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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 31.08.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187508313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750831
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-08
- Tag1875-08-31
- Monat1875-08
- Jahr1875
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Bezirksanzeiger Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1t Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Zipßer Frankenberg, am 28. August 1875 Stadtrath und Festdeputatton in folgenden Localen hiesiger Bürgerschlule statt In Jnterimsverwaltung von Soeben. -- Allerwärts im deutschen Reiche rüstet man sich, den 2. September als deutschen Nationaltag festlich zu begehen. Auch hier haben bereits seit einiger Zeit Verhandlungen der von den städtischen Collegien eingesetzten Festdeputation mit Vertretern verschiedener Vereine und Corporation«« stattgefunden, wobei die Ueberzeugung gewonnen worden ist, daß sich in diesem Jahre die Nationalfestfeier hier in nicht minder würdiger und erhebender Weife gestalten werde, als bis- ADW her. Wie daher eine freundliche und freudige Betheiligung aller Mitglieder gedachter Vereine, sowie der übrigen Bewohnerschaft am Fest erhofft ist und zu erwarten steht, so würde es auch sehr erwünscht sein, wenn Fabrikanten und DWM sonstige Gewerbtreibende in rechter Würdigung der Bedeutung des Festes für den nationalen Sinn und damit die Be- theiligung am Feste eine möglichst allgemeine werde, ihre Arbeits- und Geschäftslocalitäten für diesen Tag geschloffen MW halten würden. MMl Zur Feier des Nationalfestes sind folgende Veranstaltungen in Aussicht genommen: DFWM 1) Glockengeläute am Vorabende des Festes — Abends 7 Uhr — in der Dauer einer halben Stunde. 2) Am Festtage früh 6 Uhr: Umzug des »Stadtmusikchores, durch die Straßen der Stadt. 3) Vorniittag zwischen 8 und 9 Uhr: Festvorträ'ge in den oberen Klaffen hiesiger Bürgerschule, bezüglich welcher auf die besondere Ankündigung des Schuldtrectoriums verwiesen wird. » 4) Vormittag 410 bis 411 Uhr: FestgottcSdienst in der Kirche. 5) Nachmittag von 42 bis 43 Uhr: Oeffentliches Concert des Stadtmusikchors auf dem Marktplatze. Nach dessen Beendigung: 6) Festzug durch einige Straßen der Stadt mit Fahnen und unter Mitfolge dreier Musikchöre. Der Zug ordnet sich von 43 bis 3 Uhr auf dem Marktplatze, kehrt dahin zurück und schließt daselbst nach kurzer Ansprache. Die einzelnen Vereine ziehen von hier ab nach den von ihnen gewählten Festorten. 7) Abends von 48 Uhr an: Beleuchtung des Marktplatzes durch die Gassterne. 8) Abends von 8 bis 49 Uhr: Feuerwerk auf den Höhen seitwärts der Hochwarte und oberhalb des Bahnhofes. 9) Abends von 49 Uhr an: Gesellige Unterhaltung im Benedix'schen Saale mit Festvorstellung des hiesigen dramatischen Ver eins und abwechselnden Musik- und Gesangsvorträgen. Bekanntmachung. Nachdem auch unter dem Rindviehbestapde des Erbgerichtsbesitzers Hunger in Dittersbach die Lungenseuche ausgebrochen und in Folg dessen über das Gehöfte des Genannten die Sperre verhangen worden ist, so wird in Gemäßheit der Verordnung vom 14. December 1869 zur möglichsten Verhütung einer Weiterverbreitung dieser Krankheit hiermit angeordnet, daß bis auf weitere amtliche Anordnung aus wie nach dem Hunger'schen Gehöfte keinerlei Rindvieh geführt, sowie kein Rauchfutter und Stroh aus demselben transportirt werden darf und daß während dieser Zeit der von Berthelsdorf durch das Dorf Dittersbach in der Richtung nach Frankenberg und Niedermühlbach führende CommunicationS- weg, sowie der von Dittersbach nach Obermühlbach führende Communicationsweg für die Passage mit Rindvieh und den Transport von Stroh und Rauchfutter hiermit ausdrücklich gesperrt wird. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehends bekannt gegebenen Vorsichtsmaßregeln werden nach Befinden mit Geld bis zu 15V M. oder mit verhältnißmäßigem Gefängnisse belegt. Flöha, den 27. August 1875. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die künftigen Donnerstag, l , den 2. September ». o., fallende Sedanfeler werden an diesem Tage bei unterzeichnetem Königlichen Gerichtsamte nur dringliche Sachen expedirt werden Frankenberg, am 28. August 1875. Das Königliche Gertchtsamt dasel . Wiegand. Bekanntmachung. Der Nationalfestfeier wegen wird künftigen Donnerstag, den 2. September, Lei unterzeichnetem Stadtrathe nur in dringenden Fällen expedirt. Frankenberg, am 30. August 1875. Bitte. Sollten aus Anlaß der Nationalfestfeier vaterländisch gesinnte Frauen und Männer eine Spende für den unter dem Protectorate Se. Majestät des Königs stehenden Sächsische« Zweigverein des „JnvalidendaukeS" (des überaus wohlthätig wirkenden allgemein-deutschen Vereins zur Förderung der ErwerbSthätigkett deutscher Invaliden) zu gewähren geneigt fein, so würden solche Spenden in der Raths- expedition, von Mitgliedern des Rathscollegiums und in der Expedition des Nachrichtsblattes mit Dank entgegengenommen werden. Frankenberg, am 27. August 1875. Der Stadtrath. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung Am 2. September d. I. zwischen 8 und 9 Mr Vormittags finden Festvorträge in A 33 für 1. und 2. Realklasse und 1. KiMnklasse X., Dtto-a«. dm WildE M Frankens ergerMchnchtMatt
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