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Sächsische Staatszeitung : 22.02.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193202222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-02
- Tag1932-02-22
- Monat1932-02
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 22.02.1932
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Sächsische Slaalszeilung Staatsan^elger für Erscheint Werktag« nachmittag» mit dem Datum de» Ersch«tnung»tage». Vezug»pret«: Monatlich 3 SM. Einzelne Nummern 1k Pf. Cchrisllettg. u. Geschäftsstelle Dresden-«. 1, Gr. Zwingerstr. 16. Ruf 14V74 u. 21293. Postscheck'Konto Dre»den 2486 / Gtaattbank.Konto 674. den Zreiftaat Sachfen Anzeigenpreise: 32 mm breite, 3 mm hohe Grundzeil« oder deren Raum 33 Pf., 66 mm breit tm amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung auf Geschäst-anzeigen, Familiennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtag»»Beilage, Ziehungsliste der Staatsschuldenverwaltung, Holzpflanzen-Berkaufsliste der Staatsforstverwaltung. verantwortlich für die Schristleitung: *Oberregierung»rat Han- Block in Dresden. Dresden, Montag, 22. Februar ! 1SS2 Ser Rechtsbruch im Remelland vor dem Mlerbmidsrat. Genf, 20. Februar, i Ter VölkerbundSrat trat heute vormittag! U12 Uhr zur Entgegennahme deS von dem nör dlichen Delegierten Colban erstatteten Be licht- über den Rechtsbruch im Memel gebiet zusammen. Ter Bericht hat folgenden Wortlaut: 1. Ich habe nicht verfehlt, der Frage ein be sonderes aufmerksame- Studium zu widmen, mit der wertvollen Unterstützung der Herren Pilotii, Prof. BaSdevant und Sir William Malkin. 2. Die Frage, aus die die Aufmerksamkeit de» Rate» gelenkt wolden ist, ist sehr verwickelt. Auf der einen Seite befinden wir uns vor einer Behaup- tung, wonach der Präsident des Memeldirekto- üumS Böttcher zu Unrecht durch den Gouverneur deS Memelgebietes abberufen worden sei, in An- beiracht dessen, daß Absatz 2 des Artikels 17 deS MemelslatuteS seststellt, daß der Präsident ru seinem Amte so lange bleibt, als er daS Vertrauen des Landtages des MemelgebieteS genießt. Ander- seils ist behauptet worden, daß die Bestimmungen der Konvention von Pari» vom 18. Mai 1824 und ihres Anhanges nicht das Recht des Gouver- «turs auSIchließen, in bestimmten Fällen das Tirektorium abzuberufen und daß in diesem be sonderen Falle Böttcher zu Recht abberusen wor ben sei, da nach Ansicht der litauischen Regierung « sich Befugnisse angemaßt habe, die der Zentral- regierung zustande« und infolgedessen da« datut verletzt habe. 3. Außer dieser grundsätzlichen Meinungsver schiedenheit sind die Tatsachen, die zur Abberufung Herrn Böttchers angeführt werden, von der bläulichen Regierung aus eine Art dargestellt worden, die mit den von anderer Seite vorge- brachten Behauptungen nicht übereinstimmt. 4. Der Rat hat mit Besriedigung die Versicherungen der litauischen Regierung zur Kenntnis genommen, baß sie gewillt ist, alle internationalen Verpflich tungen, die sich aus das Memelgebiet beziehen, aus das peinlichste zu beachten. Außerdem hat der Rat die Erklärung des Vertreters von Litauen enlgegengenommen, wonach der Gouverneur des Gebiets Anstrengungen macht, um ein Direktorium gemäß den Anweisungen des Statuts zu bilden, b. Trotzdem muß mstn setzt, und zwar in kürzester Zeit, die anomale Lage, die gegenwärtig im Aemelgebiet herrscht, ins Auge fassen. Diese Lage erfordert schleunige Maßnahmen, um eine Ver- Ichärsung zu vermeiden. 6. In der Tat besteht die Notwendigkeit, ein Direktorium einzusetzen, da? sich des Vertrauens des Landtages erfreut. Dieses Direktorium müßie sich unverzüglich dem Landtag vorstellen. Die Lage ist so, daß es wünschenswert wäre, nicht bis zum Ablauf des in Art. 17 Abs. 2 vorgesehenen äußersten Termins zu warten. Ter Rat ist ängstlich besorgt, zu sehen, daß im Memel gebiet die normile Ausübung des Statut- wieder hergestellt wird. 7. Diese unverzüglichen Maß nahmen Präjudizteren nicht die Rechtmäßigkeit der Merusung Böttchers. Uber diese Frage könnte man sich nicht äußern, ohne daß vorher die Frage brr Berechtigung de» Gouverneurs, das Direkio- num abzuberusen, behandelt würde. Und wenn anerkannt würde, daß der Gouverneur ein Recht hat bezüglich der Abberufung deS Direktoriums, so müßte dann noch geprüft werden, weiche- genau die Umstände sind und ob diese die Aus übung diese- Rechtes rechtfertigen. 8. Um diese beiden Frage» zu entscheiden, halte ich daran ge dacht, dem Rate empfehlen zu sollen, den Haager Gerichtshof wegen eines Gutachlen- anzurusen. Gleichwohl zögere ich, dem Rate vorzuschlagen, eia Gutachten des Gerichtshofes durch Mehrheits beschluß einzuholen, und wenn die Einstimmigkeit nicht erzielt werden sollte, so zieh« ich vor, mich darauf zu beschränken, daran zu erinnern, daß die Eignalarmächte der Memellonvention die Möglich keit haben, unter sich die genannten Fragen au der Grundlage deS Absatzes 2 de» Artikel» 17 der Konvention zu behandeln. Colban sprach im Anschluß die Hoffnung aus, daß der Rat künftig nicht mehr tn die Notwendigkeit versetzt sein werde, sich mit Memelangelegenheiten zu befassen. Außerdem bemerkte er umer Anspielung aus die soriwährenden, wenn auch unbegiündeten litaui schen Einwände gegen die Zuständigkeit deS Rate- in dieser Angelegenheit, daß die Ausarbeitung des Bericht» wegen der Metnung-verschledenheiten über den Umfang der Rechte de- völkerbund-rate» aus Grund de« Artikel« 17 der Memellonvention auf beträchtliche Schwierigkeiten gestoßen sei. Ter litauische Außenminister Zau- niuS erklärte, er nehme den Bericht an, mit Ausnahme der Punkte 5 und 6. Diese Punkte seien durch die in Punkt 4 er- wähnlen litauischen Zusicherungen über die ge wissenhafte Einhaltung oller inleinationalen Per- .'flichtungen überflüssig und in dieser Formulierung nur geeignet, Mißverständnisse hervorzurusen. Außerdem gingen sie offenbar über die Befug nisse der Rats nach Artikel 17 der Memelkonven tion hinaus. Zaunius deutet« an, daß die litauische Negierung die Auslösung des Memel landtages in Erwägung ziehe, indem er erklärte, daß angesichts der Haltung gewisser Elemente des Zandtages die unter ausländischem Einfluß die Be mühungen zur Bildung eines neuen Direktoriums zu vereiteln suchten, einen Appell an das Land gemäß den Bestimmungen des Memelstatuts viel leicht notwendig sein werde. Staatssekretär v. Bülow betonte in seiner Erwiderung, daß die Memelsroge ein Ge- sahrenpunkt in Europa geworden sei. Seit 1926 sei Litauen ein fast ständiger Gast am Ratstisch Deutschland habe an der Frage deshalb ein be- tonderes Interesse, weil daS Memelgebiet an der deutschen Grenze liege und seine Bevölkerung 700 Jahre lang zu Deutschland gehört habe. Uber den deutschen Charakter der Bevölkerung sei kein Zweisel und nicht ohne Grund hätten die allüertew Mächte dem Memelgebtet im Jahre 1924 besondere Garantien für die Erhaltung seincr Kultur gegeben. Tie deutsche Be völkerung diesseits der Grenze verfolge ge spannt die Entwicklung in dem Gebiet, mit dem sie so lange eine Einheit gebildet habe. Seit 1927 stehe das Memelgebiet unter Kriegsrecht. Hn unerhörter Weise werde die Bevölkerung ^rn der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert. Es sei zum Bei- spiel nicht möglich gewesen, Berichte über die Verhandlungen deS Rates in der Memelfrage zu bringen. Dos Ber- sammlungsrecht werde rücksichtslos be schränkt. Tie Autonomie sei durch alle diese Maßnahmen im wesentlichen eine Illusion geworden. Tie Lage habe sich verschärft seit dem Amtsantritt des früheren Kriegsmimsters Merkys als Gouverneur. Tie Ausübung deS Vetorechtes gegenüber dem Landtag? habe zu einer Lähmung der gesetzgeberischen Arbeiten geführt. Einen weiteren Mißstand bildet die Ver schleppung deS Finanzausgleich» zwi schen Litauen und dem Memelgebiet. DaS Direktorium sei, da es ausschließlich auS Mitgliedern der MehrheriSparteien bestanden habe, dem Gouverneur von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen. Ter Fall, der den Rat beschäf tige, sei nur ein Glied in der Kette der Maß nahmen, die auf die Beeinirächtigung und Be seitigung der Autonomie abzielten. Staatssekretär v. Bülow erwähnte schließlich die Bildung einer Schützen organisation au» großlitau ischen Elementen unter Führung litauischer Offiziere und unter Teilnahme zahl reicher Beamter. Diese Organisation übe jetzt im Memelgebiet Polizeifunktionen aus. Unier Verletzung des Statut« habe die litauische Regierung die memelländischen Abgeord neten mit Gewalt von einer Reise uach Genf zurückgehalten, wohl in berechtigter Befürchtung vor einer ungeschminkten Darstellung der wahren Lage un Memelgebiet. Staatssekretär v Bülow protestierte dagegen und wandle sich sodann dem Bericht ColbanS zu, wozu er u. a. erklärte: Der Bericht erkennt den Ernst der Sitilation «m Memel- gebiet und die Dringlichkeit der Abhilfe an. Uber die Rechtsfrage hätte, wie der Bericht sagt, ein Gutachten deS Haager Gerichtshof» eingeholt werden sollen. Tie luauitche Regierung hat jetzt ihre Zu stimmung verweigert. Tiefe Weigerung Litauen» steht mit jedem Rechtsempfinden in Widerspruch. Staatssekretär v. Bülow appellierte in diesem Zu- iammenhang an die Verantwortung de- Völker bund«». Sollte, so fragte der deutsche Vertreter, infolge wirtlicher oder vermeintlicher Mängel de« statut» der Rat außerstdnde »ein, die Ausgabe zu erfüllen, die ihm das Statut zuweist? Mehr noch, sollt« er außerstande lein, eine Ausgabe zu erfüllen, die die Weltöffentlichkeit von ihm erwarte, - E« hat keinen Zweck, daß wir un- über den Ernst der Lage »Snschen E« ist dem Be richterstatter, unterstützt von d«n hervorragendsten Juristen der dgnatarmächie, offensichtlich »tcht gelungen, der Sache Herr g« werden, und das ist nicht seine Schuld. Ich warne dringend davor, sich mit einem solchen Versagen des VölkerbundsmechaniSmusunddesMemel- statutsaözu finden. EswäresürdenVütker- bund fast ebenso niederschmetternd wie für die Bevölkerung, die durch das Memelstatut geschützt werden soll. ES würde bedeuten, daß die Memelländer so gut wie rechtlos der Willkür einer ihnen nicht wohlgesinnten Obrigkeit aus gesetzt werden. Tie vier alliierten Hauptmächte, deren Unterschriften diese» unzulängliche Mcmel- statut decken, haben eine schwere Verantwortung aus sich geladen. Im Interesse des Fnedens und des guten Einvernehmens zwischen den Völkern, im Interesse von Recht und Gerechtigkeit richte ich daher einen Appell an Sie, an diese vier Mächte. Ich wende mich jetzt und hier an Sie mit der Bitte, daß Sie der Verantwortung Rechnung tragen, die Sie übernommen l-aben, und daß Sie von den Rechten gegenüber Litauen Gebrauch machen, die Sie sich im Artikel 17 Abs.2 Vorbehalten haben. Sie haben die Möglichkeit, de» Fall alsbald vor den internatio nale» Gerichtshof im Haag zu ziehen. Von dieser Möglichkeit bitte ich Sie, Gebrauch zu machen. Aus diesem Wege ist eine Entscheidung der Rechts- und Tatsrage möglich, und Litauen wird nicht umhinkönncn,sich dem Spruch des höchsten internationalen Gerichtshofes der Welt zu fügen. ' In einer kurzen Bemerkung zu den Ausfüh rungen des deutschen Vertreters erklärte der Be richterstatter Colban, man dürje nicht von einem Verlagen de» Bölkerbundsrates sprechen. Ter Rat habe sich genau an das iM vorgeschriebene Verfahren gehalten. Tie öfsemliche Meinung dürfe nicht den Eindruck gewinnen, daß der Rat nicht seine Pflicht getan habe. Tas sei wohl auch nicht die Auffassung der deutschen Vertreter. Auf die in der Form sehr abgewogene, sach lich aber sehr scharfe Rede des deutschen Vertreters erwiderte der litauische Außenminister Zaunius mit einigen Ausführungen, die feine völlige Unsicherheit klar erkennen ließen. Ties ging auch daraus hervor, daß er zum größten Be fremden der Versammlung die bei solchen Aus einandersetzungen übliche Form verletzie und dem deutschen Vertreter in einer Weise entgegenirat, die die einfachsten Gebote der internationalen Höflichkeit außer acht ließ, indem er die Ausfüh rungen des deutschen Vertreters als demagogisch bezeichnete. Auf die Ausführungen des Siaats- sekretärs v. Bülow werde er im einzelnen nicht eingehen, da er seinen Ausführungen, die er vor acht Tagen im Rate gemacht habe, nichts hinzu- zusügen habe. ZaumuS protestierte dagegen, daß der Vertreter Deutschlands sich >m Rate für die memelländische Bevölkerung einsetzc. Tie Be hauptung des deutschen Vertreters, daß Litauen nicht das Vertrauen rechtfertige, das der Rat aus gesprochen habe, greife die Ehre Litauen» an Ter peinliche Eindruck, den die Ausführungen deS litauischen Außenministers machten, sand seinen Widerhall in den darauf folgenden Ausführungen der Vertreter der Slgnatarmächte der Memelkonvention. Ter Vertreter Großbritan niens, Londonderry, betonte nochmals die Notwendigkeit, daß in Litauen ein ver fassungsmäßiges Direktorium gebildet werde und gab seinem Bedauern Ausdruck, daß der litauische Außenminister den Vorschlag, beim Haager Gerichtshof ein Gutachten über die Frage einzuholen, nicht angenommen habe. Er werde nicht verfehlen, seiner Regierung von der An regung des Berichterstatters Kenntnis zu geben, daß die Signatarmächie sich mit der Angelegenheit befassen möchten. Ter Vertreter Italien», Pilotti, und der Vertreter Japan», Sato, schloffen sich den Aus führungen de» englischen Delegierten an, ebenso Paul-Boncour, der anregle, daß LitckUen e» bei d«r Ausnahme seiner Vorbehalte gegen die Punkte k und 6 in da» Protokoll bewenden lass«, damit der Bericht al« einstimmig angenommen gelten könne. Zauniu« stimmt« dieser Anregung zu, worauf der RatSpräsident die einstimmige Annahme der Entschlteßnng Colban» fest- stellen konnte. * Vie Beurteilung de« Rakbesch loste« Ge»f, 20. Februar. Der heutig« Beschluß de« Rate« bedeutet zu- nächst ein« moralische Verurteiliing Litauen« durch den geiamten Völkerbundsrat. Es ist nach dem Verlauf der Aussprache auch zu erwarten, daß die Signatrrmächle dem wirkungsvollen deutschen Appell entsprechen und die Angelegenheit dem Haager Gerichtshof unterbreiten werden. Dadurch würde endlich jene endngültige Klärung der Lage erreicht, die Litauen seit Jahren zu vereitel» sucht. Ar» dahin wird Litauen es sich nicht leisten können, durch weitere Übergriffe im Memelgebiet die Stimmung der Mächte gegen sich noch mehr zu verschlechtern. Oie Verordnung über die Bierprei«- sentung bleibt bestehen. Berlin, 20. Februar. Amtlich wird mitgeieilt: Tie Verordnung über die Bierpreisjen- kung bleibt bestehen und wird durchgeführt und zwar nach Maßgabe der vom Preiskommisjar er lassenen Ergänzungsveroldnung, wonach die ört lichen Belwrden Hätten ausgleichen können Tie Reichsregierung hält »edock, wie sie das bereits auf die Anfrage des Abg. Mumm u. Gen. zum Ausdruck gebracht hat, im Gesamirahmen de» Bierpreisproblems auch die Inangriffnahme de» Getränke steuerst» sie ms für nötig. Tenn die Finanzlage eifordert eS, daß da» Bier unter allen Umständen das ausbringt, was bisher in den Etats dafür angesetzt war. Tiese Am'Stz« würden aber nicht erreicht werden, wenn die Be steuerung in ihrer bisherigen Höhe, die übrigens bei der gegenwärtigen Kauflrastlage der Be völkerung auch wirtschaftlich und steuerlich nach teilige Wirkungen für dis GastwirtSgewerbe, die Brauereien und die mit dem Braugewerbe zu- ammenhöngenden Gewerbe hat, »etzt bestehen bliebe. Aus diesem Grunde ist spätestens zum 1. April 1932 eine entsprechende Bier- keuersenkung in Aussicht genommen, die dann auch eine weitere Senkung des Bier preises ermöglicht Oie politischen Zusammenstöße in Gaarau. Schweidnitz, 20. Februar. Nach dem amtlichen Bericht des Schweidnitzer Landratsamts wurden nach Auflösung der Laarauer Versammlung die Nationalsozialisten unter wegs von politischen Gegnern, nachdem diese zunächst von der Landjägerei abgedrängt worden waren, überfallen. Tabei wurde auch ein Schuß auf die begleitenden Landjägerei beamten abgegeben, der jedoch nicht traf. An der Wegkreuzung nach Konradswalvau entstand eine neue Schlägerei, ohne daß die Angreifer bisher ermittelt werden konnten. Tie Polizei mußte Schüsse abgeben, aber auch von den Streitenden wurde geschossen und hierbei der SA.-Manu Franz (nicht Martin) Becker aus Kroischwitz durch einen Kopsschuß so schwer getroffen, daß er kurz darauf starb. Ein Mitglied des Reichsbanners wurde schwer verletzt und mußte ins Krankenhaus eingeliesert werden. Außerdem gab es eine An zahl Leichtverletzte. Tie SA.-Leute wurden nun von den Landiägereibeamten in ein Gasthaus ge drängt. Tort blieben sie, bis ein Kommando Schutzpolizei emgetrosfen war, sie durchsucht und ihnen die vorhandenen Waffen abgenomme» hatte. Tie CA.-Leute, die zum Teil auf einem Lastkraftwagen au» Schweidnitz, zum anve'en Teil in Omnibussen aus Striegau gekommen waren, wurden dann nach ihren Heimatorten ab geschoben. Oer Überfall auf die Berliner Garten kolonie Zelseneck Berlin, 20. Februar. Tie Justizprejsestelle teilt mit: In der Vor untersuchung wegen der Vorgänge in der Kolonie Felseneck — bei denen, wie seinerzeit gemeldet wurde, von einer Versammlung heimkehrend« Naiionalsozialisten mit den Bewohnern der Kolonie handgemein wurden, wobei e» zwei Tote gatz — sind jetzt insgesamt 25 der ursprünglich Verhafteten au» der Hast entlasse« worden. Zurzeit befinden sich noch siebe» Kolonisten unter der Anschuldigung de- ver suchten Totschlage» und zwölf Teil nehmer de- nationalsozialistische» Zuge-, darunter «ls wegen de« Ver dachte» de« gemeinschaftlichen Tot schläge« on Klemke, in Haft. Bei de» übrige» au» der Haft Entlassenen erscheint bi» ans eme Person em dringender Tatverdacht zurzeit nicht mehr begründet.
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