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Sächsische Staatszeitung : 16.03.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193203166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-16
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 16.03.1932
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Sächsische Staalszeilung Staatsanzeiger für den Zreistaat Sachfea eitw«ise Nebenblätter: Landiig».Beilage, Ziehungsliste der StaaUschuldenverwaltung, Holzpflanzen-Verkaus-list« der StaatSforstverivaltung. verantwortlich sür die Schriftleitung: A v- vr. Frist Klauber in Dresden. Nr. 64 Dresden, Mittwoch, 46. März 4932 Vor Absendung einer scharfen Rote an Litauen, Wunder« IahreGrunvstücks Zusammenlegung zu sein, bereits Ende dieser Woche eine Oster pause rinnet« zu lassen. Hierüber soll Henderson sondern daß die tn Gens anwesend« sra«,sn>me gestern mit Darbte» gesprochen haben. > Delegation zu ollen Beratungen bereit sei. Ter Reichswlttschastsrat ist sich bewußt, daß heute niemand voraussehen kann, ob es möglich ist, durch ein solches Arbeitsbeschaffungsprogramm be reits den Weg für einen neuen Anstieg der Son- junktur zu bereiten. Er hofft aber, daß seine Durchführung einem weiteren Produknonsversoll Vorbeugen und der deutschen Wirtschaft den Weg durch ein Ties von bisher noch nicht gewesenem Ausmaß erleichtern werde. Das Gutachien, drs der Reichsregierung zugeleitet ist, wird nach Drucklegung auch der Öffentlichkeit zugängig ge macht werden. Genf, 1». März. A», Kreise» der rignatarmächte der »emel- konventtvn verlaute», daß die Eig«atannächte entschlösse« sind, »och Henle ei»e sehr energisch gehalienr Rot« a« die lita«ische «egler««g z« richte«, wort« diese aufgesorden wird, i« Memel- gebiet dnrch »tnsetz«ng eine» Direktori- Um die Vertagung zu begründen, berufe man sich auf die Rückwirkungen, die die Ereignisse im Fernen Osten auf den Völkerbund haben könnten, ferner auf di« verschiedenen Wrhlen in Deutsch- land und auf die Kammerwahlen in Frankreich. Diese Gründe sprächen für eine Vertagung um einen Monat. Der Ehef der französischen Regie Gens, tst. Mär». Ta» Präsidium der Abr«st»mgskonser«z hat heute »ormittag beschlösse«, die Arbeite» ber Kvnserenz G»be dieser Woche z» Anzeigenpreise: 32 ww breite, 3 «w hohe Grundzeile oder deren Raum 35 Pf.. 66 mm breit im amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung aus GeschästSanzeig«, Familiennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittag- 10 Uhr. r««g genieß«, silr »erfass«,gemäß»,e Z«stä«de z» sarge«. Tie Nole soll die Warnung enthalten, daß die Sigaalarmächte sich unter Umständen gezwungen sehen könnten, Litauen wegen Bruches der Memel- konvention vor dem Haager Gerichtshof anzu- llagen. Tie Note soll einen außergewöhnlich scharfen Charakter tragen. England, Frank reich und Japan haben bereits ihre Zu stimmung erteilt. Tie italienische Zu stimmung wird noch erwartet, ist aber gleichfalls sicher. Tie Note der Signaiarmächte an die litauische Regierung soll in sehr entschiedenem Ton darauf Hinweisen, daß die versuche der Bildung eme- Landesdirektoriums im Memelgebict in Wider spruch stünden zu den Bestimmungen der Memel- konvention und den Beschlüssen des Völkerbunds- rateS vom Februar dieses Jahres. Tie litauische Regierung wird weiter aufgefordert, das Direk torium gemäß den sestgelegten Verpflichtungen zu bilde« * - -- - . ' rung dürste aber Henderson gegenüber hervor gehoben haben, daß Frankreich keinerlei Initiative zur Vertagung der Arbeiten ergreif«» werd«. Bon Regierungsrat N»«l«r. Am 17. März 1932 sind 100 Jahre vergangen, seit mit dem Erlaß deS Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitstellungen ein Abschnitt in der Wirtschaft-- und Kulturgeschichte Sachjens ringe- leitet wurde, dessen hohe Bedeutung in einem Aufblühen der Landwirtschaft und in der Besserung der Volkswohlfahrt sichtlichen Ausdruck geiunde» hat. DaS Gesetz hatte die Ausgabe, die mög lichste Freiheit des ländlichen Grundbesitzes und seiner Eigentümer durch Ablösung der Rückenden Grundlasten und Dienstbarkeiten herzustelle«. Zwar hat es m Sachsen Leibeigenschaft nicht gegeben, doch waren ihr manche Verpflichtungen verwandt, so neben der Beipflichtung zu Hand- und Spann diensten und zu Baufuhren die Beschränkung der Freizügigkeit, die persönlichen Dienstleistungen der Kinder und das Erbrecht des Gutsherrn an einem Teile des Inventars. WirtschafiShemmend wie diese Beipflichtungen wirkten auch das Recht dei Enteignung und des Barkaufs seitens des Guts herrn und der Zwang für die Untertanen, sich ausschließlich der vorhandenen Erwerbsumer nehmungen des Gutsherrn zu bedienen (Mahl- zwang, Bier- und Weinzwang, Bannschmiede). Eihebliche Nachteile ergaben sich auch daraus, daß Teile der Flur sich rin gemeinsamen Eigentum der Grundbesitzer befanden. Ungünstigen Einfluß hatten auch die mannigfachen einseitigen und gegenseitigen Rechte zur Entnahme von Holz. Streu. Harz, Schilf und Rasen von fremden Grundstücken und die Benutzung fremder Sand-, Lehm- und Stein lager. Alle diese Grundlasten und Dienstbarkeiten empfanden die Bauern als drückende Last, für den Gutsherrn war der Wert der erzwungenen und nur unwillig gewöhnen Leistungen zweifelhaft, für den Staat wirkten sie sich höchst tchädlich aus. In wenigen Jahrzehnten wurden die Verpflich tungen bis auf geringe Reste mit Hilse der zu diesem Zwecke errichteten Landrentenbank abgelöst, das gemeinsame Eigentum ausgeteilt und damit ein außerordentlicher Fortschritt der Landeskultur erzielt. Aus Anlaß de- hundertjährigen Gedenk tages kann es sich aber nicht nur darum handeln, der bedeutenden, nur noch wenig bekannten und gewürdigten Tal in einem geschichtlichen Rückblick zu gedenken, denn das Gesetz vom 17. März 1832 ha» noch Bedeutung für Gegenwart und Zn kunjt, weil es auch die Geburtsstunde der Glund- srückszusammenlegung ist und zugleich der Behörde, di« zunäckst die Ablösungen durchgeführt Hal und jetzt die Grundstückszusammenlegung leitet, der Generalkommission für Ablösungen und Gemein- heii-teilungtn, des jetzigen Landesamtes für Grund stückszusammenlegungen oder LandeskulturamteS. Ebenso entwicklungsferndlich wie die gekenn zeichneten Grundlasten und Tienstbarkellen wirkte sich die vor 700 und mehr Jahren geschaffene Flureinteilung aus, die im allgemeinen auf dem Grundlatze beruhte, wie im alten deutschen Volks- lande zwecks gerechter Verteilung des Grund und BodenS jedem Torfgenoffen in jedem Teile der Flur einen Anteil zu geben. Damit halte sich eine starke Zersplitterung des zu >cdem Besitz ge hörigen Acker- und WiesenlandeS und eine meist kleine und unzweckmäßige Gestalt der Flurstücke ergeben. Bei solchen Berhällnissen erfordert die Bewlrljchajtung viel höheren Aufwand an Arbeit und an Wegen als bei zusammenhängendem Besitz. Biel Lrnd liegt in den Rainen, in unwirtschaftlichen Spitzen und in Überfahrten brach, ein geordnetes Wege- und Grabennetz fehlt, eine durchgreifende Bewirtschaftung »lach neuzeulichen Grundsätzen der Fruchtfolge und Saatpflege und die Verwendung von Maschinen sind nur sehr beschränkt möglich. Tie Klein- heil der Besitzstücke hindert den einzelnen Grundbesitzer, Meliorationen, vor allem Entwässe rungen, nutzbringend durchzusühren, weil er stets auf die Mitwirkung seiner Nachbarn angewresen ist, die nur schwer zu erlangen ist. Zur Beseiti gung dieser llbetstände bedient man sich der Grund- stückszusammenlegung. Nm daS Jahr 1832 war in Schweden die GrundstückSzusammenlegung bereits über 100 Jahre in vorbildlicher Weise im Gange, m Dänemark war sie fast beendet- In Deutschland halte man zwar auch schon seit längerer Zeit Zusammen legungen durchgesührt, aber nur vereinzel», so i« ehemaligen Hochstijt Kemplen <Aügäu), Friedrich der Große hatte sie durch gesetzgeberische Maß- Das Arbeitsbeschaffungsprogramm des Reichswirtschaftsrats. Berlin. 15 März Ter Zentralausschuß des Vorläufigen Reichs- wirtschaftSrals hat mit Zustimmung der Reichs regierung aus eigener Initiative daS Problem der Arbeitsbeschaffung beraten und unter Anhörung zahlreicher Sachverständiger die heute dafür ge gebenen Möglichkeiten eingehend erörtert. Die Beratungen haben ihren Abschluß mit der Auf stellung eines Rahmenprogramms ge sunden, das der Reichswirischastsrat al» Gutachten der Reichsregierung zur Verfügung stell». Der ReichSwtrtjchaflsrat ist sich darüber einig, daß für ein solcher Arbeitsbeschaffungsprogramm nur zu sätzliche Arbeiten iy Frage kommen und daß diese Arbeiten zugleich eine wirtschaftliche Rentabilität gewährleisten müßen, die ihre Finanzierung auch in der gegen wärtigen Lage der öffentlichen Finan zen wie der Reichsbank rechtfertigt. Er hat keinen Zweifel daran, daß die Finanzierung zunächst jedenfalls nur unter Mitwirkung und Hilfestellung der ReichSbank möglich ist. Unter voller Würdigung der Bedenken gegen eine solche Finanzierung von Arbeiten, die unter normalen Umständen durch langfristige Anleihen zu eimöglichen wären, ist der ReichswirtschafiSrat der Ansicht, daß die Über windung der Bedenken eine Frage der Größen ordnung und der richtigen zeitlichen Verteilung der Arbeiten ist. Unter Beachtung dieser Gesichts punkte hat der Reichswirtschaftsrat ein Programm ausgestellt, daSArbeiten auf denGebteten derReichsbahn,ReichSpost, deS Straßen netzes, deS Hochwasserschutzes, der land wirtschaftlichen Meliorationen und der Milchwirtschaft sowie der HauSrepa- raturen umfaßt und die Förderung der komm unalenArbeitSlosensürsorge unter bestimmten Bedingungen empfiehlt. Für den Umsang, in dem die einzelnen Arbeitsgebiete in Angriff zu nehmen, also auch die notwendigen Kredite flüssig zu machen sind, läßt daS Programm der Reichsregierung weitgehenden Spielraum. Hasthesehl gegen P»ttzril««l«a»t La«ge Der verneymungSrichter i» Berliner Polizeipräsidium hat gegen den Polizelleutnan» Lana« und gegen de« V»kzeioberwachta»«G«r Sch«lj-Vriesen »ege« vord«r«tt»ng »nm Hochverrat ««d «er- dunkln«,Sgefahr Ha,«beseht erlassen. Berlin, 15. März. Die rein litauische Zusammensetzung deS neuen MemeldiiekloriumS wild in hiesigen politischen Kreisen als völlig im Widerspruch stehend nicht nur mit dem Memelstatut, sondern auch mit den Vereinbarungen des Bölkerbundsrate» vom 20.Februar betrachtet. Renn «S trotz der eindringlichsten Bemühungen der deutschen vertreler nicht gelungen ist, die Vereinbarungen desvölkerbundSroteS innezuhalten, so trifft die Verantwortung dafür einzig und allein die Signatarmächte der Memelkonvention. Wie erinnerlich hatte der Bölterbundsrat die Notwendigkeit der Wiederherstellung ordnungs mäßiger Zustände im Memelgebiet und Bildung einer rechtmäßigen parlamentarischen Regierung lesorder». In den inzwischen ersolgten Verhand lungen hat der litauische Außenminister Zaunius immer wieder. die Bereitwilligkeit dazu beiont. Deutscherseits hat man diesen Erklärungen stets mit Mißtrauen gegenübergestandcn. Die Entwick lung der Dinge hat den deutschen Besorgnissen rech» gegeben. Ta» neue Direktorium muß sich aus Grund der Memelkonvention dem Landtage vorstellen und muß demissionieren, wenn es kein vertrauen er- hält. Sollte der Präsident des Direktoriums in vielem Falle etwa den Landtag auslösen, so wäre dies zweifellos eine neue Verletzung des Memel- statuts. - - - . . . Der Obertarif auf BoVen« unb Gewerbe» erzeugniffe tanavifchen und polnischen Ursprungs. Berlin, 15. März. In, heutigen „ReichSanzeiger- wird die Ver ordnung der Retchsregierung über tue Anwendung de- Obertans» auf Boden- und Gewerbeerzeugnijse kanadischen und polnischen Ursprung» veröffentlicht. D,e ObertarissLtze finden gegrnüber der Ern- fuhr au» Kanada Anwendung bet: Gerste, Obst, smch und konserviert und Obstkonsmven, Fischen, Kreblen, Hummern und Languste,i, Austern und Schildkröten. Butter, Mehl, Papier und Pappe, Aluminium, Schuhen und verschiedenen Maschinen. Ter Oberlarifsatz sür Weizen gelangt dagegen bei der Einfuhr auS Kanada nicht zur Erhebung. Tie Liste der Obertarisposilionen, die gegen- über der Einfuhr au» Polen künftig gelten, ist wesentlich umfangreicher, praktisch ändert sich je- doch nicht viel an dem bisherigen Zustand, da die Obettartssätze lediglich an die Stelle der bisher gültigen Kampfzoke bzw. Einful.rverbote treten. Die Verordnung tritt mit dem 1. April 1932 in Kraft Reichoral und postabfinvung. Lilbirmit«»« z«m A»de«ke« ,« Goethe. Berlin, 15. März. Ter ReichSrat, der am nächsten Donnerstag im Reichstagsgedäude wieder zusammemritt, wird sich mit emer Reih« bedentjamer Vorlagen zu befihäittge« hab«. Sv steht auf der TageSord nung die Au-Prägung vön ReichSsilber- münzen zu drei und fünf Mark al» Er innerung an Goethe Wie da» Nachrichten- büro deS VDZ hierzu hört, sollen für 1,2 Mill. RM Dreimarkstücke und für 100000 RM. Fünf- markstücke geprägt werden. Auf der Schauseite dieser Stücke wird innerhalb eines erhabenen Randes der Kops von Goethe zu sehen sein und darunter in Antiquaschrift daS Wort „Goethe". Auf der Werrseite werden rechts und links deS Reichsadler» die Jahreszahlen 1832/1932 an gebracht. — Eine wettere sehr bedeutsame Vorlage ist der Gesetzentwurf über die Post- abfindung, der auch noch de» Reichstag be schäftigen soll. Dieser Gesetzentwurf regelt die Zahlungen an Bayern und Württem berg auS Anlaß des Überganges der bayrischen und württembergischen Postverwaltung in da- Eigentum des Deutschen Reiche- Zunächst sieht der Em- Wurf die Anrechnung der von der Reichspost oder vom Reiche an Bayern und Württemberg bereits gewährten Darlehen vor. So werben für Bayern angerechnet 52 Millionen Darlehen der Reichspost, 3,5 Millionen, die da» Reich 1930 gegeben ha», 1,5 Millionen, die eS Bayern ,m Oktober 1931 übergab, und 11 Millionen, die Bayern 1932 von der ReichSpost noch erhalt« soll. Außerdem soll Bayern nach dem Gesetzentwurf 22 Jahre lang — zum erstenmal 1933 und zum letztenmal 1954 - eine Rente von jährlich 4,35 Millionen sür die Übertragung seines Posteigentums an das Reich erhalten. Im Falle Würtemberg wird nach dem gleichen Schema verfahren. Angerechnet werden Württem berg 5 Millionen bereit- gewährie» ReichSpost- darlehen, weitere 3 Millionen au- dem Jahre 1925, 4 Millionen an- dem Jahre 1926 und 1 Million, die an Württemberg am 13. Januar 1932 gezahlt wurde. Am 2. Januar 1933 soll Württemberg weitere 3 Millionen erhallen und im Amchluß daran 21 Jahre lang, beginnend 1934 und endend 1954, eine jährliche Rente von 1 Millionen Mark. — Auf der Reich-ratstage-- ordnung befinde» sich weiter der Entwurf zur Vereinfachung und Verbilligung der Arbeitslosen- Versicherung und die Verordnung zur AuSsührvng de» Weingesetzes. Vertagung der Abrüstungskonferenz . um einen Monat? Pari», 16. März. Ter Agemur Hava» wird au- Genf berichtet, daß die Arbeiten der Abrüstungskon ferenz trotz formeller Aktivität seit dem 2. Februar kaum Fortschritte gemacht hätten, ja gegenwärtig sogar auf einem toten Punkt angelangt seien. Daher schienen auch die Delegationen der Hauptmächte darüber einig Das sozialdemokratische Arbeit-» befchaffungsprogramm. Berlin, 15 März. Ter Wohnungsausschuß des Reichs tage- beschäftigte sich mit dem sozialdemo kratischen Jnitiativgesetzentwurf über Arbeitsbeschaffung und Förderung des SlernwohnungsbaueS mit Hilse öffent licher Mittel. In erster Linie sollen die Rück flüsse auS den HauSzinssteuerhypoiheken zur Ver fügung gestellt werden, ferner die Erlräze der Reichsfluchisteuer und schließlich da» Ergebnis einer Reich-anleihe sür Arbeiisbeschafsung. — Ein vertreler des ReichSarbeilSmnnperiums er klärte, die Regierung erörtere jede Mög lichkeit, um von der rein unterstützen den zur produktiven ArbeitSlojenhtlse zu kommen. Aber der Wohnungsbau stelle nur ein Teilgebiet dar, man könne nicht alle über haupt zu beschaffenden Mittel in ihm allein fest legen. Der ReichSwirtschaslSiat berate im Augen blick ganz umfassend die Möglichkeiten der Be kämpfung der Arbeitslosigkeit aus allen in Betracht kommenden Gebieten. Man solle daher da- Gut achten de- Reich-winschaftsrat» adwarien Trotzdem beschloß der Ausschuß mit Mehrheit, in die sachliche Beratung einzutreten, und Abg. Lipinski (Soz.) begründete ausführlich den sozial demokratischen Gesetzentwurf. Dann vertagte sich der Ausschuß. t. -scheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» Erscheinung,taae«. Schristteiti ^M. Einzelne Nummern 1b Pf. » «tschäft-stell- Dre«den-A. 1, Gr. Zwingerstr. 16. Ruf 14 574 u. 21 29». Postscheck - Konto Dresden 2486 / Staatsbank - Konto 674.
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