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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1913
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Verhandlungen des sechsten Bundestages (Fortsetzung zu Seite 274)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 169
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 285
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 285
- ArtikelBericht über die Verhandlungen des sechsten Bundestages ... 286
- ArtikelEin neues Dreiviertel-Westminstergongschlagwerk 290
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über die sechsunddreißigste ... 291
- ArtikelAus der Werkstatt 291
- ArtikelZur Geschichte des Perpetuum mobile (Fortsetzung zu Seite 258) 292
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der siebenundzwanzigsten ... 293
- ArtikelDer Kampf nach zwei Fronten 294
- ArtikelVermischtes 297
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 299
- ArtikelBriefkasten 301
- ArtikelPatent-Nachrichten 302
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 302
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 339
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 355
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 371
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 387
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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286 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 18 Bericht über die Verhandlungen des Sechsten Bundestages (Fortsetzung zu Seite 274) ^^ragierauf erstattete Herr Direktor Heintze (Düsseldorf) einen ausführlichen Bericht über den Ausbau der Zentralkasse, dem wir folgendes entnehmen: Die Zentralkasse hat jetzt in ihren Geschäftsbetrieb auch alle bankmäßigen Transaktionen aufgenommen, z. B. Annahme und Verzinsung von Spar- und Depositengeldern, Eröffnung und Führung von laufenden Rechnungen mit oder ohne Kreditgewährung, den provisions freien Scheckverkehr, die Diskontierung von Wechseln und Schecks, die Ausführung von Börsenaufträgen, die Beleihung und Verwaltung von Wertpapieren usw. Die Mitgliedschaft kann jeder Uhrmacher innerhalb des Deutschen Reiches und zu jeder Zeit erwerben; sie ist an die Übernahme eines Geschäftsanteiles ge bunden, der 300 Mark beträgt und nötigenfalls in Monatsraten von je 10 Mark erworben werden kann. Die Haftsumme beträgt pro Mitglied und Anteil 300 Mark. Die Kasse hat sich ausgezeichnet entwickelt. Der Umsatz, der im ersten Jahre 6 200 000 M. betrug, ist im zweiten auf 10200000 M. gestiegen, wobei an barem Gelde etwa 1300000 M. eingenommen und 1295000 M. ausgegeben wurden. Auch der Verkehr in laufender Rechnung ist um mehr als 1000000 M. ge stiegen. An Spareinlagen gingen 37000 M. ein, während etwa 6000 M. zurückverlangt wurden. Auf dem Wechselkonto betrug der Eingang etwa 650000 M. und der Ausgang rund 551000 M. Auf Geschäftsanteile wurden in diesem Jahre 15000 M. ein gezahlt. Der aus dem Geschäft erzielte Reingewinn läßt nach allen erforderlichen Abschreibungen noch die Verteilung einer Dividende von 4% zu. Der Redner schloß mit der Mahnung, der Zentralkasse rechtzeitig beizutreten, um in Zeiten der Not eine Stütze an ihr zu haben, und mit der Bitte, dieses gemein nützige Institut zu unterstützen. — ' Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages entbietet der Vorsitzende, Herr Carl Marfels, den Teilnehmern ein freund liches »Guten Morgen« und begrüßt dann den Vorsitzenden der Handwerkskammer Berlin, Herrn Obermeister Rahardt, der an die Anwesenden folgende kurze Ansprache richtet: »Mir ist der ehrenvolle Auftrag geworden, Ihren Verhandlungen beizuwohnen und Ihnen die besten Wünsche und Grüße zu überbringen. Daß wir Ihren Verhandlungen mit großer Aufmerksamkeit folgen, brauche ich Ihnen wohl nicht erst zu versichern. Es ist augen blicklich nicht gerade leicht, die Wünsche des Handwerks durch zusetzen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in dieser Beziehung unterstützen und treu zur Seite stehen wollten.« Herr Kollege Schwank (Köln) fordert unter Bezugnahme auf das gestrige Referat des Herrn Heintze über die Zentral kasse in Düsseldorf die Teilnehmer auf, sich an deren Ausbau zu beteiligen, mit dem Bemerken, daß Herr Direktor Heintze jede gewünschte Auskunft erteile. In einer ausführlichen Rede nimmt hierauf Kollege Hermann Ritter (Berlin) das Wort zu folgendem Referat über die Ab änderung der Gewerbeordnung und die Wünsche der Uhrmacher hierzu: »Die Gewerbeordnung wird, wie mir von Parlamentariern versichert wurde, nach den Parlamentsferien eine Neuordnung erfahren. Die Zeit ist vorüber, in der sich der Handwerker um die Gestaltung der Gesetze nicht gekümmert hat. Man hat die entscheidende Bedeutung der tatkräftigen Mitwirkung des Hand werkers an der Gesetzgebung erkannt und versucht, die gesetz gebenden Körperschaften im Sinne des Handwerks zu beein-. flussen. Es wäre für mich sehr verlockend, auf die Fülle von Petitionen und Denkschriften, die in der Frage der Neugestaltung der Gewerbeordnung der Gesetzgebungsmaschinerie zugingen, näher einzugehen. Aber die knapp bemessene Zeit des Bundestages zwingt mich, Ihnen nur die Abänderungsanträge der Freien Ver einigung der Uhrmacher Groß-Berlins und der Lehrlings-Aus- bildungs-Kommission zu unterbreiten und zu begründen. Die Abänderungsanträge, um deren Unterstützung die Freie Ver einigung Sie ersucht, stützen sich auf Erfahrungen, die die Berliner Kollegenschaft im Kampf gegen die Berliner Uhrmacher-Zwangs- innung gesammelt hat. Die Forderungen, die die Freie Ver einigung aufgestellt hat, kann auch der größte Innungsfreund unterstützen; denn durch die geforderten Abänderungen wirdein Mißbrauch der bestehenden Gesetze verhindert, eine Erweiterung der Rechte der Innungsmitglieder und eine gerechtere Verteilung der Lasten beabsichtigt. »Es gibt zwei Arten von Innungen: freie und Zwangs innungen. Die Gesetzgebung hat in der Gewerbeordnung die einschlägigen Bestimmungen nicht gesondert aufgestellt. Die Bestimmungen für die freien Innungen gelten zum Teil auch für die Zwangsinnungen. Ich will mich deshalb an die Reihenfolge der Gesetzesparagraphen halten, wie sie in der Gewerbeordnung enthalten sind. Ich beginne mit dem § 92c; dieser behandelt das Recht des Innungsvorstandes, Geldstrafen zu verhängen. Er lautet in der alten Fassung: »Der Vorstand ist berechtigt, über Innungsmitglieder bei Verstößen gegen statutarische Bestimmungen Ordnungsstrafen, insbesondere Geldstrafen bis zum Betrage von 20 Mark zu verhängen. Über Beschwerden entscheidet die Auf sichtsbehörde.« Die Freie Vereinigung bittet Sie, folgender Änderung des letzten Satzes zuzustimmen: »Über Beschwerden entscheidet die Innungsversammlung. Gegen diese Ent scheidung ist Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zulässig.« »Diese Änderung ist nötig, um den Mitgliedern die Möglich keit zu geben, die durch den Vorstand verhängte Geldstrafe zu kontrollieren und zu revidieren. Nicht immer genießt der Vor stand das Vertrauen der Mitglieder, und es können Fälle ein- treten, in denen der Vorstand Geldstrafen verhängt, die die Mitglieder nicht gutheißen. Die Zulässigkeit der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sichert die Mitglieder davor, daß ungesetzliche Beschlüsse von der Innungsversammlung gefaßt werden. »Der § 98 regelt in Verbindung mit § 100 t die Verhältnisse bei Auflösung oder Schließung der Innung. Im § 98 heißt es einleitend: »Bei der Auflösung einer Innung wird die Ab wickelung der Geschäfte, sofern die Innungsversammlung nicht anderweitig beschließt, durch den Vorstand« usw. Im zweiten Satze heißt es: »Genügt der Vorstand seiner Verpflichtung nicht, oder tritt Schließung der Innung ein« usw. Wir bitten Sie, bei den gesetzgebenden Körperschaften zu beantragen, den ein leitenden Satz wie folgt zu fassen: »Genügt der Vorstand oder die Innungsversammlung« usw. »Das soll aus folgenden Gründen geschehen. Der Gesetz geber macht hier einen Unterschied zwischen Auflösung und Schließung der Innung. Im Falle der Auflösung haben die Mitglieder das Recht, die Abwickelung der Geschäfte Leuten ihres Vertrauens zu übertragen. Bei der Schließung der Innung erfolgt die Abwickelung der Geschäfte durch die Aufsichts behörde oder ihre Beauftragten. Wir sind der Auffassung, daß die Innungsmitglieder, die ebenso gut in einer Zwangsinnung wie in einer freien Innung die Gelder aufbringen, das Recht haben müssen, über die Verwendung der von ihnen auf gebrachten Gelder mit bestimmen zu können. Im § 100t wird ja schon bestimmt, daß eine Verteilung des Reinvermögens unter die Mitglieder unstatthaft ist. Aber wenn die Innungs versammlung keinerlei Recht hat, im Falle einer Schließung der Innung Beauftragte zu ernennen, die die Verwendung des etwa vorhandenen Innungsvermögens kontrollieren können, so kann bei vorhandenen Unstimmigkeiten mit dem Vorstande — und ohne Unstimmigkeiten mit dem Vorstande wird es wohl kaum
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