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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 203
- ArtikelDer Kampf der Berliner Uhrmacher gegen ihre Vergewaltigung 205
- ArtikelDas Vorgehen der Zentralverbandsleitung und ihrer Freunde in ... 207
- ArtikelEine einfache Rolladensicherung 209
- ArtikelDeutsche Taschenuhrfabrikation 209
- ArtikelDie Tagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Coblenz 213
- ArtikelSprechsaal 215
- ArtikelAus der Werkstatt 216
- ArtikelSchulsammlung 216
- ArtikelVermischtes 216
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 217
- ArtikelBriefkasten 220
- ArtikelPatent-Nachrichten 222
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 222
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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oy /Alßregue Bchwilgue Ad.Lange Bezugspreis en/e/n Huygeos Graham Bärrisan msapBerfhoudi Garnshau/ für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Änzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An» zeigen 50 Plg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 10 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Postscheck-Konto: 2581 Berlin -Bank-Konto: XJ. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Verlag Carl Marfels Äk t i e n g e s eil s c h af t Berlin SW 68, ZiramerstraBe 8 ——- XXXVI. Jahrgang Berlin, 1. Juli 1912 Feraspr.-Anschl.: Hmt Zentrum 2984 Telegramm • Adresse: — — Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstf» 8 Nummer 13 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten jum Streit der Verbände hat nunmehr auch die Hand werks-Zeitung, das amtliche Organ der Handwerks kammer Berlin, in ihrer Nummer vom 21. Juni das Wort ergriffen. Sie bezeichnet das Vorgehen des Vorstandes der Uhrmacher-Zwangsinnung Berlin als gegen Treu und Glauben verstoßend und die persönlichen Angriffe des Zentral verbandes als einen Pressefeldzug, wie er trauriger und das Uhrmacherhandwerk schädigender überhaupt nicht gedacht werden könne (siehe die heutige Abhandlung: »Das Vor gehen der Zentralverbandsleitung und ihrer Freunde in amtlicher Beleuchtung«). Über die unerhörten Vorgänge bei Gründung der Uhr macher-Zwangsinnung Berlin berichtet der Artikel Seite 205 der heutigen Nummer: »Der Kampf der Berliner Uhrmacher gegen ihre Vergewaltigung«. In seiner letzten Ausgabe bringt das Organ des Zentral verbandes in Fettschrift folgende Notiz: Eine Entscheidung des Ministeriums, betr. Abonnement einer Fachzeitung für alle Mitglieder durch die Zwangsinnung, rtuf die Beschwerde eines Mitgliedes der Uhrmacherinnung Magdeburg wegen des gemeinsamen Bezuges des »Allg. Journals der Uhrmacherkunst« durch die Innung erging folgende kurze und bündige Entscheidung: »Was nun die Kosten für das Fachzeitungsabonnement in dem Haushaltsplan der Innung anlangt, so sind gegen den Haus haltsplan Einsprüche gemäß § 47 Absatz 2 des Statuts der Innung bisher nicht erfolgt. Es liegt daher keine Veranlassung vor, von Äufsichts wegen auf eine Streichung des bezüglichen Äusgabepostens hinzuwirken. Berlin W 9, den 28. Mai 1912.« — Wäre das gemeinsame Abonnement ungesetzlich, so würde ganz selbstverständlich die Aufsichtsbehörde pflichtgemäß einschreiten. Es liegen aber keine Ungesetzlichkeiten vor, so gern wie man von ge wisser Seite aus Geschäftsinteresse daran glauben möchte 1 Es gehört ein gut Teil Dreistigkeit und Verdrehungssucht dazu, um aus diesem Bescheide eine »Entscheidung des Ministeriums« zu machen. Denn diese Antwort des Ministers besagt doch weiter nichts, als daß der Beschwerdeführer den Instanzenweg nicht eingehalten hat, und daß eine Beanstandung des Haushaltsplanes nur gemäß § 47 Abs. 2 des Magdeburger Innungsstatuts erfolgen kann. Man sieht aber aus dieser Notiz wieder, wie sehr man es in Halle liebt, den Lesern Sand in die Augen zu streuen! Stürmischer Verlauf der Berliner Zwangsinnungs- Versammlung. Kurz vor Redaktionsschluß geht uns ein Bericht zu über den Verlauf der an anderer Stelle dieser Nummer angekündigten Quartalsversammlung der Berliner Uhrmacher-Zwangsinnung. Das Resultat war für die Gründer der Innung und ihre Hintermänner in Halle geradezu vernichtend. Die Erbitterung der Berliner Kollegen über die unerhörte Vergewaltigung, die ihnen zugedacht worden war, hatte das Blut auch des Friedfertigsten bis zum Siedepunkt erhitzt. An-
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