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Sächsische Staatszeitung : 23.01.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193201232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-01
- Tag1932-01-23
- Monat1932-01
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 23.01.1932
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Staatsan^etger für Erscheint Werktag« nachmittag« mit dem Datum de« ErschetnungStage«. Bezugspreis: Monatlich 3 RM- Einzelne Nummern 15 Ps. Gchristleitg. u. Geschäftsstelle Dre-den-A. 1, Gr. Zwingerstr. 16. Rus 14574 u. 21295. Postscheck - Konto Dre«den 2486 / StaatSbank-Konto 674. den Zreistaat Sachfen Anzeigenpreis«: 82 mw breite, 8 wm hohe Grundjetle oder deren Raum 85 Ps., 66 mm breit tm amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung aus Geschäftsanzeigen, Familiennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittag« 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Ziehungsliste der Staattschuldenverwaltung, Holzpflanzen-Berkaufrliste der Staatrsorstverwaltung. verantwortlich für die Schriftlettung: Oberregterung«rat Han« Block tn Dresden. Rr. L9 Dresden, Sonnabend, 23. Januar 1932 Die Durchführung der Osthilfe in Sachsen. Ministerpräsident Schieck hat aus eine kurze Anfrage im Landtag, nach welchen Grundsätzen die Osthilse durchgesührt werden solle, eine schuft- liche Antwort erteilt, in der von der Regierung folgendes erklärt wird: DaS Reichsgesetz über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete de« Osten« tOsthilfcgesetz) vom 81. März 1981 (ReichSgesetzbl. I S. 117) sieht zwei verschiedene Gruppen von Hilssmaß- nahmen vor: die in den 88 2 bis 13 ausgesühtten „Allgemeinen Hilfsmaßnahmen" und die in den 88 14 bis 29 bezeichneten Maß nahmen zur „Landwirtschaftlichen Ent schuld u n g ä. Bon den Allgemeinen Hilfsmaßnahmen zur Linderung der Not der Ostgebiete finden die Bestimmungen über l. die landwirtschaftliche Siedlung (8 2) und II. die Förderung sonstiger Zwecke (88 5 bis 8) in dem nachstehend dargelegten Um sange aus Sachsen Anwendung. Zu l. Landwlrlschastliche Siedlung: Nach 8 2 des Osthilfegesetzes sind die Neu siedlungen und die Anliegersiedlungen nach Maßgabe deS Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung vom 31. März 1931 (ReichSgesetzbl. I S. 122) vorwiegend in den dünn bevölkerten Landesteilen deS Ost- hilfegebieteS nachdrücklich zu betreiben. Inwieweit auf Grund dieser Bestimmungen in Verbindung mit 88 1 flg. deS vierten Teils, Kapitel H der dritten Notverordnung des Reichs präsidenten vom 6. Oktober 1931 (ReichSgesetzbl. I S- 551) die landwirtschaftliche Siedlung in Sachien durchgeführt werden soll, ist zurzeit noch Gegen stand der Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Reichsarbeitsministerium. Nachdem die Regierung beschlossen hat, sich an der Deutschen Siedlungsbank in Berlin mit einem entsprechenden Kapital zu beteiligen, ist eine wesemliche Voraus setzung für die Einbeziehung Sachens in die landwirtschaftliche Siedlung erfüllt. Zu II. Förderung sonstlger Zwecke: 1 Nach 8 S deS Östhtlsegesetzes hat die Reichsregierung in den Rechnungsjahren 1932 bis 1936 jeweils Mittel in Höhe von mindestens 20 Millionen RM. bercitzustellen, um die be sondere Notlage auf wirtschaftlichem, gewerb lichem, gesundheitlichem, sozialem und kulturellen Gebiete zu lindern sowie sonstige zur Stützung der Bevölkerung erforderliche Hilismaßnahmen zu treffen. Dadurch wird die Fortführung der Maß nahmen gesetzlich festgelegt, die früher mit Hilfe der sogenannten Grenzlandsonds durchgesührt - wurden. * Für da» Rechnungsjahr 1931 sind zur Durch führung der in § 5 des Osthilsegesetzes bezeichneten Maßnahmen Mittel von insgesamt 10 Millionen RM. bcreiigestellt worden An diesen Mitteln ist Sach sen mit einem Betrage von 300000 RM. beteiligt. Aus den für die Jahre 1932 bis 1936 bereitzustellenden Mitteln werden die sächsischen Grenzgebiete, wie die Reichsregierung bereits zugesichert ha», gleichfalls mit entsprechen den Beträgen bedacht werden. Für die im Rechnungsjahre 1931 bereit- gestellten Mittel im Betrage von 300000 RM. ist ein Verwendungsplan ausgestellt worden, der dem Reichsministerium des Innern zur Ge nehmigung vorgelegen und auch im wesentlichen seine Zustimmung gefunden hat. Einem Wunsche der Reichsregierung entsprechend, werden die Mittel im allgemeinen wirtschaftlichen Zwecken zu geführt, dq^nit dadurch eine möglichst groß« Anzahl Arbeitsloser Beschäfti gung finde». 2. Durch 8 * de« csthilsegesetzr« wird der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, den Zinssatz von Darlehen für landwirtschaftliche Bodenverbesse rungen bi« auf 1 v. H. zu verbilligen. Da« Anwendungsgebiet dieser Vorschrift um- faß» jetzt ganz Ostdeutschland östlich der Elbe, mithin auch die östlich der Elbe gelege- nen Teile de« Fretstaare« Sachsen. Zur Durchführung dieser Vorschrift sind von der Reich«regierung „Richtlinien" erlassen worden. die «m Reichsanzeiger Nr. 132 vom 10. Juni 1931 veröffentlicht sind. In Sachsen ist von dieser Vorschrift bis her in zwei Fällen Gebrauch gemacht worden. Tie Ent wässerungSgenossen- chaften Altlöbau-Oelsa und Radibor haben zur Durchführung von landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen bei der Deutschen Renten- bant-Kreditanstalt Zwischenkredite in Höhe von ins gesamt 189000 RM. in Anspruch genommen. Fürdieke Kredite hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Zinsverbilligung auf 1 Proz. zugestanden. Nur mit Hilfe dieser Zinsverbilli- gurre, konnten mangels ausreichender Zuschüsse de» Landes diese beiden Meliorationsunternehmungen in Angriff genommen werden 3. Zur Befriedigung des gewerblichen Kredit- bedürsniffeS im Osthilfegebiet hat nach 8 7 dr« Lsthilsegesetzks die Bank für deutsche Jndustrie- obligationcn aus den ihr nach Maßgabe de» JndustriebankgesetzeS zufließenven Mitteln Dar lehen bis zur Höhe von 50 Millionen RM. zu gewähren. Ursprünglich sand diese Bestimmung aus Sachsen keine Anwendung obwohl die östlich der Elbe ge legenen sächsischen Gebietsteile von der Provinz Niederschlesien umschlossen werden die zum Ost hilfegebiet im Sinne dieser Bestimmung er- klärt war. Gegen diese Zurücksetzung Sachsens hat die Regierung auch in Verfolg des Landtags- bejchlusses vom 11. Juli 1931 zu Ziffer 1 deS An trages Nr. 545 (Beschlußschrift Nr. 141) Verwah rung eingelegt und erreicht, daß auch die öst lich der Elbe gelegenen Teile deSFrei- staates Sachsen in das AnwendungS- gebiet deS § 7 einbezogen wurden Die Einbeziehung weiterer sächsischer Gebiete lehnte die Reichsregierung mit Rücksicht auf die für Gewerbe- kredile zurzeit nur beschränkt verfügbaren Mittel und wegen der sonst zu erwartenden Berufungen anderer Gebietsteile ab, teilte aber mit, daß die Jndustriebank sich aus Ansuchen bereit erklärt habe, auch etwaige aus dem Grenzgürtel Sachsens eingehende Kreditgesuche entgegenzunehmen und eine Kreditgewährung nicht an der Lage des Betriebes scheitern zu lassen, wenn er die übrigen Voraus setzungen für die Erteilung eines Are- dite» erfülle Für die Gewährung ge werblicher Kredite hat das ReichSwirtschaftS- ministerium bestimmte Grundsätze aufgestellt. Ob und in welchem Umfange in Sachsen von der Bestimmung de« 8 7 Gebrauch gemacht worden ist, entzieht sich der Kenntnis der Regierung da die Kreditanträge unmittelbar bei der Bmk für deutsche Jndustrieobligationen einzureichen sind. 4. Nach 8 8 deS cfthilsegesetzeS ist der Zeit raum für die Zurückzahlung der Darlehen für landwirtschaftliche Bodenverbesserung von 15 aus 25 Jahre, der Zeitraum sür die Zurückzahlung der Darlehen sür die Durchführung sonstiger besonders wirksamer Maßnahmen zur Hebung der landwirt schaftlichen Erzeugung von 5aus 15ausgedehnt worden. Tiefe Bestimmungen, deren Anwendung in Sachsen vielfach in Frage kommt, gelten nicht nur für das sächsische Ost hilfegebiet sondern sür ganz Sachsen. Sie wirken sich jedoch h nsichilich der Darlehen für landwirtschaftliche Bodenverbesserung nur in der Weise aus, daß-die bisherige Tilgungszrit von 7 Jahren nunmehr ans-eine solche von 12 bi» 15 Jahren verlängert worden ist. 8. Landwirischafiliche Entschuldung. Rach dem Osthilfegejetz vom 31. März 1931 und den daraufhin getroffenen Verein- barungen zwischen der Reichsregierung und der Sächsischen Regierung ist der gesamte östlich der Elbe gelegene Teil Sachsens in das sogenannte erweiterte Osthilfe- Lavals Sieg in -er Kammer. Paris. 22. Januar. Die Jnterpellationsdebatte in del Kammer hat mit dem Siege des zweiten Kabi netts Laval geendet. Tie Mehrheit für die Regierung beträgt 51 Stimmen. Ter Ver lauf der Debatte hat keinerlei Uber- ralchungen gebracht, auch die Red« Laval» nicht. Sie bewegte sich auf der Linie der Novembererklärungen des Ministerpräsi denten. Bezeichnend ist, daß Laval mit keinem Wort die Antwort der Regierung von Washington aus seine Anfrage, wie sich die amerikanische Re gierung zu einer Verlängerung des Hoovermorato- riumS stelle, erwähnt hat. Der französische Mi nisterpräsident hat sich alw außer der allgemeinen Formel, die man seit November kennt, in bezug aus die Möglichkeit von Kompromissen, wenn auch nur vorübergehender Art nicht sestgelegt. Kon struktives wurde nicht einmal angedeutet. Zur Abrüstungsfrage waren die Erklärungen Laval- außerordentlich knapp. Jedoch hat er darauf hin gewiesen, daß auf der Genfer Konferenz von Frankreich Vorschläge zu erwaiten seien, über deren Inhalt er sich nicht weiter ausgelaffen hat, e» sei denn, daß man seinen Hinweis auf die politischen Bedingungen sür eine sofortige gegenseitige Hilfe leistung als solche aussaßt. Min muß unterstreichen, daß im Gegensatz zu flüheren Aussprachen über internationale Verhand- lun en der Min'sterpiäsident sich diesmal kein imperatives eng umrissene- Mandat hat geben lasten, somit besitzt er sür da-, waS sich in den nächsten Wochen ereigne«, eine gewisse Handlungs freiheit, wie er sie vor der Konferenz von London und vor den Verhandlungen in Washington nicht halte. * Oer Eindruck der Rede Lavals in Berlin. Berlin, 22. Januar. Der erste Eindruck der heutigen zweiten Rede deS französischen Ministerpräsidenten m Berliner politischen Kreisen läßt sich dahin zufammenfasten. daß sie ebensowenig wie di« erste Red« Laval« einen sachlichen Fortschritt auf dem Wege zu der von allen Mächten außer Frankreich anerkanntennaßen unumgänoliib«« not wendigen sofortigen Lösung des Reparations" Problems bringt. Die Ausführungen deS franzü" fischen Ministerpräsidenten wiederholen in über' spitzter Form noch einmal die hinlänglich bekannte französische These. Tie „Germania" sieht in ter Rede nur eine Verschleierung der Tatsache, daß Frankreich jede Führung-Möglichkeit entglitten sei nnd daß es mit dem Bleigewicht unverstandener Verträge im Troß der Krilenmächte einhermarschiere Man könne sich dem Eindruck nicht verschließen, daß die Au'recht erhaliung tr» NonngplaneS von Laval als eine innen- und außenpolitische Prestigefrage betrachte» werde. Die „Vossische Zettnug" sagt, wie schwer der Weg zueinander zu finden und wie langsam zu durchmessen sei, da- zeige Lava s Rede. Au- der Gegensätzlichkeit der Thesen ergebe sich, daß im Augenblick vou einer internaltonalen Konferenz eine Überbrückung der MeinungSoer chiedenheit noch nicht zu erwarten wäre. Mehr al- eine Zusammen kunft werde dazu nötig sei«. DaS „velltuer Tageblatt" betont, e» muffe Herrn Laval noch einmal mit Nachdruck versichert werden, raß nicht ein bö er Wille aus deottcher Seil« triebsählg sei, sondern das e »fache Richtver- mögen. Dieser Talsache werde sich aut die Dauer auch die französische Regierung nicht vei schließen können. Der „vorwärts" bezeichnet die Rede al» eine glänzend« Bestätigung des Boi würfe» de» Abgrord- n teu Folgest daß dir gegenwärlige französische Regierung eine rein negative Politik beneide Tie „Demfche MlgrmeMt Zeitung" sagt, die „zweite" Kammerrrde L>val» entwickle dir gleichen Grundsätze wie vor ihm schon unzählige Munster- piSsidenlen. Dir „VSrjenjrttnng" spricht von dem „Fehde handschuh", den Laval Teuischland zawers« Frankreich halte alle Verhandlungen mit Deutsch land sür überflüisig und werbe bereit« offen um Bundesgenossen für seine Eanktiouepläne Der „Tag" sirht »beuiallS m drr Rede ein Zeugnis dafür, daß Paris keinesfalls gewillt sei, vo» Seist von 1919 abzugehen und dabet mit- zuwirke«, daß di, i« den Pariser Diktaten ge- schaffen« Zerietßnng Europa« in „Sieger" und „Besiegte" beseitigt wrrd«. Durch Wiederbelebung de« S«srr Protokoll« wolle Frankreich zu« Sru- darmru Europa« werde»; durch taiernalionale Zu- sttmmmra wolle e« tn der Laa« sei«, zugleich Kläger, Richter rmb Srrich,»oolUirh«r zu spielen. gebiet zur Durchführung der Entschul» dungSmahnahmen nach 8 14 flg. des OsthilfegesetzeS einbezogen worden. ES ist daraufhin in Dresden eine Landstelle errichtet worden, zu deren Leiter (Kommissar für die Lsthilfe) aus Vorschlag der Sächsischen Regie rung der OberregierungSrat Rensch, Vorstand deS Landeskuliuramtes, vom Herrn Reichspräsi denten ernannt worden ist. Rich den Bestimmungen der Oststelle bei der Reichskanzlei mutzte jeder Landwirt des Lsthilfe- gebietes, der ein EnlschuldungSdarlehn bean sprucht, eine Voranmeldung bis zum 31. August v I. bei der unteren Verwaltungsbehörde einreichen. Es sind daraufhin bei den sächsischen Am ts ha upt ma nnscha f ten rd. 3000 Anträge eingegangen, in denen Entschuldungsdarlehen in Gesamthöhe von rund 30 Mill. RM. erbeten worden lind. Tiesen vorläufigen Anmeldungen haben odann eingehend begründete Anträge auf von der Lststelle vorgeschricbenen Vordrucken zu folgen, die ein genaues Bild über die wirtschaftlich«!, Verhältnisse des Betriebes geben Solche Anträge sind bisher rund 600 eingegangen. S>e werden bei Landwirtschaftsbetrieben bis zu einem Ein- heitSwert von 20000 RDt., falls das beanspruchte Darlehen nicht höher als 5000 RM ist, von der zuständigen Amtshauptmannschaft geprüft und bis zur endgültigen Entscheidung bearbeite«. Antiäg« größerer Güter oder Anträge auf höhere Dar- lehnsbeträge werden von der Amtshauptmannschaft nach Erledigung gewisser Vorerörterungen zur Wei- »eren Bearbeitung an die Landstelle nach Dresden gegeben Tie endgültige Entscheidung, ob da» Tarlehn gewähr» werden soll oder nicht, liegt in den Händen der Bank für Jndustrieobligationen, die zu diesem Zwecke in Dresden eine Geschäfts stelle besitzt. Zwischen der Landstelle Dresden und der Geschäftsstelle der Jndustriebank besieht ein ständiger mündlicher Meinungsaustausch, um alles überflüssige Schreibwerk nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Auszahlung der Darlehen geschieht im Auftrage der Bank für Jndustrieobligationen nach Erledigung der arundbücherlichen Voraus setzungen durch bestimmte möglichst am Sitz« des zuständigen Grundbuchamtes befindliche Bank Institute. Tie Vorbereitungen für die Durchführung dieser Arbeiten waren eben beendet und die eisten EntschulvungSdarlehen sollten zur Auszahlung ge langen, als durch die Notverordnung de» Reichspräsidenten vom 17. November 1931 (Reichsgeletzblatt I S. 675) der Landstelle und den AmtShauptmannjchaften neue vordringlichere und umfangreiche Arbeiten auferlegt wurden Nunmehr ist zunächst jeder eingereichte Entschuldungsantrag von Amt» wegen darauf zu prüfen, ob vor der Ent scheidung über die Gewährung de» DarlehnSdaS Sicherungsverfahrenein geleitet werden soll. Tas Sicherung-verfahren dient der Sicherung der Vorbereitung und Einbringung der neuen Ernte und der Durchführung der Ent schuldungsverfahren im Interesse der Inhaber land- wirt'chaftlicher Betriebe und ihrer Gläubiger. ES ha» die Wirkung, daß Zwangsvollstreckungen gegen den Betriebsinhaber sowie die Verwertung ver pfändeter oder zur Sicherung übereigneter Gegen stände unzulässig sind und die Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung deS Konkurs- oder Vergleichs verfahren» auSgeietzt ist. Tie Landstelle und die AmtShauptmannschasten sind jetzt zunächst mit der Durchführung de- Sicherung»verfahrenS beschäftigt. Tie wettere Bearbeitung der Entschuldungsdailehen muß di» zur Beendigung deS LicherungSverfahren» zurückgestellt werden. Kelche Beträge zur Befriedigung der fächiischen Anträge auf Gewährung von Entschuldungsdarlehen in-gesamt zur Verfügung stehen werden, läßt sich noch nicht überblicken. Leider werden auch hier die feit der Verkündung de» Lsthilsegeietze» eingerreiene Verschärfung der allgemeinen Kirt- schaftklage und die hierdurch herporgerusene» Schwierigkeiten in der Bereiistellung der erforder lichen Mittel die Durchführung ungünstig beein flussen. Die Reichsregierung beabsichtigt de-halb, mangel» genügender Barmittel in noch stärkerem Maße, als eS unprünglich geplant war, von der im k 17 Abs. 2 de» OsthilfegesetzeS vorgesehene« Ausgabe von AblösungSscheinen (sogenannte innere Umichulduna) Gebrauch zu mache«.
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