Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50, 12.12.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
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- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
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Zeit nach dem 1. Januar 1925 ein Verhältnis von 1 :450 festgelegt ist. Am das Verhältnis zu erreichen, wären dann zunächst die notorisch schlechten Lokale zu schließen und weiterhin die zuletzt erteilten Konzessionen, wenn nötig unter Gewährung einer nicht zu langen Äbergangsfrist, zurück zuziehen. Die Einführung eines so gestalteten G. V. R. wäre end lich nicht von dem Ermessen der Länder abhängig zu machen — was doch nur eine Verschleppung aä calenäas Oaecas bedeuten würde —, sondern durch Reichsgesetz unmittelbar sestzulegen. Ein nach diesen Gesichtspunkten gestaltetes G. B. R. würde gewiß nicht alsbald zur Trockenlegung Deutschlands führen — ein Ziel, das ich mir vorläufig nicht aneignen kann —, wohl aber wäre mit seiner Hilfe ohne Zweifel im Laufe einiger Jahre eine merkliche Besserung der nachgerade immer böser werdenden Verhältnisse auf dem Gebiete des Alkoholismus zu erzielen. Ordination des Meliglonslehrers an der Mrstenschule zu Grimma. Dem Rcligionslehrer an der Grimmaer Fürstenschule liegt die Erteilung des Konsirmandenunterrichts an die Fürstenschüler, ihre Konfirmation am Sonntage Cxaudi, die Spendung des Heiligen Abendmahls an die Fürstenschulgemeinde und das Halten der Predigt am Schulseste ob. Er muß deshalb ordinierter Geistlicher sein. Da der am 1. Oktober neu angestellte Religionslehrer Ober studienrat Professor Land. rev. min. Lotichius, 1904 bis 1924 Religionslehrer am Gymnasium zu Wurzen, nicht ordiniert war, so wurde seine Ordination Donnerstag, den 8. November durch Seine Magnifizenz den Landesbischof v. Ihmels vollzogen. Cs war dies ein feierlicher Tag für die Schulgemeinde zu St. Augustin. 149 Ahr begann in der Klosterkirche der Gottes dienst. Die Schulgemeinde, die zur Hauptkonferenz in Grimma anwesende Cphoralgeistlichkeit und zahlreiche Glieder der Stadt gemeinde nahmen daran teil. Nach Gesang von : „O heil'ger Geist, Herre Gott!" verlas der Bischof Joh. 20, 21—23. Hierauf führte er etwa Folgendes aus: „Dazu beruft der Herr der Kirche seine Knechte, daß sie die Vergebung der Sünden, von ihm am Kreuze erworben, der Gemeinde weitergeben. Das soll der neu zu weihende Diener in dieser altehrwürdigen Schule Lun; er soll in die Entwicklung junger Menschen Hineintreten mit dem Worte Gottes. Das ist ein wichtiger Dienst. Denn über unser Volk wird entschieden werden durch das Heranwachsende Geschlecht. Je größer die Aufgabe, um so dringender ist die Frage: Woher die Kraft dazu nehmen? „Friede sei mit euch!" Dies ein Gruß aus dem Munde des Auferstandenen, in dem Er seinen vollen Segen gelegt hat. Das Wort der Absolution, das ihm versiegelt wird im Herrenmahl, soll der Diener Christi immer aufs neue ergreifen. Dann wird er es auch weitergeben können. Aber er soll es auch hören: „Nehmet hin den heiligen Geist!" Ohne den Geist Gottes ein Diener Christi sein zu wollen, wäre vergeblich. Unsere Studierstuben müssen Betkämmerlein sein. Wieder: wir machen uns so viel vergebliche Gedanken. Lastet uns beten um den Geist Gottes. Um ihn bete auch der neu zu weihende Diener. Die Ge meinde aber nehme ihn fürbittend auf, damit sein Dienst für diese altehrwürdige Anstalt, für viele Menschen und für unser Volk ge segnet werde. Möchten die Brüder im Amte diese Stunde sich segnen lasten zur Erneuerung ihres Bekenntnisses! Möchten die Jünger Jesu selige Menschen sein, die im Frieden Gottes stehen und den Frieden Gottes bringen!" Rach diesen herzlichen Worten, denen die Gemeinde tief er griffen gelauscht hatte, und nach Ablegung des Ordinations gelöbnisses verlas Pfarrer Seidel den Lebenslauf des Ordinanden. Danach ordinierte v. Ihmels den Prof. Lotichius zum heiligen Predigtamt, und die Pfarrer Sup. Weidauer, Seidel und Resch legten ihm unter Segenssprüchen die Hände auf. Rach der feier lichen Abendmahlsliturgie reichte ihm der Bischof das heilige Abendmahl. Cs folgte das „Ehre sei Gott in der Höhe" und Vor lesung von Matth. 5, 14—16 durch den neuen Pfarrer, ein Chor gesang des Fürstenschulchors: „Harre meine Seele" und Gemeinde- gesang: „Ich danke vir, du wahre Sonne". Hierauf hielt Pfarrer Lotichius auf Grund von Joh. 8, 12 seine Antrittspredigt mit dem Thema: „Jesus — das ewige Licht." Diese Botschaft enthält eine dreifache Mahnung: 1. Suchet das Licht! 2. Werdet selber hell und licht. 3. Werdet auch anderen ein Licht! In eindringlicher, herzlicher Weise wendete sich der Seelsorger an seine Schul gemeine. Nach Gebet und Segen schloß der feierliche Gottesdienst mit dem Gesang von: „Wir sind dein, Herr, laß uns immer unter deinen Flügeln ruhn." Möchte die altehrwürdige Fürstenschule zu St. Augustin, deren Schüler von den Worten des Bischoss und ihres Pfarrers inner lich erfaßt wurden, sich weiterhin bewähren als eine christliche Cr- ziehungsstätte für unsere Jugend, zum Segen sür Volk und Vater land! Sachse-Colditz. Etwas zur Liturgik Zu dem Bericht über die Tagung des Bundes für eine lebendige Volkskirche in Nr. 46 sei ein kurzer Nachtrag gestattet. Der Eingang des Gottesdienstes bot für manche, vielleicht für viele Teilnehmer einen störenden Auftakt durch die falsche Be handlung der Liturgie. Schon die Antwort auf den Cingangs- spruch wurde ohne Orgel gesungen, jedoch immerhin noch so kräftig, daß die Gemeinde mitsingen konnte. Dagegen wurde das „Erbarme dich" beim Kyrie so kunstgemäß, so piano, ja teilweise pianissimo vorgetragen, daß es keinem Gemeindeglied möglich war, mit einzustimmen. Nun stelle man sich vor: Das Gotteshaus gefüllt von einer Gemeinde, die eine lebendige Volkskirche bilden will, und dieser lebendigen Gemeinde wird durch den Chor der Mund gestopft. And nicht nur, daß man mit dem Munde nicht mitsingen konnte, durch die Verärgerung, die man erfuhr, wurde man auch verhindert im Herzen einzustimmen. Wie mancher hätte gern sein „Erbarme dich" zum Himmel gerufen, und was für einen Klang hätte das gegeben, wenn diese zahlreiche Gemeinde eingestimmt hätte. Als dann die Gemeinde bei dem Lobpreis das „Wie es war im Anfang Ff" mitsingen durfte, wurde der Gesang von Orgel und Chor so schnell geführt, daß man mit Singen nicht nachkommen konnte. Mein Sohn, der nicht Theolog ist, war ebenso entrüstet über diese Mißhandlung der Liturgie wie sein Vater. In der Agende ist im textlichen Teil als Antwortgeber die Gemeinde genannt, im musikalischen Teil Chor und Gemeinde (der Geistliche soll hoffentlich dadurch nicht vom Mitsingen aus geschlossen sein). Der Chor soll hierbei nicht seine Kunst hören lassen, sondern Anführer der Gemeinde sein. Ich hoffe, daß der Vorsitzende des Bundes mir beistimmt und sich bei künftigen Tagungen vorher erkundigt, wie es in der be treffenden Kirche mit der Liturgie gehalten wird. Pf. Anacker, Syrau. Wechsel in der Schriftleitung. Meine Designation für die erste Pfarrerstelle zu Rochlitz und das damit verbundene Ephoralamt hat mich veranlaßt, den Verein für das Sächs. Kirchenblatt zu benachrichtigen, daß ich mit dem 31. Dezember 1924 mein Schriftleiteramt niederzulegen wünsche. In doppelter Hinsicht schien mir dieser Schritt angebracht zu sein. Einmal scheinen mir die Anforderungen des neuen Doppelamtes so groß zu sein, daß für die Schriftleitung eines Kirchenblattes nicht hinreichend Zeit und Kraft übrig bleiben wird, zumal ja erstrebt werden muß, daß das Blatt allmählich auch an Amfang wieder dem Vorkriegsstand nahekommt. Zum andern scheint mir die Stellung eines Cphorus sowohl im Blick auf die Bezie hungen zu den Geistlichen seines Kirchenkreises wie auch in Hinsicht auf die Stellung zum Landeskonsistorium und Kirchenregiment eine größere Zurückhaltung in der Be tätigung öffentlicher Kritik zur Pflicht zu machen, während für einen Schriftleiter eine größere Freiheit in dieser Beziehung gefordert und gewahrt bleiben muß.
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