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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 21.07.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189207211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18920721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18920721
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-07
- Tag1892-07-21
- Monat1892-07
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189?. A-nbcrger NachM« m» 0-ertt»««»»»» »r» I»f»r»t » PH. «et-st« Arftrat«. e t»«pNt!ertr Attse«1e «ch desM» «n» r«rif. mit TütnLhme der G«Ml> und gestta-e, »dend« für dm fül lenden Lag. vret» vicrtüjihrllch r ». »0 Pf,., «MUUltch »» Pf,-. Eintel.«rn. »Pf,. veftelmigm «hmm alle Poft- mchaltm, P-ftb-tm «d die «utgodo Hellm de« Lage. dlatte» au. Jnserii^edOyrrar «uf»altt^ »MO- «e«e »d. »rrm *«» Ämisblatl der König!. Amishauptmannschaft Flöha,-des König!. Amtsgerichts und des Stadlrats M ..Z 1) 2) 3) Versteigern«- R ii. Toweit nach Punkt I an Sonn- und Festtagen Gehilfen, Lehrlinge und Ar beiter im Handelsgewerbe nicht beschäftigt werden dürfen, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen überhaupt nicht stattfinden. Sofern Geschäfte Waaren führen, welche nach Punkt I verschiedenen Verkaufs zeiten unterliegen oder deren Verkauf an Sonn- und Festlagen überhaupt nicht ge stattet ist, darf ein Verkauf dieser Waaren nur in der dafür bestimmten Zeit, ein Verkauf der übrigen vom Handel ausgeschloffenen Waaren aber nicht staltfinden. AIS Festtage gelten neben den Sonntagen: Neujahr, Hohes Neujahr, Charsrei- tag, Himmelfahrtstag, ResormationSfest, Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfest einschließ lich der zweiten Feiertage, sowie die Bußtage der Landeskirche. Versteigerung. Freitag, de« SS. Juli L8SS, Nachm. 5 Uhr soll im Günther'schen Stadt gute hier 1 Kuh gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Frankenberg, den 19. Juli 1892.Müller, Gerichtsvollzieher. Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter dü/fen 1) beim Handel mit Brod und weißer Backwaare (ausschließlich der Con- ^o"iwaaren), Milch, Fletsch und Fleischwaaren an Sonn- und Festtagen « des ersten Oster-, Pfingst- und WeihnachtSfetertagS) von früh 5 Uhr ab bis j Stunde vor Beginn des VormillagsgottesdtensteS I"*rgl. P""kt V) — und nach Beendigung dieses Gottesdienstes bis Nachmittag 4 Uhr unter Ausschluß des NachmittagsgotteSdienstes, am ersten Oster-, Pfingst, und Weihnachtsstiertag« aber von früh 5 Uhr ab n«r vrs Stunde vor Beginn des Vormittagsgottesdienstes, beim Handel mit sonstigen Eß- und Materialwaaren (einschließlich von m, , und Cigarren) ingleichen beim Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial an Sonn- und Festtagen (ausschließlich des ersten Oster-, Pfingst, und Weihnachtsseiertags) zwei Stunden vor dem Vor mittagsgottesdienste und zwar bis H Stunde vor Beginn desselben, zwei Stunden unmittelbar nach Schluß desselben und eine Stunde unmittelbar nach Schluß des Nachmittagsgoltesdienstes, am ersten Oster-, Pfingst, und Weihnachtsfeiertage aber «ur zwei Stunden vor dem VormittagsgolteS- dlenste und zwar bis j Stunde vor Beginn desselben, b« allem übrigen Handel an Sonn- und Festtagen (ausschließlich des ersten Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertages, der Bußtage und des Todlenfeftsonnlags), soweit derselbe nach Z 105b Absatz 2 und 8 105b Absatz 1 des NcichSgesetzes in Verbindung mit dem sächsischen Gesetze vom 10. September 1870 künftig noch erlaubt ist, fünf Stunde« laug unmittelbar nach Schluß des Vormittagsgottesdtenstes beziehentlich unter Ausschluß des NachmittagsgotteSdienstes, jedoch nicht über 4 Uhr Nach mittags beschäftigt werden. seiner neuen Fahne, welche an diesem Tage zum ersten Male nach auswärts mitgeführt wurde. Leider sollte aber der Tag für die erst jetzt völlig fertiggestellte Fahne des Hainichener Kriegervereins recht verhäng nisvoll werden. Bei einem durch eine Ehrenpforte benötigten Senken brach, wohl infolge der unverhält nismäßig großen Schwere des oberen Teils, der Schaft glatt durch. Der uiederstürzende Teil fiel ei nem Vereinsmitgliede auf die Schulter, und durch die Wucht des Falles brach auch noch die Spitze ab. Daß durch diesen höchst bedauerlichen Vorfall den Mitgliedern des Kriegervereins die Festfreude total vergällt wurde, ist leicht erklärlich. — Der Windmüller Lorenz in Possendorf wurde verhaftet und in das Amtsgericht Dippoldis walde eingeliefert, weil er in dem dringenden Ver dachte steht, den Brand der Poffendorker Windmühle in voriger Woche durch eigene Hand verschuldet zu haben. im beir. der Käuflichen Kreishauptmannschaft Zwickau getroffenen im Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha - mit Aus- ! revldirter Städteordnung — vom Erscheinen dieser Bekannt- machung ab Folgendes: DaS Handelsgewerbe umfaßt u. S. jeden W«a v Haufirhandel, LeihbyM- betriebe einschließlich der sogenannten Automaten un- in ContoM der theken, Spedition und Commission, Versteigerung, ' Handelsgewerbe getrieben Fabriken rc. und den Meß- und Marktverkehr, soweit daver v» -MM wird. -r Fabriken und WerkstätteM Für alle anderen Gewerbebetriebe, insbesondere i o ebensowenig für (Handwerk) treten vorstehende Bestimmungen Nicht 'N «r i , Lustige LustbarkeiteuMB Gast- und SchankwirthschastSgewerbe, Musikaufführunge forst. und land« * für da» B-rkehrszewerbe (ausgeuomme« dl- Spedmon-, , HaubelSzärtnerei), wirthschaftlichen Arbeiten, für die Gärtnerei (auSg-aoaU««» V" für Friseure und Barbiere (soweit sie nicht Handel treibe weiteres die ve- Für diese anderen Gewerbebetriebe bleiben vlelmeb^ sammt AuSfüh- stimmungen de» vorgedachten Gesetzes vom 10. Sepr-m° nicht durch das rungsverordnung in Geltung, bei Venen eS auch im U-brig , 105b Absatz 2, Reichsgesetz vom I.Juni 1891, insbesondere in 8s 55 , bewendet. 105o, 1051, 105b und 105i etwas Anderes bestimmt wird, fortvauerno oewrnvn. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter werden nach8 1^ des eingangSgedachten R-ichSgesetz-S mit Geldstrafe bis SOO M. unoermo- °'"°A K-N-dm L di- «-»»-«-->-»°»« Bekanntmachung sich angelegen sein lassen, erstere auch diese Bekanntmachung noch besonders ortsüblich zur allgemeinen Kenntniß bringen Königliche Amtshauptmannscha^^öha, den 11. Ink 1892. örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 20. Juli 1892. 4 Gelegentlich einer in hiesiger Umgebung abge- haltenen Felddienstübung eine» Teiles des m Chem- «itz garnisonierenden Infanterieregimentes wurde heute vormittag den Bewohnern der Freiberger Straße, des Marktes, der Schloßstraße und Chemnitzer Straße Ler langentwöhnte Anblick eines Truppendurchmar- sche», allerdings in sehr beschränktem Umsanae, zu teil. Besonderes Interesse erregte, daß die Mann- Schäften die neueingeführten Blusen trugen. -f An der heutigen Exkursion des hiesigen Ge« werbevereinS nach Roßwein beteiligten sich 145 Per- 1onen (einschließlich der Kinder). — An dem am Sonntag stattgefundenen Fahnen- weihfeste des Greifendorfer MUitürvrrein» beteiligte Ach u. a. auch der Kriegerverein zu Haintchen mit Für jeden Ort zelten als Zeit des Vor- und NachmiitagSgottesdienstes die Stunden des Vor- und NachmittagsgotteSdienstes in derjenigen evangelisch-lutherischen Kirche, in deren Parochie der Ort eingepfarrt ist. Die OrtSbehörden haben unter Einvernehmen mit den betreffenden Kirchenvor- ständen den Zeitpunkt, welcher als Anfang und Schluß des Vor- und NachmitiagS- gottesdienües im Sommer- und Winterhalbjahre anzusehen ist, festzusetzen und orts üblich bekannt zu machen. Bekanntmachung, die Abführung der Gemeindeanlagen und -es Schulgeldes betreffend. Da ««geachtet -er wiederholt erfolgte« Zahlvttgsavfforderaagea «och em kehr grober Theil der bereits fällig gewefeae« des in Rückstand gelassen worden ist, fordern wir hierdurch nochmals znr sofortige« Zahlung mit dem Bemerken ans, u»«« »»«u 39. dieses MouatS ««««» »ii» ui« vertilgt vvrckv» vlrck. Frankenberg, den 18. Juli 1892. Der Stadtrat h. ,, »r. Beck, Bürgermeister. H. Im Borwerkshofe z« Riederlichten au sollen künftigen Montag, den 25. Juli d. I., vo« Bormittags IO Uhr a« 9 Klaftern Zimmerspühne und 42 Raumcnbikmeter altes Bauholz unter Vorbehalt des Angebotes und gegen gleich baare Bezahlung an den Meist bietenden versteigert werden Lichtenwalde, am 20. Juli 1892. Gräflich Bitzthum'sche Kafsettverwalkma. — In Radebeul bei Dresden stürzte ein Jahre altes Mädchen in einem unbeobachteten Auaeit- blick in ein Wasserfaß, das sich in der Nähe M Brunnens des von ihren Eltern bewohnten HauS« grundstuckes befand und m den Erdboden halb eina«. graben war. Das Kind ertrank » hältliche Tochter des bei Wurzen auf- Plättm unbewnüi,^ ^eck m Meißen kam bei« nabe wodn/i? ? ^nem glühenden Eisen M ?>°°urch die Kleider Feuer aefanaen und sich Schwer verletzt durch gefährliche hechtet man das Schlimmste für da« Reuen der bedauernswerte« jungen Dame, die sich ver» gebens bemüht hatte, selbst da» Feuer zu dämpfen.
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