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Sächsische Staatszeitung : 03.02.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193202036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-02
- Tag1932-02-03
- Monat1932-02
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 03.02.1932
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Sächsische Slaalszeilung Staatsan^eiger für den Zreiftaat Sachsen 8 eise Nebenblätter. Landtags-Beilage, Ziehungsliste der Staalsschuldenverivaltung, Holzpflanzen-Berkaufsliste der GtaatSforstverwaltung. Verantwortlicher die Schriftleitung: Oberregierungsrat Hans Block in Dresden- Nr. 28 Dresden, Mittwoch, 3 Februar ^932 Oie Preissenkung Verhandlungen. noch Mecklenburg-Schwerin betragen 21000 RM. an den früheren Grobherzog, zahlbar bis zum Jahre 1938. je 11250 RM. aus Leben-zeit an die Herzogin Marie Antoinette und eine Prinzessin. 17000 RM an die Herzogin Elisabeth, ferner steht dem Herzog Adolf Fciedrich auf Lebenszeit der Nießbrauch von tausend Hektar Forst in einem geschätzten Wert von etwa 40000 Reichsmark jährlich zu. Braunschweig trägt lediglich anteilig die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbe züge für 24 Beamte. Oldenburg hat keine Leistungen mehr zu erfüllen. Schwarzburg-Rudolstadt hat folgende Leistungen zu erfüllen: 12 000 RM. Leibrente an die Prinzessin Thekla, 60000RM. Wittum an Anna Luise, zweivererblicheLeibrenten in Höh« von je 5150 RM-, eine beschränkte vererbliche Leibrente von 18000 RM. an Prinz Friedrich Günter, 12000 RM. Wittum an die verwitwete Prinzessin Alexandra, sowie zweiLeibrenten von je sechstau sendMark. Reuß hat keinerlei Renten zu zahlen. Spende des Reichspräsidenten. 100000 RM. für den Wiederaufbau des Alten Schlosses in Stuttgart. Stuttgart, 2 Februar. Ter Reichspräsident hat zum Wiederausbau des Alien Schlosses in Stuttgart aus dem ihm zur Verfügung stehenden Fond- trotz der knappen Mittel dieses Fond- eine einmalige Gabe von 100000 RM. bewilligt. Die Spende ist mit Rücksicht darauf erfolgt, daß es sich bei dem Alten Schloß um ein Baudenkmal von großer historischer Bedeutung handel», dessen Zerstörung al- ein da» ganze deutsche Volk berührender Verlust anzu sehen ist, und daß sich schon bei den Vorberei tungen für den späteren Wiederausbau für zahl reiche Erwerbslose ArbeitSmöglicheit bietet. Ter Staatspräsident hat dem Herrn Reichs präsidenten in einem persönlichen Schreiben den Dank der württembergijchen StaatSregierung und des schwäbischen Volke« für die hochherzige Spende ausgesprochen. Kulturpolitisch« Tagung der freigeiftigen Verbände. Leipzig, 2. Februar. Der erweiterte Ausschuß der Reich»- arbettsgemeinschast freigeisttger Ver bände (RAS) tn der der Deutsche Monisten- bund. der Volksbund für Gerstessrei- hett, der Deuts che Freidenker verband und der Bund Sozialistischer Freidenker zu sammengeschlossen sind, trat hier am Montag zu sammen. Aus Anlaß der Tagung sanden am Abend in zwei Sälen des Bolkshauses öffentliche Knndaebuno.» Koir. Anzeigenpreise: 32 ww breite, 3 mm hohe Grundzeit« oder deren Raum 35 Pf., 66 nun breit im amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung auf Geschäftsanzeigen, Familiennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Oer badifche Innenminister oberste Landesbehörde für Preisüberwachung. Berlin, 2. Februar. Ter badische Minister de- Inneren ist aus Grund der Notverordnung vom StaatSministerium al» Oberste Lande-behörde bestimmt worden. Die ihm damit übertragenen Befugnisse hat der Minister dem Direktor de» Statistischen Landesamie» Karl»- ruhe, vr. Hecht, weiter übertragen. Da» Statistische Lande-amt ist di« zentrale Stelle des Lande» für Prei-prüsung und -Überwachung. wird ab 1. Februar 1932 voraussichtlich allgemein auf 64 Proz. ermäßigt werden. Außer dem sollen die Apotheker verpfiichtet werden, die Ausschlagsjätze in Zukunft nicht mehr aus er rechnete Preise, sondern auf die tatsächlichen Ein standspreise zu erheben. Gleichzeitig wird die bisherige Auf- und Abrundung aus 5 und 10 Reichspfennig aufgehoben und die Pfennigrechnung eingeführt. Es ist in Zukunft damit zu rechnen, daß in dem Ge schäftsverkehr mit Arzneien und Arzneimitteln sich ein freier Wettbewerb auf einer wesentlich ge senkten Preisbasis entwickeln wird. Die hierdurch ermöglichte Senkung der Preise läßt sich im ein zelnen noch nicht zahlenmäßig festellen. Wegen Herabsetzung der Nacht- und SonntagStaren schweben Starker Andrang zu den Hindenburglisten. Verlängerung der Ei»teich«»»gssrtp ans eine Wache. Berlin, 3. Februar. Tie Eintragungen in die Einzeichnungsliflen, die vom SahmauSschuh für die Hindenburg- Kandidatur auSgelegt werden, sind bereit» nach den ersten Erkundigungen recht zahlreich. Aus einer Reih« von Städten im Reiche liegen schon Meldungen vor, daß gleich heute vormittag ein lebhafter Andrang eingesetzt hat. Da jedoch die technischen Vorbereitungen eine ge wisse Zeit erfordern und nicht überall ganz rechtzeitig durchgesührt werden konnten, besteh», wie WolssS Büro von unterrichteter Seite er fährt, die Absicht, die Einzeichnungssrist auf etwa eine Woche zu verlängern. ES ist anzunehmen daß bereits heute in den späten Abendstunden die ersten Eintragungszahlen mitgeteilt werden können, wobei allerdings zu beachten ist, daß sie noch keineswegs irgendwelchen Anspruch auf Lückenlosigkeit machen können, die Zahl dec wirklichen Eintragungen also praktisch sehr viel höher sein wird, als in den Zahlen zum Ausdruck kommt. Ersparnisse bei der Reichspost. Berlin, 2. Februar. Der HauShaltausschuß des Reichstages beschäftigte sich heute mit dem Gutachten des ReichSsparkommissarS über Ersparnis- Möglichkeiten bei der Reichspost. Der Ausschuß war der Auffassung, daß die Zu sammenfassung des Verkehrswesen» einschließlich Reichsbahn und ReichSpost in einem Ministerium einstweilen nicht möglich sei. Eine Verkleinerung des Ver walt ungsrat es der Reichspost hält er für erstrebenswert. Die Ablieferungen der Post an das Reich und die Rück lagen sollen wie bis her bestehen bleiben. Auch das Gutachten des ReichSsparkommissarS über daS Beschaffung-Wesen der Reich-post empfahl der Ausschuß derReichSregierung zur Berücksichtigung. Angeregt wird eine Verminderung der Lagerbestände, eine Verstärkung des Wettbewerbes und der Preiskontrolle, vor allem beim Ämter bau, eine Verringerung der eigenen Werkstätten derPost- und Te le gra p hen- Zeugämter uud eine völlige Angleichung der Bestimmungen der bayrischen und würt» tembergischen Po st Verwaltung mit denen im alten Reich-postgebiet. Ter Haushaliausschuß des Reichstages be willigte eine Anzahl Neueinstellungen bei der Reichspost. Am Mittwoch wird er Richt linien für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel deS ReichsernährungSministeriums beraten. Preissenkung im Rähmajchineuhandel. Berlin, 2. Februar. D«r Reichskommissar für Preisüberwachung hat bi« Handelrspanne für Nähmaschinen um 10 Pro. z. „müßtgt. Oie Senkung der Lierpreise. Berlin, 2. Februar. Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat am 29. Januar Anordnungen über die Senkung der Preise für Bollbier ge troffen. Die Preisminderung beträgt mit Wir kung vom 6. Februar 1932 an bei einem Ausschankpreis bis zu 80 RM. «e Hekto liter vier RM., bet einem Ausschankpreis bis zu 100 RM. je Hektoliter sechs RM-, bei einem Ausschankpreis von mehr als 100 RM je Hektoliter acht RM, gegenüber dem Stand vom 8. Dezember 1931. In dieser Preisminderung ist die Senkung der Preise der Brauereien nm 2 RM. je Hektoliter enthalten Die aus die gangbarsten Gefäße entfallenden Teilbeträge sind errechnet und in einer tabellarischen Übersicht der Anordnung beigefügt. Übersteigt der AuS- schankpreis den Betrag von 80 RM. pro Hektoliter deshalb, weil besondere Auf wendungen wie die Vorführung von musikalischen oder ähnlichen unterhaltenden Darbietungen in mechanischer Art bestehen, so kann der Inhaber der Gaststätte es bei einer Preisminderung von vier RM. je Hek toliter bewenden lassen. Die Inkraftsetzung der Anordnung vom 6. Februar 1932 an soll den Gaststätten die Möglichkeit geben, die notwendigen Umstellungen ohne Überstürzung vornehmen zu können. Schließlich ist die Anbringung einer Preistafel vorgesehen, aus der der Preis unterschied für jede ausgeschenkte Maßeinheit gegenüber dem Stand vom 8. Dezember 1931 in jedem Geschäft-lokal auSzuweisen ist. Fernsprechteilnehmer fordern Gebührenfenkung. Berlin, 2 Februar. Angesicht- der inmitten der allgemeinen PreiS- abbauaktion unverändert im alten Ausmaß fort» bestehenden Fernsprechgebühren wendet sich der Reich sverbandderjFernsp rechteil nehmer e. B- mit einer Eingabe an die zuständigen Stellen, in der eine möglichst baldige Herabsetzung der Grundgebühren um 50 Prozent oder aber Anrechnung der Grundgebühr aus die Gesprächskosten, ferner Rabatte für Häufigsprecher, Ermäßigung der Ge bühren für Ferngespräche um 5 bis 10 Pfennig in der Nahzone bi» zu 100 Kilometer und die Möglichkeit der vorübergehenden Abmel dung des Anschlusses bi» zu sechs Monaten (ohne daß sür diese Zett eine Gebühr zu bezahlen ist) gesordert werden. Die Eingabe des ReichSver- bande- der Fernsprechteilnehmer ist von etwa 160 Verbänden mit schätzungsweise insgesamt einer Million Mitgliedern unterzeichnet Berlin, 2 Februar. Im RechtSauSschuß des Reichstags gab Ober- »gierungsrat Erbe (Reichrinnenministerium) einen berblick über die finanziellen Leistungen, die den Ländern gegenüber den vormals regierenden Zürflenhäusern obliegen, wobei er mitteilte, daß daS Reichrinnenministerium einen Bericht hier über auSgebe, der sich bereit» im Druck befinde. Au» diesen Mitteilungen ist hervorzuheben >aß Preußen an lausenden wiederkehrenden Leistungen nur Pensionen an frühere Hof- beamte zu zahlen hat, die im letzten HauShalt- «hr 2,8 Mill. RM. betrugen. Weitere Renten ha« Preußen nicht zu zahlen. Sachsen hat eine lausende Sekundo- geuitur-Rente zu zahlen, doch ist diese Sache noch streitig. Württemberg hat an daS frühere Kön gs- Haus Württemberg eine jährliche Rente von 50000 RM. zu zahlen, die bis 1937 mit dem zwanzigfachen Betrage abgelöst wird, ferner eine Rente von 70000 RM. an die frühere Königin. Die jährlichen Zahlungen des Landes Oie jährlichen Leistungen -er Länder an die früheren Fürstenhäuser. Beseitigung der festen und gebundenen Preise für Arzneien und Arzneimittel. Berlin 2. Februar. Ab 1. Februar 1932 wird daS bisherige Prinzip der Festpreise und gebundenen Preise im GeschästSverkehr mit Arzneien und Arzneimitteln in starkem Umsange durch den freien Wett- bewerb ersetzt werden. Eingeleitet wurde diese Bewegung durch die Aufhebung der gebun denen Einkaufspreise für di« «Po- theken, die von den pharmazeutischen Fabriken für den größten Teil der «rzneispezialitäten vor genommen worden ist. Damit wurde für de» pharmazeutischen Großhandel seine bisherige Kal- kulationSmethode grundsätzlich verändert. Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat außer- dem die bisher üblichen Kalkulation»!»»« des Großhandels, soweit dies« aber 16 Proz. lagen, um 10 Proz. verkürzt. Auf die von den pharmazeutischen Fabriken gebundene« Einkaufspreise der Apotheke» haben diese bisher tn den meisten Ländern «inen Ausschlag von 7V Pro» erhoben. Diese, Aufschlagssa» Verhandlungen über Lohn« und Bürgersteuer. Berlin, 2. Februar. Jin Reich»sinanzmintsterium sand am Tienstag eine längere Besprechung zwischen Minister Dietrich, Vertretern der Spitzen- gewerkschaften aller Richtungen und den Ab- geordneten Erstng(Zentrum). Gerig (Zentrum) und vr. Hertz (Sozialdemokrat) statt. Tie Vertreter der Parteien und der Gewerk- schasien brachten dabei, wie da» Nachrichtenbüro des VDZ. ersährt, noch einmal die unsozialen Folgen der Bürgersteuer und der Aus- Hebung der Lohnsteuererstattungen zur Sprache Sie verlangten: 1. volle Befreiung aller Lohn- und GehaltSempsänger, die infolge Kurz arbeit oder aus anderen Gründen weniger verdienen, als die Richtsätze der Wohl- sahrt-pslege betragen. 2. Ermäßigung der Bürger st euer auf die Hälfte bei allen Lohnsteuerfreien, wobei daS Einkommen zur Zeit der Zah- lung der Bargersteuer und nicht das Ein- kommen von 1930 zugrunde gelegt wird. ReichSfinanzminister Dietrich erkannte die Berechtigung der beiden Forderungen an und sagte zu 1. wegen der Befreiung der Einkommen unter den WohlfahrtS- sätzen eine Vereinbarung mit dem Deut- lchen Städtetag und den übrigen kommu nalen Spitzenverbänden 'herbeizusühren, 2. spätestens vom 24. Februar ab bet allen Lohnsteuerfreten nur noch den halben Satz der Bürgersteuer zu er heben Erforderliche neue Durchführungs bestimmungen sollen sofort im Reichsfinanz. Ministerium aus gearbeitet und in den näch sten Tagen schon dem Reichsrat vorgelegt werden. Ferner verlangten die Partei- und Gewerkschaft-- veitreier grundsätzlich die Wiedereinsah. rung sämtlicher Lohnsteuererstattungen. Cie erkannien aber an, daß aus technischen und finanziellenGründen die Durchführung dieser Forderung imvolkenUmfangegegen- wärtig nichr möglich ist. Sie beschränkten sich deshalb auf die Forderung daß die Rück» er st attungenaus Billigkeitsgründen au Grund des z 131 der Reichsabgabenordnung ent- weder auch für die veranlagten Be sitzenden aufgehoben oder auch für die Lohn- und Gehaltsempfänger wieder eingesührt würden. Der ReichSfinanzminister wie- darau hin, daß das einen großen Mehraufwand verursachen und die Gemeinden, insbesondere aber die Finanzierung der Wohlfahrts- Unterstützung in neue Schwierigkeiten bringen würde. Er hielt eS daher im Augenblick nicht sür vertretbar, dieser Forderung zu Erscheint Werktag« nachmittag« mit dem Datum de. ErscheinungStaae, Bezugspreis: Monatlich 3 RM. Einzelne Nummern 15 W ° Schr.stleitg. Geschüsi»stelle DreSden-A. 1, Gr. Zwingerstr. 16. Ruf 14574 u. 21295 Postscheck-Konto Dresden 2486 /Staatsbank.Konto 674. entsprechen, sagte aber eine nochmalige abschließende Prüfung zu. Eine Sonder regelung soll sür diejenigen nicht stän- digen Arbeiter angestrebt werden, die nur wenige Tage tn der Woche Arbeit haben und Lohnsteuer zahlen müssen, obgleich ihr Lohn die Jreibeträge bei der Lohnsteuer bei weitem nicht erreicht. Nach dem Vor bild der Sonderregelung bei den Hamburger Hafen arbeitern soll auch für die anderen unständigen Arbeiter versuch» werden, ein Abzugsverfahren durchzuführen, daS in Zukunft die Über zahlung von Lohnsteuer nach Möglichkeit auSschließt. Die Sozialdemokraten behielten sich ihre Stellung vor, da sie an der Wiedereinfüh rung der Lohnsteuererstattungen grundsätzlich sesthalten wollen. Verurteilung einer ouslän-ifchen Spionin. Berlin, 2. Februar. Der erste Strafsenat de- Kammergericht- unter Vorsitz von Senal-präsident Wex verurteilte die FabrilbtsitzerSehesrau Eugenie Goetz au» Neu- dek in der Tschechoslowakei wegen Verbrechen« gegen t 8 de» Gesetze» über den Verrat mili tärischer Geheimnisse zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. S« wurde auch auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt. Die beschlagnahmten 7000 Tschecho- krönen und 100 RM. wurden dem Staate für verfallen erklärt.
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