den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welchen vor deren Abgabe die Coupons abzuschneiden sind, sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind dieselben ungiltig. Werden zu viel oder zu wenig Namen aus einen Zettel gebracht, so wird hierdurch zwar die Giltigkeit desselben nicht aufgehoben, es sind aber die letzten, auf dem Stimmzettel zu viel verzeichneten Ra men als nicht beigesügt zu betrachten. Bevollmächtigte oder schriftlich« Anmeldungen und Eingaben, welche nicht mit dem eigenen persönlichen Erscheinen deS Abstimmenden ver bunden sind, werden nicht zugelaffen. Die Annahme von Stimmzetteln wird am Wahltage mit dem Glockenschlage 4 Uhr Nachmittags geschloffen. Frankenberg, am 23. November 1872. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr.