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Sächsische Staatszeitung : 10.03.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193203107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-10
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 10.03.1932
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verantwortlich für die Gchristleitung: I- V vr, Frist Klauber in Drette«. Dresden, Donnerstag, 10. März 1SS2 M. SS Um dir v « verschiedene« Lette» ihr v-rgetragene» Be,-r«nt«e ,« zerstrene«, teilt die «egiern.« »it, daß siir »ächsie» Lo««abe«d ««d So„t.g eil« MaßK-h»" »»r «n,recht« rechtrrh«1t«»st »»»«»he »»dLrd»»«« 1"»d «d daß die P«lt»«i de» Auftrag ertz.lte« h«t. jede« LtSr«««»- »erf«ch »«ter A»we»d»«g der ihr z»r Verfüg««« stehende« Machtmittel rück- stcht»lv» t« «aterdrücke«. La- Publikum wird ermahnt, fich da« alle« «uhes,öru»ge« ser»zuhalte«, damit die Polt,et am wirk»»««- vollen M«grei,e« nicht gehiadert und nicht wider «Mr« i« dir Lagt »erfetzt wird, auch gege« Nafchuldig« vorzugehe» Sie »SäAMt Staalezelin»,^ fieM ldr Erscheinen ein. <84. A.) Lrr Laadtag hatte bei drr «eschluß- fassun« über de« Siaat-Hau-Halt auf da» «ech. uimg-fahr 1»S1 dir «egteru»« ersucht, et«r Auderuug de» «haratter» drr .LSchfifche« Staats- zett«««' herdeizusühre« mit dem Aiele, die Zeitu«« »« eme« amtliche« Mitteilung»«, Ver ordn«««». ««d Snformatio»»or«a« de» sächsische« Staate» auiruaestalte«. Liefe« tünche« ist durch die Brstk»n<«iigen im »tste« Lell Kapitel I der verord«»»« zur Sicher««« de» Staatshaus« halt» und der Haushalte der Gemeinde« vom 21. September 1»St Rechnung getragen worden. Danach stellt die .Sächsische Staat»« »eitung- mit dem »l. «är» 1»,2 ihr Erscheine« et« S»e wird durch ei« vetanntmach««g»blatt erfetzt, da»die Staat-derwaltung-behtzrde«, die «e« metnde« u«d die w«t»d,rsteher z« halten verpflichtet find. Lie veka»«t. f machunge«, die «ach Gesetz -der verordn«»«, bi»h,r in der .Sächsische« StaatSzeitu««" adzu- > drucke« Ware«, fi«d vom 1. April 1»»2 an in dem «tuen Vekan«tmach«ng»blat1t zu »eritffeut- licht«. Entsprechendes «ilt für die Beka»«t. machungen von «strperschaften, Anstalt,« und Stiftungen, Gesellschaften »drr fonstlgen Persouen- vereinigunge«, die nach deren Satz»«« oder «er« faffung bisher tu der .ESchsischen Staatszeitung" zu erfolgt» hatttu, fowtit dir Satzung oder vtr« faffung nichts audtrt» btstimmt. Rus «rund diefrr Bestimmungen wird vom April 1*3» ab an Sttllt der .Säch« fifchen StaatSzeitung" ei« Bekannt« machungsdlait u«ter drr Bezeichnung .Sächsisches vrrwaltu«,»blatt- rr« scheine«. An diesem verwaltnugdblatt wird da« Gemeinsame «inisterialblat» und da» «iniftertalblatt für die Sächsische iuurre Verwaltung ausgeht«. Es wird die velanntmachungt« silmtlicher «i. nisterten euthatten, die der Publika« tionöpfltcht unterliegen und nicht im Gesetzblatt erscheiue«. Da» Blatt wird »weimal wücheutlich, i, dringenden Ahlten auch nach Bedarf, trschei»eu. Da» Justitministerialblatt, da» Ai«ant«inisterialblatt und da» BerordnuagSblatt de» Ministerium» fü, volksbilduug bleibt« für dtn innert« Dieustvtrlrhr drr betreffende« «inisitrie» »t« steht«, da ihr Anhalt für tln«, eagbegrenzte« Behörde«- und Personeukreis btstimmt ist. Da« Blatt wird zu« Btt««»prtife von monatlich 1 R« abgegtbtn werbt«, wäh- rtnd d,r Bezugspreis drr .rachsische» StaatS- ttitung-, dt» Gtmtinjamcn Ministerialblatts und de» Ministerialblatt» für die Sächsische innere Verwaltung zusammen monatlich 3,2» RM. betragen hat. betrieben in den mittleren und kleineren Städten soll dadurch ein gewisser Schutz ihre» Bestandes gesichert werden Fitt hj, Groß städte dagegen erschien eine solche eingreifende Maßnahme zurzeit nicht erforderlich, da dort der Wettbewerb durch Einheitspreisgeschäfte für den einzelnen Händler verhältnismäßig leichter erträglich ist al» in kleinen Orten. Im übrigen geht die Reichsregierung davon auS, daß eS noch weiterer Erfahrungen für eine endgütiige Beurtei lung deS Einheitspreisgeschäfte» im Rahmen der gesamten Güterverteilung bedarf. Die weiteren Bestimmungen beziehen sich auch aus die bestehenden Einheitspreisgeschäfte und bezwecken die Beseitigung von Miß bräuchen. Die Reichsregierung konnte sich bei Erlaß dieser Maßnahmen weitgehend auf umfas sende Beratungen im Vorläufigen ReichSwirtschasis- rat stützen. 4. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1931 war die Reichsregierung ermächtigt worden, im Falle eine» dringenden wirtschaftlichen BedürsmsseS 1. die Eingangs zölle abweichend'von den geltenden Vorschriften zu ändern, 2. die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Diese Ermächtigung hat durch den Wiederzusammentritt des Reichstages am 23. Februar 1932 ihre Gül tigkeit verloren. Die Gründe, die zum Er laß der Notverordnung geführt haben, bestehen jedoch fort. Tie handelspolitische Lage erfordert, daß fedetzeik neue Vereinbarungen mit anSländifche« Staat,« geschlossen und sofort vorläufig ange wendet werden können. Weiter war es geboten, die Reichsregierung zur Einführung vo« A«»fnhrzSlle« zu ermächtigen, um in dringenden Fällen jchwere Schädigungen der Wirtschaft abwenden oder abschwächen zu können. 5. Durch die Vorschrift in Teil 5 werden zugunsten der deutschen Holzwirtschaft Maßnahmen getroffen, die den PreiSdruck auf dem Holzmarkt abichwächen. Die neuen Bestimmungen bedeuten keine Ab kehr vom Grundsatz der Winschast»freiheit und sind nur al» AnSnahme für die Sttsenzett gedacht. Wie die gesamte Notgefetzgebung sind sie au» der Entwicklung der Verhältnisse zwangsläufig er wachsen. Sie bilden mit dieser Notgefetzgebung eine organische Einheit und werden dem Wirt schaftsleben an bedrohten Punkten Schutz und Hilfe sein. Schreiben -es Slillhalteaosfchuffeü wegen -er Zinssätze Berlin, 9. März. Im Deutschen Kreditabkommen von 1932 Ziffer 11 wird es sür die Berechnung von Pro visionen und Zinsen sür die Stillhaltekredite als wünschenswert bezeichnet, daß sie sich in vernünf tigen, den Umständen angemessenen Grenzen hält. Der Deutsche Ausschuß hat neuerdings, wie wir erfahren, an die ausländischen Gläubigerausschüsse ein Schreiben gerichtet, In dem auf die Not- wendigkett einer Ermäßigung der StillhaltezinSsätze hingewiesen wird. Er hat sich zu diesem Schritt besonder» im Hinblick aus die inzwischen in New stark und London er folgten Diskontherabsetzungen entschlossen, die bis her nicht zu einer entsprechenden Herabsetzung der Zinssätze für die deutschen St'llhaltekredite geführt haben. Kommunistische Zersetzungsversuche bei -er Reichswehr. Berlin, 9. März In der Zett vom 1. Januar bi» zum 1. März 1932 sind von den Dienststellen der Reichswehr insgesamt 63 kommunistische Zer setzungsversuche, in den meisten Fällen durch Flugblattverteilung, gemeldet worden. 19 Kommunisten hat die Truppe selbst auf frischer Tat ertappt, während 7 durch die Polizei fest- genommen wurden. In der gleichen Zett wurden 11 Angriffe auf Munitionslager ge- meldet, die alle, meist unter Anwendung der Waffe, verettelt wurden. In diesem Zusammenhang ist es von Interest«, daß da» Reich»gelicht im Jahre 1931 gege» nicht weniger al» 10 Personen wegen Zersetz»«« der Wehrmacht verhandelte und dabei Strafe« von insgesamt 16H Jrhren Festungshaft verhänate Notverordnung zum Schuhe der Wirtschaft. Berlin, 9. März. Die umfassende Notgefetzgebung vom 18. De zember 1931 hat zusammen mit anderen Re- gierungSmaßnahmen und den internationalen Still haltevereinbarungen die im zweiten schweren Krisenwinter drohende WirischafiSkatastrophe ver- hindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetz gebung, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen BevölkerungSschichten schwere Opfer auserlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungen gebracht. Da» Vertrauen in die Beständigkeit der WirtschaftSfundameme und insbesondere der Wäh rung erfuhr weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grundlage konnte da» deutsche Bank wesen wieder aufgebaut und teilweise neu ge staltet werden. Die fortschreitende Entlastung der ReichSbank seit Jahresbeginn ermöglichte eine weitere Herabsetzung des ReichSbankviSkonte» um 1 Proz. auf 6 Proz Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zurück- gehaltener Notenbestände sind klare Beweise für die Erneuerung und da» Wachsen de» Vertrauen». Diese von klaren Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Notgesetzgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Diese Ergänzung bringt die heute vom Reichspräsidenten vollzogene Verordnung zum Schutze der Wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden, so darf der freie Wettbewerb im täg lichen Leben nicht von übersteigeilen oder un lauteren Machenschaften gefährdet werden in einer Zeit, wo die Erhaltung der lebensfähigen und schutzwürdigen Träger de» Wirtschaftsleben» unbedingt erforderlich ist. In dem schweren Ringen Deuttchland» um seine Handels- politischen Interessen bedarf e» wet- teren Rüstzeuges gegen die zunehmende Bedrohung von draußen. In diesem Sinne ist der am 29. Februar bekanntgegebene Ober tarif zum Zolltarif zu verstehen. Gleicher- weise sollen die Ermächtigungen an die Reichs- regierung wirken, die erneut in Kraft gesetzt und durch eine weitere ergänzt werden. Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverord nung ist zu bemerken: 1. Die Reklame zeigt durch Gewähr»«« vo« Zugaben Formen, die mit einer gefunden WirtschastSsührung nicht mehr vereinbar sind, darunter di« Prei»- brmestung oder die Qualität der Hauptware leidet. Darum läßt die Verordnung neben geringwertigen Reklamegegenständen mit Reklameausschrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zugaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch de» Käufers statt der Zugabe einen be stimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer sein darf als der Ein standspreis für den Zugabeartikel. Verboten werden Zugaben, die alSGe- schenjk bezeichnet oder von einer Ver losung oder einem sonstigen Zufall abhängig gemacht werden. Um den be teiligten Kreisen eine Frist für die Umstel lung auf den neuen RechtSzustand zu geben, treten die Vorschriften über da- Zugabewesen erst am 10. Juni d. I. (drei Monate nach Verkündung) in Kraft. Sind bereit» vorher Zugaben zugesagt, so bleiben die Vereinbarungen in Kraft, die über die Zugabe getroffen sind. 2. Auch auf dem Gebiete de» AuSverkaufS- wesens machen Mißstände schleunige Gegenmaß- nahm«n erforderlich. Die Notverordnung sieh« daher vor, daß Ausverkäufe nur noch unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig sind. Die Besugniffe der Aufsichtsbehörde sind verstärkt. Außerdem ist die Schaffung von EtntgungSämtern vor gesehen, die bei Verstößen auf Anrufen einer Panei eine gütliche Einigung versuchen sollen. Auf dem Gebiete der Wirtschaftsspionage haben sich ebenfalls tn hohem Grade bedenkliche Erscheinungen gezeigt. Die geltenden Strafvor- schrtften reichen nicht aus, um die deutsche Arbeit und Wirtschrs, in dem ersorderlichen Maße da- gegen zu schützen. Nm weitere nicht wieder gm- zumachende Schädigungen der deutschen Volk»- Wirtschaft zu verhüten, ist sofortige Abhilfe dringend geboten. Die Notverordnung trifft daher ges«tz- geberische Maßnahmen, um die «mp- kindlichsten Lücken deS biSherigen Rech te» zu schließen. 3 Die Bestimmungen Im dritten Teil über die »inheiisprelSgeschäft« enthalten eine auf zwei Jahre bemess««« Sperre für die Errichtung weiterer Verkaufsstellen von Einh«it»pr«f»ge- schäften tn Städten unter 100000 Ein wohnern. Den mittelständischen Einzelhandel»- Sie Volls- und SMchole im Schuljahr 1SZ0 31. Bon Mimsteriattat vr Weinhold. ll. Schulei«richtung,n. Sämtliche Berichte verzeichnen ein starke» Steigen der Schülerzahl, wenn e» auch nicht bi» zu drr an- genommenen Höh« gekommen ist Die Gejaiiit- schülerzahl des Lande» iS von 622000 nicht auf 543000, sondern K39000 angewachfen. Die Zahl der Klassen ist zumeist die gleich« geblieben. Hier und da hat sie sich vermindert, vereinzelt kaum merklich erhöht- Die Zahl der Lehrkräfte ist unverändert ge- bliebe». Ter Umfang der Beschulung der Kinder war dennoch zu erhalten. Jnfolgedeffen sind alle Klasse» ausgefüllt worden. Ihre durchichntttliche Besetzung hat sich erhöht. Die Zahl drr Schüler, die auf einen Lehrer kommen, mußte auch größer werden, überall zeigen sich die gleichen Bilder: städtische Schulklaffen, die den gesetzlichen Beiiim- mungeu entsprechen, sind gefüllt, teilweise sogar überfüllt, während Landschulen in der Regel noch aufnahmefähige Klaffen ausweisen. Auflösungen und Neubildungen von Klaffen, verwiifunge» der Schüler von einer Schule zur anderen, Änderung der Stusengliederung drr Schulen, Verminderung ter achiuufigcn, Vermehrung der weniger gegliederten Schulen sins eine immer wiederkehrendr Sricheioung gewesen. ES ist begreif lich, daß man sich dazu erst dann entschlossen hat, wenn sich kern anderer AuSweg zeigte und die Maßnahmen für die Dauer grtroffen werden mußten. :d-nv:lch iS die immer wieder hervorgrhobeue Abneigung der Lehrer und EUxr« dagegen, die sich hier und dort sogar zum Widerspruch Seigerte ES muß aber auch r ngesehen werden, daß fich in den Jahren de» vorübergehenden Mangel» an Lehrenr, des groxen Mangel- an Mitteln und de» Auf- steigrn» der Schülerzahlen diese Maßnahmen ebenso folgerichtig ergeben wie das Zurückgehen der Klassen« beietzung, die Beibehaltung, sogar di« Berbeffeiung der Stusengliederung der Schulen in den verflossenen Jahren des Rückgangs der gesamten Schülerzavle« und de« Überflüsse» an Lehrein. Tie Maßnahmen müssen um so notwendiger bezeichnet werden, al» mit einem «euen fühlbaren Rückgang der Schüler zahl und mit einem weiteren Anhalten der wirt schaftlichen Notlage gerechnet werden muß. AuS den normalen Klaffen der Volksschule sind weiterhin 1 Proz der Schüler in die HilsSschul n au-geschieden worden. Am ReichSdurchschnitt ge- meffen, der zwischen 1 und 2 Proz liegt, kann so- nach nicht von einer überlnebenen Fürsorge für die Schwächsten der LolkSschüler gesvrochen werden Es machen fich Bestrebungen bemerkbar, Sonder klassen sür zurückgebliebene Schüler, Nachhilfeklassen zu beseitigen. Eie umfassen 1,9 Proz. aller Schüler, d. i verhältnismäßig wem, gegenüber den 11 bi» 13 Proz. derjenige» Schüler, die alljährlich da» vcisetzuagsziel nicht erreichen. Man neigt drr Auf fassung zu, daß e» bester ist, diese Schüler lediglich in Nachhilfestunden für diejenigen Lehr- und ÜduugS- gebiete zu vereinigen, in denen sie nachhinken. Die weitere Entwicklung dieser Frage muß abgewartet werden. Die aus Grund ort-gesetzlicher Bestimmungen mit Genehmigung de» Ministerium- sür Bolk-bildung zugelaffeneu Klaffen für lchwerrrziehbare Kia der in großstädtischen Schulen haben den normalen Klaffen eine lühlbare Erleichterung gebracht. Aus die Ar- beit-ersolge dieser Klaffen kann erst nach längerer Beobachtung zurückgekommen werden. Über die Klaffen der höheren Abteilungen der Volk-ichul», die 2,6 der Gesamtschülerschaft um faßen, wird gleich günstig wie in den Vorjahren berichtet. Wie aus vereinzelte Fälle, in denen kleine hö here Schulen rngbegrenzte Au-lesebezirke haben, wird in den Jahresberichten eine bescheidene rück läufige Bewegung in den Übergängen zu den hö heren Scholen festgestellt. Hier und dort ist sie zah- lenmäßig ersaßt worden. In einem östlichen Auf- fichtsbezirk sind vom Echülerbeftand de- 4 Schul jahre» 4,7 gegenüber 4,9 im Vorjahre über« getreten. I» einer Bezirksstadt ist die Zah! von 21,8 aus 18,7 gesunken, während m einem La»dbezirk, in dem während der letzten Jahre 2 höhere Abteilungen entstanden sind, sich der Pro zentsatz von 2,6 auf 3,1 erhöht hat Eine mittelfächsische Bezirksstadt berichtet, daß übergegangen find: zur zur höh. Abt zu beiden höh. Schule der völkisch Schulart. zu!.: Ostern 1929: 13,12 16,b 29,17 Ostern 1930 . 8,94 IS,>2 22,06 Ostern 1931: 7,16 8,99 16,1S -L Verschärfte AuSlele, wachsend« Einsicht, daß Fehlleitungen aus alle Fälle vermieden werden »üffen, und Verschärfung de, wirtschaftlichen Lag« scheinen »usammenzuwirken. Di« Tätigkeit der ArbeitSgerueinschaften für de» Übergang von VvlkSschülern »nr höheren Schul« ist im allgemeinen wieder günstig bentteilt worden
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